Defekter Artikel - EOL - Gutschrift nicht aktzeptieren?

Gwährleistung. Und whitshark wiesk sollte dr rechner aus dem schneider sein? Selbst wenn es b-ware ist. Es gibt ohne pribleme ersatz. Das es den händler mehr kostet kann mir scheißegal sein.
 
Es gibt nur Neuware als Ersatz. Und die kostet eben mehr. Wenn man Neuware will, dann musst man auch den entsprechenden Mehrwert zahlen.
Man kann keine Gebrauchtware kaufen und dann bei Defekt Neuware fordern. Das funktioniert einfach nicht.
Es ist persönliches Pech, dass die verbilligte Gebrauchtversion nicht mehr verfügbar ist. Dafür kann ja der Händler nichts.
Der Händler kommt seiner Verpflichtung nach und bietet die Rückabwicklung an, da er sonst keine andere Möglichkeit hat.
 
Um es klar zu sagen:

Es besteht KEIN Anspruch auf Lieferung einer anderen oder auch neuwertigen Karte.

Den Knackpunkt hier hat bislang noch niemand erwähnt: Es handelte sich von vorn herein um einen Stückkauf, nicht um einen Gattungskauf!

Es handelt sich um Gebrauchtware. Diese ist IMMER einzigartig. Es gibt weltweit nicht ein einziges weiteres Exemplar dieser Karte, die rechtlich betrachtet der gekauften Karte gleichkommt.

Es ist NICHT erforderlich, dass in der Rechnung oder in einem Kaufvertrag irgendetwas von B-Ware, gebraucht, Rückläufer oder sonst etwas derartiges steht. Einzig und allein ist entscheidend, welche Umstände bei Vertragsschluss den Vertragsparteien bekannt waren. Und hier war bekannt, dass es sich um ein bereits gebrauchtes Exemplar handelt (auch bereits benutzte Neuware gilt als Gebrauchtware.).

Folglich erstrecken sich die Ansprüche ohnehin nur auf dieses eine Exemplar. Ist es irreparabel, so bleibt nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Freilich, rechtlich gesehen kann der TO auch die defekte Karte herausverlangen. Er ist Eigentümer und hat die dementsprechenden Rechte.
Sollte dies dem Händler unmöglich sein, so sind auch Schadenersatzansprüche im Raum.
Doch die Beweisführung für einen Schadenersatzanspruch dürfte dem TO nicht gelingen: Er müsste darlegen, weshalb er bei Zurückerhalt der defekten Karte rechtlich besser gestellt ist als bei Rückerhalt der Kaufpreissumme.

Warum will ich ein defektes Gerät lieber haben als den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen?


Ich bitte alle hier Postenden mal nachzudenken:
Aus dem Fall Kapital zu schlagen ist rechtlich nicht tragbar. Zum Glück. Es wäre auch moralisch nicht tragbar. Eine neuwertige Karte als Ersatz gibt es auf gar keinen Fall (-> kein Gattungskauf). Was also würde den TO besser stellen, als ihm den gesamten Kaufpreis zurückzuerstatten, ohne Abzüge?
Und nein, eine andere gebrauchte Karte ist als Ersatz ungeeignet (-> Stückkauf), unbetrachtet einer überhaupt existierenden Lieferbarkeit.


MfG,
Dominion.
 
Na, wenigstens einer der das genau so sieht wie ich, mit der Rückerstattung des Kaufpreises bin ich ja auch einverstanden aber halt nur ohne Abzüge da ich die Karte nichtmal nutzen konnte und nur die Karte alleine bestellt habe & wie gesagt über 8 Wochen nach dem Stress noch zusätzlich warten müssen, also warum soll ich dafür sozusagen noch eine Strafe zahlen?

Ich freue mich sehr das sich hier noch jemand gefunden hat der das ganze genau so sieht wie ich. Damit bleibe ich also meinen Forderungen nach Gutschrift treu, eine 1,- € Gutschrift habe ich ja schon erhalten (unfassbar lächerlich) :lol:

Ich denke aber ich kann mich mit Mindfactory einvernehmlich einigen.

mal offtopic btw.:

Diese never settle forever ist jetzt für Käufer einer High End AMD Karte nicht mehgr verfügbar?

Da es jetzt never settle forver Space Edition gibt (Ab Kaufdatum 02.09.2014) alles was davor gekauft wurde erhält kein Spiel :confused_alt:
 
Ich zitiere mich mal von der ersten Seite selbst:

Gut mittlerweile wäre ich auch mit erstattung zufrieden, da sich der Aufwand einfach nicht lohnt und der Händler ein sehr schlechtes Bild neuerdings von sich gibt und ich dann halt meine Konquenzen daraus ziehe.

Nur möchte die Versandkosten zurück die ich gezahlt habe, wenigstens das muss doch gehen!?

wie gesagt ich hab per Nachnahme bestellt statt per Vorkasse (da dies nichtmal möglich ist)

Begründung ist, Sie erstatten in einem solchen Fall nur die Standardversandkosten und diese sind laut Aussage 5,99 €

was aber auch nciht stimmt, deshalbn die 1,- € bis jetzt.
 
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