Private Video Überwachung?

Galen Erso

Lieutenant
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Aug. 2012
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Hallo zusammen,

ein bekannter hat ein Problem mit Vögeln in seinem Dachstuhl und will eine Kamera Installieren die bei Bewegung im Bereich Fotos schießt.

Soweit so gut, nur ist jedoch folgendes Problem: Im Sichtbereich der Kamera liegt das Nachbar Grundstück, und ein öffentlicher Weg. Wie sieht das Rechtlich aus? Darf mein bekannter die Kamera da hinhängen und Fotos der Vögel machen? Die Bilder werden zu 100% nur Privat genutzt, nur lokal gespeichert. Muss er ein Schild aufhängen das der öffentlich Zugängige Bereich Videoüberwacht wird? Müssen die Bilder nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden wenn da Personen drauf zu erkennen sind?

Was ist wenn der Nachbar sagt das Filmen ist okay, aber z.B. der Postbote möchte das nicht? Oder irgendwelche Leute die da langlaufen?

Im Internet habe ich schon viel gefunden, mal war es kein Problem... mal war es Okay. usw. Also nichts eindeutiges...

Gruß
 
Im Sichtbereich der Kamera liegt das Nachbar Grundstück, und ein öffentlicher Weg. Wie sieht das Rechtlich aus? Darf mein bekannter die Kamera da hinhängen und Fotos der Vögel machen?
Nein.
Muss er ein Schild aufhängen das der öffentlich Zugängige Bereich Videoüberwacht wird?
Darf er nicht. Das Schild braucht er im privaten Bereich.

Aber wo kein Kläger da kein Richter... was eine Kamera gegen Vögel helfen soll weiß ich aber noch nicht so recht.
 
Benzer schrieb:
Nein.

Darf er nicht. Das Schild braucht er im privaten Bereich.

Wenn der Nachbar sagt es ist okay würde es dann rechtlich gesehen klappen? Oder Scheitert es dann an dem Öffentlichen Fußweg?

Das Schild wäre also nur Nötig wenn nur sein Privatgrundstück im Bild wäre. Also wenn er die Kamera in seinem Dachboden so positionieren würde das NUR der Dachboden zu sehen ist dann wäre das rechtlich Okay und er bräuchte kein Schild?

Hast du evtl. die Gesetztes Texte wo das drinnen steht für mich?
 
Wie soll eine Kamera das Problem deines Bekannten mit den Vögeln im Dachstuhl lösen? Will der ein Beweisfoto haben um dann gegen den Vogel juristisch vorzugehen?!?

Zu deiner Frage: wenn die Kamera auch noch andere Bereiche fotografiert wie ein Teilbereich des Nachbargrundstücks sieht es datenschutztechnisch schlecht bzgl. der Installation aus. Natürlich kann man den Nachbar vorher sprechen und um befristete Erlaubnis bitten Aufnahmen zu machen ... beim öffentlichen Weg wird es dann aber kompliziert.

Empfehlung: bessere Lösung bzgl. des Problems mit den Vögeln im Dachstuhl suchen. (Schutznetz vorhängen etc.)
 
Er hat ein "Problem" :freak: mit Vögeln im Dachstuhl und die Kamera nimmt den Gehweg auf ?

Merkwürdige Konstellation, wo hängt die denn ? Im Erdreich eingebuddelt ?
 
Sorry wollte nicht darüber Diskutieren wie Sinnhaftig die Kamera bei den Vögeln ist oder noch im Detail erläutern wie die Kamera hängt das die besagten Bereiche im Bild sind ^^

Es ging mir nur um die Rechtlichen Rahmenbedingungen. Also ob das Okay wäre oder nicht.
 
Dann frage doch mal beim Ordnungsamt, dann weisst Du es genau.
 
Wenn der Nachbar sagt es ist okay würde es dann rechtlich gesehen klappen? Oder Scheitert es dann an dem Öffentlichen Fußweg?
Es scheitert am öffentlichen Weg und an Gästen des Nachbarn.

Das Schild wäre also nur Nötig wenn nur sein Privatgrundstück im Bild wäre. Also wenn er die Kamera in seinem Dachboden so positionieren würde das NUR der Dachboden zu sehen ist dann wäre das rechtlich Okay und er bräuchte kein Schild?
Es muss soweit ich weiß immer auf Videoüberwachung hingewiesen werden - selbst auf dem Privatgrundstück. Sonst könnte man ja Gäste / die Affähre der Ehefrau einfach so filmen.

