Portierungsauftrag Unitymedia vergessen Doppelt zahlen bis Ende nächsten Jahres

WhiteShark schrieb:
Welche Schusseligkeit? Der TE sagt doch das er nicht wusste das er den Portierungsantrag hätte schicken müssen

Ist das so? Schaun wir uns doch mal das erste Posting des TE an:
Lilly79 schrieb:
ich habe da ein riesen Problem mit Unity Media. Ich hatte wohl vergessen das Portierungsformular zurückzuschicken

Hört sich das wirklich so an als hätte er es nicht gewußt?
 
Stimmt ja auch. Ich habe nicht alles direkt gelesen. Und wusste es erst später. Klar war das meine Schuld. Aber das weiss ich selber und muss ich mir nicht von gewissen Leuten zig mal anhören. Es stand nur nirgendwo drin das dann die Freimonate weg fallen. Ich habe hier gefragt ob das so rechtens ist und wollte nicht wissen wie man betrügen und lügen kann um da raus zu kommen wie es einige hier behaupten. Und wenn ich so einen Scheiß auf Deutsch gesagt lese werd ich sauer was verständlich ist. In solchen Foren gibt es ja aber immer Leute die nichts besseres zu tun haben von früh bis spät einen auf Oberlehrer zu machen um sich eine Bestätigung zu holen. Und dann noch andere runter zu machen anstatt was Sinnvolles dazu zu sagen. Und immer so blöde Sprüche wie das war bestimmt so anstatt mal zu fragen wie war das denn genau? Typisch
 
Hallo
Lilly79 schrieb:
wollte nicht wissen wie man betrügen und lügen kann um da raus zu kommen wie es einige hier behaupten.
Das ist keine Behauptung.

Lilly79 schrieb:
Ich hatte wohl vergessen das Portierungsformular zurückzuschicken
Hier schreibst du das du vergessen hast den Portierungsauftrag abzuschicken.

Lilly79 schrieb:
Und ich weiß nicht ob es was ändert wenn ich jetzt plötzlich sage ich hätte es doch geschickt.
Hier willst du wissen was es ändern würde wenn du lügen würdest indem du behauptest das du es angeblich doch abgeschickt hast.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Lerne dich ersteinmal in einem Forum richtig zu benehmen. Du benutzt hier Fäkalsprache und beleidigst.

Ich habe auch den üblichen Weg des Providerswechsels mit Rufnummernmitnahme beschrieben, so wie es zufällig heute auch in ein, zwei anderen Threads beschrieben wird. Dort halten sich die Forenuser aber an allgemein übliche Umgangsformen.
 
Ja vergessen weil ich es nicht wusste wie oft denn noch. Und ich wollte nicht wissen ob es was ändert das ist so eine Redewendung. Aber dir das noch weiter zu erklären..... bringt nix
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Das war fluchen weil diesen Unterstellungen das letzte sind. Also ich muss mich beleidigen lassen und darf nicht kontern? War klar das sowas kommt.
Ergänzung ()

Und Du hast geschrieben ich vermute mal ... Das nehme ich dir nicht ab.... Und so wird es gewesen sein.....bla bla alles Unterstellungen von dir ohne Fakten zu erfragen oder zu kennen
 
Hallo
Lilly79 schrieb:
Aber dir das noch weiter zu erklären..... bringt nix
Da hast du Recht, das du versuchst mir was zu erklären bringt nichts.

Lilly79 schrieb:
Also ich muss mich beleidigen lassen
Hör doch endlich auf damit das stampfende Kleinkind zu spielen, niemand hat dich beleidigt, zeig mir bitte anhand eines Zitats wo das passiert sein soll.

