Wiederruf wird nicht akzeptiert

Shad0w93

Ensign
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Hallo,

ich habe mir ein Galaxy s5 gekauft und wollte nun von dem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Angekommen ist das Gerät bei mir am 08.09.2014. Ich habe das Gerät am 22.09.2014 bei der Post zur Rücksendung abgegeben und den Anbieter einige Tage vorher über mein Widerruf informiert.
Der Verkäufer meint das Gerät kam erst am 27.09 bei ihm an und der Widerruf ist ungültig.
Außerdem wurde mir ein bereits geöffnetes Gerät zugesant. Zudem akzeptiert der Verkäufer den Widerruf nicht, weil es angeblich 2 Kratzer auf dem Display gibt, die mir nicht aufgefallen sind.
Was soll ich nun tun?
 
Dem Verkäufer eine Frist setzen. Kannst auch eine Email schreiben, er sollte die nur irgendwie bestätigen. Daher würde ich die offen lassen so das es seine Anwtort erfordert. Sollte er diese nicht einhalten, Anwalt oder Verbraucherzentrale. Wenn du den Zugang beweisen kannst das du Widerrufen hast innerhalb der 14 Tage kann dies der Verkäufer in nur wenigen Fällen verweigern (z.B. extra für dich angefertigt). Bei dir trifft es nicht zu. In deinem Fall kann er höchstens Schadensersatz verlangen wegen der Kratzer. Aber auch das halte ich persönlich vom Verkäufer für gewagt.
 
Welchen Zugang soll ich beweisen können?
Also die E-Mail mit dem Widerrug habe ich am 17.09 geschrieben.
 
Es genügt die fristgemäße Rücksendung der Ware.
Wenn du klar nachweisen kannst wann du die Ware erhalten hast und wann du sie dem Versand übergeben hast reicht es zum Nachweis des Widerrufes.
Die Kratzer sind dann ein ganz anderes Thema.
 
Das kann ich nicht nachweisen. Ich habe keinen Beleg bei der Post bekommen da ich es als Päckchen versand habe.
 
Versichert als Paket hätte das 1€ mehr gekostet und das bei einem S5..., trotzdem gibt es auch für Päckchen normalerweise Belege, wenn du in der Filiale bezahlst.
 
Khaleesi schrieb:
Versichert als Paket hätte das 1€ mehr gekostet und das bei einem S5..., trotzdem gibt es auch für Päckchen normalerweise Belege, wenn du in der Filiale bezahlst.

was denn für Belege? Das ist neben der Versicherung ja der Sinn eines Paketes, dass es nachverfolgbar ist. Eine Quittung reicht nicht aus, als Beweis. Hatte der TE einen Zeugen dabei, der bezeugen kann, dass er das Paket dann und dann abgegeben hat, sieht die Sache anders aus.
Über den Sinn ein 500€ Smartphone als Päckchen zu verschicken sollten wir besser nicht diskutieren ;)
 
innerhalb von 14 Tagen muss man den dem VK Mitteilen, dass man Widerruft.
Da du nach 9 Tagen den VK durch deine E-mail Informiert hast, passt das.
(sofern ud den richtigen Wortlaut benutzt hast!!!!!)
--> informier ihn, dass er sich dran zu halten hat.


wegen den Kratzern kann er von dir einen Wertersatz einbehalten. (bekommst halt 100€ weniger)
den Widerruf ablehnen kann er nicht.


soweit die Theorie, jetzt musst du das nur noch dem Händler beibringen.
wo hast du es denn gekauft?
 
Der Händler muss den Widerruf akzeptieren ,sofern du ordentlich widerrufen hast. Was hier natürlich zu beweisen wäre.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich meine Bestellung (xxxxxx).

Anrede: Herr
Vorname: XXX
Nachname: XXX
Straße / Hausnr.: XXX
PLZ / Ort: XX
Telefonnummer: XXX
E-Mail: XXX
Geburtsdatum: XXX
 
Hast du eine Antwort auf die Mail bekommen?

Wie hast du bezahlt? Ich hoffe per Paypal? Wenn ja, Fall eröffnen, Mail Verkehr anfügen.
 
Shad0w93 schrieb:
Welchen Zugang soll ich beweisen können?
Also die E-Mail mit dem Widerrug habe ich am 17.09 geschrieben.

Den Zugang der Frist für deine Rückzahlung.
Im übrigen wird gar nicht bestritten das der Händler die Ware wieder hat. Wozu also diese Diskussion?
 
(Widerrufsbelehrung des Shops) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Quelle

Vergiss meinen Vorschlag mit der Fristsetzung. Der Händler muss dir binnen 14 Tage nach Erhalt des Geräts dein Geld überweisen, andernfall ist er automatisch in Verzug und du kannst einen Anwalt beauftragen. Die Rechnung dafür darf er dann auch bezahlen.
Zum angeblichen Schaden, du musst wissen ob er denkbar ist. Falls nicht solltest du dem natürlich widersprechen das du diesen verursacht hast.
 
Mal angenommen ich eröffne den Fall bei Paypal. Der Händler behauptet, dass 2 Zeugen bestätigen können das Kratzer vorhanden sind und er behauptet dass die Ware innerhalb von 14 Tagen bei Ihm angekommen sein muss, da es ansonsten kein Widerrufsrecht gibt.
 
Paypal ist in der Regel käuferfreundlich, leg einfach so viele Beweise wie möglich bei. Was hast du zu verlieren?

Ich bin mittlerweile dazu übergegangen immer - mit Ausnahme Amazon Retouren - alles zu dokumentieren, sprich kurz ein oder zwei Fotos der Ware und immer versicherter Versand (Beleg).
 
Shad0w93 schrieb:
und er behauptet dass die Ware innerhalb von 14 Tagen bei Ihm angekommen sein muss, da es ansonsten kein Widerrufsrecht gibt.

Das kann er gerne behaupten, stimmt nur nicht.
das ganze ist schließlich gesetzlich festgelegt und keine Kulanz des Händlers.


zwecks den Kratzern wirst du ohne Fotos schlechte Karten haben und einen Entsprechenden Wertersatz leisten müssen.
 
florian. schrieb:
Das kann er gerne behaupten, stimmt nur nicht.
das ganze ist schließlich gesetzlich festgelegt und keine Kulanz des Händlers.


zwecks den Kratzern wirst du ohne Fotos schlechte Karten haben und einen Entsprechenden Wertersatz leisten müssen.
Was schätzt ihr wie hoch wird dieser Wertersatz ca. sein?
 
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