§ habe ich dazu keine.
 
wenn du Vögeln schreibst, reden wir dann von diesen putzigen kleinen Tierchen oder von Geschlechtsverkehr?
bei letzterem würde die Kamera wieder Sinn ergeben. :D
 
Soweit ich weiß steht es jedem Frei öffentlich zugängliches Gebiet zu filmen also auch der Fußweg, was das Grundstück deines Nachbarn angeht müsstest du dir eine Genehmigung von ihm holen.
Wenn er nein sagt müsste man die Kamera so drehen, dass sein Grundstück nicht mit drauf ist.
Aber wie schon jemand geschrieben hat, wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Das Gebiet ja... einzelne Personen nicht... das verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht. Bei einer Überwachung kann man aber nicht sicherstellen das keine Personen ausversehen durchs Bild laufen.
 
Wie ist das denn bei den Fernsehsendern, wenn die beispielsweise eine Demonstration filmen oder Bundestagswahlen, müssen die sich dann auch von jeder Person eine Genehmigung holen?
Also meines Wissens nach ist es legal an öffentlichen Orten (auch Personen) zu filmen, man greift dadurch ja nicht in die Privatsphäre ein da sich diese Personen in der Öffentlichkeit befinden.
Moment ich mach mich da nochmal schlau.
 
Bei Demonstrationen sind es Menschenmassen die gefilmt werden und keine einzelnen Personen. Deshalb ist dort das Aufnehmen der Personen erlaubt - da der Einzelne in der Masse untergeht. Anders der öffentliche Gehweg.

Die Unterscheidung wird immer gemacht, ob einzelne Personen gefilmt werden oder nicht. Wenn aber auch die Gruppe nicht gefilmt werden möchte - dann müssen auch diese unkenntlich gemacht werden.
Auch gibt es die Unterscheidung zwischen - Person ist direkt im Bildmittelpunkt oder nur im Hintergrund erkennbar.

Aber ingesamt für das o.g. Vorhaben ist es nicht legal, die Kamera so auszurichten, dass Nachbar + Gehweg gefilmt werden. Wobei die Frage erlaubt sein mag, warum die Kamera nicht auf das Haus selbst gerichtet werden kann, also statt vom Haus wegzufilmen wäre die Position besser zum Haus selbst hinzufilmen. Auch so bekommt man den Dachboden überwacht - hat aber keine Probleme mit Datenschutz & Co.
 
Soweit ich weiß ist die Grenze von Einzelperson zu Gruppe die Anzahl 5.
D.h. ab 5 Personen darf ich auch ohne Zustimmung filmen & fotografieren.
Ob man dagegen Einspruch einlegen kann? Keine Ahnung.
 
wenn das ganze per Bewegungsmelder abläuft, dann lässt sich schwer argumentieren, dass man nicht gezielt die Personen Fotografiert.

die sind dann ja eben nicht Beiwerk, was auf öffentlichen Plätzen Unvermeidbar ist.
Sondern genau wegen den Personen wurden die Fotos gemacht.
 
Normalerweise is nicht erlaubt, offentliche Bereiche zu Überwachen.

Hier mal beim Ordnungsamt vorstellig werde.

Was den Nachbar angeht, erst mal miteinander reden.

Hinweise, daß überwacht wird, sind eigentlich obligatorisch.
 
Hab hier mal ein Zitat aus dem Persönleichkeitsrecht:

Werden Aufnahmen von Personen, seien es bekannte Persönlichkeiten oder „Normal-Bürger“, ohne deren Einverständnis im höchstpersönlichen Lebensbereich aufgenommen, werden die Persönlichkeitsrechte der Person verletzt.

Da steht zwar noch ne Menge mehr aber hier geht es ja grade nur um 1 Person und zwar um den Nachbar, daher ist der Rest für uns uninteressant-
Jetzt müsste man wissen was mit dem Begriff "höchstpersönlichen Lebensbereich" gemeint ist.
Ach frag doch einfach den Nachbar ob du es machen darfst, wenn sich das Thema erledigt hat löscht du die Aufnahmen ja und dann hat sich das.
Wenn er sagt du darfst es nicht, dann musst du gucken, dass du die Kamera so ausrichtest, dass sein Grundstück nicht mit drauf ist.
 
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