Nutzung pers. Daten für Zwecke der Werbung für fremde Angebote

Zhalom

Lt. Commander
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Hi

Es ist ja erlaubt, das Firmen Listendaten von Menschen anhäufen. Diese übermitteln ,bzw für fremde Werbung nutzen dürfen, ohne das es einer Einwilligung bedarf. Frei nach §28 BDSG.

Letzerer Fall, die Nutzung für fremde Werbung würde in der Theorie bedeuten, das der Adresshändler direkt für andere Firmen wirbt. Passiert aber nicht, sondern die Daten werden für eine einmalig Nutzung verwendet und gegen Geld an die werbende Firma gesendet ohne sie jedoch Datenschutztechnisch zu "übermitteln", um sie nachdem geworben wurde direkt wieder zu löschen. Jedenfalls ist das die Praxis die ich häufig sehe.

Meine Frage daraus, ist denn erlaubt, das die werbende Firma die erhaltenen Daten nach Nutzergruppen filtern darf, bspw nach Straße ,Stadtteil etc. So das das werbende Unternehmen nur gewisse Personen aus diesen erhaltenen Listendaten anwirbt. Quasi diese Werbung weiter personaliert.

Dies dürfte nach meinem Verständnis nicht erlaubt sein, denn eine Verarbeitung (also auch eine Filterung) der Daten ist nur denjenigen erlaubt die auch verantworlich sind für die Daten.

Was meint ihr?
 
Zhalom schrieb:
Hi

Es ist ja erlaubt, das Firmen Listendaten von Menschen anhäufen. Diese übermitteln ,bzw für fremde Werbung nutzen dürfen, ohne das es einer Einwilligung bedarf. Frei nach §28 BDSG.

Was meint ihr?

Nun, dies ist eben nicht erlaubt ! Damit erübrigt sich auch schon Deine weiterführende Frage automatisch !

Mal genau im Gesetzestext nachlesen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein das ist ausdrücklich erlaubt. Siehe §28 BDSG Absatz 3. Aber meine Frage ist nicht so einfach.
 
Zhalom schrieb:
Es ist ja erlaubt, das Firmen Listendaten von Menschen anhäufen. Diese übermitteln ,bzw für fremde Werbung nutzen dürfen, ohne das es einer Einwilligung bedarf.

(3) Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung ist zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat
Also ich an deiner Stelle wäre mir meiner Sache nicht so sicher.
 
Ok ich vermute das das Datenschutzrecht sehr kompliziert ist. Aber ich peppe meine Ursprungsfrage trotzdem weiter auf.

Was ist, wenn die für die Nutzung von personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle im Ausland ist, und zwar sagen wir British Virgin Islands.
 
Ganz einfach: Im Ausland gelten die Deutschen Gesetze nicht, sondern die ausländischen ! Hat ein Täter seinen Wohnsitz in Deutschland, und nutzt er die auf Virgin Island gespeicherten Daten in Deutschland, kann er in Deutschland dafür zur Rechenschaft gezogen werden, denn es ist ganz egal, wo er die Daten speichert, sobald er sie in Deutschland verwendet.

Umgekehrt kann die deutsche Justiz keine Wirtschaftssubjekt zur Rechenschaft ziehen, das seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, wenn er dort etwas tut, das gegen deutsche Gesetze verstößt.

Was im Übrigen die British Virgin Ilands im speziellen betrifft, kann ich Dir nicht genau sagen, ob die vollwertiges Ausland darstellen oder möglicherweise zur EU gehören oder nicht; falls ja gälte EU-Recht und dann sähe die Sache mit der Strafbarkeit im EU-Raum wohl anders aus !
 
Ja das würde mir auch einfallen. Meine anfängliche Diskussion führte allerdingse eine andere Frage, die ausländische Firma ist nur eine Erweiterung der Frage.

Und was EU Recht anbelangt habe ich keine Ahnung. Was kann man tun, wenn eine Firma aus Frankreich hierzulande (nach deutschem Recht unzulässig) wirbt. Dann gilt doch kein EU Recht ,sondern französisches oder? Was kann ich tun wenn die Tat nach französischem Recht relaubt ist. Und was kann ich tun wenn die Tat dort nicht erlaubt wäre? Nenne mir ein EU Recht nach dem ich was tun könnte.
 
Es gilt im jeweiligen Land innerhalb der EU immer das Landesrecht; wenn es aber in Frankreich beispielsweise keinen Datenschutz gäbe, dann dürfte man dort Handlungen vollziehen, die in Deutschland verboten wären; also zum Beispiel eine bestimmte Form der Datennutzung, die hierzulande verboten wäre. Allerdings darf diese Datennutzung dann keine Auswirkungen auf das deutsche Hoheitsgebiet haben, denn in diesem Moment würden die Franzosen gegen Deutsches Recht verstoßen und diese Verstöße könnten in Deutschland geanhndet und in Frankreich vollstreckt werden !
 
