Defekter Artikel / Gutschrift erhalten / Entsorgungskosten

BaseUser

Ensign
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Feb. 2005
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Hallo Zusammen,

eventuell kann mir bei folgendem Sachverhalt jemand weiterhelfen: Wenn man einen defekten Artikel erhält, mit dem Verkäufer sich auf die Gutschrift des Kaufbetrages für den Arikel geeinigt hat - wer trägt dann die Entsorgungskosten für den Artikel? Es handelt sich nicht um Elektroschrott.

Kann man vom Verkäufer verlangen -

a) Die defekte Ware auf eigene Kosten abholen zu lassen
b) Die Entsorgungskosten zu tragen?

Gibt's da vielleicht nen schönen BGB-§? :)

Wenn hier jemand Rat hat, wäre ich dankbar!

Gruß

BaseUser
 
Guten Tag,
wenn der Artikel defekt ist, hast du die Möglichkeit diesen zurück zu schicken.
Dies würde ich dann einfach in Anspruch nehmen.

Welcher Artikel ist es denn genau? :p
 
wer trägt dann die Entsorgungskosten für den Artikel?

Deine graue Tonne. Was spricht dagegen? Um was geht es überhaupt?

Sorry, ich finde offene Fragen ziemlich doof!
 
@TE

Da Du Dich bereits mit dem Verkäufer geeinigt hast, trägst Du stillschweigend die Entsorgungskosten!
Du hättest Dir entstehende Entsorgungskosten bereits mit in die Einigung einbeziehen müssen. Nachträglich Einigungsforderungen gehen, wenn überhaupt, nur bei neuem, unvorhergesehenem Sachverhalt. Das entsorgt werden muss, dürfte Dir/allen Beteiligten bei einem defekten Artikel von Anbeginn an klar gewesen sein.
 
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