6-wöchige PC-Reparatur (hardwareversand)

Ist ja auch gut so. Jetzt hast Du alles an Infos und Du hast sogar eine (kostenlose) Festnetznummer vom Hardwareversand.
 
Ich möchte hier mal mit einigen Irrtümern aufräumen:

alffrommars schrieb:
Brief hin per einschreiben und in verzug setzen mit frist von 2 wochen ansonsten wandlung bzw. rücktritt vom kaufvertrag.

1.) Eine Wandelung gibt es im Schuldrecht seit der Schuldrechtsmodernisierung vom 1.1.2002 nicht mehr. Für sie ist der Rücktritt gekommen.

2.) Sowas sind starke Worte in einem Fall, bei dem gar nicht feststeht, ob ÜBERHAUPT ein Anspruch auf Nacherfüllung vorliegt.
Denn schließlich liegt die Beweislast, dass der Mangel schon bei Übergabe (latent) vorhanden war, nach Sachlage beim TE.
Dann ohne Umschweife knallhart mit Rücktritt zu kommen ist ein Schuß, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit voll nach hinten losgeht.


alffrommars schrieb:
Du bekommst den vollen kaufpreis wieder, die dürfen nix abziehn weil es ihr fehler ist und ihr pech.
Darum setzt du sie ja in verzug das sie ihre chance haben und nutzen.

Mit Verzug hat der Nutzungsersatz zunächst einmal gar nichts zu tun.
Zwar werden mit Eintritt des Verzuges Ansprüche und Rechtsfolgen ausgelöst, diese betreffen aber nicht den Ersatz von gezogenen Vorteilen während der Nutzungsdauer.

Und natürlich dürfen die was abziehen, das ist sogar vom BGH höchstrichterlich entschieden worden. Nutzungsersatz ist lediglich dann untersagt, wenn im Rahmen der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ein Austauschprodukt geliefert wird.

Siehe auch hier:
Was geschieht im Bezug auf den Nutzungsvorteil des Käufers, der ja den Kaufgegenstand eine gewisse Zeit lang gebraucht hat? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof befasst. Mit Urteil vom 16.09.2009, VIII ZR 243/08 entschied der achte Zivilsenat, dass dem Verkäufer bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen den Käufer ein Gegenanspruch auf Wertersatz nach § 346 BGB wegen der Gebrauchsvorteile des Kaufgegenstands (während der Besitzzeit) zufällt. Kurzum: Der Käufer hat dem Verkäufer neben dem Kaufgegenstand auch einen Wertersatz für die Nutzung des Kaufgegenstandes zu leisten.

Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Gestern Nachmittag hab ich da angerufen. Die haben gemeint, sie würden mich gegen Abend zurückrufen. Aber nix war's.
Dann heute das gleiche. Morgens angerufen, der gleiche Typ wie vom Vortag meinte wieder, dass er später zurückrufen würde.
Bin mir sicher, dass die, obwohl die den PC jetzt mehr als 6 Wochen haben nicht mal angerührt haben. Wenn sie wüssten, was kaputt wäre, hätten die sicherlich schon Bescheid gesagt. Denke die wollen nur Zeit gewinnen ^^
Toller Service. :freak:
 
Stand hier auch schon was dazu, verlange doch mal nach dem Serviceabteilungsleiter/Vorgesetzen etc.
Lass dich übrigens an nem Service-Telefon nie mit einem Rückruf abwimmeln, der kommt nie. ;) Verlang nach der sofortigen Klärung lass dir den Namen des Mitarbeiters geben.

Musste ich leider auch alles schon manchen kürzlich, das war beim Ebay/Paypal Support. Nachdem ich ewigen Ärger hatte, einfach Namen geben lassen und dazu sagen, dass du das Gespräch aufzeichnest erledigen sich Probleme meist in 3 Minuten wie von selbst. :)
PS: Sowas sollte man natürlich nur bei Sturheit/Verarsche des Anbieters machen, scheint mir aber bei dir fast nötig.
Irgendwann ist halt mal Schluss mit nett sein. Kann dich gut verstehen, also gib klar zu deuten was du von ihnen willst, und nicht in 1-2 Wochen sondern gleich.
 
