Nach Anzeige Anruf der Polizei und Strafbestand gegen mich?!

Nur warum flüchtet der Unfall Gegner dann? Egal wer schuld ist, dass ist Fahrer Flucht. Außer er kann glaubhaft darstellen es nicht gemerkt zu haben.
 
WhiteShark schrieb:
Nur warum flüchtet der Unfall Gegner dann? Egal wer schuld ist, dass ist Fahrer Flucht. Außer er kann glaubhaft darstellen es nicht gemerkt zu haben.

Der Unfallgegner hatte Angst weil er von zwei Leuten die ihn vorher gerammt haben verfolgt wurde und konnte sich nur durch Übertreten der StVO in Sicherheit bringen :evillol:
Warum hat er nicht direkt Anzeige erstattet? Er hatte Angst von den Beiden dann zu Hause aufgesucht zu werden...

Sowas würde ich auf Deine Frage dann antworten :king:

Verstehen jetzt einige warum ich niemals ohne Anwalt zu so einer "Befragung" gehen würde?
 
Stimmt rein theoretisch; aber selbst wenn der TE hätte den Weg freigeben müssen und dies rechtswidrig nicht getan hätte, dann gäbe es dennoch nicht das Recht des Einfädelnden, sich dieses Einfädeln gewaltsam und unter Gefährdung des Straßenverkehrs und der erfolgten Sachbeschädigung zu erzwingen !
Dagegen steht die mögliche Vorfahrtsverweigerung in Bezug auf eine mögliche Strafbarkeit weit, weit entfernt davon !
 
Zuletzt bearbeitet:
heronimo schrieb:
Verstehen jetzt einige warum ich niemals ohne Anwalt zu so einer "Befragung" gehen würde?

Nein verstehe ich nicht ! Denn bisher sind solche Darstellungen schiere Spekulation ! Der Sachverhalt bezüglich der möglichen Vorwürfe gegen den TE ist weiterhin unbekannt.

Und solange man den nicht kennt, erübrigt sich ein (teuerer) Anwalt; den Sachverhalt kann man selbst herausfinden oder auch Akteneinsicht beantragen; und erst dann, wenn man weiß, um was es überhaupt geht, ist es Zeit, darüber nachzudenken, ob man vielleicht einen Anwalt braucht oder nicht !

Wie gesagt, bevor die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung über die Aufnahme eines Verfahren getroffen haben wird, vergibt man sich ohne Anwalt überhaupt noch nichts - vorausgesetzt, man lässt sich gegenüber der Polizei noch nicht auf eine Aussage irgendwelcher Art ein, wozu man ja nicht gezwungen ist !
 
de la Cruz schrieb:
vorausgesetzt, man lässt sich gegenüber der Polizei noch nicht auf eine Aussage irgendwelcher Art ein, wozu man ja nicht gezwungen ist !

Diesen Punkt zweifeln einige ja immer noch an.
Eigentlich wollte ich das auch zum Ausdruck bringen, zur Polizei gar nicht gehen und wenn eine Einladung der Sta kommt dann mit Anwalt.

Die Möglichkeit bei einer Befragung mit den abstrusesten Dingen konfrontiert zu werden und sich im Eifer des Gefechts richtig in die Schxxx zu reiten besteht nunmal.
Mit meinen "Antworten" die durchaus im Bereich des möglichen liegen wollte ich das nur demonstrieren...
 
Mal kurz ganz leicht offtopic.

Gemeinhin wird von der Bevölkerung angenommen, dass bei zwei sich (scheinbar) widersprechenden Aussagen, eine der beteiligten Parteien lügt, also (bewusst) die Unwahrheit sagt.

Dies ist aber meistens nicht der Fall. Wahrheit hat sehr viel mit Wahrnehmung zu tun. D.h. was wir als Menschen wahrnehmen, deklarieren wir zur Wahrheit.
Leider ist die menschliche Wahrnehmung bisweilen ein Arschloch, weil sie durch viele Faktoren beeinflusst wird (z.B. Stress, Ablenkung, Müdigkeit, Alkohol, Drogen, ...).

