Vermieter bietet kein HD Sat

PhilS1984

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Moin.

Ich bin etwas na ja verdutzt.
Wir haben in dem Mehrfamilienhaus mehrere Parteien und Sat Empfang. Im Keller ist ein Sat Verteiler der laut Elektriker zu veraltet ist um Hd zu empfangen >10 Jahre.

Jetzt wurde der Vermieter vor 1 Jahr darauf angesprochen. Bisher nichts passiert.

Meine Frage ist: ob man ab einer bestimmten Jahres Anzahl vom Vermieter erwarten kann so etwas zu ändern bzw zu updaten?

Ich leben mich jetzt nicht in Mieterrecht aus. Allerdings weiß ich, dass wir in den Nebenkosten für sowas mit bezahlen.

Was meint ihr soll ich noch mal fragen obwohl der Elektriker das schon angesprochen hat?
 
Ähm... HD-TV ist kein Grundrecht. Wenn der Vermieter Euch eine Anlage zur Verfügung stellt, über die Ihr ein Fernsehsignal empfangen könnt, ist das reine Freundlichkeit von ihm, er ist nur ggf. verpflichtet, die Anlage im Schadensfall entweder stillzulegen oder zu ersetzen (ersetzen durch eine gleichwertige Anlage bzw. Reparatur ist der wahrscheinlichere Fall, wenn ihr tatsächlich für diese Nutzung zahlt). Aufrüsten, weil jemand Ansprüche entwickelt, muß er nicht. Ich könnt lediglich mit ihm reden, vielleicht gestattet er Euch die Aufrüstung (oder einen Anbau), vielleicht auch nicht. Ein Anrecht auf HD-TV habt Ihr, wie gesagt, nicht.
 
Twostone schrieb:
Ähm... HD-TV ist kein Grundrecht. Wenn der Vermieter Euch eine Anlage zur Verfügung stellt, über die Ihr ein Fernsehsignal empfangen könnt, ist das reine Freundlichkeit von ihm, er ist nur ggf. verpflichtet, die Anlage im Schadensfall entweder stillzulegen oder zu ersetzen .

Nein, der Vermieter ist verpflichtet den Radio und Fernsehempfang auch privater Sender zu ermöglichen. Da dafür DVB-T nicht reicht muß eine Satanlage bzw. ein Kabelanschluss ermöglicht werden.
Im übrigen ist das auch ein reiner Selbstzweck des Vermieters, wer würde eine Wohnung ohne TV-Empfang mieten?
Als Ausgleich darf der Vermieter selbstverständlich die Wartungskosten auf die Nebenkosten umlegen und bei einer Modernisierung diese wie jede Modernisierung auf die Miete umlegen.

BTT: Was soll dort verbaut sein das gar kein HD-Empfang ist? Zumindest ein Teil der HD-Sender müsste immer empfangbar sein, dafür aber auch SD-Sender fehlen.
 
heronimo schrieb:
Da dafür DVB-T nicht reicht muß eine Satanlage bzw. ein Kabelanschluss ermöglicht werden.
Wenn der Mieter eine entsprechende Anlage nachrüsten kann/darf, ist dem Genüge getan. Jedoch gibt es keine gesetzliche Grundlage, nach der ein gewisser TV-Standard als Grundrecht verbucht ist, entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde.
Mit DVB-T sollte allerdings ein Empfang der privaten auch möglich sein, iirc. Mir ist nicht bekannt, daß diese zur Gänze auf DVB-S umgestellt hätten. Empfang ist jedoch nicht gleich HD.

heronimo schrieb:
wer würde eine Wohnung ohne TV-Empfang mieten?
Ich habe seit über zwanzig Jahren keinen Fernseher im Haus und vermisse diesen auch nicht sonderlich. Und bevor Du fragst, nein, ich habe auch keine TV-Karte verbaut oder sonst etwas, was mir Fernsehempfang ermöglichen würde. Unnötig.
 
Twostone schrieb:
Wenn der Mieter eine entsprechende Anlage nachrüsten kann/darf, ist dem Genüge getan. Jedoch gibt es keine gesetzliche Grundlage, nach der ein gewisser TV-Standard als Grundrecht verbucht ist, entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde.

