Kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler? Handy 3mal zu Reparatur geschick

godzilla61

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Hallo ich habe am 20.1.2014 das Nokia Lumia 1020 gekauft in einem Handyshop/ An und Verkauf Shop. Am 3.7.2014 habe ich es zum W Support zur Reparatur geschickt. Das ist eine Handyreparaturfirma wohin man sein Gerät direkt hinschicken kann und es dann innerhalb einer Woche repariert und zurückgeschickt wird. Somit spart man sich den Weg über den Händler und die längere Wartezeit. Ich habe auch eine Kopie von der Fehlerbeschreibung und dem Lieferschein mit dem es zurückgesendet wurde und wo eben draufstand es wurde nach der Fehlerbeschreibung repariert. Es wurden damals Kamera, Akku und und Display gewechselt wovon ich leider kein extra Dokument habe ich weiß es halt nur auswendig. Vielleicht könnte ich W Support kontaktieren und die haben vielleicht noch das Dokument. Die Versandkosten könnte man normalerweise vom Händler zurückerstattet bekommen, aber ich hatte keine Lust extra zum Shop hinzufahren weil es ein weiter Weg ist und die Fahrtkosten die Versandkosten übersteigen würde und auf das ganze hinfaxen usw hatte ich halt keine Lust aber egal.

Dann bin ich halt in den Urlaub gefahren und hab gemerkt das man bei geringer Displayhelligkeit flecken unter dem Display erkennen kann und dass die Kamera Abends Fokusprobleme hat. Ich habe dann während des Urlaubs W Support geschrieben und mir wurde angeboten ich kann es kostenfrei einsenden und die schauen sich das an. An der Rückseite des Handys steht ja das Kameragehäuse weit hervor dort sind schon einige sichtbare Kratzer, aber nur am Gehäuse nicht an der Kameralinse und das Gehäuse hatte auch einige Macken. Dann habe ich es zum W Support geschickt und dort wurde es direkt zu Nokia weitergeleitet, weil sie nur bis zu einer bestimmten Summe ein Gerät reparieren dürfen, liegt er darüber wird es direkt zum Hersteller zur Reparatur geschickt. Auch diesmal habe ich von dem Lieferschein und der Fehlerbeschreibung eine Kopie angefertigt, aber von den Teilen die ausgewechselt wurden leider keine Kopie.

Als es dann zurück kam hab ich gesehen, dass das Display und Gehäuse komplett neu und ausgetauscht sind. Es sind halt nur noch die Gebrauchsspuren an dem Kameragehäuse vorhanden. Dann habe ich gemerkt und dem Kameraglas ist Staub und die Tasten vor allem die Laut Leiser Taste hat gar kein Druckpunkt man kann fast die ganze Taste sogar in der Mitte bis ins Gehäuse reindrücken. Das war vorher nicht so und man merkt sofort, dass die Tasten keinen Druckpunkt haben. Dann habe ich es diesmal wieder eingeschickt zur Reparatur weil ich dachte man kann das Gerät erst nach der 3. Reparatur zurückgeben. Habs dann wieder eingeschickt hab auch noch die Kopie vom Lieferschein und der Fehlerbeschreibung. Es wurde wieder direkt zu Nokia weitergeleitet, weil ja Nokia das Gehäuse ausgetauscht hat, nur diesmal stand dort es konnte kein Fehler festgestellt werden, hauptsache ich hab sogar ein Foto von dem Staub unter dem Kameraglas und das fühlt man sofort, dass die Tasten keinen Druckpunkt haben. Hab dann beim W Support angerufen die konnten mir wieder nur anbieten, dass sie es direkt zu Nokia weiterleiten.

Ich habe jetzt von allem eine Kopie und auch von der Rechnung, was auch nur ein Kassenbon ohne meinen Namen oder sonstwas nur der Artikel IMEI und Kaufpreis.
Laut BGB §433 habe ich mit den Händler ja einen Kaufvertrag abgeschlossen. Im BGB § 440 steht ja "...Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen...", also könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Laut §441 kann der Händler "Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern."

