Kein BAFÖG kein HARTZ IV FOS 11. Klasse was tun?

time-machine

Captain
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Hallo liebe community,

ich suche auf diesem wege ernstgemeinte tips und ratschläge die mir weiterhelfen könnten um mein derzeit großes problem zu lösen. ich bin 31 jahre alt nachdem ich mich von meiner Freundin getrennt habe, bin ich wieder zu meinen Eltern gezogen.
habe bis märz diesen jahres noch im einzelhandel gearbeitet. eine Ausbildung habe ich leider nie gemacht bzw angefangen und wurde während der probezeit gekündigt. danach habe ich so gejobbt im verkauf bis ende märz 2014.

ich habe mir dann überlegt was ich tun könnte und habe mich auf viele ausbildungsstellen beworben. leider nur absagen bekommen. bin dann zu der entscheidung gekommen, wenn es nicht mit der ausbildung klappt möchte ich mich gern weiterbilden. habe mich dann an einer fachhochschule beworben um das fachabitur zu erwerben. ich bin jetzt in der 11 klasse. habe 2x die woche schule und 3x die woche das praktikum. es macht wirklich sehr viel spass da ich mit kindern an einer schule arbeite und es mir freude bereitet zu helfen und viel von kindern zurück bekomme. das fachabitur hat die fachrichtung schwerpunkt sozialpädagogik bzw soziale arbeit.

nachdem ich dem jobcenter mittgeteilt habe, das ich meine chancen in der weiterbildung bzw studium sehe sollte ich keine ausbildung bekommen was ja leider auch der fall gewesen ist, hatte man mir mitgeteilt das ich keinen anspruch mehr auf arbeitslosengeld habe und mir alle leistungen komplett gestrichen werden. ich könnte aber einen antrag auf bafög stellen. was ich letztendlich auch getan habe. der Bafög bescheid kam am 18.10.2014 zurück und wurde abgelehnt mit der begründung,das ein anspruch für den besuch von fachoberschulklassen nur dann besteht wenn ich nicht mehr zuhause wohne sondern eine eigene wohnung beziehe.

während des praktikums bekomme ich kein geld. ich muss die monatlichen gebühren bzw das schulgeld selber zahlen sowie das ticket und monatliche laufende kosten habe ich auch. versichert war ich während meiner arbeitslosigkeit durch das jobcenter. doch nun bekomme ich weder leistung noch wurde mein antrag auf bafög genehmigt.

ich habe auch schon nach nebenjobs gesucht, aber nur für das wochenende ist es ziemlich schwierig da ich unter der woche neben schule und praktikum erst viel später bei einem minijob anfangen könnte und die meisten haben dankend abgelehnt.

daher suche ich hier um sachliche beratung und tips und evtl nach einer lösung. ich bitte die user die mit antworten kommen wie "brech die schule ab und meld dich wieder arbeitslos oder du willst jetzt noch studieren etc." sich von diesem thread fernzuhalten. ich möchte danach gerne soziale arbeit studieren da ich denke das es meine berufung ist menschen zu helfen und ich gesehen habe das es im einzelhandel nicht menschlich zugeht. ich kann einfach keine menschen belügen um produkte zu verkaufen. bin einfach ein zu ehrlicher mensch.

Das Bafög Amt kommt mit folgender Begründung:
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr.1 Bafög in verbindung mit § 2 Abs. 1 a Bafög besteht ein förderungsanspruch dem Grunde nach für den Besuch von fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, u. a. nur dann, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt.

Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Bafög liegen demnach nicht vor, mit der Folge, dass ungeachtet weiterer Anspruchsvoraussetzungen für diesen Ausbildungsgang Bafög-Leistungen bereits dem Grunde nach nicht gewährt werden können.

nur ist meine momentane lage so, das ich mir geld leihen muss um meine schule, das ticket und um lebenserhaltungskosten zu bezahlen.

danke an alle die helfen möchten
 
Wenn du in deinen Bewerbung Groß/Kleinschreibung ebenso ignoriert hast, darfst Du dich über Absagen nicht wundern. Sowas ist schon fehlender Respekt vor den Lesern.

Grundsätzlich sind deine Eltern verpflichtet, für deine Ausbildung zu zahlen, allerdings hast Du die Altersgrenze überschritten. Gehe also hin und beziehe eine eigene Wohnung.
Auch für Bafög gibt es Altersgrenzen, die Du ebenfalls wahrscheinlich überschritten hast (da gibt es ausnahmen).

Dir bleibt also nichts anderes übrig, dein Studium/Ausbildung über einen Teilzeitjob zu finanzieren.
 
