arbeits/wegeunfall...krankengymnastik wer zahlt mir den ausfall?

paulaner68

Vice Admiral
Registriert
Mai 2008
Beiträge
6.296
ich hatte vor 7 wochen einen wegeunfall(oberarmgelenksbruch) u. ich habe z.z. noch krankengymnastik,die was sicher noch 3 wochen dauern wird!.ich gehe aber ab nächster woche wieder in die arbeit d.h. das mir natürlich std fehlen werden...wer zahlt mir das?die bg,kk,ag?
 
Zuletzt bearbeitet:
1.es war kein anderer beteiligt!
2.dein link geht nicht
3.will ich nur wissen wer mir dann die fehlenden std zahlt die was ich dann auf arbeit fehle..sprich anfahrt zur gk+anwesenheit bei der kg=ca 1,5 std x3 in der woche
 
Zuletzt bearbeitet:
Von wem hast Du denn Geld bekommen als Du noch AU warst, warum fragst Du denn nicht dort mal an? Alle Behandlungen werden von der Versicherung übernommen, bei der Du Unfallversichert warst, als der Unfall passiert ist. Wird in dem Fall Deine Berufsgenossenschaft sein, also wendest Du Dich an die BG, wegen der angefallenen Kosten, evtl leistet die KK für die BG Vorkasse, einfach mal dort fragen.
 
danke werd ich nächste woche dann fragen müssen...(familienbetrieb).
 
Warum nicht Wiedereingliederung nach dem Unfall, Du gehst Stundenweise arbeiten und machst die Behandlungen, bekommst von der BG aber volles Geld + die Fahrtkosten zur Krankengymnastik? Keine Ahnung ob das bei Dir möglich ist, das bespricht man aber mit dem behandelnden Arzt, der muss dass ja auch verordnen/beantragen bei der BG/KK.
 
Wenn man einen Wegeunfall hat und dadurch Arbeitsunfähig ist, muß man das doch gleich beim Arztbesuch angeben, oder? Die Abrechnung erfolgt dann nicht über die Krankenkasse sondern über die Berufsgenossenschaft. Weitherhin sollte auch in dieser Zeit eine genaue Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft abgegeben werden. In der Regel bekommst du dafür einen Fragebogen der Berufsgenossenschaft zugesandt.
Auch dein Arbeitgeber muß den Unfall in das sogenannte "Unfallbuch" aufnehmen. Wenn hier mal die Berufsgenossenschaft prüft und dies ist nicht vermerkt, können ganz schnell die Kosten der Krankheit dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden. Ich glaube die BG ist da nicht so zimperlich.

Mfg
 
Zurück
Oben