Smartphonereparatur - Glaswechsel - wie lange Gewährleistung

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Lieutenant
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Hallo zusammen,

hab mir letzte Woche bei Handy-Ramsch-Ayildiz Store :D das Displayglas machen lassen. Man bekommt in den Läden ja eh schon immer Belege die einen Steuerberater wohl verzweifeln lassen würden. Aber mal angenommen das Teil ist nicht richtig gearbeitet - was kann ich denn da geltend machen? Ich habe das Gefühl der Verkäufer wird mich ansehen und sagen: PECH!

Ich beschwere mich nicht über die Arbeit, der Preis war günstig. Aber die Rechtslage hier interessiert mich ein wenig.
 
Wenn es offiziell mit Rechnung gemacht wurde gelten auch die ganz normalen Gewährleistungspflichten.
Also darfst du die ersten 6 Monate lachen und die restlichen 18 Monate der Verkäufer.
 
Ich dachte bei Werksvertrag liegt die Beweislast immer beim Auftraggeber? Dahinter liegt ja ein wenig meine Frage begründet.
 
Da hast du recht... ne Reparatur bei einem Dritten scheint ein Werkvertrag zu sein und damit ist die Beweislastumkehr wohl sofort bei Abnahme des "Werks".
 
Zuletzt bearbeitet:
Also hab ich im Umkehrschluss wahrscheinlich Recht. Glas wieder kaputt, mein Problem :D
 
Da der wirtschaftliche Schwerpunkt wohl auf der Erbringung der Reparaturleistung und weinger auf dem Kauf eines Displayglases liegt, dürfte es sich in der Tat um einen Werkvertrag handeln.
Ergänzung ()

Benzer schrieb:
Da hast du recht... ne Reparatur bei einem Dritten scheint ein Werkvertrag zu sein und damit ist die Beweislastumkehr wohl sofort bei Abnahme des "Werks".

Es gibt keine Beweislastumkehr, diese ist lediglich eine Besonderheit im Verbraucherrecht bei Kaufverträgen.

Hier gilt dann schlicht der Regelfall, nämlich dass derjenigem, der einen Anspruch behauptet, auch beweisen muss, dass dessen Voraussetzungen vorliegen.
 
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