Lilly79 schrieb:
Emotionale Ausbrüche werden dir bei Vertragsangelegenheiten nicht weiter helfen, im Gegenteil sie werden dir schaden.
Du solltest dir unbedingt Hilfe dazu holen (z.B. Verbraucherberatung), alleine wirst du mit deinem inkonsistenten Konstrukt nicht weit kommen.
Es ist auf jeden Fall besser wenn z.B. die Verbraucherberatung einen Brief mit der Bitte um Kulanz da hin schickt als wenn du da emotional geladen anrufst und dich evtl. bei deiner Geschichte noch mehr verstrickst.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Vom Handy kann ich die Stellen nicht kopieren und schicken würde zu lange dauern. Mit dem Mitarbeiter der Hotline hab ich mich normal und freundlich unterhalten. Er muss sich ja auch an die Vorgaben halten. Ich habe selber bei der Kundenbetreuung gearbeitet. Und zum Verbraucherschutz geh ich sowieso. Ich wollte nur vorher mal hier nachfragen da der Verbraucherschutz an dem Tag geschlossen hatte. Und ich lese mir sonst alles durch. Hatte das aber am Telefon gemacht und die Unterlagen bekam ich bei der Anschaltung vom Mitarbeiter. Da alles lief dachte ich gut das wäre alles fertig. Und vergaß blöderweise die Unterlagen zu lesen. Und Du schreibst steh doch endlich dazu? Hallo ich sagte von Anfang an das ich weiss das ich es hätte lesen sollen. Nur es stand nicht alles in den Unterlagen und sowas finde ich ist Verarscherei
 
Hallo
Lilly79 schrieb:
Nur es stand nicht alles in den Unterlagen und sowas finde ich ist Verarscherei
Ich weiß ja nicht wie alt und selbstständig du bist, wenn ich Wechselverträge eingehe die mich eine lange Laufzeit und viel Geld kosten können, dann frage ich direkt nach dem abschicken und nicht erst nach Wochen drei mal nach:
"War das alles ?"
"Bekommen Sie noch etwas ?"
"Waren die Unterlagen richtig und komplett ausgefüllt ?"
"Muss ich noch etwas tun ?"
Wie kann man so etwas einfach nur abschicken und hoffen das alles richtig ist ? Heutzutage kann man sich nur auf sich selbst verlassen, traurig aber wahr.

Lilly79 schrieb:
da der Verbraucherschutz an dem Tag geschlossen hatte.
An welchem Tag genau die letzten 5 Monate ? Hast du wenigstens heute dort angerufen ? Was haben die gesagt ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe fragen gestellt ob ich noch was beachten muss etc. Er hat gesagt alles wichtige hat er erwähnt. Abgeschickt hab ich nichts das ging ohne Unterschrift am Telefon! Und der Techniker hat mir eine Mappe dahin gelegt mit allen Daten und Bedienungsanleitung etc. Das habe ich nicht sofort gelesen. Heute hab ich niemanden erreicht bei der Zentrale aber da ging nur ein Band an das die im Gespräch sind ich soll es später versuchen. Ich muss nur die Woche ausgerechnet voll arbeiten so das ich erst nächste Woche dahin schaffe und auf der Arbeit kann ich nicht jede Stunde da anrufen. Also versuch ich es morgen nochmal und mach den Termin.
 
Ja wir wissen jetzt das du perfekt bist und jede AGB und jeden Vertrag bis ins kleinste Details ließt und analysierst.
Die meisten anderen schauen bei einen Internetvertrag aber nur auf die Leistung und Versprechungen bzgl Freimonate.
Was im Kleingedruckten oder in den AGBs als Zusatzkosten steht ist eh nicht rechtens.

Und es ist ja nicht so das Unitymedia durch den späteren Erhalt des Portierungsantrag einen Nachteil hätte. Die können so oder so erst nächstes Jahr portieren. Die Klausel dient einzig und allein dazu, damit Leute sie übersehen (oder erst die 2 Monate abwarten, um ggf doch stornieren zu können) und dann blechen dürfen. Das sind miese Geschäftspraktiken. Darum sollte man sich mit aller Macht dagegen wehren, gerade wenn es um größere Beträge geht.


Unitymedia hat den Vertrag schon vorher gekündigt und das hatte Vodafone bestätigt.
Das verwirrt mich jetzt etwas. Normalerweise gibt man dem neuen Provider mit dem Portierungsformular gleichzeitig die Vollmacht den alten Vertrag zu kündigen.
Wenn Unitymedia für dich gekündigt hat, dann müssten sie das Formular doch gehabt haben?!
 
