Reisekostenreform 2014 - Frühstücksabzug in welcher Höhe?

Was ist richtig?

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Suxxess

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Die Frage gab es bestimmt schon häufig nur komischerweise ist sich Google uneinig...

Also ein Unternehmen welches den Verpflegungsmehraufwand bezahlt. ( 2 Tage a 12 € )
Nun gibt es eine beruflich veranlasste Fahrt ( 1 Übernachtung inkl. Hotel und Frühstück - Wird vom AG bezahlt )
Das Frühstück wird mit 15 € gesondert ausgewiesen.

Was ist jetzt richtig:
Position 1) 2 x 12 € = 24 € - 4,80 € = 19,20 € Verpflegungsmehraufwand
Position 2) 2 x 12 € = 24 € - 15,00 € = 9,00 € Verpflegungsmehraufwand

Und keine Sorge im Zweifelsfall geht die Frage nochmal an den Steuerberater.
Mich würde mal interessieren wieviele Leute sich damit auskennen. :D
 
Was dein Arbeitgeber dir bezahlt ist völlig unabhängig von den Pauschalen des Finanzamts. Wenn der Arbeitgeber die 100€ pro Tag bezahlt, dann ist das, abzüglich der Pauschalen, als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Wenn Du selbst deine Ausgaben in der Steuererklärung machst, kannst Du die Pauschalen von der Steuer absetzen. Wenn Du diese vom Arbeitgeber (steuerfrei) bekommst, geht das natürlich nicht zusätzlich oder sind als geldwerter Vorteil zu versteuern..
 
Wahrscheinlich habe ich die Frage zu ungenau gestellt. Was wäre korrekt damit kein geldwerter Vorteil entsteht, welcher zusätzlich zu versteuern wäre?

miac schrieb:
Wenn der Arbeitgeber die 100€ pro Tag bezahlt, dann ist das, abzüglich der Pauschalen, als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Bis zu 100% also die doppelte Pauschale kann der AG z.B. zu 25% versteuern wenn er denn lustig ist. Die Aussage ist also so pauschal nicht richtig.

Also der Tagessatz beträgt 24 Euro ( Im Ausland halt entsprechend ).
20% Frühstück ( 4,80 € und jeweils 40% ( 9,60 € ) für Mittag und Abendessen. ) Gewährt der Arbeitgeber nun z.B. ein Frühstück dann ist der entsprechende Satz vom Verpflegungsmehraufwand abzuziehen. Wenn man dem Arbeitnehmer also sein Frühstück bezahlt dann ist der Verpflegungsmehraufwand um diese 4,80 € zu kürzen. ( Ist ja klar er muss ja auch kein Frühstück mehr kaufen wenn er es gestellt bekommt )

Jetzt gab es die Rechtssprechung, dass nicht diese 4,80 € zu kürzen sind, sondern der tatsächliche Preis des Frühstücks. Auf anderen Seiten gab es dazu dann wieder die Aussage, dass die Hotels das Frühstück nicht als Frühstück kennzeichnen sollten, sondern als Business-Paket. In dem Fall wäre wieder der 20% Abzug rechtens. Deswegen hätte ich es lieber etwas genauer. Aber wie gesagt im Notfall frage ich unseren Steuerberater...

Ich danke dir trotzdem für deinen Beitrag. :)
 
Der Arbeitgeber setzt die Zahlungen an dich als Betriebskosten ab.

Die Zahlungen an dich können steuerfrei für dich erfolgen, wenn die Pauschalen nicht überschritten werden.

Alles was darüber ist, ist zu versteuern.

Nochmal: Die Pauschalen sind die vom Finanzamt. Die Arbeitgeber hängen sich meistens dran. Das muß aber nicht so sein. So geben viele Großbetriebe erhöhte Pauschalen und Reisekosten.
Ergänzung ()

Ich konkretisiere es nochmal:
Angenommen, du wärest, wie ich, Freiberufler.

