Kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler? Handy 3mal zu Reparatur geschick

Hallo

Ich werde mich jetzt nicht wiederholen, du liest ja sowieso nur das was du lesen willst.
Ich würde dir empfehlen nicht direkt zu einem geldgeilen Anwalt zu gehen, die hohen Kosten für den Anwalt hast du dann evtl. auch noch an der Backe.
Geh erst einmal in eine Filiale der Verbraucherzentrale und lass dich beraten, die gibt es in jeder größeren Stadt und die Kosten sind überschaubar. Bei der Verbraucherzentrale NRW z.B. kostet eine Rechtsberatung 9€ und eine Rechtsberatung (20min) durch einen Anwalt 30€. Du musst aber zur Verbraucherzentrale hingehen und dich nicht von der Verbraucherzentrale telefonisch beraten lassen, das kostet 1,86€ pro Minute (Mobil noch mehr).

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Eisbrecher99 schrieb:
Garantie ist immer Kulanz, wie du so schön nochmals zusammengefasst hast. 20.01.14 + 6 Monate = 20.07.14, am 03.07.14 geltend gemach, wo ist das Problem? Für einen Garantiefall wäre es sowieso unerheblich.

Nur zur Klarheit. Garantie ist nicht Kulanz. Garantie ist ein möglicher Bestandteil eines Produkts. Und wenn Garantie gewährt wird, dann ist er gemäß den Vereinbarungen auch verpflichtend für den Garantiegeber.

Zur Rechnung 20.01.14 + sechs Monate = 19.07.2014. Ich weiss das wirkt nun kleinlich kann aber zu Missverständnissen führen.
 
Tomislav2007 schrieb:
Hallo

Nein es muss nicht der gleiche Mangel sein.
Im BGB §440 http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html steht: "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen". Im BGB §440 wird nicht zwischen gleichen und verschiedenen Mängeln unterschieden.
Mit diesem Link habe ich mein Lumia 1020 beim Media Markt nach knapp 6 Monaten zurück gegeben als der dritte Defekt aufgetreten ist und das war wegen zwei unterschiedlichen Defekten zur Reparatur.

Grüße Tomi

Doch, es muss zumindest derselbe Mangelkomplex sein, denn Rechtsanwendung ist mehr als nur Paragrafen zu lesen.
 
Tomislav2007 schrieb:
Hallo

Du solltest den Beitrag mal genauer lesen.
Er war am 3.7 bei einem fremden Händler bzw. einer fremden Werkstatt, bei dem Händler wo er das Ding gekauft hat und wo er Gewährleistung/Wandlung geltend machen könnte war er viel später, also sind die 6 Monate abgelaufen.
Wie willst du dem ursprünglichen Händler jetzt beweisen das der Defekt schon beim Kauf bestand wenn schon drei mal von einem anderen Händler bzw. einer anderen Werkstatt an dem Ding rumgefummelt wurde inkl. Tausch des Gehäuses und wahrscheinlich einer neuen Seriennummer die nicht mir der Seriennummer des Kaufbelegs übereinstimmt ? Nach der zweiten Reparatur durch einen fremden Händler bzw. eine fremde Werkstatt klemmen Tasten und es ist Staub unter der Linse, da wurde doch bei der Reparatur durch den fremden Händler bzw. die fremde Werkstatt gepfuscht. Was kann der ursprüngliche Händler für den Pfusch durch einen fremden Händler bzw. eine fremde Werkstatt ?


Wenn du mit dem kleinen Handyladen um die Ecke den Händler meinst wo er das Ding gekauft hat dann ist dieser kleine Handyladen aber der Ansprechpartner für die Gewährleistung/Wandlung und nicht ein anderer Händler bzw. eine andere Werkstatt.

