Warenbetrug Gericht Mahnbescheid

methadron

Commander
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Moin,

mir ist kein besserer Titel eingefallen...
Situation ich bin letztes Jahr ganz klassisch bei ebay betrogen worden. Geld überweisen Ware nie erhalten. Anzeige erstattet und Ende Juni dann Post vom Amtsgericht erhalten, Verfahren wird gegen die Zahlung von 400€ eingestellt. Der Schuldner hat bis zum 30.09.2014 Zeit mir das Geld zu überweisen, Kontodaten liegen dem Amtsgericht vor.
Ich gehe nicht davon aus, dass ich das Geld auf diesem Wege sehe und möchte am 01.10.2014 einen Mahnbescheid beantragen.
Meine Fragen, darf ich das überhaupt?
Und über welche Summe kann ich die 400€ nehmen oder wird das Ganze nochmal neu berechnet?
 
Da darfst ein Mahnverfahren einleiten und kannst auch Zinsforderungen stellen. Was da im einzelnen ausgerechnet werden muss kann dir wohl nur ein Anwalt sagen.
Hier hast du etwas zum lesen http://www.jm.nrw.de/JM/online_verf...gm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php
Wenn dein Antragsgegener widerspricht kannst nur einen Anwalt einschalten und einen Zivilprozess einleiten.

Ich bin mal beim Autokauf reingefallen, der Wagen hatte viel mehr gelaufen als im Kaufvertrag stand.
Ich habe dass volle Programm durchgezogen den Prozess gewonnen , Gutachter, Gerichtsvollzieher und am Schluss war mein Geld trotzdem weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Schuldner hat bis zum 30.09.2014 Zeit mir das Geld zu überweisen, Kontodaten liegen dem Amtsgericht vor.
Vor allem erst einmal abwarten.
Du erwartest hier tatsächliche eine verbindliche Rechtsberatung?
 
phil. schrieb:
Vor allem erst einmal abwarten.
Du erwartest hier tatsächliche eine verbindliche Rechtsberatung?

Nein, aber es gibt doch bestimmt Erfahrungswerte. Das Ganze zieht sich mittlerweile sein Juni 2013, ich möchte da endlich Zug rein bekommen.
 
So heute ist der letzte Tag, kein Geld auf dem Konto. Hat jemand Erfahrungen wie es jetzt weiter geht? Muss ich mich bei Gericht melden, bekommt das Gericht es automatisch mit? Kann ich einen Mahnbescheid in die Wege leiten?
 
Hallo
methadron schrieb:
Muss ich mich bei Gericht melden, bekommt das Gericht es automatisch mit? Kann ich einen Mahnbescheid in die Wege leiten?
Ich kenne mich mit so etwas nicht aus, aber wenn ich betroffen wäre, ich würde einfach mal beim Gericht anrufen, die dürften die weitere Vorgehensweise am besten kennen.

Grüße Tomi
 
die wissen da leider gar nichts, da ich dort immer nur eine "Vorzimmerdame" dran habe. Alleine die Nachfrage, ob meine Kotodaten, die ich per Fax geschickt habe angekommen sind hat 10 Minuten benötigt :(
 
Hallo
methadron schrieb:
da ich dort immer nur eine "Vorzimmerdame" dran habe.
Keine Ahnung wo du da angerufen hast und wie es dort wo du herkommst aussieht, aber hier z.B. im Kreis Neuss hat das Amtsgericht eine Webseite mit Telefonnummern und Durchwahlen für alle möglichen Bereiche:
http://www.ag-neuss.nrw.de/kontakt/telefonliste/index.php
Schau doch mal auf der Webseite des Amtsgericht deiner Stadt nach, die haben bestimmt auch so etwas.

methadron schrieb:
Ende Juni dann Post vom Amtsgericht erhalten
Da müsste eigentlich auch ein Sachbearbeiter drauf stehen den man anrufen kann.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
ohne das es negativ klingen soll, das ist ein Amtsgericht im tiefsten Osten. Die "Sachbearbeiterin" auf dem Schreiben ist genau die besagte "Vorzimmerdame". Ein wenig Eigeninitative bekomme ich auch hin ;)
 
1. Du brauchst keinen weiteren Mahnbescheid, Du hast bereits einen gerichtlichen Titel zum vollstrecken.
2. Du musst jetzt einen zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der 400 Euro + weiteren Auslagen beauftragen. Den zuständigen Gerichtsvollzieher teilt Dir auf Anfrage das AG am Wohnsitz des Schuldners mit.
3. Vorher solltest Du prüfen, ob der Schuldner bereits in das Schuldnerverzeichnis eingetragen ist = eidesstattliche Versicherung abgegeben hat = vermutlich nichts zu holen ist.
4. Vorher auch noch über das AG prüfen, ob Du eine "vollstreckbare Ausfertigung" Deines Titels brauchst (ich vermute nein).
 
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