Ich würde hier auch wirklich mal beim Bafög Amt vorstellig werden und mit dennen gemeinsam deine Situation besprechen. Allein aus dem Ablehnungsgrund herauszulesen, dass du Bafög-berechtigt wärst, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst sehe ich nicht. Dies war wahrscheinlich der offensichtlichste Grund.
Ansonsten mal dort mit den Mitarbeiter auch sprechen wie es mit Wohngeld aussieht.

Aber mit 31 ohne Ausbildung bist du nicht mehr der Standard-Fall. Evtl. gibt es bei dir in Ort auch Sozialarbeiter, die dir noch weitaus besser helfen können. Versuche dich da mal kundig zu machen. Wenn du später auch mal in diesem oder ähnlichen Bereich arbeiten möchtest ist die Kontaktaufnahme eh nicht verkehrt.
 
miac schrieb:
Wenn du in deinen Bewerbung Groß/Kleinschreibung ebenso ignoriert hast, darfst Du dich über Absagen nicht wundern. Sowas ist schon fehlender Respekt vor den Lesern.

hey, meine bewerbungen sind sehr gut formuliert und die grammatik wurde auch eingehalten. da ich in einem forum bin, sehe ich es viel wichtiger an meinen thread sachlich und mit hilfestellung eurerseits soweit wie möglich zu ergänzen.
Freund von mir sagte auch vorhin, die gehen wohl davon aus das wenn du noch zuhause wohnst, deine eltern dich finanzieren können.
entlasten tust du dem staat damit nicht woh eher sehen sie dies als grund nicht zu zahlen.

das mit der wohnung habe ich auch überlegt. es ist aber schon eine gewisse lücke im system vorhanden das nur der den anspruch bekommt, wer auch eine eigene Wohnung bezieht.
Freund von mir meinte notfalls musst du vors sozialgericht weil es kann doch nicht sein das man dir sogar die gesetzliche pflegeversicherung verwährt bzw du gar nicht erst die möglichkeit hast diese zu zahlen.
dann musst du dir halt schnellstmöglich eine wohnung suchen sofern die ämter sich quer stellen und auf diesem weg nicht bereit sind zu zahlen bzw davon ausgehen wenn du zu hause wohnst zu lasten 3. für deine kosten aufkommen müssen.
 
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Also erstmal: Du hast einen relativ langen Beitrag verfaßt. Da sollte man Wert darauf legen, daß der vernünftig lesbar ist, sonst schreckt das die Leute ab.
Wenn Du zwei Zeilen tippst, ist das nicht so wichtig, trotzdem aber unschön. Das läßt auf eine gewisse schlampige Haltung schließen und "Forum - da darf ich schreiben wie ich will" ist eher eine Ausrede.

Zum Thema: Der Staat sieht da eine Bedarfsgemeinschaft und zahlt deshalb nicht. Wer das nicht will, muß für ein bedingungsloses Grundeinkommen "wählen gehen".

Du hast eine Eigenverantwortung für dein Leben. Du hast dir nach der Schule gesagt, mal extrem formuliert, "Ich will Party und nur ab und zu mal arbeiten, der Staat kommt schon für mich auf".
Jetzt bist du "erwachsen" geworden und willst anfangen zu lernen und zu studieren. Tja, jetzt holt dich die Vergangenheit ein. Deinen Weg sehe ich jetzt so: Du kannst über Abendschulen und Fernstudium deinen Fehler korrigieren und gehst nebenbei arbeiten. Das machen viele so und der erhöhte Aufwand ist die Quittung, durch die du durch mußt.
 
Der Weg ist doch ganz einfach und Du hast ihn schon selbst angedeutet: Suche Dir eine Wohnung oder zumindest ein Zimmer und melde Dich dorthin um; mit 31 Jahren ist es ja auch nicht zu früh, flügge zu werden; dass Dir wie allen anderen Deine Ausbildung auch vom Staat finanziert wird, ist sicherlich kein überzogene Forderung; wenn der Staat das eben aufgrund blöder Regelungen nur macht mit einem eigenen Wohnstand, dann befolge dies halt und beantrag schließlich dafür Grundsicherung; Du bist dann ordnugsgemäss kranken- und pflegeversichert versichert und das Sozialamt kommt auch für die Kosten Deiner Unterkunft auf, sofern diese angemessen sind; für die Angemessenheit gibt es Krietrien, die Du auf dem für Dich zuständigen Sozialamt erfährst.
 