Also die hatten das nicht aber ich hab bevor die das Formular hatten die Bestätigung. Komisch wenn die ja nur mit dem Formular kündigen können. Ich schau aber nochmal genau nach
 
Hallo
WhiteShark schrieb:
Das verwirrt mich jetzt etwas. Normalerweise gibt man dem neuen Provider mit dem Portierungsformular gleichzeitig die Vollmacht den alten Vertrag zu kündigen.
Wenn Unitymedia für dich gekündigt hat, dann müssten sie das Formular doch gehabt haben?!
Na endlich verwirrt die merkwürdige Geschichte auch unseren WhiteShark, merkst du auch langsam das da irgend etwas komisch ist und nicht nur Unitymedia die bösen sind.

Lilly79 schrieb:
Ich schau aber nochmal genau nach
Sag mal hast du dir wirklich, jetzt wo es richtig teuer wird, die Unterlagen immer noch nicht genauer angesehen ?
Es würde mich nicht wundern wenn das Deckblatt vom Vertrag mit dem "Ganz wichtig" irgendwo in deinen Unterlagen schlummert und du es nur übersehen hast.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Klausel selbst ist und bleibt in meinen Augen Abzocke. Merkwürdig ist eher das Verhalten von Unitymedia.
Nur wenn Unitymedia kündigen konnte, dann müssen sie ja das Formular gehabt haben. Das wäre sehr gut für den TE, da dann Unitymedia sich nicht mehr auf ihre Klausel beziehen kann.

Interessant wäre auch was in der Kündigungsbestätigung steht. Möglicherweise steht da ja auch das Unitymedia gekündigt hat und wann der Portierungstermin ist.
 
Was für eine Merkwürdige Geschichte? Schon wieder eine Anschuldigung das ich lüge. Geht's noch? Die unterlagen habe ich mir angesehen ich will nur wissen wann Vodafone mir den Brief genau geschickt hat. Du hast nichts anderes drauf als Unterstellungen. Such dir bitte jemand anderes aus deine Antworten verzichte ich
 
WhiteShark schrieb:
...
Und es ist ja nicht so das Unitymedia durch den späteren Erhalt des Portierungsantrag einen Nachteil hätte. Die können so oder so erst nächstes Jahr portieren. Die Klausel dient einzig und allein dazu, damit Leute sie übersehen (oder erst die 2 Monate abwarten, um ggf doch stornieren zu können) und dann blechen dürfen. Das sind miese Geschäftspraktiken. Darum sollte man sich mit aller Macht dagegen wehren, gerade wenn es um größere Beträge geht.
Falls es tatsächlich so sein sollte, empfinde ich das auch als miese Geschäftspraktik.
... Normalerweise gibt man dem neuen Provider mit dem Portierungsformular gleichzeitig die Vollmacht den alten Vertrag zu kündigen.
Wenn Unitymedia für dich gekündigt hat, dann müssten sie das Formular doch gehabt haben?!
Zumindest einen unterschriebenen Auftrag zur Kündigung. Ich habe kürzlich auch den Provider gewedhselt. Da bekam ich den Portierungsauftrag mit Kündigungsermächtigung per .pdf als E-Mail. Den Auftrag musste ich unterschreiben und per Briefpost oder Fax zurückschicken. Sonst hätten die beim alten Provider nicht kündigen können.
Ergänzung ()

unitmedia schreibt
Service & Hilfe -> Soforthilfe

Soforthilfe
Wann wird beim Wechsel von einem anderen Anbieter zu Unitymedia die Grundgebühr erlassen?


Wenn Sie mit Ihrem Telefonanschluss von einem anderen Anbieter zu Unitymedia wechseln wird die monatliche Grundgebühr für 3play bzw. 2play (nicht aber für einen eventuell erforderlichen Kabelanschluss) bis zum Ende der Laufzeit des bisherigen Festnetztelefonanschlussvertrages, max. insgesamt 12 Monate, erlassen (bei 2play SMART max. 3 Monate).

Der notwendige Nachweis über die Restlaufzeit erfolgt bei Rufnummernmitnahme automatisch durch die Bestätigung Ihres alten Anbieters. Bei Rufnummernmitnahme übernimmt Unitymedia die Kündigung des Vertrages bei Ihrem alten Anbieter.

Wenn Sie Ihre alte Telefonnummer nicht mitnehmen werden Sie mit der Auftragsbestätigung gebeten einen Nachweis in Form z.B. der Kündigungsbestätigung zu erbringen. Bitte beachten: NUR wenn Sie die Rufnummer nicht übernehmen müssen Sie selber bei Ihrem alten Anbieter kündigen.
 