Ich bin nun zum ersten Mal zu meinem Händler gegangen hab ihm gesagt ich hab es 3 Mal zum W Support geschickt und ich habe auch extra das Gespräch auch auf dem Handy aufgenommen. Ist das eigentlich erlaubt Gespräche aufzunehmen? Aber egal also Der Händler hat gesagt "ich werde das Gerät nicht zurücknehmen schick es zum 4. Mal zu W Support. Ich schicke meine Geräte auch zum W Support." Ich habe ihm dann extra nochmal gefragt also ist es besser wenn ich es direkt zu W Support schicke anstatt es bei ihnen abzugeben und sie es zu W Support schicken. Der Händler meinte dann "Ja und die Versandkosten müssten sie auch selber übernehmen ich könnte es ihnen nicht zurückerstatten." Dann habe ich ihn auf das Bundesgesetzbuch aufmerksam gemacht, dass eine Nachbesserung ab der 2. Reparatur als fehlgeschlagen gilt und bei mir ist das ja schon die 3. Reparatur. Der Händler meinte dann "ja wenn das so ist nimm dir einen Anwalt und klag mich an". Ich habe ihn gefragt also können wir das nicht so klären, dass sie das Gerät zurücknehmen und mir einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten? Und er meinte "nein, auf jeden Fall nicht willst du das auch noch schriftlich haben?" daraufhin sagte ich ja und er meinte "ich schreibe deinem Anwalt dann zurück". Dann hab ich ihn gefragt also habe ich keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler sondern nur gegenüber dem Hersteller über die Herstellergarantie und er meinte "Ja". Dann habe ich ihn wieder auf das BGB aufmerksam gemacht und habe ihm gesagt, aber z.B. bei Amazon steht ja in der AGB, dass man eine Rückerstattung oder die Minderung des Kaufpreises beantragen kann falls es in einer angemessenen Zeit nicht repariert werden kann. Dann meinte der Händler "Das glaube ich nicht sowas gibt es nicht". Ich habe dann eingesehen ein Gespräch ist sinnlos und bin rausgegangen. Das 4 Minuten lange Gespräch habe ich auf meinem Handy gespeichert. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe http://www.teltarif.de/umtausch-rep...ehrleistung-garantie-haendler/news/50028.html glaube ich eher, dass der Händler die ganze Zeit gelogen hat und nur günstig davonkommen wollte.

Ich wollte nun Fragen:,
1. Ist es schlimm wenn ich das Handy direkt 3 mal zum W Support geschickt habe ohne dem Händler bescheid zu sagen? Ich denke nicht oder vor allem weil der Händler mir selber gesagt hat, dass er es zum W Support auch schickt und ich soll es zum 4. Mal dorthin schicken.

2. Der Händler muss ja 2 mal Nachbessern können. Muss es der gleiche Fehler sein oder muss das Handy nach dem 2.mal Nachbessern auf jeden Fall funktionieren? Bei mir funktioniert es ja nach dem 3. Mal nicht vernünftig.

3. Der Händler meinte zu mir ich hätte keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler sondern nur gegenüber dem Hersteller über die Herstellergarantie. Das ist doch nicht wahr oder? Ich muss ja mindestens 12 Monate Gewährleistung beim Händler haben und die erste Reparatur fand ja innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf statt, also kann der Verkäufer nicht sagen ich soll ihm Beweisen, dass der defekt schon beim Kauf bestand?

4. Der Händler meinte wenn ich das Gerät bei ihm zur Reparatur abgebe, dann würde er es auch zu W Support schicken und ich müsste ihm die Versandkosten auch noch zurückerstatten. Das kann doch nur eine Lüge sein? Ich soll dem Verkäufer die Versandkosten erstatten?

5. Der Verkäufer meinte er wird das Gerät nicht zurücknehmen ich soll doch einen Anwalt nehmen und klagen. Glaubt ihr bei einer Klage könnte ich diese gewinnen? Oder wird dann vom Richter gesagt, dass Handy hat paar Kratzer am Kameragehäuse und der Verkäufer muss es nicht annehmen wenn es am Gehäuse Gebrauchsspuren hat? Das Kameragehäuse gibt es für 25€ ich wäre damit einverstanden wenn der Händler mit dem Preis dementsprechend runtergeht.
 