Hallo

Der Tipp mit dem ausziehen ist ganz toll, aber wer gibt Ihm einen Mietvertrag ohne Einkommen/Hartz 4/BAFÖG ?
Das ist eine dumme Situation, er bekommt ohne Hartz 4/Bafög keine Wohnung und er bekommt ohne Wohnung kein Hartz 4/BAFÖG.
Eine Ausbildung zu machen ist eine kluge Entscheidung gewesen, es war aber eine finanziell schlechte Entscheidung mit 31 Jahren wieder zu den Eltern zu ziehen, eine Bedarfsgemeinschaft zu gründen und eine unbezahlte schulische Ausbildung anzufangen. Es wäre finanziell klüger gewesen eine eigene Wohnung zu behalten und zum Arbeitsamt zu gehen und eine vom Arbeitsamt unterstütze Umschulung mit Hartz 4 anzustreben.
So wie die Situation jetzt steht wirst du kein Hartz 4 bekommen, Hartz 4 bekommst du nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst oder eine Umschulung machst die vom Arbeitsamt genehmigt wurde, Hartz 4 bekommst du nicht für eine schulische Ausbildung.
Ich denke mir die einzige Chance ist, wenn du auf diesem Weg bleiben willst, abends oder am Wochenende auf 400€ Basis nebenbei zu arbeiten.

Grüße Tomi
 
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Da die Situation
Keine Wohnung ohne Hartz IV/Bafög
Kein Hartz IV/Bafög ohne eigene Wohnung
recht verfahren ist, bleiben eventuell noch zwei andere Möglichkeiten:

1.
Du bleibst halt bei Deinen Eltern wohnen, bis Du mit der Ausbildung durch bist.
Da würde ich mit meinen Eltern aber fairerweise eine vertragliche Vereinbarung schließen, dass Du Ihnen nach Abschluss der Ausbildung eine gewisse Summe als Entschädigung zahlst, denn in Deinem Alter müssen sie jetzt eben nicht mehr für Deine Ausbbildung aufkommen.

2.
Die Ausbildung mit einem Kredit finanzieren (feste Summe jetzt auszahlen lassen, mit Ende der Ausbildung beginnt dann die Rückzahlung)
Das habe ich damals gemacht, als ich mit 29 mein Studium geschmissen und eine privat finanzierte Umschulung gemacht habe, um eine vernünftige Ausbildung zu haben.
Hier wird dann wahrscheinlich eine Bürgschaft Deiner Eltern notwendig sein, damit Du einen solchen Kredit bekommst - es ist aber machbar.
Bafög ist am Ende ja auch nichts anderes (und ich war damals, auch schon während des Studiums, nicht Bafög berechtigt)

Bei mir ist das aber schon lange her ('89)
 
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Würde auch sagen, dass du erst einmal zum Jobcenter gehst und dich dort beraten lässt. Da wird schon schon etwas finden, auch wenn es vielleicht deinen Vorstellungen oder Wünschen nicht entspricht.

Den Weg, den du gewählt hast, ist am Ende der viel kompliziertere und anstrengendere Weg, das solltest du inzwischen auch gemerkt haben. Dennoch lass dich nicht entmutigen :). Solange du bereit bist und "arbeitswillig", kannst du auch Jobs bekommen.

Das oberste Ziel sollte klar definiert werden. Du brauchst in jedem Fall eine Ausbildung oder Studium (falls du dir das zutraust). Denn sonst "endest" du irgendwo im Lager und kannst dich "krumm buckeln" bis du 50 bist. Dann biste "kaputt gearbeitet" und endest dann in Hartz4.

Es gibt auch Ämter, die solche Leute wie dich "bewusst verheizen", musst dich dann "quer" stellen und denen klar machen, dass du später auf einen Beinen stehen willst und nicht vom Staat abhängig sein willst.

Ich kenne solche Fälle aus den Umfeld. Das ist echt übel sowas. Ich wünsche es keinem, auch den Leuten nicht, die "weniger" gemacht haben, während Ottonormaluser in der Schule/Studium war und sich weitergebildet hat, um sowas nicht erleben zu müssen.
 
Hallo,

da ich auch versuchen möchte etwas zu helfen wollte ich hier nochmal auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass man bei einigen, schulischen Aus- bzw. Weiterbildungen evtl. einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben kann (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsbeihilfe)

Oder ist so ein "BAB" auch nur möglich wenn man in einer eigenen Wohnung wohnt?
 
