Defekter Artikel - EOL - Gutschrift nicht aktzeptieren?

Benzer schrieb:
Natürlich ist ein Schaden entstanden... da es B-Ware zu einem Sonderpreis war und das Produkt so und zu dem Preis nicht mehr lieferbar ist "muss" der TE jetzt den vollen Preis bezahlen. Die Differenz + evtl. Versandkosten ist sein Schaden.

Wenn man bware kauft dann kann man doch aber nicht Geld für A-ware verlangen. Wie dreist ist das denn bitte? Reparatur nicht möglich, Produkt nicht mehr lieferbar, also wird der Kaufvertrag aufgelöst.
Sehe da kein Problem.
 
Woods schrieb:
Ich sehe das, zumindestens in der Theorie, anders. Der Käufer hat ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Beschaffung einer mangelfreien Sache. Und wenn der ursprüngliche Kaufpreis nicht ausreicht, um eine mangelfreie Sache wieder zu beschaffen, muss der Käufer drauf legen.
Insbesondere, da er nach § 281 BGB SE statt der Leistung verlangen kann und er dann so zu stellen ist, als wäre die Pflichtverletzung nie aufgetreten. st.

Ja das sieht der Gesetzgeber anders! Siehe hierzu den §280

Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Ein Defekt bei einem Gerät hat in der Regel der Händler nicht zu verteten, es sei denn er wusste vorher vom Defekt bescheid und hat dies verschwiegen! Ergo kann er keinen Schadenersatz fordern, sondern Lieferung einer mangelfreie Sache oder Reparatur. Ist beides nicht möglich, bleibt der Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreis als Möglichkeit übrig.
 
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@Ribbery

Die Pflicht des Händlers im Rahmen des Kaufvertrages ist es, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen. Ist die Sache nicht frei von Mängeln, hat der Verkäufer die Pflicht zur Nacherfüllung (Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache).
Verweigert er die Nacherfüllung - und das passiert hier - liegt eine Pflichtverlertzung vor (verletzt wird die Pflicht zur Nacherfüllung) und diese hat der Verkäufer natürlich zu vertreten. Oder siehst du das anders?

Selbst wenn Unmöglichkeit vorläge (wozu ich hier noch nichts gelesen habe), ist ein SE-Anspruch nicht ausgeschlossen.
 
Woods schrieb:
Selbst wenn Unmöglichkeit vorläge (wozu ich hier noch nichts gelesen habe), ist ein SE-Anspruch nicht ausgeschlossen.

Ein SE-Anspruch ist ausgeschlossen, in diesem Fall. Sofern das Gerät im Markt nicht verfügbar ist ( auch wirtschaftlich) und eine Reparatur nicht möglich ist, bleibt nichts anderes übrig als Rücktritt vom Kaufvertrag
Ergänzung ()

Woods schrieb:
.
Verweigert er die Nacherfüllung - und das passiert hier - liegt eine Pflichtverlertzung vor (verletzt wird die Pflicht zur Nacherfüllung) und diese hat der Verkäufer natürlich zu vertreten. Oder siehst du das anders?

Ich sehe dies anders.
 
WhiteShark schrieb:
Wenn man bware kauft dann kann man doch aber nicht Geld für A-ware verlangen. Wie dreist ist das denn bitte? Reparatur nicht möglich, Produkt nicht mehr lieferbar, also wird der Kaufvertrag aufgelöst.
Sehe da kein Problem.

Der Händler könnte ja auch eine andere gleichwertige gebrauchte karte schicken, da er das aber in den seltensten Fällen nicht kann, bleibt ja nichts anderes übrig als eine neue (die Gutschrift muss man nicht akzeptieren!). Wenn MF einen B-Ware Bereich aufmacht und die Kunden quasi als tester missbraucht, dann muss eben mit sowas gerechnet werden. Der Händler hätte ja auch die Möglichkeit die Karte zu testen und Fehlerhafte Modele direkt auszusortieren, es ist aber anscheinend günstiger den "Schrott" erst zu den Kunden zu verschicken und sich dann nur um die zu kümmern die sich beschweren. und dann eben auch nur mit der Erstattung.

@TE bei MF musste ich lernen, dass man standhaft bleiben muss (Viel öffentlich machen! Offizielles Forum, Geizhals etc.) und ggf. auch mal im Ton etwas schärfer sein muss bzw. nach dem Teamleiter/Abteilungsleiter verlangen dann klappts auch. Kaufe mittlerweile nichts mehr bei MF, da es in meinen Augen nen Sauladen ist.
 
Wenn er keine andere gebrauchte Karte hat, dann muss natürlich keine neue Karte verschickt werden. Denn die wurde nicht bezahlt.
Man kann ja anbieten einen Aufpreis für eine neue Karte zu zahlen. Ansonsten bleibt nicht viel außer Geld zurück.
Kein ein Händler würde das anders machen.
 
Ja ne is klar. Die Gesetzeslage scheint aber anders zu sein.
 
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da hätte ich dann bitte mal die "Gesetzeslage" zu.
 
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auja, ich kaufe morgen einen gebrauchten Golf, und wenn der Kaputt ist verlange ich einen Nagelneuen als Ersatz..........






.....Ideen haben manche Leute *Kopfschüttel*
 
Is die Karte aus dem SchnäppchenShop oder ein MindStar?