PeterMagZwiebel schrieb:
Denke die wollen nur Zeit gewinnen ^^

Vermute ich nicht.

Wahrscheinlich ist eher, dass die den Rechner oder Komponenten davon zum Hersteller eingeschickt haben, um das Problem prüfen zu lassen.
Dieses Recht haben sie ja.

Sowas dauert zuweilen recht lange und nun warten sie vermutlich auf Rückmeldung.

Es gibt nun zwei Aspekte zu beachten:

1.) Solche Nacherfüllungsversuche dürfen in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern. Du könntest jetzt also theoretisch eine Frist von 2 Wochen setzen, in der Du Deinen Rechner zurückzubekommen verlangst. Geschieht das nicht innerhalb der Frist, setzt Du eine weitere Notfrist von einer weiteren Woche. Wohlgemerkt Fristbeginn jeweils erst ab Zugang Deiner Schreiben (also dann, wenn zu erwarten ist, dass die Dein Schreiben bekommen haben; dies ist nach 2 Tagen nach Absendung anzunehmen. Also Absendetag + 2 Tage, der darauffolgende Tag ist Tag 1 Deiner Frist.). Danach könntest Du den Rücktritt vom Vertrag erklären und Auszahlung des Kaufpreises minus Nutzungsersatz verlangen. Als Nutzungsersatz wäre hier ~ 1/3 des Kaufpreises anzunehmen, Du bekämest also 2/3 zurück.

ABER und damit zu Punkt 2:

2.) Es ist gar nicht gesichert, dass Du überhaupt einen Anspruch auf Nacherfüllung hast (siehe oben mein vorheriger Post).
Denn Du bist im Zweifel in der Beweislast, darzulegen, dass der Mangel bereits dann vorlag, als Du den Rechner bekommen hast. Denn nur dann hast Du überhaupt irgendwelche Ansprüche. Und wenn Du jetzt also die unter 1.) beschrieben Ansprüche stellst, und die verlangen den Beweis dafür, dass der Rechner bereits bei Übergabe defekt war, bist Du gekniffen und bekommst am Ende gar nichts. Denn den Beweis wirst Du vermutlich nicht erbringen können.

Du solltest daher Dein weiteres Vorgehen gut überlegen und im Zweifel notfalls eine längere Wartezeit in Kauf nehmen, um nicht am Ende leer auszugehen.


Traxx555 schrieb:
... und dazu sagen, dass du das Gespräch aufzeichnest ...

Das funktioniert so nicht.

Es ist verboten, Gespräche ohne das ausdrückliche Einverständnis des Gesprächspartners aufzuzeichnen; ebensowenig kannst Du Dein Gegenüber dazu zwingen, das zuzulassen. Auf diese Weise erlangte Aufzeichnungen sind gerichtlich nicht verwendbar und Du setzt Dich der Gefahr der rechtlichen Verfolgung aus.

Ein Gesprächsmitschnitt ist nur zulässig, wenn Du Dein Gegenüber zunächst fragst, ob Du aufzeichnen darfst. Sagt er ja, startest Du die Aufzeichnung und fragst ihn dann dasselbe nochmal (damit es auf dem Mitschnitt dokumentiert ist). Nur so ist eine Aufzeichnung gerichtlich verwendbar und zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
Das funktioniert so nicht.

Es ist verboten, Gespräche ohne das ausdrückliche Einverständnis des Gesprächspartners aufzuzeichnen; ebensowenig kannst Du Dein Gegenüber dazu zwingen, das zuzulassen. Auf diese Weise erlangte Aufzeichnungen sind gerichtlich nicht verwendbar und Du setzt Dich der Gefahr der rechtlichen Verfolgung aus.

Ein Gesprächsmitschnitt ist nur zulässig, wenn Du Dein Gegenüber zunächst fragst, ob Du aufzeichnen darfst. Sagt er ja, startest Du die Aufzeichnung und fragst ihn dann dasselbe nochmal (damit es auf dem Mitschnitt dokumentiert ist). Nur so ist eine Aufzeichnung gerichtlich verwendbar und zulässig.