Ich würde mich auch nicht zu sehr auf den Punkt stürtzen, dass der letzte Antrag abgelehnt wurde mit der Begründung das der Antragssteller nicht in einer eigenen Wohnung wohnt. Es heißt nicht gleich im Umkehrschluss, dass nicht noch weitere Gründe für eine Ablehnung vorliegen könnten. Auch ich sehe - wie miac - das hohe Alter als ein weiteres Hindernis an.
Der Weg zum Amt bleibt somit nicht erspart. Nur dort kann man erfahren, auf welche Mittel man zurückgreifen kann und was hierfür vorliegen muss.
 
Die Fehler der Vergangenheit holen dich nun ein. Die Umsetzung deiner Pläne sind reines Privatvergnügen, so dass du die Finanzierung deiner Ausbildung durch eigene Mittel gestemmt bekommen musst. BAföG kannst du als kinderloser Mann/ü30 vergessen, denn es werden nur in exotischen Sachverhalts-Konstellationen Leistungen bewilligt. Hartz IV kann ausnahmsweise leisten, wenn die Ausbildung kurz vor dem Abschluss steht und sonst der Abbruch und Arbeitslosigkeit drohen würden.

Was bleibt, sind Bildungskredite. Hier wäre zu klären, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen diese gewährt werden. Die Bildungskredite der öffentlichen Hand über das Bundesverwaltungsamt/KfW leisten soweit ich weiß auch nur in fortgeschrittenen Ausbildungsstadien. Bei privaten Krediten ist das evtl. anders, was zu prüfen wäre, aber dafür stehen diese im Ruf, sehr teuer zu sein.

Der von dir eingeschlagene Weg ist ansich richtig. Nur ist die Umsetzung mit 31 Jahren nicht mehr ganz so einfach. Wenn dir das Soziale liegt, ein Studium zum Sozialarbeiter aber nicht zu finanzieren ist, könntest du mal überlegen, ob die Altenpflege vielleicht das Richtige für dich sein könnte. In dem Bereich hättest du trotz deines Lebenslaufes gute Karten. Der Einstieg in den Beruf ist über die Kurzausbildung zum Altenpflegehelfer möglich; anschließend besteht die Möglichkeit, den exam. Altenpfleger draufzusatteln.
 
das was du sagts kisser ist nicht ganz richtig schau mal hier :

Frage: Welche Voraussetzungen müssen für elternunabhängiges BAföG erfüllt sein?
Antwort:

Die einschlägigen Regelungen stehen in § 11 Abs. 3 BAföG. Sie lauten sinngemäß:

Unabhängig vom Einkommen der Eltern wird gefördert, wer

bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.
als erwerbstätig gilt aber nur, wer in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.

zu der feststellung das ich im leben nur party gemacht habe, ist so nicht richtig. als ich mit der hauptschule fertig war wusste ich nicht wirklich welche ausbildung ich machen wollte und habe angefangen in restaurants so zu jobben wo ich damals auch sehr gutes geld plus trinkgeld verdient habe. habe dann mit 27 eine ausbildung im einzelhandel angefangen jedoch war das die reinste katastrophe überstunden, ärger mit chefin keine wirkliche strukturierung des ausbildungszieles und ablauf und hinzu kommt das die chefin nie im betrieb anwesend war. es war eine tankstelle und war den ganzen tag allein im laden.

danach habe ich ein jahr über zeitarbeit gejobbt und mich nochmals im einzelhandel beworben.
ich war natürlich froh darüber das der vertrag geschlossen worden ist, habe die rechnung aber nicht mit dem betrieb gemacht.
denn dieser wusste wohl schon das dieser sich an den tarifvertrag halten muss.
hat dies nicht getan und die vergütung fiel um mehr als 30% weniger aus als im einzelhandel üblich.
so wurde die ausbildung von der handelskammer nicht genehmigt und der betrieb hat mir auch keine klaren antworten gegeben.
es hiess nur wir haben ihnen einen brief geschickt, der niemals ankam.

ich könnte zum arbeitsamt gehen und mir eine umschulung von ihnen finanzieren lassen.
die frage ist möchte ich das überhaupt?
bevor ich die schule begonnen habe, hatte man zu mir gesagt, "wenn sie keine vollzeit stelle auf eigenen wege bekommen, stecken wir sie ins lager zur zeitarbeit"
zu der zeit hatte ich nämlich nur in teilzeit gearbeitet.

die schule abbrechen werde ich nicht ich habe ein klares ziel das ich umsetzen möchte und wenn ich das alles selber finanzieren muss wie nebenjob, kellnern etc.
so ist es vielleicht ein schwergängiger aber ich weiss später das mein beruf mir spass macht.
denn breche ich die schule jetzt ab entstehen nur nachteile.
eine ausbildung bekomme ich in meinem alter nicht mehr und falls doch muss man sich auch im klaren sein, sich jüngeren azubis im betrieb zu fügen.

natürlich hätte ich mir gewünscht das es alles auf gerader linie verlaufen würde, aber es ist leider nicht so einfach vorallem nicht in meiner jetzigen situation.
 
