Frage zur Bindungsfrist bei Krankenkassen

Tambay

Lieutenant
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Hallo an alle,

ich habe mal eine kurze Frage zur Bindungsfrist bei Krankenkassen, da ich da nun nicht genau durchblicke in meinem Fall. Meine Sachbearbeiterin sagt mir "Bindungsfrist bis Juli 2015". Ist auch kein Wunder, da ich die Krankenkasse wechseln wollte. Deswegen weiß ich nicht, was ich auf die Aussage geben kann.

Folgender Ablauf:
bis 07/2010 familienversichert über meinen Vater bei Krankenkasse A
ab 08/2010 bis 08/2013 selbst gesetzlich krankenversichert bei Krankenkasse B
09/2013 bis Anfang 11/2014 familienversichert* über meinen Vater bei Krankenkasse A

*da ich ein Studium angefangen. Jedoch habe ich in manchen Monaten (2 oder 3) zu viel verdient und war nicht permanent familienversichert, sondern musste mich dort für diese 2-3 Monate selbst studentisch versichern.

Zählt da nun die Bindungsfrist von 18 Monaten ab dem 09/13 in meinem Fall?

Vielen Dank im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte in der Zwischenzeit mit meiner "neuen" Krankenkasse telefoniert. Dort sagte man mir, er zähle nur der letzte Monat vor offiziellem Ablauf der Familienversicherung. Bei mir also der aktuelle Monat Oktober. Da bin ich familienversichert, weswegen die Bindungsfrist nicht greift.
Hätte ich in dem Monat bspw. zu viel verdient und wäre dadurch automatisch für diesen Monat in die studentische Krankenversicherung reingeruscht, würde die Bindungsfrist greifen.

Deswegen danke ich dir für deinen Link ;)
A, von denen ich weg will, sagt "geht nicht". B, zu denen ich hin will, sagt "geht". Das ist wohl nicht wirklich unabhängig :p
 
Viele Krankenkassen werden mit dem 01.01.2015 einen Zusatzbeitrag erheben. Sollte das bei deiner aktuellen Krankenkasse der Fall sein dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Also warte noch ab und wähl dann die KK mit dem geringsten Zusatzbeitrag ;)
 
Ich bekomme von der TK 80€ Dividende bei einem Wechsel. Damit habe ich den Zusatzbeitrag eh mehr als raus, deswegen ist die Höhe nicht ganz so wichtig.
Weiß auch gar nicht, wie das bei einer studentischen Krankenversicherung letztendlich gewertet bzw. berechnet wird.

Ich habe vorhin noch bei der UPD angerufen. Der Service ist wirklich hervorragend. Mir wurde schon am Telefon gesagt, dass ich wechseln könnte. Und hinterher habs ichs nochmal per Mail schwarz auf weiß bekommen.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 13.06.07 - B 12 KR 19/06 R - entschieden, dass bei erneutem Eintritt von Versicherungspflicht nach einer Unterbrechung der Mitgliedschaft ein neues Wahlrecht besteht, wenn die letzte Mitgliedschaft kraft Gesetz endete.
Eine Unterbrechung der Mitgliedschaft liegt u.a. während einer Familienversicherung vor

Das ist, so wie ich es seh, genau mein Fall. So werds ichs meiner aktuellen Krankenkasse zuschicken und dann einfach wechseln. Die Anmeldung bei der neuen KK ist eh heute per Post raus, bevor ich von dieser möglichen Bindungsfrist erfahren hab. Hoffe nur, dass meine jetzige Krankenkasse hinterher nicht irgendwelche Ansprüche stellt..
 
Auch die TK wird wohl einen Zusatzbeitrag erheben um Ihre guten Leistungen weiter aufrecht erhalten zu können.
Zusatzleistungen und Bonusprogramm werden auch geändert, da mit 2015 sich viel ändern wird. Zu mal 95% der Leistungen bei allen GKVs gleich sind.

Bevor du wechselst würde ich die Änderungen erstmal abwarten und mich dann für eine Krankenkasse entscheiden.
Ich arbeite für eine GKV und kann daher aus erster Hand berichten wie viel sich ändern wird. ;)
 
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