Hi
Es ist ja erlaubt, das Firmen Listendaten von Menschen anhäufen. Diese übermitteln ,bzw für fremde Werbung nutzen dürfen, ohne das es einer Einwilligung bedarf. Frei nach §28 BDSG.
Letzerer Fall, die Nutzung für fremde Werbung würde in der Theorie bedeuten, das der Adresshändler direkt für andere Firmen wirbt. Passiert aber nicht, sondern die Daten werden für eine einmalig Nutzung verwendet und gegen Geld an die werbende Firma gesendet ohne sie jedoch Datenschutztechnisch zu "übermitteln", um sie nachdem geworben wurde direkt wieder zu löschen. Jedenfalls ist das die Praxis die ich häufig sehe.
Meine Frage daraus, ist denn erlaubt, das die werbende Firma die erhaltenen Daten nach Nutzergruppen filtern darf, bspw nach Straße ,Stadtteil etc. So das das werbende Unternehmen nur gewisse Personen aus diesen erhaltenen Listendaten anwirbt. Quasi diese Werbung weiter personaliert.
Dies dürfte nach meinem Verständnis nicht erlaubt sein, denn eine Verarbeitung (also auch eine Filterung) der Daten ist nur denjenigen erlaubt die auch verantworlich sind für die Daten.
Was meint ihr?
Es ist ja erlaubt, das Firmen Listendaten von Menschen anhäufen. Diese übermitteln ,bzw für fremde Werbung nutzen dürfen, ohne das es einer Einwilligung bedarf. Frei nach §28 BDSG.
Letzerer Fall, die Nutzung für fremde Werbung würde in der Theorie bedeuten, das der Adresshändler direkt für andere Firmen wirbt. Passiert aber nicht, sondern die Daten werden für eine einmalig Nutzung verwendet und gegen Geld an die werbende Firma gesendet ohne sie jedoch Datenschutztechnisch zu "übermitteln", um sie nachdem geworben wurde direkt wieder zu löschen. Jedenfalls ist das die Praxis die ich häufig sehe.
Meine Frage daraus, ist denn erlaubt, das die werbende Firma die erhaltenen Daten nach Nutzergruppen filtern darf, bspw nach Straße ,Stadtteil etc. So das das werbende Unternehmen nur gewisse Personen aus diesen erhaltenen Listendaten anwirbt. Quasi diese Werbung weiter personaliert.
Dies dürfte nach meinem Verständnis nicht erlaubt sein, denn eine Verarbeitung (also auch eine Filterung) der Daten ist nur denjenigen erlaubt die auch verantworlich sind für die Daten.
Was meint ihr?