Wiederruf wird nicht akzeptiert

Shad0w93 schrieb:
...und er behauptet dass die Ware innerhalb von 14 Tagen bei Ihm angekommen sein muss, da es ansonsten kein Widerrufsrecht gibt.
Damit würde er erstens gegen geltendes Recht verstoßen (Änderung Widerrufsrecht von Mitte Juni diesen Jahres) und könnte somit selbst juristisch belang werden, andererseits würde er hier auch noch gegen seine eigenen Widerrufsbedingungen verstoßen (die rechtskonform auf der Webseite stehen).

Schalt die Verbraucherzentrale ein, wenn sich der Verkäufer weiter zickig hat. Die weiß dann schon, wie sie den Typen juristisch rund macht.
 
Shad0w93 schrieb:
Was schätzt ihr wie hoch wird dieser Wertersatz ca. sein?
Mit 10 % vom Kaufpreis kannst du durchaus rechnen. Du kannst natürlich versuchen telefonisch nachzuverhandeln, aber das hängt allein von der Kulanz des Händlers ab.

PS: Verlange vom Händler auch, dass er dir die Fotos, auf denen man die Kratzer erkennen kann, zuschickt (falls noch nicht geschehen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm den Weg über Paypal, da ist die Geschichte ganz schnell erledigt ...

Wenn du da nicht erfolgreich bist kannst du immer noch andere Möglichkeiten ausschöpfen.
 
Ganz ehrlich der Händler hat absolut keine Ahnung.
Mit dem schriftlichen Eingang des Widerrufsrecht hat der Käufer 14 Tage Zeit
die Ware zurückzusenden.


Sprich: Geliefert am 20.09.2014
Widerruf 30.09.2014 ( den man natürlich nachweisen sollte, anhand einer Bestätigung vom Händler)
-> ab den 30,09,2014 hat der Käufer 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.
 
Geh doch einfach mal zum Verbaucherschutz.
Hatte so einen ähnlichen Fall...bin hingegangen und habe mir eine kostenlose Beratung geben lassen.
Hat mir geholfen und ich konnte mich mit dem Verkäufer einigen...
Wenn die was vom Verbaucherschutz hören, wollen auf einmal alle alles 100% genau klären :)
 
TheRealVash schrieb:
Nur so nebenbei...

Hier ( http://www.chip.de/news/Galaxy-S5-Dual-SIM-Samsung-Handy-mit-2-SIMs_69080995.html ) steht:

Aufgrund des zweiten SIM-Kartenslots entfällt der hierzulande übliche LTE-Empfänger, maximal steht HSPA+ mit 42,2 MBit/s zur Verfügung.

Und du hast ein "Samsung Galaxy S5 G900FD 16GB black - NEU IN EUROPA - DUAL SIM - LTE" gekauft :) Finde den Fehler!

Hat mich jetzt auch stutzig gemacht. Interessanterweise habe ich das G900FD auf keiner Samsungseite finden können :mad:
Sollte wirklich LTE fehlen (so richtig mag ich chip nicht vertrauen) sind alle weiteren Schritte simpel, fehlen einer zugesicherten Eigenschaft = egal wie lange der Kauf her ist.
 
Aber auch dann kann der Händler für die Nutzungsdauer Geld berechnen, vor allem wenn wirklich Kratzer auf dem Display sind.
 
Elmers schrieb:
Aber auch dann kann der Händler für die Nutzungsdauer Geld berechnen, vor allem wenn wirklich Kratzer auf dem Display sind.

Nein, vergleiche http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=46050&linked=pm

Ich zitiere: Kein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Waren im Fall der Ersatzlieferung

Also wenn kein LTE kann der Verkäufer sich auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln usw. Geld bekommt er Null
 
Okay, das wusste ich nicht. Vielleicht hat der Händler deswegen die Kratzer ins Spiel gebracht. Denn die wird er dennoch ersetzt haben wollen.
Wird man sich wahrscheinlich darüber streiten können ob Kratzer im Display noch zur Nutzung gehören.
Oder weiß da einer genaueres wie das ist?
 
Ich vermute mal das die Kratzer dann Risiko des Händlers sind, er hat die "Fehllieferung" ja verschuldet.
 
