Nebekostenabrechnung - Heizung

Metzgerr

Ensign
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Hallo,

ich habe nun - wenn auch verspätet - meine Nebenkostenabrechnung für 06/2013 bis 12/2013 erhalten.
Einzug: Juni 2013.


Die Whg ist saniert mit sehr guten Fenstern und innenliegendes Bad. Ich hatte in 2013 die Heizung (2 Heizkörper) MAXIMAL 10 Stunden an - ansonsten stehen beide Thermostate auf 0.


Heizung Grundkosten 30% = 90€
Heizung Verbrauchskosten 70% = 160€


Die Nebenkostenabrechnung ist recht formlos, also keine Abrechnung des Versorgers.


Nun die Frage: Kann die Abrechnung der Heizkosten derart hoch sein wenn sie eigentlich nie in Betrieb war?
 
Wie wurde denn Dein Heizenergieverbrauch festgestellt ? Befinden sich denn überhaupt Heizkostenverteiler an Deinen beiden Heizkörpern ?
Wenn ja, müsste es für diese ja eine Abrechnung geben, in denen die Verbauchswerte datumsmässig protokolliert sind ! Ggfls. diese Abrechnung vom Vermieter zur Einsicht anfordern !
 
Wie wurden die Heizkosten erfasst? Steht in der Betriebskostenabrechnung, oder kann dein Vermieter sagen. Gehört dazu Warmwasser?
 
Wer hat die Verbrauswerte abgelesen und wie? Hast du ein Ableseprotokoll?
Sind in den Verbrauchskosten auch nur die Kosten in deinem Zeitraum ( 06-12/2013 ) abgerechnet?

Wir brachen mehr Infos.....
 
Fordere die Belege an bzw. verlang Einsichtnahme. Mehr kann man so erstmal nicht sagen.
 
Mir wurde bestätigt dass meine Betriebskostenabrechnung bestenfalls eine Aufstellung ist und folgendes vermisst:

  • Zusammenstellung der Gesamtkosten
  • Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel
  • Gesamtsumme des jeweiligen Umlageschlüssels
  • auf die Mietsache entfallener Einzelbetrag

jedoch ist es so, dass
Die Heizungsanlage war sicher in Betrieb. Und bei Warmwasseraufbereitung das ganze Jahr über.

Das deine Heizkörper in der Wohnung nicht in Betrieb waren (genutzt wurden) hat damit rein gar nichts zu tun.

250 € Heizkosten für 6 Monate sind doch Peanuts.
siehe http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/nebenkosten-betriebskosten/7450-nebekostenabrechnung-heizung.html

Mir erscheint die Abrechnung dennoch hoch.

Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit 25 Parteien.

Mein Vormieter, Student, hat beide Heizkörper laufend auf der Stufe 5 gehabt. Dies wurde bei der Schlüsselübergabe bekannt. Der junge Herr war oft bei seinen Eltern zuhause und hat nicht auf die Heizung geachtet. Der Vermieter hat das natürlich auch erst bei der Abrechnung dann erfahren und den Vormieter auf den Umstand hingewiesen. Ich habe dann - während der Schlüsselübergabe - beide Heizkörper heruntergedreht.

Aufgrund dessen habe ich mich mit dem Vermieter geeinigt, die Nebenkosten von 70€ auf 90€ anzusetzen aufgrund der geänderten Vorzeichen. Jetzt aber dennoch kräftig daraufzuzahlen erschließt sich mir nicht ganz.

Laut http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietnebenkosten-im-durchschnitt/ werden monatliche Betriebskosten mit 2,16 Euro – 2,91 Euro pro Quadratmeter / Monat angesetzt. Da bin ich aber deutlich drüber - obwohl ich sehr auf meinen Energieverbrauch achte.
 
also das deine Abrechnung unvollständig ist solltest du ebenfalls klären. Weil du ohne solche Angaben kaum von deinem Verbrauch auf deine Kosten schliessen kannst.

Was du darüber negatives denkst ist nicht gerade relevant für die Beantwortung deiner Frage. In Wahrheit stehst du damit der Beantwortung eher im Wege. Also am besten mal Klappe halten und auf die Beantworter deines Themas eingehen, ist nicht gerade nett alles zu ignorieren und sie auf ein anderes Thema über Kreuz zu verlinken.
 
Naja, wie im verlinkten thread des anderen boards hochgeladen ist die Nebenkostenabrechnung für mich nicht transparent.

Bei mir hat niemand die Heizung ausgelesen, ich glaube auch das passiert per Funk.
 
Schläfst du beim offenen Fenster? Oder hast du ein ausgeprägtes Lüftungsverhalten? Die Heizungen selbst springen auch an, wenn die Temperatur abfällt - da kann der Regeler auch auf 0-Stellung sein.

Teste auch mal, ob die Heizung auf der 0-Stellung wirklich nicht heizt. Manchmal meinen es Vermieter "zu gut" mit den Frostschutz für die Heizungsrohre und heben die Vorlauftemperatur entsprechend an.
 
Die entscheidende Frage ist wohl auch, ob im Juni 2013 tatsächlich eine Zwischenablesung stattgefunden hat.

Dann hast Du ja die Protokolle vom Juni 2013 und vom Dezember 2013 vorliegen und kannst dort die Einheiten nachsehen, die für Dich in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden.

Wenn keine Zwischenabrechnung stattgefunden hat, dann wird der Gesamtverbrauch des Jahres auf die beiden Parteien anteilig umgelegt.
Das ist rechtlich einwandfrei, wenn auch für Dich nicht so toll, da Dein Vormieter offenbar übermäßig geheizt hat.
 
Fehlende Zwischenabrechnung ist (grundsätzlich) rechtlich einwandfrei? Das glaub ich ja mal nicht mein lieber.
 
In der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) steht z.B.:

"§ 9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
(1) Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der
Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.
(2) Die nach dem erfassten Verbrauch zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung,
die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik
ergebenden Gradtagszahlen oder zeitanteilig und die übrigen Kosten des Warmwasserverbrauchs zeitanteilig auf
Vor- und Nachnutzer aufzuteilen.
(3) Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder lässt sie wegen des Zeitpunktes des Nutzerwechsels aus
technischen Gründen keine hinreichend genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile zu, sind die gesamten Kosten
nach den nach Absatz 2 für die übrigen Kosten geltenden Maßstäben aufzuteilen.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen bleiben unberührt."
 
Eines ist mir immer noch nicht klar: Hast Du denn jetzt eine Abrechnung über Deine Heizkosten, aus der der Wärmezählerstand zum Juni 2013 und zm Dezember 2013 erfasst und der Verbrauch entsprechend errechnet ist oder nicht ??? Wenn Du die Abechnung nicht hast, verlange sie vom Vermieter ! Vorher macht es gar keinen Sinn über Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit Deiner Abrechnung nachzudenken ! Und Zahlemann brauchst Du solange auch nicht zu machen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ohne Abrechnungsbelege ist die Nebenkostenabrechnung nichtig!
Erstmal die Belege einfordern.
Ich empfehle auch mal den Zählerstand Einzug und jetzt zu vergleichen.

Viele Grüße,
haunt
 
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