Wir behalten uns den Zwischenverkauf dieser Einzelstücke ausdrücklich vor. Überbestellte oder abverkaufte Artikel werden ersatzlos gestrichen! Bestellen Sie deswegen nur in den vorhandenen Stückzahlen! Die Artikel stammen aus Kundenrücksendungen nach Fernabsatzrecht oder Herstellerreparaturen. Bitte beachten Sie daher, dass diese Artikel bereits geöffnet und/oder gebraucht sein können.

Ne vom Kunden zurückgeschickte Karte kann wieder als Neu verkauft werden, die meisten Shops bieten sie aber günstiger an wegen geringen Gebrauchsspuren / Öffnungsspuren. Allerdings kürzt MF hier nicht die Garantiezeit wie Amazon z.b.

Und wenn auf der Rechnung nicht B Ware, Gebrauchtware drauf steht mit diversen Einschränkungen ist sie eh als neu zu behandeln.

Schreib den einfach ein Einschreiben und setzt die in Verzug und drohe Schadenesersatz an für die Zeit der nicht Nutzung. Üblich sind zwei Wochen, wird dann nicht reagiert hilft nur der Anwalt. 8 Wochen warten ist nicht akzeptabel bei einer Reperatur oder Gutschrift.

MF macht neuerdings automatisch ne Gutschrift die man dann nicht mal im Kundenkonto sieht.
Da hilft dann anrufen oder ne mail an die richtige Stelle und man bekommt das Geld überwiesen.
Die wolln halt mit der Kohle von anderen verdienen an Zinsen oder was auch immer die damit im Hintergrund machen.
 
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Es ist aber wohl keine andere B-Ware zu beschaffen. Und Anspruch auf Neuware hat man natürlich nicht, wenn man B-Ware erworben hat.

Daher, Geld zurück zahlen lassen und gut ist.
 
Das bezeichnet man aber als B-Ware. Sonst wäre es ja nicht billiger.
Von daher kein Anspruch auf ein neues Gerät.
Würde jeder Händler genau so machen.
 
Ich versteh das schon, man müsste B-Ware aber auch dran schreiben, was dabei steht wurde hier ja shcon gepostet, nur habe ich mich denn damit einverstanden mein Eigentum abzugeben?

Ich möchte wenigstens meine defekte Karte zurück.


Wie gesagt bis jetzt ist der Händler eh für mich gestorben aber mal sehn vielleicht macht er ja noch ein Rückzieher, habe ja gute Tipps bekommen und es gibt so einen schönen Spruch:

Wie du mir so ich dir
 
B-Ware hat in der Regel beschriebene Mängel. Eine geöffnete Verpackung kann natürlich dazu gehören... interessant ist, was auf der Rechnung steht.

nur habe ich mich denn damit einverstanden mein Eigentum abzugeben?
Mit dem Einschicken hast du einem Prozess zugestimmt der mit Sicherheit irgendwo bei MF in den Unterlagen - evtl. sogar in den AGB hinterlegt ist. Schau doch mal ob du da was findest.
 
@Benzer

ich denke auch, aber das ist ja nicht das einzige woraufs ankommt.

In der Rechnung steht jedenfalls überhaupt nichts von B-Ware.

Warum sollte ich die Versandkosten bezahlen? Da ist die Gesetzlage doch eindeutig... und MF kennt scheinbar Ihre eigenen Versandkosten nicht, wenn es um Erstattung geht, scheinen die Vorkasse-Versandkosten günstiger zu sein :D

Richtig, ich musste ankreuzen womit ich einverstanden war und eine Gutschrift habe ich nicht angekreuzt, nur Austausch oder Reparatur und das habe ich dann auch noch mündlich von MF Mitarbeitern versichert bekommen, weil das Recht auf eine Gutschrift hätte ich sowieso nicht, da dachte ich mir: na gut, dann warte ich halt!
Ergänzung ()

btw. ich habe noch niemals in meinem Leben so eine teure Grafikkarte gekauft, also weil es ja einige Leute gibt die ja soooooooooooo gerne Äpfel mit Birnen vergleichen, hier mal der Autovergleich:


Ich sehe das ein Porsche oder Ferrari die Hälfte kostet, also gehe ich los und verkaufe Hab und Gut um mir das Fahrzeug zu kaufen... den Rest kennt Ihr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast einem Austausch oder Reperatur zugestimmt. Beides ist wohl nicht möglich. Und somit bleibt nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Eine Rücksendung der defekten Karte wird wohl nicht möglich sein, die hat ja der Hersteller. Die wird mit Sicherheit entsorgt worden sein, war ja irreparabel.

Und eine neue Karte geht auch nicht, denn dafür wurde nicht bezahlt. Es wurde für eine gebrauchte/refurbisht Karte bezahlt.

Wie gesagt bis jetzt ist der Händler eh für mich gestorben
Ich würde dir empfehlen nie wieder online zu kaufen, denn so macht das jeder Händler. Manche stellen sich sogar bei einer Gutschrift quer und ziehen etwas ab für die Nutzung.
Hier scheint es ja so, dass der Händler ohne Murren die Gutschrift anbietet.
 
@WhiteShark
Wo steht das? Auf der Rechnung? Glaube ich nich ... da müsste dann auch stehn das nur 1 Jahr Garantie ist.
 
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