Frage zum Thema Hausrecht - der Polizei den Zugang zu einem Gelände untersagen?

Aduasen

Fleet Admiral
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Mal eine Frage zum Thema Hausrecht, die hier gerade hoch kommt.

Ist es einem Grundstückseigentümer (Verein) möglich, der Polizei den Zugang zum Grundstück zu untersagen, wenn keinerlei Anzeichen auf Gefahren hindeuten, die Beamten aber vorsorglich anwesend (mit ner halben Hundertschaft) sein wollen?
 
Ohne es genau zu wissen gehe ich mal davon aus das die Polizei prüfen darf ob es Anzeichen auf Gefahren gibt.
Desweiteren wird sich die Polizei doch wohl nicht auf dem Grundstück, sondern davor aufhalten wollen.
 
Benzer schrieb:
Desweiteren wird sich die Polizei doch wohl nicht auf dem Grundstück, sondern davor aufhalten wollen.


Nee, auf den Zuschauerrängen.
 
ich sage einfach nur risikospiel beim fussball, da ist es standard das die polizei sich zwischen die blöcke stellt sofern keine ausreichende bauliche trennung vorhanden ist
 
nik_ aber nicht bei einem Heimspiel, bei dem in der BEZIRKSLIGA etwa 300 Zuschauer (davon vielleicht 15 Gäste) anwesend sind.

Deswegen einfach die grundsätzliche Frage.

Kann ich als Grundstückseigentümer der Polizei den Zugang untersagen?
 
Vermutlich wird die Polizei ihre Präsenz mit Gefahrenabwehr rechtfertigen. Da sieht es mit Hausrecht eher schlecht aus.
 
hamju63 schrieb:
Nee, auf den Zuschauerrängen.

Es gibt halt ein paar Idioten, die sich daneben benehmen, sodass solch ein Aufstand (auf meinen,deinen,euren Kosten) gemacht werden muss.
Man sollte die ganzen hohlen Nüsse festnehmen und dann die kompletten Einsatzkosten auf diese aufteilen(und diese auch von einer Privatinsolvenz ausschließen). Wie schnell meinst du wäre es nicht mehr notwendig, dass die Polizei da aufschlagen muss..... Die sollen es allen nur so unangenehm wie möglich machen.
 
Man kann die Herren aber auch anschreiben und höflichst bitten, dass sie beim nächsten Spiel nicht zu erscheinen brauchen. Man benennt selber vom Verein eine/mehrere Person/en, welche für die Sicherheit während des Spiels verantwortlich ist/sind. Man spricht alles ab, auch die Uhrzeiten, wer zu welcher Zeit die Verantwortung trägt. Dann bleiben die Herren auch fern.
Wird bei einigen Festivals auch in HH gemacht, wo die Polizei eher unerwünscht ist. Bsp. Woodstock.
 
(5)Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, sowie anderes befriedetes Besitztum, das mit den genannten Räumen im Zusammenhang steht, dürfen zum Zwecke der Gefahrenabwehr während der Arbeits-, Betriebs-, Geschäfts- oder Öffnungszeit sowie in der Zeit, in der sich Kunden, Arbeitnehmer oder andere Personen dort aufhalten, betreten werden. Dies gilt nicht, wenn diese Räume für einen sachlich und personell eng abgegrenzten Personenkreis bestimmt und Vorkehrungen getroffen sind, die andere am Betreten hindern.
§16 Abs. 5 SOG

Kann die Polizei also den Zweck der Gefahrenabwehr begründen - wovon ich ausgehe, weil die ja nicht aus Jux und Tollerei mit 50 Mann an einem Bezirksligaspiel teilnehmen wollen -, dürfte es schlecht aussehen. Ggf. wäre es sinniger sich mit den Behörden ins Benehmen zu setzen und einen für alle Seiten akzeptablen Kompromiss anzustreben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe hier geht es nicht um die Aktion einiger bescheuerter Leute in Altona? Da gibt es wirklich kein Vereinsrecht. Ich finde es echt schade. Da genehmigen die Behörden schon ein "Hausbesetzer-Kongress" - was ich als Hamburger echt nicht verstehen kann - und dann wird der Kongress beendet mit ein paar "praktischen Übungen".

Sorry, die Leute sind echt herzlich dazu eingeladen in Westafrika ein paar Ebola-Patienten abzuknutschen ...
 
Sei doch froh, das die Polizei kommt :) - dann passiert wohl auch wirklich nichts.

Oder anders gefragt, warum haste was dagegen? Also solange sie nicht den Gäste alle Plätze wegschnappen, kanns dir doch nur recht sein.
 
Gloss hat gesprochen!....Falsches Thema? :rolleyes::D

@TE: Gibt es denn einen Grund, wieso sie anwesend sein wollen? Stress in der Vergangenheit z.B.?
 
sorry hatte mich faslch ..
die Polizei darf nur wenn Gefahr im Vollzug oder wenn ein Richtiger eine Durchsuchung anordnet,
Polizei fragt normalerweise immer höflich ,
nee die braucht man nicht aufs Grundstücklassen man kann ein Hausverbot u.a. aussprechen
wenn man natürlich illegale Sachen auf dem Grundstück macht und das jeder mitbekommt dürfen sie
um das zu unterbinden z.b. Belästigung bei Störung der Nachtruhe z.b. wo sich die Nachbarn beschwert haben und man trotz Aufforderung dies zu unterlassen weiter macht
z.b. Hausbesetzer Szene Räumung, Polizei ist nur das ausführende Organ mehr nicht .
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du dir überhaupt mal den Eingangspost durchgelesen? Es geht hier um einen Verein/Fußballplatz ... eine öffentliche Veranstaltung. diRAM hat auch schon das entspreche Gesetz rausgesucht, welches der Polizei erlaubt, dort für Ordnung zu sorgen.

Ein "Hausverbot" für ein Fußballplatz gibt es da nicht. Wenn der Verein selbst für die Sicherheit sorgen möchte, kann er dieses ganz normal bei der Polizei anmelden und die Verantwortlichen bennen. Bei Festivals der linken Szene wird dies auch so gehandhabt - der Veranstalter sorgt für die Sicherheit in Absprache mit der Polizei - dafür rückt die Polizei dort nicht vorsorglich an.
 
hast du dir das durch gelesen
? auch bei oeffentlichen kann man des Grundstücks verwiesen werden
der Verein hat immer Hausrecht nur dann nicht mehr wenn gegen Getz und Ordnung verstoßen wird wenn eine Schlägeres muss Polizei sogar aus Grundstück .
 
Gloss, bitte gewöhne dir endlich an, deine Posts vor dem Abschicken noch einmal Korrektur zu lesen. LRS hin oder her, das hier ist meiner Meinung nach außerhalb der Toleranzgrenze, man muss jeden Post von dir mindestens drei-vier mal lesen um ihn zu verstehen. Und dann steht da zu 90% auch noch faktisch falsches Zeug drin.

killy und diRAM haben das schon richtig erklärt.
 
Die Polizei zertrampelt schonmal das frisch gepflanzte Beet. So geschehen bei mir. Also "warum hast du was dagegen" ist hiermit geklärt.
 
Gloss, jemand verweist hier auf einen einschlägigen Gesetzestext und du erwiderst darauf ca. "dürfen sie aber doch nicht, lalalalalala, mir doch egal!" - merkst du den Fehler?
 

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