Gilt das Schild "Ende sämtlicher Streckenverbote" auch für 50/100 In/Außerorts?

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Bild des Schilds

Hebt das Schild auch die "grundlegenden" Streckenverbote (50km/h innerorts / 100km/h außerorts) auf, oder nur Geschwindigkeiten, die extra ausgeschildert sind (ausgenommen natürlich Ortsschilder)?

Danke schon mal.
 
Es hebt alles auf. Stelle Deine Frage genauer.

Dieses Schilder gibt es nur, wenn zuvor ein Tempolimit erstellt wurde. Ob innerorts oder außerorts spielt keine Rolle.
 
Beispiel: Innerorts gilt das Tempolimit 50, wenn das Tempolimit nicht ausgeschildert ist. Wird diese Geschwindigkeit durch das besagte Aufhebungsschild dann auch aufgehoben oder nicht?

Oder gibt es den Fall gar nicht, weil immer ein Tempolimitschild vor dem Aufhebungsschild vorliegt?
 
Deine Frage ergibt immer noch keinen Sinn. Innerorts gilt immer 50 Km/h. Was soll das Schild denn dann bitte aufheben?
 
Das Schild hebt nur spezielle zuvor einhergehende Tempo Limits auf.
Die allgemein bekanntlichen Geschwindigkeitsgrenzen bleiben.
D.h Innerorts 50, Landstraße 100.
Richtgeschwindigkeit Autobahnen 130. Andernfalls sind entsprechende Geschwindigkeiten zu beschildern.
 
Dieses Schild hebt den §3 StVO nicht auf.
 
Wenn Du weiterhin innerorts fährst und dieses Schild siehst. Dann gilt 50 km/h. Ich sehe immer noch keinen Grund der Frage.

50 km/h wird dann aufgehoben, wenn Du ein Ortsausgangschild siehst und den innerörtlichen Bereich verlässt.

Wenn Du dieses Schild innerorts siehst, dann gab es zuvor eine Tempobeschränkung auf zB 30 oder 40 km/h. Oder auch nicht mehr, wenn die Baustelle weg ist aber das besagte Schild immer noch aufgestellt ist. zB.
 
Nach meinem Verständnis gilt Innerorts automatisch durch das Ortsschild 50 km/h (solange nichts anderes wie zB 30 km/h angebgen ist).
Somit hebt dein Schild die 50 km/h natürlich nicht auf.

Anhang anzeigen 444743
 
Es kann btw durchaus sein, dass die Geschwindigkeit Innerorts über die 50km/h auf z.b 60 oder 70 oder gar 80 angehoben werden ;)
Siehe innerortliche Schnellstraßen. Das heißt, dieses Schild ist nicht zwangsläufig ein Indiz dafür, dass man zuschnell gewesen ist ;)
 
@Fallenarasha

Nein, das geht immer einher mit einem Ortsausgangsschild. Wie es im Post #9 zu sehen ist. Solche innerörtlichen Schnellstraßen beginnen immer mit einem Ortsausgangsschild, einfach mal drauf achten.

Eben genau deswegen, damit keine Verwirrung entsteht. Innerorts generell 50 km/h, außerorts generell 100 km/h.
 
Das stimmt nicht. ;) Ich fahr jeden Tag auf so ner Straße ;)
Ist zwar ne Ausfallstraße aus der Stadt, aber sie ist innerorts schon auf 60km/h angehoben. (Dementsprechend auch mehrspurig und entsprechend ausgebaut. Aber sie liegt definitv innerhalb der Stadtgrenzen, nach dem Ortsausgangsschild ist es btw danach 80.
 
@BlubbsDE
Das ist falsch, vgl. Anlage 2, Abschnitt 7, Nr. 49 zu §41 I StVO und dort die Erläuterungen unter Ziffer 2 zu Zeichen 274.
 
Photos und Beweise. Sonst existiert es nicht. Oder einfach mal auf einer Karte zeigen.

@diRAM, vielleicht einfach mal mit Worten und nicht mit § antworten. Das hilft ungemein.
 
Lesen und recherchieren wirst Du ja wohl noch selbst können.

Aber hier, extra für dich:
stvo.png
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Photos und Beweise. Sonst existiert es nicht. Oder einfach mal auf einer Karte zeigen.

Hast du noch nie innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von bspw. 60 km/h gesehen?
 
Sicher, aber immer zuvor auch ein Ortsausgangsschild. Schreib wie Du es magst diRAM, aber ich öffne keine Gesetzesbücher für diesen Thread hier.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
In etwas größeren Städten ist das üblich.
Nur als Beispiel: Düsseldorf Rheinufertunnel. Innerorts und auf 70km/h angehoben.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Sicher, aber immer zuvor auch ein Ortsausgangsschild.

Das ist schlichtweg falsch. Eine Anhebung der sonst üblichen 50 km/h benötigt kein voriges Ortsausgangsschild.
 
BlubbsDE schrieb:
Nein, das geht immer einher mit einem Ortsausgangsschild. Wie es im Post #9 zu sehen ist. Solche innerörtlichen Schnellstraßen beginnen immer mit einem Ortsausgangsschild, einfach mal drauf achten.
Vergiss es. Entlang der B172 und B170 gab & gibt es z.B. einige Segmente, auf denen innerorts 60 oder gar 70 sind.
B172: Bis vor ein paar Monaten war ein sehr langes & gut ausgebautes Teilstück der Ortsdurchfahrt Heidenau auf 60. Wurde auf 50 getrimmt, um besser blitzen zu können... Angeblicher Unfallschwerpunkt: 4 Spuren, Mittelleitplanke, ne lange Gerade, keine Kreuzung... jaja. Unfallschwerpunkt. Weil mal einer besoffen die Lichtmasten gekillt hat, als er da mit 90 lang geschossen ist.
B170: Oberhalb des Campus der TU Dresden, Richtung A17.. da darf man jenseits der Kreuzung Nöthnitzer Straße (wenns der Motor am Berg schafft) gemütlich mit 70 hoch ziehen.

Gibt im Stadtgebiet Dresden noch ein paar mehr Ecken, die zwar innerorts sind (keine Ortsausgangsschilder, keine Kraftfahrstraße, nix), aber trotzdem 60-70 gestatten.

Auch die 100 Außerorts sind nicht in Stein gemeißelt. Stichwort Kraftfahrstraße... Bei der B172a haben die Straßenplaner ne Zeit lang gepennt, da war ne >1km lange Brücke effektiv "frei".
 
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