Sonderkündigung bei mangelhafter Geschwindigkeit

Heinz-Fiction

Cadet 4th Year
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Juli 2008
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Hallihallo Freunde der Sonne,

ich bin momentan bei O² (bitte nicht schlagen) und bin demzufolge sehr unzufrieden mit meiner 16000er-Leitung. Seit Monaten habe ich immer wieder stark schwankende Downloadraten; heute habe ich unglaubliche Downloadraten von etwa 100 kb/s über Stunden hinweg, die Wochen zuvor waren es an schlechten Tagen 400 - 500 kb/s. Langsam habe ich jedenfalls die Schnauze voll. Leider läuft der Vertrag noch bis August nächsten Jahres, kann ich die Kündigung beschleunigen durch die mangelhafte Leistung, die O² hier erbringt?

Wenn ich den Anbieter wechseln würde, wäre wohl Kabel Deutschland meine Wahl aufgrund besseren Preis/Leistungs-Verhältnisses. Sind die Leutz zu empfehlen?
 
Ja da gab es in jüngster Zeit ein Gerichtsurteil, dass man dann den Vertag wohl vorzeitig beenden kann. Einfach mal Googeln.

Kabel Deutschland. Naja sag ich mal. Kann passieren, dass Du vom Regen in die Traufe kommst, denn Kabel Deutschland ist Vodafone!

Gruß

nicknackman1
 
Sicher das es and er leitung liegt und nicht am server? Was sagt speedtest.de?
Ergänzung ()

Ein Modem reset schon durchgeführt?
 
Zuallererst immer erstmal mit dem Support vom Provider rumschlagen. Einfach damit das Problem auch mal offiziell ist.

Ansonsten: Kabeldeutschland ist schon was anderes als O2, da Kabel Deutschland über ein ganz anderes Kabel läuft, nämlich das Fernsehkabel..

Ich persönlich hatte bisher deutlich bessere Erfahrung mit Kabelanbietern als DSL-Anbietern, aber da sagt eh jeder was anderes (die angesprochene Wanderung von Regen in die Traufe).
 
Die Geschwindigkeit ist grade sehr sprunghaft, hier das aktuellste Ergebnis:

http://www.wieistmeineip.de/ergebnis/mZhtZSZTczyt7nFq1410.png

Das mit Kabel Deutschland hat sich übrigens erledigt, ist bei mir gar nicht verfügbar entgegen der Aussage eines Freundes. T-Online wäre die einzige Möglichkeit für Geschwindigkeiten über 16000; da wollte ich sowieso hin. Aber die drosseln ja laut Check24 ab 15 GB bzw. 30 GB bei DSL 100.000 und das bringt mir absolut nichts. Hmpf

ja Modem wurde resettet

Beim Support habe ich schon vier mal ergebnislos nach jeweils 30 Minuten Warteschleife angerufen. Aussagen waren zwei mal, dass das nur zeitweilig ist und die anderen beiden male, dass es an meinem PC läge und ich einen Spezialisten konsultieren solle
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es möglich, dass ein Hardwaredefekt am Modem vorliegt? Ich kann z. B. seit ca einem Monat nicht mehr ins Routermenü und musste die Verbindung per Netzwerk- und Freigabecenter herstellen. Ich kenne mich mit der Technik leider nicht so aus
 
Eventuell ist ja bei dir unitymedia oder Kabel bw verfügbar. Läuft auch über das tv-Kabel.
 
nicknackman1 schrieb:
Ja da gab es in jüngster Zeit ein Gerichtsurteil, dass man dann den Vertag wohl vorzeitig beenden kann.

Nein, ein solches Urteil gabs nicht. Wäre auch zu schön.
 
Heinz-Fiction schrieb:
T-Online wäre die einzige Möglichkeit für Geschwindigkeiten über 16000; da wollte ich sowieso hin. Aber die drosseln ja laut Check24 ab 15 GB bzw. 30 GB bei DSL 100.000 und das bringt mir absolut nichts. Hmpf

Das ist dann aber kein DSL sondern LTE, bei DSL-Anschlüssen drosselt die Telekom nicht.
 
