Shill Bidding bei Ebay - Bieten auf eigene Auktionen - Recht

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computersystems

Gast
Weiss es wer 100%ig - ist Shill Bidding in Deutschland/Österreich ein Straftatbestand?

Also wenn wer auf eigene Auktionen bietet einmalig?

Der potentielle Bieter bietet ja dann "freiwillig" darüber und dieser wird ja nicht genötigt es zu tun?

Oder gibt es da schon Verurteilungen?
 
Nach Ebays AGB ist es verboten, eindeutig illegal ist es nach deutschem Recht hingegen nicht. Die Gerichte haben sich bisher noch nicht in der Art dazu geäußert, dass man von einem Trend sprechen könnte.

Man mag zwar an §263 StGB denken, aber da haben Juristen Zweifel ob es wirklich zu einer Schädigung kam.
 
Wobei ich ehrlich gesagt die sogenannte "Freiwilligkeit" etwas unpassend finde. Die wenigstens werden dafür Ihren eigenen Account nutzen, da müssen Familie, Freunde etc. herhalten und der Bieter weiß davon nichts, dass der Verkäufer eigentlich nur versucht ihn hochzuhandeln ... die Familie kauft am Ende ja nichts.
Vom Prinzip und der Gerechtigkeit her, müsste eigentlich das letzte Gebot vorm eingreifen der "Helfer" zählen ...


Einfach Mindestpreis nutzen und gut ist.
 
Man kann mit dem eigenen Account nicht auf seine eigene Auktion bieten, da kommt eine Fehlermeldung.
Habe es selbst einmal ausprobiert, nicht um den preis zu pushen, sondern rein aus Interesse ^^

Man müsste schon mit Zweitaccounts arbeiten.
Strafrechtlich verfolgt wird man nicht, man bekommt höchstens hausverbot in Ebay.
Ob es auch eine IP-Sperre gibt, bzgl dass die Familie im eigenen Haushalt drauf bietet, weis ich so nicht.
 
Ja es wäre ja die Frage, wenn der Verkäufer einen Zweitaccount hat und der Käufer zahlt den ersteigerten Betrag, kommt aber erst später drauf, dass da vielleicht was war, und er zu "teuer" gezahlt hat, welche Chancen, Rechte hat da der Käufer.

Oder hat der Käufer einfach Pech gehabt. Weils keine rechtliche Handhabung gibt und der Verkäufer nur gegen die AGB von Ebay verstossen hat?
Ergänzung ()

Vielleicht kann da wer mit JUS-Hintergrund mal Aufklärung geben! DANKE
 
Wirst du eher nicht erleben, Rechtsberatungen sind im Forum verboten ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
In Uk wenn ich mich nicht täusche wurde ein Händler bereits dies bezüglich verurteilt. In Deutschland sehe ich keinen Anhaltspunkt für eine Straftat, schließlich darf ich verträge mit jedem abschließen der Geschäftsfähig ist.
 
Die Meinung wird dir aber nichts bringen. Vorm Gericht hilft es am Ende nichts, wenn du aussagst "die Person meinte aber es ist okay". Außerdem wird es hier jeder anders sehen.


Heute schrieb:
In Deutschland sehe ich keinen Anhaltspunkt für eine Straftat, schließlich darf ich verträge mit jedem abschließen der Geschäftsfähig ist.

So ganz verstehe ich nicht, was dies mit dem Thema zu tun hat. Falls du auf Freunde und Familie anspielst, dann glaube ich kaum, dass man hierfür juristisch belangt werden kann. Wenn mein Kumpel mitbieten will, dann macht er dies halt und nachweisen, dass er nichts gezahlt hat wird schwer. Moral mal dahingestellt, aber wenn man mit Zweitaccount selber mitbietet ist, von meinem privaten Empfinden, an Betrug dran und ich würde bei bestimmten Summen (also müsste schon deutlich mehr als 50€ sein), versuchen dagegen vorzugehen - zumindest, falls ich es wirklich beweisen könnte.
 
Ein Vergehen gemäß Strafgesetz nicht, wenn zB der Verkäufer mit einem Zweitaccount hochbietet und push und der Käufer dann einen höheren Preis bezahlt/bezahlen muss.

Könnte der Käufer den Verkäufer klagen?
 
computersystems schrieb:
Ein Vergehen gemäß Strafgesetz nicht, wenn zB der Verkäufer mit einem Zweitaccount hochbietet und push und der Käufer dann einen höheren Preis bezahlt/bezahlen muss.

Könnte der Käufer den Verkäufer klagen?

Also erst einmal hat jeder das Recht einen anderen anzuzeigen ... was dann daraus wird, ist wieder eine andere Geschichte.
Zum Rest kann dir, wie gesagt, niemand eine rechtliche Aussage geben, dies hängt von vielen Faktoren ab. Für mich, vom privaten Rechtsempfinden, wäre es eine Art des Betrugs ... der Käufer weiß ja nicht, dass du seinen ersten Vorschlag ablehnst.

Mindestpreis setzen, oder wenn man 1€ Startpreis nutzen will mit dem Ergebnis leben.
 
