Gewährleistung für ein fast neues Smartphone abgelehnt

de la Cruz schrieb:
Bei diesem geringen Streitwert gibt es nur die 1. Instanz. Berufungsverfahren sind da nicht möglich !

Ein 4 Monate altes Smartphone könnte den Streitwert von 600,01 € durchaus erreichen, welchen man benötigt um ein Berufungsverfahren einzuleiten. Weiters kann das Gericht im Urteil eine Berufung zulassen, unabhängig vom Streitwert.
 
Das Gericht wird für den vorliegenden Streitgegenstand im Wert von etwa 200 Euro den Teufel tun und einen Streitwert von über 600 Euronen festsetzen - dafür gibt es keine Anspruchsgrundlage; und auch aus Prozessökonomie und weil auch nicht irgendeine Entscheidung von allgemeiner oder grundsätzlichen Bedeutung eines solchen Verfahrens ersichtlich ist ggfls. auch keine Berufung zulassen. Es würde vielmehr wohl noch nicht einmal zu einer Verhandlung vor Gericht kommen, sondern die Sache würde wohl im schriftlichen Verfahren entschieden werden.
 
Woher kennst du den Wert des Streitgegenstandes? Wir reden hier schon noch vom Fall von Virtramp, dem sein 4 Monate altes Smartphone nicht mehr funktioniert. Keine Ahnung welches es ist, aber es gibt ja einige die weit über die 600er Marke kommen würden. (oder hab ich etwas überlesen?)

Also ich finde schon, dass es im allgemeinen Interesse ist, wenn ein Händler die Gewährleistung aufgrund von Gebrauchsspuren ablehnt ohne weitere Begründung. Der Konsumentenschutz würde da sicherlich zustimmen.
 
Es ist richtig, dass ich den Wert des Streitgegenstandes nicht kenne, aber Handys über 600 Euro Neuwert sind ja doch eher der kleinere Teil der Handys auf dem Markt, weshalb ich einfach unterstelle, dass es vorliegend nicht zu einem Streitwert über 600 Euro kommen sollte; des weiteren ist da Handy ja inzwischen auch gebraucht, wenn auch nur vier Monate, aber es ist ja bekannt, dass neue Geräte, etwa auch neue Autos, schon unmittelbar nach ihrer Anschaffung einen relativ großen Wertverlust als Gebrauchtware erleiden.

Und von allgemeinem Interesse kann es schon gar nicht sein, allenfalls im speziellen Interesse des Händlers, die Gewährleistung aufgrund von Gebrauchsspuren abzulehnen ! Und es wäre an sich sachlich absurd und rechtlich auch nicht haltbar !

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich darauf, dass ein bestimmter Mangel an der verkauften Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes offen oder versteckt vorgelegen haben muss ! Wenn jetzt also - ich sage das mal beispielhaft - im Handy der Prozessor mangelbehaftet wäre, bestünde eben diesbezüglich der Gewährleistungsanspruch; was soll das denn mit Gebrauchspuren, Kratzern o.ä. am Gehäuse oder Display zu tun haben ?

Wenn Du Dir ein neues Auto kaufst und der Motor gibt nach vier Monaten seinen Geist auf und Du beanspruchst Gewährleistung - würdest Du das dann auch für von allegemeinem Interesse postuliren, wenn Dir die Gewährleistung verweigert würde, weil die Reifen Gebrauchsspuren aufweisen oder Du inzwischen einige Kratzer im Lack hättest ? Nein, das wäre ebenfalls Absurdistan !

Und genauso ist es beim Handy ! Zunächst müsste überhaupt mal festgestellt werden, um was für einen Mangel es sich hier vorliegend handelt und was am Handy defekt ist; und wenn der Defekt nichts ursprünglich mir den festgestellten Gebrauchsspuren zu tun hätte, wäre das ein klarer Gewährleistungsfall; und ob der ggfls. festgestellte Mangel tatsächlich seine Ursache in den Gebrauchsspuren hätte, müsste der Händler außerdem erst mal noch beweisen.

Mutmassungen und Behauptungen sind keine Beweise - zumal überhaupt noch nicht festgestellt wurde, was der vorliegende Mangel eigentlich ist.
 
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de la Cruz schrieb:
Und von allgemeinem Interesse kann es schon gar nicht sein, allenfalls im speziellen Interesse des Händlers, die Gewährleistung aufgrund von Gebrauchsspuren abzulehnen ! Und es wäre an sich sachlich absurd und rechtlich auch nicht haltbar !