Das heißt wenn die Kündigungsbestätigung an Unity geschickt wurde, ist das der Nachweis und Unity muss die frei Monate gewähren.
 
Ja eben, habe ich weiter oben auch schon fragend gerätselt.

Lilly79 hat nicht selbst gekündigt? Das hat Unitymedia mit der Bestellung im Auftrag gemacht? Ist das so? Denn eigentlich geht der neue Anbieter mit dem Portierungsformular zum Altanbieter, was der Kündigung entspricht. Und Lilly79 hat eine Kündigungsbestätigung. Das lässt drei Möglichkeiten zu. Lilly79 hat das Portierungsformular eingeschickt. Lilly79 hat selbst gekündigt. Unitymedia hat ohne Portierung gekündigt.

An irgendeiner Stelle hat Unitymedia etwas falsch gemacht oder flunkert dich an. In der Kündigungsbestätigung von Vodafone, welches Datum wird dort als letzter Tag genannt, an dem der Vertrag ausläuft? Wird in der Kündigungsbestätigung die Portierung, die Nummern, der neue Anbieter erwähnt? Wenn ja, ist die Portierung schon am Laufen, was gut für dich ist. Wenn nein, hat Unitymedia eigentlich ohne dein Einverständnis gekündigt, was auch gut ist, weil sie es nicht hätten machen dürfen.
 
Lilly79 schrieb:
Und ich lese mir sonst alles durch. Hatte das aber am Telefon gemacht und die Unterlagen bekam ich bei der Anschaltung vom Mitarbeiter.

Bitte nochmal genauer und im Einzelnen.
Du hast als Ergebnis eines Verkaufsgesprächs mündlich bestellt und dann die Unterlagen zugeschickt bekommen?
Du hast in diesem Verkaufsgespräch die Möglichkeit angeboten bekommen das die Grundgebühr für die xx Monate des alten Vertrages erlassen wird?
Das Du dazu den Portierungsauftrag unterschreiben und zurück senden mußt wurde Dir in diesem Verkaufsgespräch nicht mitgeteilt?
In den zugesandten Unterlagen fand sich zwar der Auftrag zur Rufnummernportierung, aber als einzelnes und vom Rest unabhängiges Element und ohne Hinweis auf die Rücksendung als Voraussetzung des Nachlasses?
 
ah_frankfurt hat doch etwas schönes aus der Hilfe-Seite von Unitymedia gepostet, wichtig ist das hier:
Wenn Sie Ihre alte Telefonnummer nicht mitnehmen werden Sie mit der Auftragsbestätigung gebeten einen Nachweis in Form z.B. der Kündigungsbestätigung zu erbringen.
Das bedeutet, dass der Portierungsauftrag für die Gewährung der Freimonate irrelevant ist. Es muss nur ein Nachweis der Kündigung erbracht werden.

Wenn Unitymedia gekündigt hat (ob mit oder ohne Auftrag dazu), dann ist dieser Nachweis definitiv erbracht.
Wenn selbst gekündigt wurde, dann muss man schauen ob die Bestätigung an Unity geschickt wurde oder nicht.

Trotzdem bleibt die Klausel eine reine Abzockklausel, die nur schwer haltbar sein dürfte.
Denn man kündigt ja nicht unbedingt direkt wenn man den Vertrag abschließt, sondern erst wenn man in den ersten beiden Monaten zufrieden war.
 
WhiteShark schrieb:
Trotzdem bleibt die Klausel eine reine Abzockklausel, die nur schwer haltbar sein dürfte.

Das ist deine Meinung, wie es in Wirklichkeit aussieht weiß keiner ohne Rechtssprechung. Du solltest dich lieber etwas zurückhalten mit deinen kleinen Rechtsberatungen, die können ganz schön in die Hose gehen.

Die Richtige Lösung ist hier, wenn sich der TO im Recht fühlt, den Rechtsanwalt aufzusuchen (mit allen Unterlagen) und sich erstens zu erkundigen und wenn dieser das OK gibt auch rechtlich vorzugehen. Alles andere ist Glaskugel lesen oder in Deutschland rechtlich etwas schwierig. => http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung
 
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