Mojo1987 schrieb:
Wirst du eher nicht erleben, Rechtsberatungen sind im Forum verboten ;)

Seit wann sind Informationen über die Rechtslage verboten?
Ergänzung ()

My Name Nobody schrieb:
In Uk wenn ich mich nicht täusche wurde ein Händler bereits dies bezüglich verurteilt. In Deutschland sehe ich keinen Anhaltspunkt für eine Straftat, schließlich darf ich verträge mit jedem abschließen der Geschäftsfähig ist.

Was hat die Geschäftsfähigkeit mit der Strafbarkeit nach § 263 StGB zu tun?

@Topic:

Noxiel hat das ganz gut beschrieben, auch wenn es m.W. noch keine Entscheidungen hierzu gibt.

Auch wenn es für den Laien schwer zu verstehen ist, muss man zwei Seiten trennen:

Strafrechtlich dürfte es für einen Betrug wohl an einem Vermögensschaden fehlen, da der Käufer einen äquivalenten Gegenwert erhält.

Zivilrechtlich stellt sich die Frage, ob der Vertraggschluss bzw. die Erklärung des Käufers wegen arglistiger Täuschung anfechtbar wäre.

Außerdem kann man hier grds. auch argumentieren, dass es wegen Verstoßes gegen die ebay Bestimmungen überhaupt nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stimme da Doc Foster überein. Auch aus meiner Sicht würde der Käufer auf argliste Täuschung sowie Rückabwicklung klagen können.

Es besteht dabei auch immer noch die Gefahr, dass keiner über den "Fake" Account bietet. Die Auktion wird dennoch abgeschlossen und Ebay zieht die Gebühren dafür ein. Somit ist es ein Schuss ins eigene Knie.
 
Nach meinen Erfahrungen bzw. Vermutungen gestützt auf die Anzeige der Bieterstatistik aber mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme.

Letztlich hat ein Anbieter, der von hohen Auktionsergebnisses finanziell profitiert, nur ein nachgeordnetes Interesse an einer Vermeidung solchen Verhaltens.
 
naja danke erstmal, vielleicht ist doch jemand gut rechtlich bewandert und kann eindeutig sagen, wie die Rechtslage im deutschsprachigen Raum aussieht, ob Bieten auf eigene Auktionen auf Ebay mit Fake Accounts strafbar ist und wenn ja mit welchen Strafen gerechnet wird bei Privat an Privatverkauf.
 
vielleicht ist doch jemand gut rechtlich bewandert und kann eindeutig sagen, wie die Rechtslage im deutschsprachigen Raum aussieht

3 Anwälte - 4 Meinungen.
Jeder kann evtl. anders argumentieren.
Die Gesetze sind manchmal "schwammig" und lassen Interpretationsspielraum (erst Recht, wenn sie etwas älter sind und ggf. neue(modernere) Umstände nicht präzise) beschreiben.
Dazu ist auch jeder Fall unterschiedlich, da spielen einige Faktoren mit rein. Sodass Person A für den gleichen Anklagepunkt härter/schwächer bestraft wird als Person B.

"Eindeutig" gibts erst vor Gericht und ggf. in höheren Instanzen (bis deine Rechtsmittel eben ausgenutzt sind) ;)
 
computersystems schrieb:
naja danke erstmal, vielleicht ist doch jemand gut rechtlich bewandert und kann eindeutig sagen, wie die Rechtslage im deutschsprachigen Raum aussieht, ob Bieten auf eigene Auktionen auf Ebay mit Fake Accounts strafbar ist und wenn ja mit welchen Strafen gerechnet wird bei Privat an Privatverkauf.

Vielen Dank, deine Einschätzung bedeutet mir wirklich viel.
Leider hast du offentbar nicht verstanden, dass eine solche Aussage nicht möglich ist, weil es hierzu bislang keine Entscheidung eines deutschen Gerichtes gibt und es in der Rechtswissenschaft zu einem Problem verschiedene vertretbare Ansichten geben kann.
 
ok sorry, das habe ich gestern nur beim schnellen überlesen so reingetippt.

Aber nochmal kurz eure meinung, wenn wer einen Fake Account mit unrichtigen Adressangaben/Namen eröffnet und ihn einmal zum Höherpushen nimmt, was ist dann?
 
Was möchtest Du von uns hören? Ja es ist ok wenn du versuchst andere zu bescheissen und den Preis künstlich hochzutreiben? Natürlich ist es das nicht, egal ob es ein definitives Gesetz dafür gibt oder nicht.

Oder reicht dir eine Aussage "Du wanderst nicht in den Knast deswegen, also nur zu"?

Ebay kennt aber diese Vorgehensweise schon lange und prüft daher per Automatismus, ob eine Account immer wieder irgendwo (bei immer den gleichen Anbietern) mitbietet, aber selten (oder nie) was ersteigert. Dann gehen die Alarmglocken los und der Account wird genauer geprüft.

Also mag es ein paar Mal funktionieren, aber dann fliegst du ziemlich sicher raus. Moralisch verwerflich es aber schon beim ersten Mal.
 
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