In Fällen, wie dem hier beschriebenen Unfall, gibt es (möglicherweise) so etwas wie eine absolute Wahrheit nicht, sondern nur zwei subjektive Wahrnehmungen.
Jeder der Beteiligten behauptet, dass seine (zu Protokoll gegebene) Aussage der Wahrheit entspricht, obwohl jeder ja nur seine Wahrnehmungen schildert.
 
heronimo schrieb:
Diesen Punkt zweifeln einige ja immer noch an.
Eigentlich wollte ich das auch zum Ausdruck bringen, zur Polizei gar nicht gehen und wenn eine Einladung der Sta kommt dann mit Anwalt.

Die Möglichkeit bei einer Befragung mit den abstrusesten Dingen konfrontiert zu werden und sich im Eifer des Gefechts richtig in die Schxxx zu reiten besteht nunmal.
Mit meinen "Antworten" die durchaus im Bereich des möglichen liegen wollte ich das nur demonstrieren...

Je suis d'accord !

Deshalb hatte ich ja oben geschrieben: nicht zur Polizei gehen, sondern schriftlich den Sachverhalt zuschicken lassen und eine schriftliche Stellungnahme ankündigen (die man dann aber auch immer noch verweigern könnte) !

Man weiß aber dann wenigstens einmal, worum es überhaupt geht, setzt sich nicht der Gefahr aus, spontan etwas zu sagen, das man später bereuen müsste, und kann dann immer noch überlegen, ob die Konsultation eines Anwaltes nötig sein könnte.
 
Welches Stück der A59 war es denn?
Ende Dinslaken oder Ende Düsseldorf?
Oder doch die Autobahn in Köln-Bonn?

Dann könnte ich mir ein genaueres Bild vom Hergang machen. Zu der Stelle in Dinslaken könnte ich sogar detaillierter was sagen.
 
Es ist genau die Stelle zwischen Duisburg und Dinslaken. Da war lange Zeit eine Verengung.
 
In Höhe Duisburg Walsum?
Dann ist mir die Stelle klar. Die Verengung ist auch immer noch da.
 
Also ich hab nigs gegen Polizisten.
Ich red gerne mit denen.
Vor allem wenn es hilft, dass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt und ich dort mit einem teuer Anwalt auftauchen muß.

Mus man denn alles eskalieren lassen? Ah, ich hab rechte, ich mus nicht mit denen reden ist ja schön und gut.
Aber lieber mit denen bequem in der dienststube als auf der Anklagebank mit dem Richter.
 
@Haudruff
Das ist gut gemeint, aber leider ist so ein Gespräch kein gemütlicher Plausch mit Kaffee und Kuchen in der Dienststube, sondern ein Akt, der leider auch schnell und ohne Mitleid zu den eigenen Ungunsten ausgelegt wird. Daher sollte man sich hier schon Gedanken machen!

@TE
Bist du Mitglied in einem Automobilclub? Womöglich steht dir dann als Mitglied eine kostenfreie juristische Erstberatung zu.
 
Man gibt bei den Kaffekranzchen ohne Kaffee auch nur jene Fakten an welche man auch vor Gericht dem Richter sagen würde.

Oberstes Ziel ist für mich eine Gerichts Verhandlung zu vermeiden.
Und das geht halt nur wenn man mit den grünen Kaffeetanten kooperiert.
Was bitte schön sollen die denn in ihren Bericht schreiben, wenn sie von der einen Seite eine Zeugenaussage haben, du selbst aber nur deinen Namen und Wohnort gewillt bist zu nennen?
 
@ Woods

Der TE hat aber schon im Eröffnungspost geschrieben, dass er seine Aussage bei der Polizei zu Protokoll gegeben hat. Warum sollte er jetzt nicht zur Polizei gehen? Seine Aussage liegt doch schon vor. Auf diese kann er verweisen.

Aktuell geht es doch darum, dass der flüchtige Unfallgegner sich anscheinend erst jetzt bei der Polizei gemeldet hat und Anzeige erstattet hat. Der TE hat - nach seinen Angaben - sich direkt nach dem Unfall bei der Polizei gemeldet und seine Aussage gemacht. Hier liegt doch das Interesse des TEs daran, dass bei der Polizei nur ein Sachbearbeiter den Fall bearbeitet.
 
Ob es zu einer Verhandlung kommt oder nicht, entscheidet nicht der nette Herr in Grün.
Was man sagen sollte und was nicht, kann man als Laie leider nur schwer einschätzen. Gut gemeinte Kooperationsbereitschaft kann hier schnell nach hinten los gehen, v.a. da man ja noch nicht mal wirklich weiß, was der andere zu Protokoll gegeben hat. Akteneinsicht bekommt man ohne Anwalt auch nicht automatisch - oftmals wird sie ohne anwaltliche Vertretung verweigert.