Grüße Tomi

1) Zum x-ten mal... der zertifizierte Serviceprovider ist nicht ein fremder Händler in dem Sinne.
2) Ja, er ist zum Händler erst nach den 6 Monaten marschiert, was zwar die Beweislast umkehrt, aber in der Realität keinerlei Auswirkung hat. Ich habe das schon so oft durchlebt, dass selbst dann die Geräte entweder kostenlos repariert bzw. ein Neugerät zugeschickt wurde. Nie wurde mit der Beweislastumkehr argumentiert. Einerseits ist es den Händlern egal, da es fast sowieso keine Händler mehr gibt, die noch selbst reparieren, sondern alles zu zum jeweiligen zertifizierte Serviceprovider weiterschicken und dort die Entscheidung in Abstimmung mit dem Hersteller getroffen wird. (weil die Händler nämlich immer auch defekte Geräte innerhalb der Gewährleistung sowieso an die Hersteller zurückschicken und verrechnet bekommen - Kenne ich z.B. von einem Kumpel, der einen IT-Service betreibt und das genau so mit defekter PC-Hardware abwickelt) Andererseits ist der Elektronik-Markt umkämpft und ein vergraulter Kunde hilft keinem.
3) Bekommt man nach der Einsendung auf Grundlage der Garantie zum Serviceprovider immer einen Beleg, was am Gerät repariert wurde bzw. das das Gerät ausgetauscht.
4) Klar wurde gepfuscht, wenn das Gerät beschädigt und mit Mangel wieder zurückkommt. Da sitzen auch nur Menschen, die Fehler machen und teilweise unter erheblichen zeitlichen Druck stehen. (z.B. war vor Jahren mal ein Artikel zu lesen, in dem bei einem Serviceprovider, der mehrere Hersteller bediente, die Kapazitäten nicht ausreichend und sich somit der Austausch für einige Kunden auf 3 Monate hinzog)
5) Klar kann der Händler für den Pfusch nichts... deswegen habe ich ja kritisiert, warum der Thread-Ersteller plötzlich auch zum Händler rennt. Macht doch sowieso keinen Sinn, wenn das Gerät 2 Jahre Garantie vom Hersteller hat. Aber er denkt ja, dass der mit der Gewährleistung (bei der man im Vergleich ja rechtliche (durch Beweislastumkehr) schlechter gestellt ist) weiterkommt. Muss man nicht verstehen.

My Name Nobody schrieb:
Nur zur Klarheit. Garantie ist nicht Kulanz. Garantie ist ein möglicher Bestandteil eines Produkts. Und wenn Garantie gewährt wird, dann ist er gemäß den Vereinbarungen auch verpflichtend für den Garantiegeber.

Zur Rechnung 20.01.14 + sechs Monate = 19.07.2014. Ich weiss das wirkt nun kleinlich kann aber zu Missverständnissen führen.

Wir beide meinen das gleiche, nur etwas anders formuliert. Ja stimmt schon mit dem Datum... aber der eine Tag hatte bei seinem Fall sowieso keine Relevanz. Garantie ist nach Definition eine freiwillige Leistung des Herstellers. Basiert also auf einem Kulanzversprechen für den vereinbarten Zeitraum.


Für mich ist der Thread jetzt gegessen.
 
Hallo
Eisbrecher99 schrieb:
Du kannst mich nicht mit Wiederholungen überreden, falsch bleibt falsch.

Eisbrecher99 schrieb:
der zertifizierte Serviceprovider ist nicht ein fremder Händler in dem Sinne.
Doch wenn es um Gewährleistung oder Wandlung geht dann ist der zertifizierte Serviceprovider ein fremder Händler, wenn es um Gewährleistung oder Wandlung geht dann ist nur der Händler bei dem man das Gerät gekauft hat der richtige Händler.

Eisbrecher99 schrieb:
Ich habe das schon so oft durchlebt, dass selbst dann die Geräte entweder kostenlos repariert bzw. ein Neugerät zugeschickt wurde. Nie wurde mit der Beweislastumkehr argumentiert.
Dann hattest du Glück bzw. kulante Händler.

godzilla61 schrieb:
Aber egal also Der Händler hat gesagt...ich werde das Gerät nicht zurücknehmen
Der TE hat aber nun mal einen nicht so kulanten Händler.

godzilla61 schrieb:
Laut BGB §433 habe ich mit den Händler ja einen Kaufvertrag abgeschlossen. Im BGB § 440 steht ja "...Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen...", also könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der TE möchte ja von dem Kaufvertrag zurücktreten den er mit dem Händler und nicht mit dem Serviceprovider abgeschlossen hat, der TE hat aber dem Händler die Möglichkeit genommen die Nachbesserung durchzuführen.
Es ist völlig egal ob der Serviceprovider zertifiziert ist oder ob der Händler den gleichen Serviceprovider benutzen würde, der TE hat einen Kaufvertrag mit dem Händler und der hat das Recht selber zwei mal nachzubessern, es ist egal ob er das selber macht oder ob er das Gerät wegschickt. Der Händler hat bis jetzt nichts von Defekten gewusst und noch keine Nachbesserung selber durchgeführt, er verweigert zurecht die Wandlung vom Kaufvertrag und besteht zurecht auf die Möglichkeit der Nachbesserung.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne jetzt die Details genau gelesen zu haben, hat Tomsilav recht mit seiner Aussage, dass dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden muss.