Ich habe mich da wohl missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, es ist im Allgemeinen Interesse für Konsumenten, dass die angeführte Handhabe (also Ablehnung aufgrund von Gebrauchsspuren) nicht aktzeptiert wird und deswegen ein Verfahren sinnvoll ist, notfalls auch auf höhere Ebene, falls das Bezirksgericht keine Grundsatzentscheidung treffen will/kann. Da kann es durchaus sein, dass es die Berufung erlaubt, damit sich höhere Instanzen mit dem Fall beschäftigen.

Allerdings kommen wir wohl etwas vom Thema ab :)
 
Jo, ..... und eine sehr idealistische Vorstellung von Richterbeschlüssen in der unterstens Instanz, insbesondere angesichts eines solchen Bagatellfalles beleibt es auch .....
 
@ Virtramp
Sturz ist nicht gleich Sturz. Normale Fallhöhe aus der Hand eines Menschen sollte ein Smartphone oder Mobiltelefon problemlos überstehen, auch wenn das Gehäuse mal doch einen leichten Knacks bekommt. Energieabsorption halt.
Es ist keine Kunst gute Geräte zu bauen, sondern handwerklicher Wille durch längst verfügbare, physikalische Ausbildungsgrundlagen. Hersteller die das nicht können, haben einfach keine Fachqualifikation oder Willen in ihrem Beruf ordentlich zu arbeiten. Bezüglich Fachkräftemangel und Fachqualifikationen.;)

Ein Hersteller sollte daher auch mögliche Anrempler mit gedämpfter Fallgeschwindigkeit durch Kleidung und Reflexgreifen im Fall beim mobilen Telefonieren simulieren.
Daher kann ein mobiles Gerät auch mal von der Kopfhöhe eines Basketballspielers fallen. So ist auch die Durchschittshöhe der Menschen in den 100 Jahren größer geworden, was zu veränderten Anforderungen an Produkten führt.

Zum möglichen Folgeschaden.
Die Flachbandkabel werden heute vermehrt über einfache Stecker/Buchsen mit gefederter Andruckfläche der Kontakte verbunden. Man geht aber wieder über die Stecker mit Schraubfixierung zu sichern, was früher durch eine sichere Klemmvorrichtung direkt am Flachbandkabel mit Schloßfunktion an der Buchse umgesetzt wurde. Somit eine sichere Kabelsicherung immer vorhanden war, damit am Kabel nicht unbeabsichtigt Kontaktprobleme auftreten.

Folgeschäden durch einen vorangegangenen Sturz und Stärke sind je nach Gerät und der technischen Umsetzung möglich, wenn das Gerät weiter intensiv genutzt wird und der Sturz die Leistungsfähigkeit geschwächt hat.

Um welchen Gerät handelt es sich den überhaupt?
Gewisse Eigenschaften lassen sich über zerlegte Geräte bei iFixit und co. erkennen und erklären.


Ich bin durch einen Fahrradsturz in einer Kurve mal auf mein Siemens S10D in seiner Ledertasche gestürzt. Etwa 70Kilo bei etwa 15km/h auf etwa 200gramm. Den blauen Fleck hatte ich noch lange und das Siemens Telefon aus Kunststoff hat es klaglos eingesteckt. Empfindlich war da eher das Antennengehäuse, was mir irgendwann durch Sturz auf Antenne natürlich durch die Krafteinwirkung abbrach. Da hätte es gereicht die Antenne flexibel im Gummimantel zu gestalten, da die eigentiche Antenne aus meiner Erinnerung aus einem Federmaterial bestand.

Mein Siemens S55 ist mir aus der Hand gefallen und ein halbes Stockwerk Treppen runter gepoltert. Auch kein Problem. Beton hat es auch mal ohne irgendwelche Schäden geküsst.
Mein altes HTC hat aus Hüfthöhe und Hand Gehwegplatten erleben dürfen. Zwar ist das Gehäuse zerkratzt, an einer Stelle durch seitliches Aufschlagen an der anderen Seite gebrochen, aber das Gerät funktioniert noch heute ohne Folgeschäden. Selbst hohe Betriebsluftfeuchtigkeit hat es mit leicheter Oxidation hingenommen, auch wenn die Stützbatterie wohl durch die Feuchtigkeit aufplatzte.

Mein neueres HTC hat von Couchhöhe auf Holzboden schon einen Riss im Gehäuse und insgesamt weit mehr Kunststoffbrüche durch einfachere Stürze bekommen. Das Gerät funktioniert trotz der Stürze heute trotzdem noch ohne nennenwerte Probleme.

Viele Hersteller haben je nach Marktentwicklung einfach zeitweise stark bei den Produkten abgebaut, was halt zu gröberen Problemen führt.

Auch das Angebot mit Handyversicherungen wirft Fragen auf, weil eigentlich sinnlos, wenn die Geräte was taugen und die Händler nicht noch über Zusatzversicherungen abzocken wollen.
 
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