Ich habe gerade selbst geforscht https://www.datenschutzbeauftragter...dsg-im-internationalen-datenschutz-anwendbar/

$1 Absatz 5 BDSG, besagt ja praktisch alles. Stimmt nicht alles was du gesagt hast dela Cruz. Franzosen dürfen demnach in Deutschland Daten erheben und nutzen, sind aber nicht an unser Gesetz gebunden, sondern an ihres wenn Sie hier keine Niederlassung haben. Nicht-EU Staaten wären aber durchaus an BDSG gebunden.
Edit: achso verstehe du meinst wenn es dort keinen Datenschutz gäbe. Hab ich misverstanden

Eine weitere Frage: Bezogen auf §1 BDSG, gilt ein deutsches Unternehmen als Niederlassung im Sinne des Gesetzes wenn es Auftragsdatenverarbeitung für ein EU bzw Nicht-EU ansässiges Unternehmen durchführt? Auch bezogen auf meine erste Frage, wo das deutsche Unternehmen die Werbung bedruckt und versendet. =D
 
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Klar, ein deutsches Unternehmen bzw. ein Unternehmen mit operativem Sitz in Deutschland ist in seinem Handeln immer an die deutsche Gesetzgebung gebunden, auch wenn es "nur" im Auftrag eines nicht in D angesiedelten Unternehmen tätig wird.
 
Hmm irgendwie kommt das meiner Frage überhaupt nicht nahe. Das sind alles Selbstverständlichkeiten die du mir erzählst.

Ich bezog mich eigentlich mit meiner letzten Frage darauf, das ausländische (EU oder nicht k.a.) Unternehmen an deutsches Gesetz gebunden sind wenn sie hier eine Niederlassung haben. Deswegen war meine Frage ,ob ein deutsches Unternehmen im Auftrag auch eine Niederlassung darstellt. Ich meine gelesen zu haben ,das "Niederlassung" hier sehr breit gefasst wird.

Denn dann stellt sich die Frage, inwiefern das deutsche Unternehmen eine Auskunftspflicht hat. Oder ob es sich darauf berufen darf, das keine Übermittlung nach BDSG stattgefunden hat ,und man nichtmehr weiss woher genau die Daten gekommen sind die man genutzt hat. Aber mindestens gegeben ist das sie aus dem Ausland sind.
 
Ein deutsches Unternehmen, das im Auftrag tätig ist, bleibt dennoch ein deutsches Unternehmen und wird niemals Niederlassung des Auftraggebers sein können ! Und Niederlassungen ausländischer Unternehmen sind an die deutschen Gesetze gebunden, soweit sie im Gültigkeitsbereich deutscher Gesetze operativ tätig sind !

Und bei Gesetzesverletzungen schütz Nichtwissen niemals vor Strafe !
 
Ok sagen wir ,ein nicht EU Land erhebt und verwendet pers. Daten nach deutschem Recht unrechtmäßig. Bspw die Art der Datenerhebung ist illegal, die Verarbeitung auch. Die Datenschutz Auskunft ist mangelhaft. Verstehen tun die einen auch nicht weil die kein Deutsch können etc..

Das deutsche Unternehmen wird im Auftrag tätig, und betreibt mit deren pers. Daten ein Callcenter für Meinungsforschung. Das deutsche Unternehmen hat für die Daten bezahlt, offensichtlich hat das ausländische Unternehmen selbst kein Interesse an der Meinungsforschung, sondern nur am Verkauf der Daten. Allerdings beruft sich das deutsche Unternehmen auf Autragsarbeit.

Verhält sich das deutsche Unternehmen rechtmäßig? Und wie lässt sich das festmachen
 
Die Daten sind im Auland legal aber nach deutschem Recht illegal gespeichert worden, wenn ich Dich rrichtig verstanden habe; also können Sie auch im Inland niemals legal verwendet werden - egal ob von einer Niederlassung des ausländischen Unternehmens oder von einem selbständigen deutschen Rechtssubjekt - illegale Daten bleiben illegale Daten im Inland !

...... auf Tuvalu werden Euros gefälscht, was dort nicht verboten sein mag. Dann werden diese gefälschten Euros an ein Deutsches Unternehmen oder eine Niederlassung in Deutschland weitergegeben ..... weil die Herstellung auf Tuvalu nicht strafbar war, kann man jetzt mit dem nach Deutschland verbrachten (Falsch)-Geld nach Herzens Lust zum shopping gehen ....... oder nicht oder doch oder was oder so ähnlich ?
 
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Alles klar. Ich glaub ich verstehe das jetzt mit meiner ersten Frage.