Doch, das Grundrecht auf Informationsfreiheit (BVerfG NJW 1994, 1147, 1148)
Natürlich muss der Vermieter den Empfang nicht kostenfrei ermöglichen, aber entweder er trägt selbst dafür Sorge oder ermöglicht es den Mietern.

Twostone schrieb:
Mit DVB-T sollte allerdings ein Empfang der privaten auch möglich sein, iirc. Mir ist nicht bekannt, daß diese zur Gänze auf DVB-S umgestellt hätten. Empfang ist jedoch nicht gleich HD.

Die Privaten sind flächenmässig als nicht mehr vorhanden zu bezeichnen, ohne genaues Wissen um den Standort der Wohnung des TO kann man also diesen guten Gewissens verneinen.
HD kann man natürlich nicht verlangen, noch nicht.

Twostone schrieb:
Ich habe seit über zwanzig Jahren keinen Fernseher im Haus und vermisse diesen auch nicht sonderlich. Und bevor Du fragst, nein, ich habe auch keine TV-Karte verbaut oder sonst etwas, was mir Fernsehempfang ermöglichen würde. Unnötig.

Und weil du es als unnötig erachtest darf niemand sonst? Der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung nutzt einen Fernseher.

PhilS1984 schrieb:
Na ja. Ich kann halt keinen öffentliche oder private Sender in HD gucken. Weder ard zdf noch rtl oder so.

ARD sendet seit 1996 nicht mehr und hat nie HD gesendet :evillol:
Du kannst gar keine HD Sender empfangen aber alle SD? Komisch, du nutzt schon einen HD-Receiver?
 
Zuletzt bearbeitet:
dann frag deinen Vermieter ob
a) er die vorhandene Anlage modernisiert, sodass diese HD-fähig ist (könnte halt für alle Kosten verursachen)
b) du eine eigene SAT-Schüssel anbringen darfst.

Oder du stellst auf ein "mobiles" Gestell deine eigene Schüssel auf, (wie ein Möbelstück) das kann meines Wissens nach dir der Vermieter nicht verbieten.
 
HD kann man natürlich nicht verlangen, noch nicht.
Darum geht es dem TE doch!

Also immer erst richtig lesen und dann posten!
 
ThomasK_7 schrieb:
Darum geht es dem TE doch!

Also immer erst richtig lesen und dann posten!

Willst du mich veralbern :o Gerade weil es dem TO darum geht habe ich Ihm geantwortet, dein Beitrag ist dafür ganz weit weg vom Rest, unglaublich.
 
@heronimo

Im Gegensatz zu Dir beherrsche ich das verstehende Lesen und kann erkennen, dass Du in Deinem ersten Beitrag (#3) völlig am Thema vorbei schreibst, weil Du nicht erkennst, dass es um fehlenden HD-Empfang geht. Das der TE bereits einen SAT-TV-Anschluss hat, ist ja wohl klar aus dem Eingangspost erkennbar.

Dann verwechselst Du in Deinem zweiten Post (#6) in den ersten Sätzen das Recht auf Informationsfreiheit mit einem Recht auf HD-Empfang, welches Du dann weiter unten aber richtig als nicht existent bezeichnest.
Sich über den TE lustig zu machen weil er "Das Erste" = ARD setzt, ist auch nicht gerade sehr fein gewesen.

Allein der letzte Satz in Deinem zweiten Posting kommt zum wahrscheinlichen Problem des TE:
Komisch, du nutzt schon einen HD-Receiver?
Aus diesem Grund hatte ich meinen Post an Dich verfasst.

Mit der Umstellung von analogem auf digitalen SAT-TV Empfang mussten alle Gemeinschaftsantennenanlegen in den letzten Jahren umgerüstet werden und sind mit hoher Wahrscheinlichkeit empfangsbereit für HD-Empfang. Vielleicht, aber eher unwahrscheinlich, hat der Vermieter aber auch noch eine Digitalanlage aus erster Generation ohne HD-Empfang oder das Kabel vom Multischalter in die Wohnung hat eine zu schlechte Qualität für HD-Empfang.
 