Hallo
godzilla61 schrieb:
Ist es schlimm wenn ich das Handy direkt 3 mal zum W Support geschickt habe ohne dem Händler bescheid zu sagen? Ich denke nicht
Damit hast du einen großen Fehler gemacht, wenn du dem Händler gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen willst dann musst du dem Händler die Chance zur Nachbesserung geben.
Jetzt kann sich der Händler damit raus reden das du woanders hingegangen und nicht zu Ihm gekommen bist.
Ich meine sogar das die Gewährleistung vom Händler erlischt wenn du die Reparatur bei einem anderen Händler oder einer anderen Werkstatt durchführen lässt.

godzilla61 schrieb:
Der Händler muss ja 2 mal Nachbessern können.
Eben und du hast den Händler umgangen und Ihm diese Chance genommen, es ist völlig egal ob der Händler die gleiche Werkstatt benutzt hätte, bei Gewährleistungsansprüchen ist der Händler dein Ansprechpartner und nicht ein anderer Händler oder eine andere Werkstatt.

godzilla61 schrieb:
Zitat von dort: "Grundsätzlich muss der Händler ein defektes Gerät bis zwei Jahre nach dem Kauf reparieren oder austauschen."
Zitat von dort: "Zuständig für die Gewährleistung ist immer das Geschäft oder der Online-Händler, bei dem man das Produkt gekauft hat."

Hast du das überlesen ? Warst du für die ersten drei Reparaturen beim Händler ? Nein du warst drei mal woanders, also was willst du jetzt vom Händler ? Du hast den Händler drei mal aus dem Boot geschmissen und jetzt wunderst du dich das er beim vierten mal nicht mehr einsteigen will.

Grüße Tomi
 
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Ich bin nun zum ersten Mal zu meinem Händler gegangen hab ihm gesagt ich hab es 3 Mal zum W Support geschickt und ich habe auch extra das Gespräch auch auf dem Handy aufgenommen. Ist das eigentlich erlaubt Gespräche aufzunehmen?

Hast du ihn darauf hingewiesen?
Hat er zugestimmt?

Wenn nein, kannst du dir die Antwort denken ;)

(§201 StGB ? für die Experten?)
 
1) ja ist schlimm, denn dein zaehler fuer die rueckabwicklung steht bei 0
2) ja muss der gleiche mangel sein
3) er muss dir 12 monate gewaehrleistung geben. Die ersten 6 monate herrscht beweislastumkehr, danach bist du am zuge zu beweisen das der defekt von anfang an da war. Eventuell helfen dir dabei die reperaturprotokolle?
4) nein im gegenteil im rahmen der gewaehrleistung muss er dir deine versandkosten zu ihm erstatten
5) du willst wegen 25€ klagen? Lass es gut sein und kauf da nie wieder.... Verstehe eh nicht wie man einen an und verkauf fuer handys ueberhaupt auch nur betreten kann
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt!)
Hallo
Scythe1988 schrieb:
ja muss der gleiche mangel sein
Nein es muss nicht der gleiche Mangel sein.
Im BGB §440 http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html steht: "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen". Im BGB §440 wird nicht zwischen gleichen und verschiedenen Mängeln unterschieden.
Mit diesem Link habe ich mein Lumia 1020 beim Media Markt nach knapp 6 Monaten zurück gegeben als der dritte Defekt aufgetreten ist und das war wegen zwei unterschiedlichen Defekten zur Reparatur.

Grüße Tomi
 
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sicher das es so ist? Ich würde sagen, dass es pro Gewährleistungsfall eben 2 fehlversuche geben kann:

- Display hat Flecken --> 1 Gewährleistungsfall
- Taste geht defekt --> 1 (neuer) Gewährleistungsfall

In deinem Link steht ja auch:

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

und nicht der Mängel. Natürlich kann es sein, dass du recht hast, aber der Link passt irgendwie nicht zur argumentation. Vielleicht kann da ja noch wer was zu sagen? Das es bei MM geklappt hat glaube ich dir, dort sitzen Leute, die zum Teil noch nicht einmal die Garantie von der Gewährleistung unterscheiden können, wenn dann jemand mit dem bgb und einem Text kommt, der ansatzweise reinpasst in die situation, dann geben die eher mal klein bei :)
 
Gespräche aufzeichnen ohne Einwilligung ist nicht ok, und gar nicht erlaubt, Thema Datenschutz, bedeutet das wird als Beweis nie zugelassen.

Wenn der Händler sich windet, bleiben dir nicht viele Möglichkeiten. Solltest du dir überlegen rechtlich vorzugehen nimm die Reparaturberichte und gib Sie dem Anwalt, was dabei raus kommt ist ungewiss. Dann kannst du dich auch gleich mal belehren lassen ob es zulässig ist Gespräche mitzuschneiden.
 
