Notebook mit Windows 10 verkaufen - legal?

Klassikfan

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Ja, steht eigentlich schon alles im Titel: Wenn ich ein Notebook, zB. bei Ebay verkaufe - darf darauf Windows 10 beta installiert sein? Oder verletze ich damit irgendwelche Rechte?
 
Windows AGBs lesen ... im Zweifel liebe nicht machen, oder so ein dummen Satz wie

Testweise ist Windows 10 installiert, aber kein Key dabei ... muss vom Käufer gelöscht werden.

Aber ob das vor Strafe schützt?

Btw ich gehe davon aus, dass du dadurch einen höheren Verkaufspreis erreichen willst ...
 
Klassikfan schrieb:
Ja, steht eigentlich schon alles im Titel: Wenn ich ein Notebook, zB. bei Ebay verkaufe - darf darauf Windows 10 beta installiert sein? Oder verletze ich damit irgendwelche Rechte?

Nein, denn Win 10 preview darf sich jeder frei herunterladen und installieren. Wo hast Du denn eine Beta-Version her?
 
Das Notebook darfst Du sehr wohl verkaufen; Windows 10 darfst Du nicht verkaufen ! In der Praxis wird es aber kein Problem damit geben; sicherheitshalber also beim Verkauf darauf hinweisen, dass das installierte WIN 10 nicht Gegenstand des Kaufvertrages ist, sondern dass es sich um eine Testversion handelt, deren weitere Verwendung durch den Käufer den entsprechenden Lizenzen von Microsoft unterliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Klassikfan,

Du solltest aber bedenken dass es eine Preview-Version ist, also sich quasi noch in der Probezeit befindet und es noch Veränderungeben ergeben könnten: ES IST NOCH NICHT ENDGÜLTIG!!!
 
blöderidiot schrieb:
Nein, denn Win 10 preview darf sich jeder frei herunterladen und installieren. Wo hast Du denn eine Beta-Version her?

was für ein unfug, selbstverständlich darfst du window 10 NICHT verkaufen !
 
En3rg1eR1egel schrieb:
was für ein unfug, selbstverständlich darfst du window 10 NICHT verkaufen

Selten so gelacht. Was meinst Du was er da reinschreibt? "Verkaufe Win 10 Preview (lauffähig bis April 2015), verschenke Laptop dazu".
 
Das Problem, das eigentlich keines ist, ist eben, dass er WIN 10 gerade deshalb, weil man es kostenlos herunterladen kann, nicht verkaufen darf !

Aber wie gesagt und wie oben schon hinreichend ausgeführt, eher ein theoretisches Problem ! (siehe Threat # 4)
 
Im Grunde geht es nur darum, ein funktionstüchtiges Gerät anzubieten. Also auspacken, einschalten, probieren, obs geht. Daß sich das günstig auf den Verkaufspreis auswirken kann ist reine Spekulation. Denn die Version ist ja nur zeitlich begrenzt nutzbar und als Produktivsystem nicht geeignet. Aber wenn ich das öffentlich über ein Forum oder über Ebay mache, ist ja Windows Teil des Gesamtpaketes. Deshalb die Frage.
 
Nun noch mal, aber zum letzten Mal :

Einfach beim Verkauf erwähnen, dass die installierte WIN 10 Beta nicht zum Lieferumfang gehört, sondern den Bestimmungen des Microsoft Lizenzvertrages für die WIN 10 Beta unterliegt !

Ich habe fertig !!!
 
man könnte aber auch ein Linux verwenden um "die Funktionstüchtigkeit darzustellen", schon weil man Win 10 Preview ja IMO nicht mal auf eine Vollversion bringen kann (zumindest nicht garantiert)
außer du willst es explizit als Win10 Ready getestet verkaufen
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann es nicht als Win10 getestet verkaufen, weil Win10 nicht fertig ist.
 
Ein guter Service wäre, den Käufer nach seinen Wünschen zu fragen und eine entsprechende Lizenz für ihn zu erwerben. Oder wenn er schon eine hat, diese zu erfragen und vorzuinstallieren (ohne Key, ohne Aktvierung).
 
Richtig, denn egal was man da an Windows Version testweise installiert, egal wie deutlich man es beschreibt. Testversion!
Es wird immer Käufer geben die von einen Laptop mit Windows ausgehen und hinterher Probleme machen. Irreführung usw.
Das Theater kennt man doch schon bei der 8.1 Enterprise 90 Tage Testversion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem, das eigentlich keines ist, ist eben, dass er WIN 10 gerade deshalb, weil man es kostenlos herunterladen kann, nicht verkaufen darf !

er verkauft ja nicht direkt win10. er verkauft einen lappi. win10 gibts kostenlos geschenkt.
da es die version kostenlos im netzt zu laden gibt hat er theoretisch auch keinen mehrwert zu erwarten (es sei den jm weiß nicht das es die version gibt), im gegenteil, wennkeine vollversion dabei ist eher weniger!
 
@ Nelson

Eben nicht ! Natürlich kann man rechtlich korrekt jemandem auch eine Testversion von WIN 10 verkaufen, wenn der Käufer dem Kaufvertrag zustimmt ! Deshalb ist es notwendig, vor dem Kauf auszuschließen, dass die installierte Testversion Bestandteil des Kaufvertrages ist !

Wenn der TE dies nicht ausschließt, riskiert er mindestens zwei Probleme: Erstens hat er von Microsoft nicht die Erlaubnis, die Testversion verkaufen, zweitens kommt er mit dem Verkauf in die Gewärleistungshaftung für die Softwareinstallation.
 
Mir stellt sich die Frage, wieso der TS unbedingt das Notebook mit installiertem Win 10 verkaufen will. Dasselbe Notebook lässt sich durchaus auch ohne Notebook oder mit einem anderen OS verkaufen.

Ich möchte es dem TS nicht unterstellen, jedoch könnte man damit Bauernfängerei auf ebay betreiben - "Guck mal, dieses Notebook hat ein Neues Windows und das vor allen anderen". Falls der Sinn eines Verkaufes eines Notebooks mit installiertem Win 10 der ist, einen höheren Preis heraus zu schlagen, dann ist es eben nicht legal, da der Verkäufer direkt über das Installieren von Win 10 profitieren möchte und keine Erlaubnis/Lizenz dazu besitzt.
 
Das gleiche wie bei anderen Windows Versionen, welche ohne Lizenz (key) angeboten werden.
Selbst bei der Enterprise Test Version.

Wenn da im der Überschrift steht: Laptop mit Windows XY, klickt nun mal jeder schneller auf kaufen.

Das in der Beschreibung dann mal was von Testversion, oder ohne gültigen Key steht, wird doch übersehen.
Kann nur Probleme geben, vor allen Dingen wenn nicht alles klar und deutlich in der Überschrift steht.

Ich vermute auch, es geht nur um einen höheren Preis.
 
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