Kaufverpflichtung bei Erbschaftsannahme

log11

Captain
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Hallo zusammen,

ich schildere mal kurz folgenden Fall. Der Erblasser hat einige Wochen zuvor ein Fahrzeug bestellt. (Neuwagen) Nach seinem Tode wird der Nachlass an 2 Erben vermacht.
Der Kontakt zu dem Autohaus brachte folgende Information. Sobald man das Erbe antritt, übernimmt man auch die Kaufverpflichtungen des Erblassers. Das bestätigte mir auch ein Anwalt inzwischen. 2 Alternativen wurden in der ersten Instanz angeboten.

1. Kauf des Fahrzeugs, so wie mit dem Erblasser verhandelt.
2. Zahlung eines 15% Abschlags auf die UVP wenn man das Fahrzeug nicht übernehmen will.

Rein rechtlich ist das sicher sauber, rein moralisch für mich nicht nachvollziehbar.
Frage: Gibt es eine Chance die Strafzahlung zu verhindern oder zumindest einen Kompromiss zu erwirken?

Vielen Dank für Eure Tipps.
 
im Prinzip ist es auch so du Erbst auch die evtl. Schulden aber alles Anteilig .

Stirbt ein Käufer nach dem Vertragsabschluss, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an seine Erben über

Quelle

was anderes ist es aber wenn du das Erbe aufschlägst also erkläst das du das Erbe aufschlägst
dann bist du zu gar nichts verpflichtet.

meine Empfehlung mit dem Autohaus verhandeln oder Reden ob man da was machen kann auf Kulanz.

PS hatte mich auch damit beschäftigt weil wir auch einen Todesfall in der Familie hatten
 
Zuletzt bearbeitet:
@gloss, vielen Dank für Deine Antwort. Richtig, ich werde auch versuchen ob man dort nicht zumindest einen Kompromiss erzielen kann. (Kulanz)
Es ist ja auch irgendwie eine Frage des Image, für mich persönlich wird zum Beispiel niemals ein Kauf in diesem AH in Frage kommen wenn man sich bei diesem Problem nicht annähern kann.

Die bisherigen Gespräche liefen mit dem Disponenten ab, sollte man bei solch einer Geschichte vielleicht doch an die Geschäftsleitung heran treten?
 
kommt darauf ob sich das Erbe überhaupt lohnt wenn da nicht viel ist würde ich das Erbe nicht antreten
dann hat das Autohaus pech, wenn du das Erbe schon angetreten hast ist es zu späht

log11 schrieb:
sollte man bei solch einer Geschichte vielleicht doch an die Geschäftsleitung heran treten?

genau das ist der Richtige weg denn dem kleinem Angestellten interessiert es meinst nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es interessiert ihn vielleicht schon, nur hat er (in der Regel) nicht die Macht so etwas zu entscheiden.

Deswegen gibts je nach Größes des Hauses einen Abteilungsleiter / Verkaufsleiter oder eben dann den Filialleiter.


Dazu kommt noch die Gesamthöhe des Erbes. Nur als Beispiel, das AH will von dir als Abschlag 5000€, das gesamte Erbe ist ein Sparbuch mit 3000€. Rechne es dir aus was dann billiger kommt.
Wenn du allerdings 50000€ erbst und dann die 5000 zahlen sollst, spar dir den Ärger (falls ein Kulanzgespräch negativ ausfällt) und freu dich über 45000.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Erbe ausschlagen ist in diesem Fall keine Option.
Gut dann wird jetzt folgender Weg gegangen. Anruf beim Disponenten und bitte um einen Kompromiss bzw. Kulanzregelung. Wenn er verneint werd ich um einen Termin beim Abteilungs / Geschäftsleiter bitten.
Vermutlich kommt man nur so weiter, persönlich finde ich so etwas aber immer traurig.
 
Was ist daran traurig? Das Autohaus muss auch leben, und ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag! :D
 
das ist ziemlicher Unsinn den du hier erzählst Vertrag ist nicht immer Vertrag
es gibt da erhebliche Unterschiede bei fällen vom Tot, Telefon u.a. und Sparverträge kann man sofort
kündigen da muss man die Sterbeurkunde vorlegen u.a Erbvertrag und co .
 
ckone2208 schrieb:
ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag! :D

aber nur unter Ferengi :evillol:

Ich verstehe auch nicht was da traurig sein soll.
Das Autohaus hat für den Käufer extra etwas bestellt, vielleicht noch in einer schwer verkäuflichen Farbe/Ausstattung. Alleine die Beratung und Bestellung hat Zeit und damit auch Geld gekostet und das Autohaus muss den bestellten Wagen abnehmen. Unter Umständen ist da die angebotene Lösung vielleicht sogar mehr als kulant, wer weiß.
 
