Kein BAFÖG kein HARTZ IV FOS 11. Klasse was tun?

Exar_Kun schrieb:
@de la cruz
Das ist leider falsch. Die Grundsicherung wird nachrangig zu Hartz IV gewährt und richtet sich an all jene, die aus gesundheitlichen Gründen als nicht erwebsfähig eingestuft wurden, somit dem Arbeitsmarkt vorübergehend oder dauerhaft nicht zur Verfügung stehen, daher auch nicht zum "Förden & Forden" des SGB II passen und als Leistungsberechtigte entfallen. Nur Erwerbsunfähige können also einen Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialamt geltend machen. Das ist hier offenkundig aber nicht der Fall.

So einfach ist es doch ! Solange der TE in Ausbildung ist, steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Vefügung; seine Ausbildung muss er auch nicht deshalb abbrechen, damit er sich beim JobCenter melden könnte, um eine Erwerbstätigkeit zu finden !

Da er aber andererseits kein Bafög mehr bekommt, steht ihm in diesem besonderen Falle Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) zu !Nach § 73 SGB XII können Geldleistungen als Beihilfe oder Darlehen auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen.
 
Bitte informiere dich, bevor du hier so einen Unsinn verbreitetest. Die Erwerbsfähigkeit ist eine medizinische Kategorie. Der TE hat keinen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, wenn nicht zuvor durch den Rentenversicherungsträger festgestellt worden ist, dass er auf längere Sicht bedingt durch Krankheit oder Behinderung unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein kann und eine wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit nicht durch alle anderen, vorangig in Anspruch zu nehmenden Leistungen und Mittel, abgewendet werden kann.

Ich frage mich woher du deine Falschinformationen beziehst. Wenn du dich in die Materie gründlich einarbeiten willst, empfehle ich dir entweder die Lehr- und Praxiskommentare zum SGB II und XII oder das Handbuch der Sozialrechtsberatung, alles erschienen im Nomos Verlag. Aber bitte höre auf hier solche hanebüchenen Fehlinformationen zu verbreiten. Damit hilftst du niemandem weiter und richtest vielleicht sogar Schaden an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wichtigste ist doch, dass ein wenig Kohle reinkommt oder?

Also bleibt dem TE im Moment nichts anderes übrig, als sich entweder das Geld von den Eltern zu borgen und später wieder zurückzuzahlen, oder Jobs zu suchen, die wenig Aufwand, aber dafür Abends getätigt werden können.

z.B.
Rausschmeißer in einer Disco
Barkeeper
Bedienung abends in der Kneipe um die Ecke

Dann gäbe es noch so etwas wie Work at Home - also Dinge zusammenschrauben, oder Weihnachtssterne basteln, ...
 
Danke de la cruz ich werde mich mal bei einer sozialstation erkundigen.
Sicher hätte man ne umschulung machen können oder im altenpflegeheim, das ist aber nicht mein ziel.
Daher habe ich ja auch diesen weg gewählt und wollte hier einfach mal fragen wie es gesetzlich aussieht da in meinem speziellen fall eine versorgungslücke vorliegt.

Edit: arbeiten tue ich bis 15 uhr
Schule habe ich bis 13:20 daher stehe ich dem arbeitsmarkt zwar nicht in vollem umfang zur verfügung aber das mir alles komplett gestrichen wird wie auch die pflegeversicherung was das ausbildung gefährden würde, da ich ja versichert sein muss finde ich ein wenig merkwürdig.
 
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Nach meiner Einschätzung wirst du weder BAföG noch andere Sozialleistungen erhalten darum nutze nach dem Praktikum und deiner Schulzeit deine Freizeit und gehe einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Teilzeit nach.

2x die Woche musst du bis 15:00 Uhr und 3x die Woche bis 13:20 Uhr im Praktikum oder in der Schule sein. Somit könntest du jeden Tag bis 18 Uhr noch arbeiten gehen und somit auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 21 Stunden kommen.

Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro könntest du so ca. 720,00 Euro brutto verdienen und du musst dir um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung keine Sorgen mehr machen. Außerdem sollte dir bekannt sein, dass in Deutschland eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und wenn du nicht arbeitest oder bei keiner Behörde Sozialleistungen erhälst, musst du eigenständig die Beiträge zahlen. Solltest du es nicht zahlen können, kommt der Vollstreckungsbeamte und nimmt deinen PC mit - und das willst du sicherlich vermeiden.