Witzigerweise wäre ja der Umkehrschluss, was in einem anderen EU Land rechtmäßig ist, darf auch hier gemacht werden. Auch wenn es eine deutsche Firma abwickelt. Weil die können sich ja darauf berufen, das keine Daten nach Deutschland übermittelt wurden. Also Datenverarbeitung ausschliesslich im anderen EU Land. Und somit kann auch nicht gegen Datenschutzgesetz verstossen werden. Ob dann Werbung hierzulande trotzdem bedruckt werden darf, das weiss ich aber nicht. Weil zum Bedrucken der Werbung in D müssen ja Daten in D verwendet werden. Aber meinem Verständnis nach müssen die Daten dafür nicht übermittelt werden. Denn es kann sich ja auch um Autragsdatenverarbeitung handeln. Glaub ich.. Aber naja egal.. Alles zu kompliziert.

Was meine Frage betrifft, wenn die deutsche Firma die Daten mit Ihrem eigenen Kundenstamm abgleicht, und gleichzeitig behauptet das ihm die Daten nie übermittelt wurden, und obendrein nicht erwähnt wer verantwortlich für die Daten ist, dann liegt wohl ein Verstoss vor oder? Kann man das so sagen? Gegen was wird dann eigentlich verstossen.

Und angenommen dieser Fall wäre so gelegen, und wenn die deutsche Firma die verantwortliche Stelle (welche ausserhalb der EU ist) auf Nachfrage nachreicht, aber eben diese Stelle die Verantwortung nicht bestätigt. Ist das auch ein Verstoss, und wenn ja von welcher Firma und ein Verstoss gegen was?
 
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Zhalom schrieb:
Alles klar. Ich glaub ich verstehe das jetzt mit meiner ersten Frage.

Witzigerweise wäre ja der Umkehrschluss, was in einem anderen EU Land rechtmäßig ist, darf auch hier gemacht werden. Auch wenn es eine deutsche Firma abwickelt. Weil die können sich ja darauf berufen, das keine Daten nach Deutschland übermittelt wurden. Also Datenverarbeitung ausschliesslich im anderen EU Land. Und somit kann auch nicht gegen Datenschutzgesetz verstossen werden. Ob dann Werbung hierzulande trotzdem bedruckt werden darf, das weiss ich aber nicht. Weil zum Bedrucken der Werbung in D müssen ja Daten in D verwendet werden. Aber meinem Verständnis nach müssen die Daten dafür nicht übermittelt werden. Denn es kann sich ja auch um Autragsdatenverarbeitung handeln. Glaub ich.. Aber naja egal.. Alles zu kompliziert.

Nein, hier darf nix gemacht werden, was hier nicht legal ist, auch wenn das in anderen EU-Landen tausendmal legal wäre ! Es handelt sich ja immer um deutsche Daten, die entweder illegal in Deutschland erfasst wurden oder auf eine Art und Weise im Ausland bearbeitet wurden, welche diese Daten bei einer Weiterverwendung im Inland eben zu illegalen Daten macht.


Zhalom schrieb:
Was meine Frage betrifft, wenn die deutsche Firma die Daten mit Ihrem eigenen Kundenstamm abgleicht, und gleichzeitig behauptet das ihr die Daten nie übermittelt wurden, und obendrein nicht erwähnt wer verantwortlich für die Daten ist, dann liegt wohl ein Verstoss vor oder? Kann man das so sagen? Gegen was wird dann eigentlich verstossen.

Nun ja, es wird dagegen verstoßen, dass illegale Datenbestände im Inland benutzt werden ! Aber: wo kein Kläger ist und das beweisen könnte, wird natürlich auch kein Richter sein !




Zhalom schrieb:
Und angenommen dieser Fall wäre so gelegen, und wenn die deutsche Firma die verantwortliche Stelle (welche ausserhalb der EU ist) auf Nachfrage nachreicht, aber eben diese Stelle die Verantwortung nicht bestätigt. Ist das auch ein Verstoss, und wenn ja von welcher Firma und ein Verstoss gegen was?

Wenn ich diese Frage richtig verstehe, dann räumt die inländische Firma durch die Beantwortung der "Nachfrage" ja offensichtlich schon ein, dass die Daten illegal sind; da bedürfte es dann keiner Bestätigung von wem auch immer mehr, dass eine andere Firma die Daten (ggfls. im Ausland legal) aufbereitet hatte. In dem Moment, wo nach deutschem Recht illegal gewonnene Daten im Geltungsbereich des deutschen Rechts in Erscheinung treten, ist auch der Rechtsverstoß inherent !
 
Tut mir leid, aber ich habe das Gefühl das hier nicht auf das Gespräch eingegangen wird. Deswegen lass ich das Thema ruhen.
 
Bitte was? Du stellt in so ziemlich jeden Post ein neues Szenario auf und hier wird nicht auf die Frage eingegangen? Okay....

Das Thema ist imho aber auch zu groß und komplex für ein Forum. Ein Anwalt kann da sicherlich besser beraten.
 
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