Moralisch ist da nichts falsch. Der Erbe übernimmt halt alles. Nimmst du das Erbe an ,musst du damit leben. Ablehnen muss fristgerecht erfolgen.

Du kannst mit dem Angebot den Vertrag auflösen. Oder du kannst es kaufen, und versuchen für weniger als 15% Wertverlust zu verkaufen. Macht sicher nicht viel sondern nur noch mehr Ärger.
 
heronimo schrieb:
aber nur unter Ferengi :evillol:

Das Autohaus hat für den Käufer extra etwas bestellt, vielleicht noch in einer schwer verkäuflichen Farbe/Ausstattung. .

genau das ist es da kommen Trauergerinnungen hoch vom Verstorbenen schön und angenehm ist das für die Hinterbliebenen jedenfalls nicht,
Moralisch ist das auf keinem Fall in Ordnung das Geld und Ware wichtiger ist als der Tot,
da wird dann das bestelle Auto vom verstorbenen Vater geliefert so als wenn er noch lebte ,
also auch wenn es Rechtlich so ist dass das Autohaus sich weigern kann, kann man trotzdem was
machen mit dem Pastor der Kirche reden der soll ma den Autohaus dem zuständigen ins Gewissen reden ob der überhaupt Respekt vor dem Tot hat ?
 
Zuletzt bearbeitet:
In welcher Welt lebst du denn?
Klar, der Pastor redet mit dem bösen bösen Autohändler der den Hinterbliebenen des Multimillionärs auch noch seine Kosten in Rechnung stellt.

Wenn die Hinterbliebenen damit so ein großes Problem haben bitte schön, Erbe ausschlagen fertig.
Man könnte genauso argumentieren das es moralsich verwerflich ist den vielleicht letzten Wunsch des Verblichenen nicht zu erfüllen, nämlich sein bestelltes Auto abholen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
irgendwann hast du vielleicht auch mal einen Todesfall in der Familie kann deine Mutter dein Vater sein ,
danach redest du anderes ,
wenn man nicht betroffen ist, ist es recht einfach stur dahin zu argumentieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
wie, ist nun der Vater des Autoverkäufers gestorben?
Was Interessiert es den Autoverkäufer? Für ihn ist das ein Fremder.
normalerweise stört es einen nicht wenn ein Fremder stirbt (Täglich sterben viele Leute...)
Der Verkäufer hat einen Vertrag, er hat einen Vertragspartner (Erben) Er hat kein Problem...

Beim Erbe übernimmt man nunmal Rechte und Pflichten.
Ich will auch bloß das 200.000€ Haus und nicht die 50.000€ Schulden.
Aber so geht das eben nicht...
 
gloss schrieb:
wenn man nicht betroffen ist, ist es recht einfach stur dahin zu argumentieren.

Ich behaupte mal einfach dass der einzige der stur argumentiert du bist :mad:

Nochmal ganz langsam für mich bitte, aus welchem Grund sollte der Verkäufer des Autos auf Geld verzichten? Komm bitte nicht mit Moral, sondern nenne einfach mal einen triftigen Grund der den Verkäufer verpflichten sollte auf sein ihm zustehendes Geld zu verzichten.
 
Oh was für eine hitzige Diskussion. Ich kann natürlich beide Seiten verstehen.
Wer schon einmal einen nahen Familienangehörigen verloren weiß wie sehr und wie lange das schmerzt.
Sicher kann der Verkäufer in diesem Fall nichts dafür.
Ich will ich trotzdem mal berichten was ich bisher erreicht habe.
Die Alternative waren ja bisher eine 15% Abschlagszahlung, wenn die Annahme des Neuwagens verweigert wird.

Nach einem nochmaligen Telefonat auch mit der Geschäftsleitung des AH haben wir nun eine Reduzierung der Zahlung auf ca. 10,7% erreicht. Das ist zumindest ein faires Zeichen und wir werden dieses Angebot annehmen.
Manchmal erreicht man doch den richtigen Menschen mit seinen Worten, der dann auch noch was zu entscheiden hat.

Besonderen Dank an gloss der mir ein nochmaliges Nachhaken bei der GL nahegelegt hat. Das hat sich def. gelohnt.
 
Auch wenn der Fall sich jetzt ja erledigt hat, würde ich doch ganz gerne wissen in welchen Preisklassen sich das Auto bewegt hat. Möchtest Du da vielleicht eine Auskunft geben?

Soweit wurde ja hier sonst auch alles geklärt. Erben erben nicht nur die Vermögenswerte sondern auch die damit einhergehenden Verbindlichkeiten. Ein Vertrag über ein Auto steht dem in nichts nach. Letztendlich hat sich ja gezeigt, dass der persönliche Kontakt mal wieder am meisten bewirken kann um einen fairen Kompromiss zu erzielen.
 
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