Ja aber die erste Reparatur war ja innerhalb der ersten 6 Monate bei der Reparatur somit habe ich ja Beweise für eine Beweislastumkehr oder? Somit habe ich doch 12 Monate Gewährleistung oder? Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen das Handy 2 mal beim Händler abgeben zur Reparatur? Er wird ja wieder sagen ich solle es direkt zum W Support schicken. Ich könnte ja auch den Anwalt einschalten und lügen indem ich sage ich habe das Gerät 3 Mal zum W Support geschickt weil mir der Händler es gesagt hat und er hat mir meine Versandkosten nicht zurückerstattet.
 
Wahnsinn was hier wiedermal steht. Erstmal hast du 24 Monate Gewährleistung, der Händler kann die auf 12 Monate begrenzen falls das Gerät ein Gebrauchtgerät ist. Das muss vor Kaufvertrag abschluss eindeutig zu erkennen sein. Es ist immer vernünftiger sich gleich an den Händler zu wenden am besten mit Zeugen (persönliche Meinung). Gespräche aufzuzeichnen ohne Erlaubnis ist eine Straftat.

Du solltest erstmal verstehen was Gewährleistung ist, was eine Garantie. Dazu gibts genug Artikel im Internet oder bei Wikipedia.
Ob ein Gericht entscheidet das es als erwiesen ist dass das Gerät von Anfang an einen Schaden hatte durch die vorhandenen Reparaturberichte muss dir ein Anwalt sagen. Hast du eine Rechtschutzversicherung würde ich mit einem sprechen. Hast du keine, würde ich es lassen.
 
1) Sprechen wir von einem Neu- oder Gebrauchtgerät?
2) Wenn der Händler seine defekten Geräte auch an diesen W Support schickt, ist das ein Serviceprovider und keine andere normale Handyreperaturfirma. (jeder Hersteller hat nämlich nur bestimmte zertifizierte Serviceprovider, die dieser auch anerkennt)
3) Stimmt zwar dieser korrekte Weg ala BGB mit Nachbesserung, etc. aber in der Realität macht es keinen Unterschied, ob ich es über den Händler oder über den Serviceprovider abwickle. Letztere wendet sich dann sowieso an den Händler, von dem die Rechnung ausgestellt wurde. Nur die Garantie (je nachdem was der Hersteller freiwillig vereinbart hat) kann erlöschen, die Gewährleistung niemals.

Vor allem Nobody's lezten Absatz solltest du dir mal zu Gemüte führen.

habe ihm gesagt, aber z.B. bei Amazon steht ja in der AGB, dass man eine Rückerstattung oder die Minderung des Kaufpreises beantragen kann falls es in einer angemessenen Zeit nicht repariert werden kann.

Angemessen als Zeitraum ist umstritten. Wenn du einen Garantie/Gewährleistungsanspruch gelten gemacht hast und sich das Gerät in Reperatur befindet, sind ca. 3 Wochen eine angemessene Frist. Wenn dieser Zeitraum verstreicht, muss du wieder eine angemessene Nachfrist setzen und erst wenn die wieder verstreicht, kannst du den Kaufpreis zurückverlangen.
 
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@Eisbrecher99 es ist ein Neugerät
Da die erste Reparatur innerhalb der 6 Monate war habe ich ja für die Beweislastumkehr auf jeden Fall einen Beweis und somit mindestens 12 Monate Gewährleistung. Ich bin jetzt zu ihm gegangen und er hat das Gerät begutachtet und mir gesagt ich soll es zum W Support schicken, also gebe ich ihm jetzt quasi die Chance es nachzubessern indem ich es noch 2 Mal zum W Support schicke oder? und nach diesen 2 Reparatur kann ich ihn auf jeden Fall verklagen?
 
Eisbrecher99 schrieb:
Nur die Garantie (je nachdem was der Hersteller freiwillig vereinbart hat) kann erlöschen, die Gewährleistung niemals.

Bei Änderungen am Gerät ist in der Regel qauch die Gewährleistung hinfällig, denn diese bezieht sich natürlich nur auf das, was der Verkäufer auch verkauft hat.
 
Sry, du hast keinen Peil, was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist, oder? Dein Lumia hat 24 Monate Garantie von Nokia und 24 Monate gesetzliche Gewährleistung bei einem Neugerät. Die Garantie kommt ohne Beweislastumkehr aus, da diese (außer bei mechanischen Schäden und Wasserschäden) quasi immer greift und alles vom Hersteller auf Kulanz übernommen wird.

