Reparierte Grafikkarte defekt - Garantie?

SoDaTierchen

Commodore
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Hallo liebe CBler,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mir vor 25 Monaten eine Radeon HD 7970 gekauft, welche im April diesen Jahres kaputt gegangen ist. Das Problem waren sporadische Bildfehler, Abstürze und letztlich die Verweigerung überhaupt ein Bild zu zeigen. Ich habe die Grafikkarte eingeschickt und als "repariert" zurückbekommen. Als Reparaturvermerk hieß es: "KÜHLER DEFEKT IST LOSE AUF DER vga" und weiterhin wurde vermerkt "Ihr Artikel wurde repariert". Da die Grafikkarte wieder funktionierte war ich zufrieden.

Nun ist diese Grafikkarte ziemlich genau einen Monat nach Ablauf der anfänglichen Garantie erneut kaputt gegangen. Diesmal zeigt die Grafikkarte Querbalken über das ganze Bild, selbst im BIOS. Ich habe den Händler bereits über das Problem benachrichtigt und angefragt, ob eine erneute Reparatur möglich ist. Über dessen Kontaktformular ist es nicht möglich, da die Grafikkarte in einem Komplett-PC gekauft wurde und die Garantie bereits abgelaufen ist.

Offensichtlich wurde der Defekt von damals nicht behoben sondern nur "geflickt" und nun hat sich der Defekt "weiterentwickelt". Das ist natürlich nur eine Vermutung meinerseits, aber das Fehlerbild spricht dafür.

Der Händler meinte nun, da die Garantie abgelaufen ist, übernehmen die keine weitere Reparatur - obwohl ich die reparierte Karte am 05.05.2014 zurückgesandt bekommen habe (also vor weniger als 6 Monaten).

Jetzt meine Frage: Besteht für den Händler noch eine Reparaturpflicht? Ich finde es ein wenig bescheiden, dass ein Produkt quasi sofort nach Ablauf der Garantie versagt und ich wegen eines Defektes gezwungen bin ein Neugerät zu kaufen. Zumal es derzeit keine wirklich attraktiven Aufrüstmöglichkeiten zu einer HD 7970 gibt, sodass ich den Neukauf nur gerechtfertigt sehe, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Kurz noch ein Paar Fakten in Listenform:
- Erstkauf (Komplettes System): 09.09.2012
- Erstreparatur (Nur Grafikkarte): Gemeldet: 08.04.2014, Rückgesendet: 05.05.2014
- Zweitdefekt: Gemeldet 13.10.2014, Antwort 19.10.2014
- Artikel: Gigabyte Radeon HD 7970 WindForce 3X
- Händler: ATELCO Computer

Vielen Dank für eure Antworten und sollte ich etwas wichtiges übersehen haben, so bitte ich um Rückfragen.
 
Eine Garantie gäbe es nur auf Neuteile, die verbaut wurden, also auf einen neuen Kühler. Auf die reine Arbeit, wenn jemand nur den Kühler wieder fest geschraubt hat, gibt es nix.
So lange du nicht beweisen kannst, dass ein damals getauschtes Teil wieder defekt ist, hast du Pech.
Und bei einer Grafikkarte kann man eh nix tauschen außer den Kühler. Keine Reparaturwerkstatt lötet Speicher oder Prozessor aus, das geht gar nicht.
 
@Mastertier: Das "Nein" ist unschön zu hören. Die Monitore sind nicht defekt, ich betreibe die selben beiden jetzt mit einer Ersatzgrafikkarte und dabei gibt es keine Fehler. Sie sind auch über die selbe Schnittstelle (HDMI) angeschlossen, sodass man auch das ausschließen kann.

Einen Screenshot habe ich nicht sofort gemacht, kann ich aber nachreichen wenn unbedingt nötig. Das Fehlerbild sieht ungefähr so aus:
bios800.jpg


Das ist kein Screenshot von mir sondern ein ergoogeltes Bild, welches ein sehr ähnliches Problem zeigt. Um einen eigenen Screenshot kümmere ich mich, das dauert aber eine Weile.
 