Nimm das Gesetzbuch mal nicht so ernst ;). Hier gehts mehr um die Realität und was wirklich zählt, vor Gericht ist lange keiner und das will der TE sicherlich auch nicht, sondern einfach nur seinen Rechner.
Und so ist es eben! Telefonier mal mit dem Ebay Support, dass erste ist nachdem du gefragt wirst ob Ebay Aufzeichnen darfst. Wurdest du schon ewig abgewimmelt und sagst DU daraufhin du zeichnest auf, wird dir sicherlich keiner widersprechen ;) kam auch noch nie so vor bei mir, dass einer widersprach.
 
Heute hab ich zum dritten Mal angerufen. War sogar wieder der gleiche dran wie Montag und Dienstag. Wieder wollte er keine Informationen rausrücken. Nach langem hin und her meinte er, dass der PC gegen Ende der Woche in Reparatur gehen soll. Soll heißen, die wissen nach knapp 7 Wochen nichtmal, was am PC kaputt ist. Wahrscheinlich haben die den noch genau so wie ich den eingepackt hatte in der Warteschlange stehen.
 
Hättest schon lanh ein Brief schicken sollen.
Du lässt dich einfach nur abwimmeln von den.

Der geht auch Ende der Woche nicht in Rep. :D
 
Zum thema "welche kontaktmöglichkeit bringt mehr".
Das kann man pauschal so nicht beantworten, viele meinen hier das telefonat mehr bringt, meine Erfahrung der letzten Monate bei Kabel Deutschland hat das Gegenteil bewiesen:

8 wochen lang habe ich versucht meine telefonnummer zu portieren und dabei jede 1-2 wochen beim support angerufen.

Dann hatte ich die Schnauze voll und hab eine böse email geschrieben.
1 Tag später gab es eine Antwort mit Termin wann das ganze durch ist.
 
@alffrommars: Sicher, dass es da einen Unterschied gibt bei der "Wirksamkeit" von Brief und Email ? Eine Email ist ja im Prinzip das gleiche wie ein Brief, nur eben elektronisch und nicht auf Papier.
 
Hallo Leute,
soll ich morgen oder so nochmal ne Email schreiben, was denn nun kaputt wäre ? Oder sind die nicht in der Pflicht zu sagen was genau repariert wird ?
 
Hallo,
seitdem sie vor 1,5 Wochen gemeint haben, der PC solle Ende der Woche (heut vor einer Woche) in Reparatur gehen hab ich wieder mal nichts von ihnen gehört. Hab auch versucht anzurufen unter der Woche, hat niemand abgenommen.
Was kann ich denn jetzt noch machen, hab echt keine Lust mehr im Ungewissen zu sein nach nun genau 8 Wochen.
Gruß Peter
 
Falls du bei Facebook aktiv sein solltest, empfehle ich dir dein Anliegen auf deren Seite zu veröffentlichen. Die Unternehmen sind dann immer sehr bemüht, das Problem zu lösen, da sonst alle einsehen können, dass man im Fall der Fälle alleine gelassen wird. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das eigentlich immer sehr viel bringt!
 
Ich würde nochmal Anrufen und gleich den Abteilungsleiter verlangen. Mich überhaupt nicht abwimmeln lassen, kein wir rufen zurück, kein der ist im Mittag. Sollte wieder nichts kommen, Brief schreiben per Einschreiben. Fristsetzung.
 
Ich glaube die haben deinen PC wohl verloren und suchen noch. Die müssen ja eine große Lagerfläche haben für Reparaturen. Bei einem defekt würden die sicherlich nicht so lange warten bis das identische Bauteil da ist. Eher würden die wahrscheinlich ein gleichwertiges Teil verbauen. Vielleicht lassen die auch im Ausland reparieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nen neuen Pc oder Geld zurück.
Aber da du ja lieber wartest wirst du nix bekommen wenn du mal nich aktiv wirst :confused_alt:


Bei Asus wurde rumgeheult wenn die Notebooks nich in 3 Tagen fertig waren, da wurden dann jeden Tag Prozente abgezogen von Asus bis man die Rep. kostenlos gemacht hat.

Und du wartest schon 8 Wochen :confused_alt:
 
Zurück
Oben