Defekter Artikel - EOL - Gutschrift nicht aktzeptieren?

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outta

Gast
Wenn man einen Artikel 16 Tage nach Erhalt zurückschickt zur Reparatur (das auch schriftlich ankreuzt und nicht gutschrift ankreuzt), kann man dann seine Ware wieder zurückfordern?

Ist es möglich bei einem defekten Artikel die Gutschrift zu verweigern umso den defekten Artikel zurückzubekommen?


Die Ware gehört doch mir, ich habe nirgendswo zugestimmt sie gegen eine Gutschrift zu tauschen. Ganz im Gegenteil.
 
vom Händler, der stellt sich aber quer weil es ein Schnäppchenartikel war (vergünstigte, getestete Retoureware)
 
Dein Eigentum, du kannst es jederzeit zurückfordern.
 
Wenn es bereits in Reparatur ist, wird es schwierig mit dem zurückfordern.
Je nachdem was es ist, würde man es in Einzelteilen bekommen oder musst warten bis es repariert ist.

Warum nimmst du nicht einfach die Gutschrift? Dann kannste es doch neu kaufen.
 
Du kannst die defekte Ware natürlich zurückfordern. Aber du kannst auch die Reparatur oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wenn die Kosten der Wiederbeschaffung einer mangelfreien Sache höher sind als die angebotene Gutschrift, kannst du auf eine höhere Gutschrift (Schadensersatz statt der Leistung) bestehen.

Ob du das auch dem Händler so klar machen kannst, ist leider immer eine andere Sache....
 
Ist das wirklich so wie Woods sagt?

Genau das versuche ich nämlich die ganze Zeit, wie kann das dem Händler am besten klar machen?


Für die Gutschrift bekomme ich leider keine vergleichbare Karte, dafür ist die Gutschrift zu niedrig. die Karte kostet neu beim Händler um die 150% der Wertes der Gutschrift.
Außerdem hat der Händler zugegeben das diese Art Ware kaum getestet wird, nur ein kurzer Funktionstest (Karte rein, Bild da? und raus) wird gemacht.
 
Lt. BGB darf der Händler enwteder nachbessern oder das Geld dir zurücküberweisen. Handelt es sich hier um B-Ware ? Wenn er nicht liefern / verbessern kann ersetzt dir der Händler einfach den Kaufpreis.

Wo war den nochmal der Artikel im BGB ?

EDIT: gefunden:

437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ich würde sagen das es sich um B-Ware handelt. Schnäppshopartikel.

Gut mittlerweile wäre ich auch mit erstattung zufrieden, da sich der Aufwand einfach nicht lohnt und der Händler ein sehr schlechtes Bild neuerdings von sich gibt und ich dann halt meine Konquenzen daraus ziehe.

Nur möchte die Versandkosten zurück die ich gezahlt habe, wenigstens das muss doch gehen!?

wie gesagt ich hab per Nachnahme bestellt statt per Vorkasse (da dies nichtmal möglich ist)
 
Puh das weiss ich nicht zu 100 %. Aber ich glaube er muss zur Nacherfüllung die Versandkosten zahlen. Soweit ich noch aus einem Studium weiss muss er das. Vl.. hilft dir das aus dem BGB weiter:

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen
 
Ich danke dir herzlichst! Ich werde das einfach so abschicken:
da ich mit einer Gutschrift zu keinem Zeitpunkt einverstanden war und ein Rückerhalt
meiner Ware scheinbar nicht mehr möglich ist, möchte ich wenigstens
die Rechnungskosten zurückerstatten haben! Rechnznvgsbetrag zitieren... Alles Andere ist aus meiner Sicht eindeutig unakzeptabel.
 
Slizer1 schrieb:
Lt. BGB darf der Händler enwteder nachbessern oder das Geld dir zurücküberweisen.

Ich sehe das, zumindestens in der Theorie, anders. Der Käufer hat ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Beschaffung einer mangelfreien Sache. Und wenn der ursprüngliche Kaufpreis nicht ausreicht, um eine mangelfreie Sache wieder zu beschaffen, muss der Käufer drauf legen.
Insbesondere, da er nach § 281 BGB SE statt der Leistung verlangen kann und er dann so zu stellen ist, als wäre die Pflichtverletzung nie aufgetreten. Und daher dreht es sich hierbei immer um die Wiederbeschaffungskosten.
Siehst du das anders? Ist bei mir schon eine Weile her...

@TE
Leider kennen sich nur wenige Händler wirklich aus und wissen, was dem Käufer zusteht und was nicht. Und selbst wenn sie es wissen, stellen sie sich oft einfach dumm und behaupten das Gegenteil, wohlwissend, dass die meisten Käufer irgendwann aufgeben, da die tatsächliche Durchsetzung der Ansprüche zu viel Aufwand bedeuten würde. Hier ist das Recht leider so formuliert, dass es im Kleinen nicht sonderlich praxistauglich ist.
 