Keine Reparaturwerkstatt lötet Speicher oder Prozessor aus, das geht gar nicht.

Gehen tut das sehr wohl,nur macht man das meistens aus Kostengründen nicht, wer will den heute schon noch den Stundensatz eines Technikers zahlen. Kann hier zBsp. dank Ersa IR/PL 650 sogar BGAs problemlos löten.

@TE: Gewährleistung ist abgelaufen Garantie auch ... Pech gehabt.

du könntest das "backen" evtl. probieren, mehr kaputt machen kannste ja nicht ;p
 
Zuletzt bearbeitet:
@mastertier79: Das ist eine SingleCore-Grafikkarte. Du meintest sicher die HD 7990. Und wie bereits oben erwähnt, die Monitore arbeiten fehlerfrei.

​@Luxuspur: So ein Mist ... Dann habe ich wohl das perfekte Produkt des Kapitalismus gekauft -.-
 
habe mal was gehört das man auf eine Repratur wieder 6Monate Garantie bekommt aber nur gehört obs stimmt weiss ich nicht :rolleyes:
 
Kurz und schmerzlos zu deiner Frage "Besteht für den Händler noch eine Reparaturpflicht?":

Klare Antwort: Nein (zumindest so lange, wie es sich um einen "regulären" Verkauf handelte). Der Gewährleistungszeitraum erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten (ich gehe mal davon aus, daß der Händler seinerzeit beim Verkauf all seinen üblichen Pflichten nachkam & somit kein Sonderfall vorliegt).

Das kann man nun bescheiden finden, oder auch nicht. Aber das ist nun mal so. Auch eine Reparatur im Rahmen von Händler-Garantie, oder im Rahmen der Mangel-Beseitigung durch den Händler (=Gewährleistung) ändern daran grundsätzlich nichts. Es sei denn, du könntest nachweisen, daß die damalige Reparatur fehlerhaft (oder gar nicht) ausgeführt worden ist. Wovon aber anhand deiner Beschreibung nicht auszugehen ist.
 
Kleiner Tipp, Schmeiß die Karte nicht weg, sondern stell sie als defekt bei eBay rein. Da gibt's immer noch Leute, die dafür 20 - 30 eu zahlen. Eine ging sogar für 50 eu weg, wie ich eben gesehen habe.
 
Man muß jetzt deinen Fall am besten in einzelne Punkte aufdröseln.

1.) Begriff "Reparatur": Dieser Begriff ist in dem Fall als einfache Umschreibung zu sehen, daß der Fehler der Karte damals behoben wurde. Sollte die Kühleinheit der Grafikkarte durch einen neuen ausgetauscht worden sein, hast du auf diese Kühleinheit nochmals Garantieanspruch, aber nicht eine erweiterte, neuere auf die Karte.

Statt der Umschreibung "repariert zurück" hätten sie auch damals sagen können "Fehler wurde behoben" oder "Artikel instandgesetzt". Unter Reparatur stellt man sich immer was aufwändiges vor, wie als wenn ein Kfz Mechaniker ein defektes Getriebe oder so tauscht.

2.) Wann du die Karte zurückbekommen hast, spielt keine Rolle. Für den Händler zählt das Datum auf dem Kaufbeleg. Einzige Hintertür, die ich mir vorstellen könnte, ist der Zeitraum, wo die Karte nicht in deinem Besitz war. Ob die Reparaturzeit auf die Garantiezeit draufgerechnet wird, keine Ahnung.

Da könnte sich aber jemand mit Rechtswissen zu äußern. Gibt ja einige hier.

3.) Es ist verständlich, daß du enttäuscht bist, daß deine Karte wohlmöglich kurz nach der Garantie- & Gewährleistungszeit einen Defekt erleidet. Aber wir reden hier über elektronische Bauteile. Und besonders Grafikkarten unterliegen ständig wechselnden Temperaturen.

>Edit< man könnte jetzt spekulieren, ob der jetzige Defekt ein schleichender Folgeschaden der defekten Lüftergeschichte ist.