Lass den Händler komplett außen vor, und kontaktiere einzig allein den W Support und berufe dich auf die Garantie.

@kisser: Ein Erlöschen ist im BGB aber nicht definiert worden und ein Ausschluss von Gewährleistung (z.B. durch Veränderung der Kaufsache) ist nichtig. Bei Garantie ist das jedoch zulässig, je nachdem was in den Garantiebestimmungen festgelegt wurde.
 
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Eisbrecher wie soll ich den nun am besten vorgehen? Der händler hat mein Gerät begutachtet hat gesagt ich soll es zum 4. oder danach zum 5. Mal zum W Support schicken somit gebe ich ihm ja die Möglichkeit der Nachbesserung und das 4. und 5. mal Reparatur wären ja seine 2 Chancen das Gerät nachzubessern. WEnn ich das Gerät bei ihm abgeben würde würde er es auch nur zum W Support schicken. Wie soll ich Beweisen dass er mich an den W SUpport verwiesen hat wegen der Reparatur. Er könnte ja nach der 5. Reparatur behaupten ich wäre nie zu ihm gekommen? ich hab ja seine Stimme aufgenommen wo ich ihn Frage also soll ich es zum 4. mal zu w support schicken und auch wenn ich es bei ihnen abgebe, würden sie es auch nur dem w support schicken? daraufhin sagte er ja aber das Gespräch aufnehmen darf man jan eig nicht.
 
Die Gesprächaufzeichnung darfst du auf keinen Fall verwenden... hast eh schon Glück, dass der Händler dich nicht anzeigt, wegen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

Wenn du eh schon auf so gutem Fuße mit dem Händler stehtst, dann würde ich es eben (wie gesagt) nur noch über den Hersteller machen. (du hast halt keinerlei Nachteil dadurch, da Garantie- und Gewährleistungszeitrum gleich lang sind) Ein viertes oder fünftes Mal würde ich auch gar nicht versuchen, sondern gleich über die Wandlung zu einem Neugerät ersuchen. Nokia will auch nicht unendlich für die Reperaturkosten aufkommen und wird dir dann sowieso ein Neugerät über den w-support zuschicken lassen.

Schicke das Gerät nochmals zum W-Support mit Begleitschreiben+Rechnung ein, in dem zu erklärst, dass du das Gerät jetzt schon 4mal eingeschickst und die besagten Mängel (die listest du alle komplett auf und evtl. hinzugekommene Mängel nach einem Reperaturversuch extra) nicht beseitigt wurden.

Beispiele, wie das laufen kann.
 
Hallo
Eisbrecher99 schrieb:
dann würde ich es eben (wie gesagt) nur noch über den Hersteller machen. (du hast halt keinerlei Nachteil dadurch, da Garantie- und Gewährleistungszeitrum gleich lang sind) Ein viertes oder fünftes Mal würde ich auch gar nicht versuchen, sondern gleich über die Wandlung zu einem Neugerät ersuchen. Nokia will auch nicht unendlich für die Reperaturkosten aufkommen und wird dir dann sowieso ein Neugerät über den w-support zuschicken lassen.
Jetzt schmeißt du aber etwas durcheinander, Gewährleistung und Wandlung gibt es nur beim Händler, beim Hersteller gibt es nur Garantie, beim Hersteller gibt es keine Gewährleistung und keine Wandlung.
Wandlung bezieht sich auf einen Kaufvertrag und den hast du mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller.
Die Garantie ist freiwillig und beinhaltet nicht das Recht auf Wandlung, bei der Garantie hast du keinen Anspruch auf ein neues Gerät, der Hersteller kann dir auch ein gleichwertiges/gleichaltes Gerät schicken.
Wenn er Wandlung will muss er noch zwei mal vom Händler nachbessern lassen, da er bis jetzt noch nicht dort war sondern bei einem fremden Händler bzw. einer fremden Werkstatt.
Das Problem jetzt ist aber das Gerät ist älter als 6 Monate und somit greift die Beweislastumkehr und das er schon drei mal bei einem fremden Händler bzw. einer fremden Werkstatt war erschwert die Sache zusätzlich, der ursprüngliche Händler kann sich jetzt damit raus reden das der andere Händler bzw. die andere Werkstatt da etwas verbockt haben. Das Gerät befindet sich nicht mehr im ursprünglich beim Händler gekauften Zustand, viel Spaß beim beweisen das der Defekt schon beim Kauf bestand.