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Ich vermute mal, dass Gesetze von vorne (§1) nach hinten zu lesen sind.
Ohne die Vorraussetzungen nach §10 (Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen) zu erfüllen braucht man also §11 (Abschnitt III: Leistungen) gar nicht weiterzulesen.
 
Die Reihenfolge der § ist wichtig.

Nur gibt es im §10 BAfög wieder einige Ausnahmen, wo man dann doch berechtigt sein kann. Eine vernüftige Aussage kann nur jemand von der Behörde machen. Die müssen am Ende auch zahlen. Da reicht nicht der Verweis auf "aber ein User auf Computerbase hat gesagt ..."

Ich würde also wirklich dringend empfehlen, hier das Amt aufzusuchen bzw. eine Sozialberatungsstelle um dann wirklich auch vernünftige und verwertbare Aussagen zu bekommen.
Es geht hier um dein weiteres Leben und wir können auch nur "geübt raten" was du in deiner speziellen Situation machen kannst.
 
time-machine schrieb:
das mit der wohnung habe ich auch überlegt. es ist aber schon eine gewisse lücke im system vorhanden das nur der den anspruch bekommt, wer auch eine eigene Wohnung bezieht.

Nein, Bafög gibt es auch, wenn jemand noch zu Hause wohnt, aber dann eben einen viel viel kleineren Teil. Die Wohnungssituation ist bei dir zusammen mit anderen nicht genannten Gründen eben die Ursache, warum du kein Bafög bekommst. Aber auch eine Änderung der Wohnungssituation wird dir kein Bafög garantieren, denn in dem Rückschreiben hat man dir einfach den ersten Grund genannt, warum du nicht berechtigt bist. Es kann jedoch noch weitere Gründe geben, die muss man dir aber natürlich nicht alle aufzählen, es reichte dir erstmal das erste Ausschlusskriterium zu nennen.
Von daher muss ich wehement abraten dir jetzt einfach eine Wohnung zu suchen, weil du "dann ja Bafög bekommst".
 
Es scheint hier ein großes Mißverständnis vorzuliegen:

Es geht für den TE nicht um Leistungen nach SGB II (Hartz IV), sondern um Grundsicherung mach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt); diese wird beim Sozialamt der Gebietskörperschaft beantragt und und nicht beim JHobCenter und sie steht ihm zu, sobald er eine eigene Wohnung hat. Die Hilfe zum Lebensuntrhalt entspricht in der Höhe dem ALG II (Hartz IV) und außerdem erhält er genauso auch die Kosten der Unterkunft bezahlt.

Eine eigene Wohnung zu finden kann im Übrigen nicht allzuschwer sein; dafür genügt ein Zimmer zur Untermiete - vielleicht sogar bei Freunden oder Verwandten - wenigstens für den Anfang. Sobald er dann seinen Bescheid über die Grundsicherung hat, kann er sich dann auch eine kleine Wohnung anderweitig suchen, denn er hat ja dann als Nachweis den Bescheid über seine Grundsicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@de la cruz
Das ist leider falsch. Die Grundsicherung wird nachrangig zu Hartz IV gewährt und richtet sich an all jene, die aus gesundheitlichen Gründen als nicht erwebsfähig eingestuft wurden, somit dem Arbeitsmarkt vorübergehend oder dauerhaft nicht zur Verfügung stehen, daher auch nicht zum "Förden & Forden" des SGB II passen und als Leistungsberechtigte entfallen. Nur Erwerbsunfähige können also einen Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialamt geltend machen. Das ist hier offenkundig aber nicht der Fall.
 
Der Einstieg in den Beruf ist über die Kurzausbildung zum Altenpflegehelfer möglich
naja so kurz ist die nicht, dauert ein Jahr.

Aber an sich ne super Idee, auch für die Teilzeit neben der Schule.
jemanden der den Leuten halbwegs kompetent vorliest, was singt oder sonstwie beschäftigt ist eigentlich gerade am Wochenende überall händeringend gesucht.
Aber mach denen klar das du Geld sehen "MUSST".

also wenn die direkt mit Ehrenamtlich kommen, einfach auflegen und das nächste haus anrufen.
denen fehlen ja die billigen Zivis ganz massiv, da kannste ansetzen.
 
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