Wir Kunden haben nur immer ein falsches Verständnis. Wir sehen nur die Preise, die wir bezahlt haben. Würde dein Haartrockner oder dein Wasserkocher jetzt kurz nach der Garantiezeit kaputt gehen, würdeste vielleicht auch fluchen, aber am Ende weg damit & neuen holen.

Aber auch hier handelt es sich wie bei einem PC Bauteil um elektronische Gegenstände.

Nochmals der kleine Tipp: guck nach, wie lange die Karte insgesamt zur Reparatur unterwegs war und informier dich richtig, ob die Reparaturdauer auf die Garantie- oder Gewährleistung anzurechnen ist. Du hast die Karte am 09.09.2012 gekauft. Heute haben wir den 19.10.2014...rechne ich pi-mal-Daumen die Wochen zusammen, wären wir stand jetzt knappe 7 Wochen drüber...

...also fix die Info holen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten.

Selbst mit Abzug der Reparaturzeit wäre ich noch 8 Tage über der Garantie. Das hilft mir allerdings nicht weiter :( (Der Händler hat ja in seiner Antwort schon durchsickern lassen, dass da gar nichts auf Kulanz geschieht). Ich muss auch gestehen, ich hatte irgendwie gehofft, dass es eine Bestätigung gibt, dass der erste Schaden nur unzureichend behoben wurde und deshalb der zweite aufgetreten ist. Oder dass es auf reparierte Teile eine verlängerte Garantie gibt.

Wenn nicht noch jemand eine echt pfiffige Idee hat, muss ich wohl oder Übel einen Neukauf angehen :(
 
SoDaTierchen schrieb:
Oder dass es auf reparierte Teile eine verlängerte Garantie gibt.

Und da liegt der Knackpunkt. Eine neue Garantieleistung erhälst du auf das ggf. erneuerte Bauteil. Wenn überhaupt ist das hier der Kühler. Wenn er einfach nur lose war, kann es sein, daß sie ihn nur neu befestigt haben & gut war es.
 
Ltcrusher schrieb:
... Eine neue Garantieleistung erhälst du auf das ggf. erneuerte Bauteil ...

Das kann man so pauschal nicht behaupten. Hierzu müsste man sich die Garantiebestimmungen des Herstellers anschauen, um den es in diesem Fall geht. Denn Garantie ist & bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers. Ob, wann & wie er sie gibt (oder ob z.B. im Zuge einer Garantie-Reparatur eine weitere/neue Garantie auf die getauschten Komponenten gegeben wird), kann der Hersteller mehr oder minder nach eigenem Gutdünken bestimmen. Der Hersteller macht in diesem Fall sozusagen die Spielregeln.

Eine neue Gewährleistungsfrist entsteht jedenfalls weder durch einen Umtausch (Nachlieferung), noch durch eine Reparatur (Nachbesserung), siehe (dort Punkt 9):

http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=4

Und zur Frage, ob die Reparaturdauer auf die Garantie- oder Gewährleistung anzurechnen ist: Nein, grundsätzlich ist sie nicht. Auch hier siehe Link oben, dieses mal Punkt 7. Allerdings, siehe dazu auch Punkt 24 - der Verbraucher kann natürlich im Zweifelsfall auch die Angemessenheit der Bearbeitungszeit gerichtlich anzweifeln. Das sollte aber immer umgehend geschehen. Im vorliegenden Fall würde das aber wohl aussichtslos sein - erst ca. 9 oder 10 Monate NACH der Reparatur überhaupt die Reparaturdauer zu bemängeln, das käme wohl jedem Richter "spanisch" vor (unbesehen der Frage, wie lang denn nun tatsächlich die Reparatur gedauert hat).
 
alles was bei garantieanspruechen ersetzt/repariert wurde, ist nur durch die garantie auf das eigentliche geraet "geschuetzt". d.h. endet die garantie fuer das geraet ist ende im gelaende..

was anderes ist eine reparatur fuer die du zahlst!
 
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