Was ich geschrieben habe, ist aber doch in Ordnung oder? damit verzichte ich auf Ersatz, da für das Geld ja nichts vergleichbares bekommen, ich möchte halt nur das Geld zurück und verzichte noch zusätzlich auf die 2,- € Nachnahmegebühr.


Ich bin sehr sehr gespannt was geantwortet wird. Gestorben ist der Laden für mich jetzt sowieso aber ich bin gespannt.

Wenns überhaupt nicht anders geht werd ich komplett auf alles verzichten und dann mal schaun.
 
Ja, passt. Dir gehts ja jetzt nur noch darum, ob du die Versandkosten erstattet bekommst, oder? Ansonsten seid ihr euch ja einig, dass es eine Gutschrift gibt, oder?

Ich wollte nur darlegen, dass du dich - zumindestens theoretisch - damit nicht zufrieden geben müsstest.

Auf alles verzichten? Du meinst auf die Versandkosten?
 
Du hast das schon richtig erkannt, im moment geht es sozusagen um die vollen Versandkosten abzgl. der 2eu postnachnahmegebühren, aber ich gebe mich damit nicht zufrieden, ich wüßte nur nicht was ich ansonsten machen sollte.

Mit auf alles verzichten meine ich aufs komplette Geld, da ich mein Eigentum ja sowieso nicht wiederbekomme und ich milde gesagt etwas sauer bin.
 
Unglaublich, da ist ein Laden mal kundenfreundlich und erstattet den Leuten das Geld zurück und trotzdem ist man unzufrieden.

Eigentlich ziemlich dreist noch mehr zurück zu verlangen als man ausgegeben hat.
Als ob einem ein Schaden entstanden wäre.
 
Wie als ob? Mir ist ein Schaden entstanden!

Außerdem habe ich nicht mehr verlangt als ausgegeben, das habe ich niemals und zu keinen Zeitpunkt getan!
 
Natürlich ist ein Schaden entstanden... da es B-Ware zu einem Sonderpreis war und das Produkt so und zu dem Preis nicht mehr lieferbar ist "muss" der TE jetzt den vollen Preis bezahlen. Die Differenz + evtl. Versandkosten ist sein Schaden.
 
WhiteShark schrieb:
Eigentlich ziemlich dreist noch mehr zurück zu verlangen als man ausgegeben hat.
Als ob einem ein Schaden entstanden wäre.

Es ist dreist, auf geltendes Recht zu verweisen? Was ist daran kundenfreundlich, wenn man eine defekte Sache zurücknimmt, dabei aber dem Kunden andere Rechte verweigert?
 
Da ich zumindest dachte das die Ware ab Kauf mein Eigentum ist, wurde Sie eigentlich verkauft & außerdem habe ich die Karte ausgiebig testen müssen, da ich nicht einfach so etwas einschicke oder zurückschicke,zudem konnte ich meinen Computer ohne Grafikkarte nicht nutzen da ich keine Ersatzgrafikkarte hatte, zudem ist das neuerdings nicht die erste defekte Hardware von MF und die 4-8 Wochen sind schon sehr viel und werden dazu noch NICHT eingehalten, ich habe gestern auf den Tag genau 8 Wochen später dort angerufen, ansonsten wäre ich nicht informiert worden.
Ein Anderer defekter Artikel kam jedenfalls auch nicht nach 8 Wochen Wartezeit, früher hatte ich bei MF soetwas niemals!
Ergänzung ()

In gut 15 Jahren als treuer Kunde von Mindfactory ist es mir noch nie untergekommenen das die Mitarbeiter einen als Lügner darstellen und das man 10 Stunden am Tag in der Warteschleife hängen kann & wenn man einen Rückruf anfordert, kein Rückruf kommt und es nichtmal eine Entschuldigung gibt!

Hätte ich die Ware selber nach Hong Kong geschickt, hätte ich die über ~500,- € Gutschrift bekommen & nicht Mindfactory. Ich habe da einfach nicht in ruhe lange genug drüber nachgedacht weil ich eine funktionierde Grafikkarte wollte.


Ich habe soviele Stunden Zeit investiert nur um mit Mindfactory in Kontakt zu treten, da ich keinen Nachnahme Versand wollte und dies NUR ausschließlich ein lebendiger Mensch bei denen umstellen kann und auf eMails nicht immer zeitnah geantworten werden kann (verständlich!) oder mit Fehlern in der Bestellung reagiert wird, hat einfach enorme Probleme, besonders wenn dann diese Versandkosten bei einem defekt der Ware nicht mit übernommen werden, das finde ich dreist.
 
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