Heinz-Fiction schrieb:
....unzufrieden mit meiner 16000er-Leitung. ... von etwa 100 kb/s über Stunden hinweg, die Wochen zuvor waren es an schlechten Tagen 400 - 500 kb/s.
Von wem ist der Anschluss? Ist das Telekom Resale oder direkt O2?
Wie hoch/schnell synchronisiert dein Modem? Also wieviel kommt von "BIS ZU 16 Megabit pro Sekunde" bei dir an?
Bist du dir bei den Einheiten sicher? Deine "BIS ZU 16 Megabit pro Sekunde Leitung" entspricht 16.000 kbit/s. Im Browser bei Downloads siehst du aber i.d.R. nur kilobyte pro Sekunde. 500 kB/s entsprechen 4 Megabit pro Sekunde. Das ist für "an schlechten Tagen eigentlich okay", je nach sync.

Heinz-Fiction schrieb:
Wenn ich den Anbieter wechseln würde, wäre wohl Kabel Deutschland meine Wahl aufgrund besseren Preis/Leistungs-Verhältnisses. Sind die Leutz zu empfehlen?
Du willst eine, verzeih mir den Ausdruck "Billig-Leitung" loswerden weil du germerkt hast dass man das bekommt wofür man bezahlt und suchst den neuen Internet Anbieter wieder nach dem Preis aus.... Super...

Check mal die Wechslerangebote von KD. Bei UM kann man bei zu wenig Speed wieder kündigen und zudem ist es umsonst solange der alte Vertrag noch läuft. Könntest es dir sogar gleichzeitig schalten lassen und musst nur 1 bezahlen.

verdammt schrieb:
Eventuell ist ja bei dir unitymedia oder Kabel bw verfügbar. Läuft auch über das tv-Kabel.
Wenn bei ihm KD geht ist es unmöglich dass dort auch UM geht.
 
Ich bin direkt be O2. Und ich bekomme sicherlich nicht das, wofür ich bezahle ;) Laut vertrag sind 5.000 - 12.000 kb/s möglich, die erreichte ich bzw. überschritt ich lange Zeit sogar. Seit Wochen bekomme ich aber nicht mal mehr die mindesleistung, 500 kb/s bekomme ich nicht mehr. Und KD geht bei mir nicht, war eine Fehlinformation.
 
Hallo
Kenneth Coldy schrieb:
Nein, ein solches Urteil gabs nicht.
Nur weil du nichts davon weißt so heißt es noch lange nicht das es das nicht gibt, es gbt selbstverständlich Gerichtsurteile zu diesem Thema:
Amtsgericht Fürth Az.: 340 C 3088/08:
http://www.online-und-recht.de/urte...te-340-C-3088-08-Amtsgericht-Fuerth-20090507/
Amtsgericht Kiel Az.: 106 C 21/11 und Amtsgericht Montabaur Az.: 15C 268/08 und Landgericht Düsseldorf Az.: 12 O 501/10:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/dsl-bandbreiten-ein-grosser-schwindel_045270.html

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heinz-Fiction
Wenn das langfristig so ist, dann kannst du sehr wohl raus. Protokollieren wie lange du welche Geschwindigkeit hast und die Firma darauf hinweisen das der Vertrag nicht erfüllt wird. Das ist in so einem Fall durchaus gegeben. Ich kann mir nicht vorstellen das O2 auf sowas nicht reagiert denn das ist ein grober Mangel an fehlender Leistung bzw. Vertragserfüllung. Im schlimmsten Fall zum Anwalt gehen.
 
Zum ersten Link ein Zitat aus einem Forenpost von 2011 zu diesem Thema: "Ein Urteil von Mai 2009 als aktuell zu bezeichnen ist - ähm - eigenartig."

Die Anbieter haben inzwischen ihre AGB geändert. Das Urteil basierte darauf das explizit ein Vertrag über 6000 Kbit/s zustande kam, die Leitung aber dauerhaft nur 3000 hergab.

Zum zweiten Link: Der klingt schon interessanter, obwohl ebenfalls schon 3 Jahre alt. Ohne den Inhalt und die Begründung des Urteils zu kennen läßt sich da alles mögliche hinein interpretieren, auch ein möglicher Bezug auf lediglich neu abgeschlossene Verträge.
 
Hallo
Kenneth Coldy schrieb:
Ein Urteil von Mai 2009 als aktuell zu bezeichnen ist - ähm - eigenartig.
Ich finde es eigenartig zu behaupten das es so ein Gerichtsurteil gar nicht gibt, da das Urteil nicht von einem höheren Gericht aufgehoben wurde ist es gültig.
"Du sollst nicht töten" ist vor ca. 2000 Jahren in Stein gemeißelt worden, ist das wegen dem Alter auch nicht mehr aktuell ?