Dann kannst Du entweder das Frühstück selbst bezahlen - Du nimmst Position 1
oder, Du läßt dir die Rechnung geben, dann nimmst Du Position 2. bzw. rechnest auch Mittag und Abendessen mit Rechnung ab.

Wenn du dir das Frühstück "ausgeben" läßt, dann kannst Du die volle Pauschale bekommen (Zimmerübernachtungsrechnung muß explizit mit "ohne Frühstück" ausgewiesen sein).

Da Du über deine Firma wohl abrechnest, greifen hier nicht die Finanzamtsvorschriften, sondern die deiner Firma. Es kann also sowohl Position 1 als auch Position 2 abgerechnet werden, je nachdem, wie großzügig der Arbeitgeber ist. Der geldwerte Vorteil wird dann vom Arbeitgeber entsprechend berücksichtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also jetzt wollte ich es genau wissen und habe mir jetzt den Gesetzestext herausgesucht:
Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die nach den Sätzen 3 und 5 ermittelten Verpflegungspauschalen zu kürzen:

1. für Frühstück um 20 Prozent,
2. für Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Folglich sind die 4,80 € die wir in Abzug bringen weiterhin korrekt. :)

Es ging ja nicht direkt um die Pauschalen, da hast du sicherlich Recht das alles darüber hinaus zu versteuern ist es sei denn der Arbeitgeber hat bereits bis max. den doppelten Pauschalbeträgen für 25% pauschalversteuert, es ging ja um die korrekte Berücksichtigung des Abzugs für ein Frühstück. :)

Um mal aus dem Beamtendeutsch rauszukommen ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmer macht jetzt eine Geschäftsreise und fährt um 18 Uhr am Montag los, übernachtet und ist dann um 20 Uhr des Folgetages wieder Zuhause.

Für Tag 1 gibt es 12 € ( Für den gibt es bei Übernachtungen immer 12 € auch wenn man an dem einen Tag unter 8 Stunden rechnerisch unterwegs ist am ersten Tag )
Für Tag 2 gibt es auch 12 € es sei denn er ist vor 8 Uhr wieder Zuhause dann gibt es gar nix für den Tag.
Er bekommt jetzt das Frühstück und das Mittagessen gestellt: ( 20% + 40% vom 24 € = 14,40 € )

Er bekommt also noch ausgezahlt / oder kann bei der Steuer geltend machen 9,60 €.
Aber danke, dass du dir die Mühe gemacht hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne die Gesetze, denn die gelten genau so auch für Selbständige, da diese immer gegen das Finanzamt rechnen müssen.

Über die Abzüge gab es doch auch gar keine Unklarheiten. Du wolltest lediglich wissen, was mit den 15€ für das Frühstück ist. Und da ist es eben so, wenn du dieses, wie oben von dir geschrieben, vom Arbeitgeber bekommst, muß der Arbeitgeber dir sagen, ob das ein "Geschenk" ist und er die vollen Kosten dafür übernimmt, oder ob die auf deine Pauschale angerechnet werden. Und das kann dir hier niemand beantworten.
 
miac schrieb:
Du wolltest lediglich wissen, was mit den 15€ für das Frühstück ist. Und da ist es eben so, wenn du dieses, wie oben von dir geschrieben, vom Arbeitgeber bekommst, muß der Arbeitgeber dir sagen, ob das ein "Geschenk" ist und er die vollen Kosten dafür übernimmt
Achso meinst du das, sprich wenn er das für dich pauschalversteuert dann übernimmt er die Kosten. Sprich du kannst den Verpflegmungsmehraufwand dann nochmal separat in deiner Steuererklärung angeben.

Nene sollte schon so passen der Arbeitgeber ersetzt die Tatsächlichen Kosten und kürzt die ausgezahlte Pauschale.
Damit kann der Arbeitgeber zwar nichts mehr in der Steuererklärung angeben, hat aber Brutto für Netto erstattet bekommen.
Also 100% anstelle nur seinen Persönlichen Steuersatz + Sofort.
 
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