-Hauptwohnsitz DE und AT -

gablinda

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Sep. 2014
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Hallo in die Runde

Person A ist von DE nach AT gezogen,den Hauptwohnsitz in DE hat Person A behalten und zusätzlich einen Hauptwohnsitz in AT gemacht , von AT aus geht Person A als Grenzgänger in die Schweiz arbeiten.Um den Kontakt zu Person B nicht zu verlieren fährt Person A an Feiertagen , Urlaub nach DE , ansonsten findet das Leben in AT statt . Durch die schlechte Wirtschaftliche Lage wird Person A Arbeitslos , beschließt nach DE zurückzugehen . Person A beantragt dann Arbeitslosengeld in DE und fordert von der Schweiz das PDU1 Formular an womit die Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen sind . Bevor Person A nach AT gezogen ist war Person A 2j selbstständig , in AT hat Person A nicht gearbeitet . was meint ihr dazu? LG Gablinda
 
meine frage ist ob Person A nicht eher in AT Arbeitslosengeld beantragen muss
 
Man kann nur einen Hauptwohnsitz haben - der §9 AO definiert dies über den gewöhnlichen Aufenthalt. Auch interessant wäre es, wo die Sozialabgaben bezahlt wurden und ob es eine Ausgleichsregelung zwischen den Länder gibt.

Aber im Zweifel würde ich mich wirklich von einem Anwalt beraten lassen -> es geht um Geld - da würd ich mich nicht auf "Schätzungen"/"Meinungen" in einem Forum verlassen.
 
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