Also das Gerät hat definitiv LTE auch in Deutschland. Sowohl mit Vodafone als auch mit der Telekom.
Ich habe dem Händler am Freitag geschrieben, dass ich Fotos vom Gerät sehen möchte und bis jetzt keine Antwort bekommen.

Edit: Ich habe jetzt eine erneute E-Mail geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um sofortige Sendung von Fotos der Kratzer. Desweiteren verlange ich eine Rückzahlung des Geldes binnen 14 Tagen auf mein Paypal Konto.
Mein Widerruf war fristgerecht innerhalb von 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
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Also so zerkratzt wie auf dem Bild war das Handy bei mir definitiv nicht. Was schlagt ihr vor?
 

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Such dir einen guten Freund der bezeugen kann, dass es einwandfrei war und fertig. Denke nicht, dass so ein no name billig Händler (warum kauft man da?) vor Gericht ziehen wird, gerade wenn er in der Situation ist, dass du alles richtig gemacht hast.
Die erste Zahlungsaufforderung hast du ja auch schon geschickt, das kann man weiter eskalieren.

Und nächstes mal kaufst du bitte nicht bei no name Klitschen, weil die da 5 Euro billiger sind :)
 
Das Problem beim Kauf war, dass das Handy nirgendwo anders (also bei keinem mir bekannten Händler) vorrätig war.
Was passiert denn, wenn ich das Geld nicht überweise (5€) und keine Rückzahlung innerhalb von 14Tagen erhalte?
Und was soll ich dem Händler am besten schreiben?
 
Das sieht so aus, als wären die Kratzer in der Display Schutzfolie.
Ist das fotografierte, denn auch das, welches du zurück gesendet hast? -Imei check?

Des weiteren halte ich es auch nicht für seriös, dass solche Fotos mit ner Handykamera gemacht werden. -Aber das ist nur meine Auffassung. Ich sehe es halt so, dass man bei Ordentlichen Geschäften auch ordentliche (Mit DSLR geschossene) Fotos erwarten kann.
Ebenfalls unter guten Lichtbedingungen, die das Foto nicht verfälschen.
 
Und wer sagt, dass das Foto nicht von einem anderen Handy ist? Aber darum geht es imho nicht, der Käufer hat doch alles richtig gemacht, es zurückgeschickt und dann kommt sowas?
Ich meine, ich kenne die Wahrheit nicht, vllt. waren die Kratzer wirklich drin und der OP hats auch nicht gesehen, aber gibt auch genug Shops (gerade die nonames) die sich überall versuchen zu drücken und zu verweigern.
 
Ich kann nicht überprüfen ob es mein Handy ist, da der Verkäufer von mir 5€ verlangt, um das Paket zu versenden.
Was soll ich jetzt als nächsten Schritt machen? Auf meine E-Mail hat er nur die Bilder geschickt und nicht auf meine Frist reagiert.
 
heronimo schrieb:
Nein, vergleiche http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=46050&linked=pm

Ich zitiere: Kein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Waren im Fall der Ersatzlieferung

Also wenn kein LTE kann der Verkäufer sich auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln usw. Geld bekommt er Null

Wenn man schon ein Urteil verlinkt, sollte man den Unterschied zwischen einem Rücktritt vom Kaufvertrag und einer Ersatzlieferung kennen.

Beim Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Händler den Nutzwert abziehen
Bei einer Ersatzlieferung ist dies nicht zulässig.

In diesem Fall möchte der Kunde aber durch den Widerruf vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollte sich der Zustand des Gerätes verschlechtert haben, hat der Händler natürlich das Recht einen Wertersatz/Nutzwert zu machen

@TE

Das sieht mir eher danach aus, dass die Displayfolie zerkratzt ist und nicht das Display.....
Bleib hartnäckig und fordere die komplette Summe zurück!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab ganz vergessen anzumerken, dass mir gesagt wurde das die Rücklieferung nicht komplett sei, weil die Displayschutzfolien fehlen.
Auf dem Handy waren Displayfolien mit bunten Symbolen, welche ich direkt abgezogen habe, da man dadurch logischerweise nichts erkennen konnte.
Sind darunter noch zusätztliche Folien?
 
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