Damit würde er erstens gegen geltendes Recht verstoßen (Änderung Widerrufsrecht von Mitte Juni diesen Jahres) und könnte somit selbst juristisch belang werden, andererseits würde er hier auch noch gegen seine eigenen Widerrufsbedingungen verstoßen (die rechtskonform auf der Webseite stehen).Shad0w93 schrieb:...und er behauptet dass die Ware innerhalb von 14 Tagen bei Ihm angekommen sein muss, da es ansonsten kein Widerrufsrecht gibt.
Schalt die Verbraucherzentrale ein, wenn sich der Verkäufer weiter zickig hat. Die weiß dann schon, wie sie den Typen juristisch rund macht.