Darum sehe ich - so leid es mir tut - keine weitere Option für dich als endlich aus dem Quark zu kommen und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen.
 
ww2warlord schrieb:
Solltest du es nicht zahlen können, kommt der Vollstreckungsbeamte und nimmt deinen PC mit - und das willst du sicherlich vermeiden.

Welch ein horrender Blödsinn !
 
Dann erkläre mir bitte was die Krankenkasse macht, wenn Beitrags- und Zinsschulden auflaufen und diese nicht getilgt werden?

Inkasso/Forderungseinzug -> Hauptzollamt -> Vollstreckung -> Pfändung von verwertbaren Gegenständen (Computer)

Aber ich vergaß, es ist horrender Blödsinn :rolleyes:
 
Jedenfalls nicht den Computer pfänden !!!
 
Die Krankenkasse wird einfach keine Leistungen mehr gewähren solange nicht geklärt wird wie der TE seine Beiträge zahlt.

Solange er keine Ratenzahlung für rückständige Beiträge vereinbart wird das auch weiterhin so bleiben. Bis er einen sozialversicherungspflichtigen Job hat gilt er als freiwillig Versicherter und zahlt den Mindestbeitrag von ~160€ im Monat.
 
Damit eine Krankenkasse Leistungen einstellen kann im Falle rückständiger Beiträge, müsste der TE überhaupt erst mal bei einer Krankenkasse versichert sein; dasselbe gilt natürlich auch für eine mögliche Zwangsvollstreckung von Beiträgen.

Vorliegend hat sich der TE noch nicht dazu geäußert, wie oder ob er überhaupt krankenversichert ist !

Desweiteren darf eine möglicherweise vorhandene Krankenkasse bei Beitragsrückständen ihre Leistungen nicht einfach einstellen, sondern sie kann die Leistungen ledigich auf das medizinisch Notwendige beschränken.
 
Er ist krankenversichert denn es ist eine Pflicht versichert zu sein. Wie soll er auch aus der GKV raus kommen wenn man bei Kündigung der Mitgliedschaft die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse nachweisen muss. Sofern er nicht Fami oder sozialversichert ist wird er freiwillig pflichtversichert und darf den Mindestbeitrag zahlen. Sofern er nicht auf seine KK zu geht wird es immer teurer.

Richtig es wird auf das Maß des Notwendigen beschränkt. Aber dieser Begriff ist sehr dehnbar und das wünsche ich mir nicht wenn ich Krank bin.
 
Lipovitan schrieb:
Solange er keine Ratenzahlung für rückständige Beiträge vereinbart wird das auch weiterhin so bleiben.

Die Krankenversicherung ist aktuell die wichtigste Pflichtversicherung und weil alle Bürger gesetzlich pflichtversichert sind, muss auch ein Schüler, der nicht mehr in die Familienversicherung (altersbedingt) passt, sich eigenständig freiwillig versichern. Das gibt der Gesetzgeber so vor und wenn er nicht zahlt, werden die garantiert nicht solange warten, bis sich jemand zu einer Ratenzahlung bereit erklärt. Die sind da recht rigoros.

Wenn er nicht arbeiten geht, wird er das finanzielle Problem weiter vor sich herschieben, außer er verschuldet sich oder seine Eltern finanzieren noch im 32. Lebensjahr seinen Lebensunterhalt samt Krankenversicherung. Das System ist somit klar -> Arsch hochkriegen und arbeiten! :)

Guten morgen.
 
ww2warlord schrieb:
Solltest du es nicht zahlen können, kommt der Vollstreckungsbeamte und nimmt deinen PC mit - und das willst du sicherlich vermeiden.

daher habe ich ja auch bald ein termin bei peter zwegat ich will doch nicht das der gerichtsvollzieher mein rechner und meine goldlöffel mitnimmt auf die ich so lange gespart habe.