Edit @killy.
Bei der ersten Aussage hatte der TE aber offensichtlich nicht im Sinn, dass sich die Sache auch gegen ihn wenden könnte. Bei jeder weiteren Aussage unter nun vertauschten Vorzeichen wäre ich daher doppelt vorsichtig.

Mir ging es darum, dass Verhaltensweisen, die man sonst als selbstverständlich ansieht (Kooperation, guter Wille, Mithilfe, Einsicht etc.), wie sie Haudruff erwähnt hat, einen bei rechtlichen Dingen schnell dumm da stehen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb auch den Ratschlag an den TE zur Polizei zu gehen und nur auf seine damalige Aussage zu verweisen. Somit hat er sowohl kooperiert als auch sich nicht weiter reingeritten. Im seinen Interesse kann es aber nur sein, dass ein Beamter ermittelt und beide Aussagen kennt sowie auch die Zeitpunkte, wann die Aussagen getätigt wurden. Gerade diesen Punkt kann der TE positiv hervorheben, dass er zeitnah die Polizei informiert hat und der Unfallgegner erst nach Monaten ... evtl. auch erst, als die Polizei ihn als Unfallgegner ermittelt hat.

Alternativ steht ihn ja immer noch der Gang zum Anwalt frei ...
 
Woods schrieb:
Ob es zu einer Verhandlung kommt oder nicht, entscheidet nicht der nette Herr in Grün.

natürlich nicht.
der nette herr und grün trägt nur die fakten zusammen und gibt diese dann an den netten herrn im anzug weiter.
und der nette herr im anzug entscheidet dann ob die sache vor gericht zum netten herrn in der robe kommt oder nicht.
wenn der nette herr im anzug allerdings nur eine aussage der gegenseite hat und man die aussage verweigert, dann bleibt ihn ja nicht mehr viel übrig. zudem denke ich, dass die aussage der gegenseite nicht vorteilhaft für den te sein dürfte.

also ich persönlich würde das gespräch mit dem netten herrn in grün, nennen wir ihn der einfachheit ab hier mal polizisten, suchen, mir anhören was vorliegt und dann gegebenenfalls angaben zur richtigstellung machen oder die aussage verweigern.
auf seine vorherige aussage zu verweisen ist ja nicht unbedingt hilfreich, da es ja auch ein komplett andere sache sein kann.

man verzeihe mir die kaputte shift-taste.
 
my dreifuffzich dadazu:

"mir anhören was vorliegt und dann gegebenenfalls angaben zur richtigstellung machen oder die aussage verweigern"

man gibt mehr zu als überhaupt angezeigt ist oder bewiesen werden kann oder schafft dem beklagten sogar ein Schlupfloch, in dem fall hier Nötigung im Straßenverkehr.

im nachhinein wäre es evtl besser gewesen einfach nur die fahrerflucht nach dem unfall anzuzeigen und garnichts zu der Zeit danach anzugeben. kein Wort von "nachgefahren" und "an kreuzung vor ihn gesetzt"... dann gäbe es keine möglichkeit das der andere dich damit wegen nötigung drankriegt und evtl sogar die fahrerflucht bei ihm wegfällt.

am ende sind dann alle sachen so ein klein wenig zu unklar als das der andere dafür verurteilt wird, aber du hast grundlos ausgesagt den Unfallgegner bedrängt zu haben.
Da Schuld bewiesen werden muss, und ein Vorwurf ohne Beweis eben nur ein Vorwurf ist - in dubio pro reo
von daher sollte man nichts bei der Polizei sagen und seine Aussage wenn dann schriftlich machen.
 
Corto schrieb:
im nachhinein wäre es evtl besser gewesen einfach nur die fahrerflucht nach dem unfall anzuzeigen und garnichts zu der Zeit danach anzugeben. kein Wort von "nachgefahren" und "an kreuzung vor ihn gesetzt"... dann gäbe es keine möglichkeit das der andere dich damit wegen nötigung drankriegt und evtl sogar die fahrerflucht bei ihm wegfällt.

Hmmm und ich dachte, dass man als Zeuge (das war der TE ja bei der Anzeigenaufgabe) die Wahrheit sagen muss - keine falschen Angaben machen, nichts weglassen oder dazu erfinden ;) Ausgenommen man belastet sich selbst...
 
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