Eine Wandlung gibt es nun aber seit einiger Zeit nicht mehr im deutschen Schuldrecht...
 
Hallo

Ja und Nein es gibt die Bezeichnung Wandlung nicht mehr, es heißt jetzt Rücktritt, es ist aber das gleiche gemeint.

Grüße Tomislav
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
@Tomislav: Wenn du schon nur bestimmte Teile meiner Erläuterung kommentierst, dann reiße diese nicht aus ihrem Zusammenhang.

Du kannst mich nicht mit Wiederholungen überreden, falsch bleibt falsch.

Doch wenn es um Gewährleistung oder Wandlung geht dann ist der zertifizierte Serviceprovider ein fremder Händler, wenn es um Gewährleistung oder Wandlung geht dann ist nur der Händler bei dem man das Gerät gekauft hat der richtige Händler.

Da du offenbar etwas schwer von Begriff bist, bezüglich meines Punktes 1): Wenn ich Garantie haben, dann befasse ich mich gar nicht mit der Gewährleistung. Vor allem nicht, wenn Garantie- und Gewährleistungszeitrum exakt gleich lang sind. Dafür gibt es einfach keinen plausiblen Grund, wenn einem der Hersteller durch seine gewährte Garantie schon eine bessere Leistung zusichert.

zu 2) "dann ist nur der Händler bei dem man das Gerät gekauft hat der richtige Händler." - Ja, das ist eben der Unterschied, den du nicht kapieren willst. Du übernimmst 1:1 den Gesetzestext und lässt halt heutige aktuelle Geschäftsgebahren komplett außen vor. Die Begründung, warum die Beweislastumkehr i.d.R. keine Rolle spielt, habe ich schon gebracht.

Und der Fall des TE ist nun mal ein Spezialfall, den der TE durch sein unschlüssige Verhalten verkompliziert hat. Es hätte nämlich einfach abgewickelt werden können, wenn der TE sich plötzlich nicht von der Gewährleistung mehr erhofft hätte, als was er durch die Garantie erhalten hat. Hinzu kommt, dass wenn er dann auch noch zum Händler marschiert und nicht mal mehr (offenbar) die entsprechende Belege von den Abwicklungen über den Serviceproider, dem Händler vorlegen kann, dann ist die ablehnende Reaktion des Händlers völlig legitim.
 
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Hallo
Eisbrecher99 schrieb:
Da du offenbar etwas schwer von Begriff bist
...
Ja, das ist eben der Unterschied, den du nicht kapieren willst.
Ich bin nicht schwer von Begriff und ich kapiere sehr gut, ich teile nur deine falsche Meinung nicht.
Da du scheinbar auf Wiederholungen stehst, wiederhole ich mich gerne für dich: Du kannst mich nicht mit Wiederholungen und Niveaulosen Aussagen überreden.

Eisbrecher99 schrieb:
Die Begründung, warum die Beweislastumkehr i.d.R. keine Rolle spielt, habe ich schon gebracht.
Die Begründung war aber in diesem Fall falsch, der TE möchte keine Reparatur, der TE möchte vom Kaufvertrag zurück treten und sein Geld zurück haben, Händler stellen sich gerne quer wenn Sie Geld raus rücken sollen.

Eisbrecher99 schrieb:
Wenn ich Garantie haben, dann befasse ich mich gar nicht mit der Gewährleistung. Vor allem nicht, wenn Garantie- und Gewährleistungszeitrum exakt gleich lang sind. Dafür gibt es einfach keinen plausiblen Grund, wenn einem der Hersteller durch seine gewährte Garantie schon eine bessere Leistung zusichert.
Was du nicht verstehen kannst oder willst ist das der TE gar keine Reparatur möchte egal ob Gewährleistung oder Garantie. Der TE möchte vom Kaufvertrag zurück treten und sein Geld zurück haben und das geht nur beim Händler nach zwei gescheiterten Reparaturversuchen durch den Händler innerhalb der Gewährleistung. Der Hersteller wird dem TE im Rahmen der Garantie nicht das Geld zurück geben das der TE beim Händler gelassen hat.

Du solltest dir endlich mal angewöhnen, bevor du irgend etwas antwortest, den ersten Beitrag komplett zu lesen und nicht nur die Überschrift.

Grüße Tomi
 
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