also leute ich bin noch pflichtversichert war auch deswegen schon bei meiner kk und die nette frau teilte mir mit, das ich während der gesamten laufzeit meiner schulischen ausbildung eine vergünstigung bekommen kann. einzig den ausbildungsvertrag sowie eine schulbescheinigung muss ich bei der kk vorlegen und wäre somit abgedeckt.

nur habe ich euch gefragt im fall das ich keinen nebenjob bekommen sollte, und ich nicht sozial abgedeckt wäre da ich ja laufenden fixkosten habe, könnte ich schnell in verzug geraten.
dies ist bisher noch nicht eingetroffen nur nehme ich es nicht auf die leichte schulter und bin einfach mal vom "wenn" fall ausgegangen.
habe nächste woche auch schon ein vorstellungsgespräch für einen nebenjob und hoffe das klappt alles.
da ich wirklich gerne mein ziel erreichen möchte auch wenn ich schon 31 bin.
 
Du arbeitest 2 Tage in der woche bis lediglich 13:20??

Wieso gehst du danach nicht arbeiten? 14-18 Uhr arbeiten, dann hast du 8h in der Woche. Das ergibt je nach Gehalt immerhin schonmal 400 Euro.

Jedoch musst du aufpassen, bei meiner Krankenkasse muss ich mich ab 385€ im Monat selbst versichern, also bleib ich drunter weil sonst krieg ich nix mehr raus. Oder arbeite deutlich mehr, das sichs rentiert.

Was glaubst du denn wie sich nicht Bafög berechtigte Studenten über Wasser halten (wie ich unter andrem auch)?
Jeden Tag von 8-17 Uhr Uni außer Freitags, da wird von 7-18 Uhr gearbeitet.


Also, arbeit suchen und glücklich sein.
 
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Nein ich arbeite 3x die woche bis 15 uhr.der thread sollte auch nicht so rüber kommen das ich mir alles vom staat finanzieren lassen will.
Bin froh wenn ich nicht auf staatliche mittel angewiesen bin.

Mir ging es darum, was machst du wenn du einen nebenjob nicht auf die schnelle bekommst?
Finde es auch gut das du dein studium selbst finanzierst solange dein ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet ist.
Heisst das bei 450€ müsste ich den vollen satz bei den kk zahlen?
 
Mir ist zwar neu das es Bafög nur noch mit eigener Wohnung gibt, aber mach doch mit denen Eltern einen Mietvertrag. Dann haste eine eigene Wohnung und das Problem ist gelöst.
 
Hallo
WhiteShark schrieb:
mach doch mit denen Eltern einen Mietvertrag.
Dann haben aber die Eltern ein Nebeneinkommen in Form von Mieteinnahmen das Sie versteuern müssen.
Wenn die Eltern Mieter sind muß zudem der Eigentümer einer Untervermietung zustimmen.

WhiteShark schrieb:
Dann haste eine eigene Wohnung und das Problem ist gelöst.
Das Problem ist damit nicht gelöst, es ist nur auf die Eltern abgeschoben.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Wenn die Eltern Mieter sind muß zudem der Eigentümer einer Untervermietung zustimmen.


Das Problem ist damit nicht gelöst, es ist nur auf die Eltern abgeschoben.

Eigentümer sind meine Eltern.
Wäre es denn theoretisch möglich mit den eltern einen mietvertrag abzuschließen?
Wie sieht das praktisch aus hätte das substanz?
Ein freund von mir sagte, die wollen dich abwimmeln weil du noch zu hause wohnst. Ob deine eltern geld haben um dir die ausbildung zu finanzieren ist egal.
 
Hallo
time-machine schrieb:
Eigentümer sind meine Eltern.
Wäre es denn theoretisch möglich mit den eltern einen mietvertrag abzuschließen?
Das wäre möglich aber wie gesagt deine Eltern haben dann ein Nebeneinkommen in Form von Mieteinnahmen das Sie versteuern müssen.
Das Amt könnte auch den Beleg verlangen das die Miete überwiesen wurde, die sind ja nicht blöd und kennen das Spiel mit Mietverträgen bei den Eltern, einfach sagen gebe ich denen bar ohne Quittung läuft nicht.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Das läuft auch nicht, wenn er keinen eigenen Haushalt hat (also separate Wohnung mit Zimmer, Küche, Bad).
 
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