Den Sat-Anlagen ist es völlig egal, ob das Signal analog oder digital reinkommt. Alle Sat-Anlagen sind HD-tauglich. Voraussetzung ist natürlich, dass sowohl das Low- als auch das High-Band empfangen werden. Das müssen LNB und Multischalter unterstützen.
 
@ ThomasK_7

Vermutlich habe ich im Gegensatz zu dir verstanden um was es hier geht und habe auch noch Ahnung wovon ich schreibe.
Meine Einwände galten einzig und allein Twostone der ein Recht auf TV-Empfang mehr oder weniger verneinte, wenn du nicht in der Lage bist das anhand des Zitates zu erkennen...

Kommen wir zu deiner Aussage zur Umstellung. Die Anlagen mussten nicht unbedingt umgestellt werden, ein Empfang war auch mit alten LNB möglich, denn ein Analog-LNB gibt es nicht. Es fehlen lediglich die Highbänder. Durch mittlerweile größere Umstrukturierungen und Verschiebungen auf den Transpondern wären aber auch mit so einem LNB HD-Sender zu empfangen, es würden aber andere Sender fehlen. Leider äußerte sich der TO bisher nicht dazu obwohl ich mehrfach nachfragte.

Was dich so aufregt an meinen "Das Erste" Einwand der für alle anderen außer dir klar mit einem Smiley gekennzeichnet war verstehst auch nur du :o
 
Also danke für die rege Beteiligung.

Ja ich habe eine Receiver der HD empfangen kann. Von Sky. (Das habe ich im eingangspost vergessen)

Ich kann ja mal morgen ein Foto im Keller von der Anlage machen. Ich meine diese heißt Preisser.

Was ich vergessen zu erwähnen habe. Es geht grundsätzlich nur um die freien Kanäle. Ich habe noch Sky und natürliche auch einen HD Receiver. Die sky HD Kanäle werden gefunden. die anderen öffentlich rechtlichen nicht.

Was ich allerdings gefunden habe was läuft ist WDR HD. Also ein Sender.

Irgendwie komisch.
 
@heronimo
Meine Einwände galten einzig und allein Twostone der ein Recht auf TV-Empfang mehr oder weniger verneinte, wenn du nicht in der Lage bist das anhand des Zitates zu erkennen...
Ja, anhand des Geschriebenen kann ich und muss eigentlich jeder Andere erkennen, dass dies nie von Twostone behauptet wurde!
 
Um mich dann mal selber zu zitieren und diesen Streit ggf. beizulegen:
Twostone schrieb:
HD-TV ist kein Grundrecht.
Twostone schrieb:
Jedoch gibt es keine gesetzliche Grundlage, nach der ein gewisser TV-Standard als Grundrecht verbucht ist
Twostone schrieb:
Empfang ist jedoch nicht gleich HD.

Es dreht sich hier vor allem um HD-TV, nicht darum, ob der Vermieter jemandem ohne triftigen Grund verbieten darf, Rundfunksignale empfangen zu dürfen oder nicht. Letzteres wäre tatsächlich wider gültiges Recht und eine völlig andere Geschichte, um die es hier aber nicht geht.

Während jedoch der Mieter durchaus die Möglichkeit, Rundfunksignale zu empfangen, eingeräumt kriegen darf, bedeutet es keinesfalls, daß der Vermieter dafür zu sorgen hat, daß der Mieter dies auf Kosten des Vermieters zum neuesten Stand der Technik kann (sofern nicht anders vertraglich geregelt). Der Vermieter ist keinesfalls dazu verpflichtet, auf eigene Kosten eine Anlage zum Rundfunkempfang bereitzustellen noch zu unterhalten. Tut er es dennoch, ist er zwar für die Unterhaltung und die Betriebssicherheit der Anlage verantwortlich, kann aber nicht gezwungen werden, diese Anlage aufzurüsten, wenn die Aufrüstung lediglich gestiegene Luxusbedürfnisse des Mieters befriedigt und nicht aus Betriebssicherheitsrechtlichen Gründen erfolgt.

In dem vorliegenden Falle gibt es keine rechtliche Handhabe, die es dem TE ermöglicht, den Vermieter dazu zu zwingen, die Anlage auf seine Kosten aufzurüsten.