Kenneth Coldy schrieb:
Die Anbieter haben inzwischen ihre AGB geändert.
2009 und 2011 stand auch schon "bis zu" in den AGB, an dem Punkt hat sich nichts geändert.
Die Gerichte haben geurteilt das mindestens ca. 50% vom zugesagten maximalen Wert ankommen müssen, bei 16 Mbit/s liegt der minimale Wert bei 6 MBit/s, ansonsten ist es eine Irreführung.

Das Urteil vom LG Düsseldorf 2011 wurde vom OLG Düsseldorf am 27.09.2012 Az. I-6 U 11/12 bestätigt (2012 hatte Vodafone die "Bis zu" Klausel auch in den Verträgen):
http://www.billiger-telefonieren.de...ge-klausel-im-vodafone-dsl-vertrag_32414.html
Zitat von dort:
"Vodafone darf in einem DSL-Vertrag nicht festlegen, dass ein Kunde an diesen gebunden ist, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann."
http://www.damm-legal.de/olg-duesse...e-als-die-bestellte-bandbreite-sind-unwirksam
Zitat von dort:
"Das OLG Düsseldorf hat auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbands in der Berufung eine Entscheidung des LG Düsseldorfs bestätigt, gemäß welcher Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters unzulässig sind, welche den Kunden bei Nichtverfügbarkeit auf eine niedrigere als die gewünschte (und vereinbarte) Bandbreite verweisen."

Kenneth Coldy schrieb:
Das Urteil basierte darauf das explizit ein Vertrag über 6000 Kbit/s zustande kam, die Leitung aber dauerhaft nur 3000 hergab.
Es wurde 6 MBit/s mit der Speedoption auf 16 MBit/s gebucht, bitte genauer lesen.

Kenneth Coldy schrieb:
Ohne den Inhalt und die Begründung des Urteils zu kennen läßt sich da alles mögliche hinein interpretieren
Genau aus diesem Grund habe ich die Aktenzeichen dazu geschrieben, damit man die Urteile bei Interesse googlen und lesen kann und nichts interpretieren muss.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Hallo

Ich finde es eigenartig zu behaupten das es so ein Gerichtsurteil gar nicht gibt

Zurecht, ich war im Irrtum. Was ich auch nicht leugnen will, obwohl es ursprünglich um "aktuelle" Urteile ging.

, da das Urteil nicht von einem höheren Gericht aufgehoben wurde ist es gültig.

Ja, gültig. Allerdings nur von begrenzter Aussagekraft für aktuelle Fälle. Es gibt in D bekanntlich keine Präzedenzfälle.

"Du sollst nicht töten" ist vor ca. 2000 Jahren in Stein gemeißelt worden, ist das wegen dem Alter auch nicht mehr aktuell ?

Weiß nicht, vielleicht sollten wir das die Würdenträger fragen die gewohnheitsmäßig ihren Gott verspeisen und seit jeher Mord und Totschlag abgsegneten, beauftragten und guthießen?

2009 und 2011 stand auch schon "bis zu" in den AGB, an dem Punkt hat sich nichts geändert.

Du kennst die AGBn der Verträge über die geurteilt wurde?

Die Gerichte haben geurteilt das mindestens ca. 50% vom zugesagten maximalen Wert ankommen müssen

Ähm, nein? Siehe "es gibt keine Präzedenzfälle".


Das Urteil vom LG Düsseldorf 2011 wurde vom OLG Düsseldorf am 27.09.2012 Az. I-6 U 11/12 bestätigt

Das Urteil lautete hier aber nicht das es ein Sonderkündigungsrecht gibt sondern das die im Urteil genannten Vertragsformulierungen (keine AGB wie ich ursprünglich annahm) unzulässig sind. Das Gericht hat keine Aussage über die Zulässigkeit oder unzulässigkeit bestimmter Geschwindigkeitsgrenzen getätigt.

Es wurde 6 MBit/s mit der Speedoption auf 16 MBit/s gebucht, bitte genauer lesen.

Hatte ich nicht genau genug gelesen, akzeptiert. Mir sagt die "Speedoption" nichts. Leider habe ich auch im Netz nicht wirklich erklärendes gefunden.

Genau aus diesem Grund habe ich die Aktenzeichen dazu geschrieben, damit man die Urteile bei Interesse googlen und lesen kann und nichts interpretieren muss.

Dankend zur Kenntnis genommen. Ich meinerseits habe mir das erste Aktenzeichen geschnappt und den Text gefunden. Beim zweiten ist mir das nicht gelungen. Soll nicht heißen dass da nichts zu finden ist, aber ich hab natürlich nur begrenzt Mühe drauf verwandt.
 
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