godzilla61 schrieb:
Als es dann zurück kam hab ich gesehen, dass das Display und Gehäuse komplett neu und ausgetauscht sind.
Hat das Gerät nach den drei Reparaturen inkl. Tausch des Gehäuses durch einen fremden Händler bzw. eine fremde Werkstatt überhaupt noch die gleiche Seriennummer wie damals beim Kauf ? Nein ?
Dann viel Spaß mit der Gewährleistung und Wandlung durch den ursprünglichen Händler, der wird dir sagen das Gerät ist nicht von mir, geh dort hin wo du dieses Gerät her hast.

Grüße Tomi
 
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Ja, hängt dich halt an dem einen Wort "Wandlung" auf. Wir sind hier nicht im Rechtberatungsforum. oO Außerdem habe ich in Bezug auf die in Anspruchnahme der Garantie von "ersuchen" gesprochen. Garantie ist immer Kulanz, wie du so schön nochmals zusammengefasst hast. Hinzu kommt, dass dein "gleichwertiges/gleichaltes Gerät" in der Realität ein Neugerät ist... dieses 1:1 aus dem BGB-Abgekupfere nutzt wenig, wenn man die Realität nicht einbeziehen kann.
Genau so wäre es nämlich Realität, auch nach der Beweislastumkehr ein Neugerät auf Basis der Gewährleistung zu erhalten, wenn er gar keine Garantie mehr hätte. Die Hersteller (bzw. die Händler die die Geräte an die Hersteller bzw. Serviceprovider weiterleiten) wickeln so etwas immer auf Kulanz ab. (außer natürlich, der Schaden ist völlig offensichtlich durch Eigenverschulden enstanden bzw. bei Verschweigen von Wasserschaden, etc. wird einfach eine Nachforderung für der Service gestellt)

Das Problem jetzt ist aber das Gerät ist älter als 6 Monate
20.01.14 + 6 Monate = 20.07.14, am 03.07.14 geltend gemach, wo ist das Problem? Für einen Garantiefall wäre es sowieso unerheblich.

drei mal bei einem fremden Händler bzw. einer fremden Werkstatt
Serviceprovider ist nicht der kleine Handyladen an der Ecke
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Eisbrecher99 schrieb:
20.01.14 + 6 Monate = 20.07.14, am 03.07.14 geltend gemach, wo ist das Problem?
Du solltest den Beitrag mal genauer lesen.
Er war am 3.7 bei einem fremden Händler bzw. einer fremden Werkstatt, bei dem Händler wo er das Ding gekauft hat und wo er Gewährleistung/Wandlung geltend machen könnte war er viel später, also sind die 6 Monate abgelaufen.
Wie willst du dem ursprünglichen Händler jetzt beweisen das der Defekt schon beim Kauf bestand wenn schon drei mal von einem anderen Händler bzw. einer anderen Werkstatt an dem Ding rumgefummelt wurde inkl. Tausch des Gehäuses und wahrscheinlich einer neuen Seriennummer die nicht mir der Seriennummer des Kaufbelegs übereinstimmt ? Nach der zweiten Reparatur durch einen fremden Händler bzw. eine fremde Werkstatt klemmen Tasten und es ist Staub unter der Linse, da wurde doch bei der Reparatur durch den fremden Händler bzw. die fremde Werkstatt gepfuscht. Was kann der ursprüngliche Händler für den Pfusch durch einen fremden Händler bzw. eine fremde Werkstatt ?

Eisbrecher99 schrieb:
Serviceprovider ist nicht der kleine Handyladen an der Ecke
Wenn du mit dem kleinen Handyladen um die Ecke den Händler meinst wo er das Ding gekauft hat dann ist dieser kleine Handyladen aber der Ansprechpartner für die Gewährleistung/Wandlung und nicht ein anderer Händler bzw. eine andere Werkstatt.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Gespräche aufzeichnen ohne Einwilligung ist nicht ok, und gar nicht erlaubt, Thema Datenschutz, bedeutet das wird als Beweis nie zugelassen.

In diesem Fall ja.

Aber allgemein gesehen gibt es durchaus "Szenarien" (Mord oder ähnliche schlimmere Dinge), in denen es als Beweismittel angesehen/anerkannt werden könnte.
 
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