Das heißt natürlich nicht, daß er jetzt Zeit seines Lebens auf HD-Empfang verzichten muß. Er kann sich mit dem Vermieter und den anderen Mietparteien austauschen und über eine Aufrüstung verhandeln, er kann beim Vermieter anfragen, ob er eine eigene Empfangsanlage zu diesem Zwecke installieren kann, und, und, und.

Dies aber wiederum ist entweder Sache des Vertragsrechtes oder eine freiwillige Leistung und kann nur erreicht werden, indem ein Konsens der beteiligten Parteien getroffen wird. Offensichtliche Zwänge für eine der beiden betroffenen Parteien waren bisher nicht ersichtlich.
 
Twostone schrieb:
Das heißt natürlich nicht, daß er jetzt Zeit seines Lebens auf HD-Empfang verzichten muß. Er kann sich mit dem Vermieter und den anderen Mietparteien austauschen und über eine Aufrüstung verhandeln, er kann beim Vermieter anfragen, ob er eine eigene Empfangsanlage zu diesem Zwecke installieren kann, und, und, und.

Danke

Ich werde den Vermieter einfach nochmal ansprechen. Aber ich denke es wird sich nichts ändern und wenn dauert das bestimmt recht lange.

Was müsste ich den privat installieren um Sat Empfang zu habe?

Ein Satellitensystem und ein Hd Receiver?

Kenne mich da gar nicht aus wie teuer so etwas ist oder wie man sowas anschließt etc.
 
Da wir gemeinsam die gleiche Meinung zur rechtlichen Seite haben können wir ja versuchen das Problem zu lösen :evillol:

PhilS1984 schrieb:
Danke

Ich werde den Vermieter einfach nochmal ansprechen. Aber ich denke es wird sich nichts ändern und wenn dauert das bestimmt recht lange.

Was müsste ich den privat installieren um Sat Empfang zu habe?

Ein Satellitensystem und ein Hd Receiver?

Kenne mich da gar nicht aus wie teuer so etwas ist oder wie man sowas anschließt etc.

Einen HD-Receiver hast du ja bereits, den benötigst du nicht mehr.
Ist in den Nebenkosten ein Betrag für die Satanlage ausgewiesen? Wenn ja könnte man die Anlage ja mal prüfen lassen, die Wahrscheinlichkeit das Blitzschutz und Erdung nicht Normenkonform ausgeführt sind ist relativ hoch, sollte das wirklich der Fall sein muss der Vermieter handeln, in diesem Zusammenhang kann auch gleich eine Modernisierung erfolgen (welche der Vermieter aber umlegen kann, nach vorheriger Ankündigung usw.)

Andere Variante wäre eine Aufrüstung der Anlage ohne Beteiligung des Vermieters. Vermutlich müssen dafür noch 2 Kabel zum LNB verlegt werden und der Multischalter ist zu ersetzen. Die Kosten dafür sind ohne Kenntnis der Örtlichkeiten und derzeit verbauten Hardware unmöglich abzuschätzen.

Oder, du baust deine eigen Anlage auf. Benötigt wird dafür die Genehmigung des Vermieters und freie Sicht nach Süden, die Kosten siehe oben.
Wenn du einen Südbalkon hast kannst du natürlich ganz einfach eine Satschüssel auf den Balkon stellen und ein (zwei) Kabel zu deinem Receiver legen und fertig. Bei nicht mit dem Mauerwerk verbundener und "unsichtbarer" Montage benötigst du auch keine Erlaubnis des Vermieters.

Zhalom schrieb:
Aber ein Sat Verteiler kostet 5€ plusminus. Was soll also der Ärger?
Was soll dieser Post?
 
heronimo schrieb:
Andere Variante wäre eine Aufrüstung der Anlage ohne Beteiligung des Vermieters.

Sofern der Vermieter vor Ausführung der Arbeiten seine Zustimmung (schriftlich) gegeben hat. Immerhin gehört ihm die Anlage und ist den Mietern nur zur üblichen Nutzung überlassen worden.
Abgesehen davon ist dann der Vermieter auch nicht mehr alleinverantwortlich für Betrieb, Unterhalt und Sicherheit der Anlage. Dafür kann er denjenigen belangen, in dessen Auftrag sie errichtet wurde.
 
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