Twostone schrieb:Absicherung mit 2A LSS, ggf. sogar mit (kleineren) Schmelzsicherungen, wieso nicht? Ich bin zwar kein Experte der Hausinstallation, aber 0,75mm² wird durchaus oft im Schaltschrankbau und in der Steuerungstechnik verwendet, sowie auch bein Zuleitungen für Kleinleistungs-Verbraucher. Solange der Leitungsschutz passend bemessen ist, spricht einer Verwendung von 0,75mm² nichts gegen (es sei denn, es wäre eine Beleuchtungseinrichtung, hier gilt tatsächlich die Richtlinie von mindestens 1,5mm² bei Leuchtstoffröhren).
Nun, wenn man kein Experte ist...
DIN VDE 0100 Teil 520, Mindestquerschnitte nach mechanischer Festigkeit. Unter 1,5mm² bei Kupfer ist nicht zulässig bei fest verlegten Kabeln oder Mantelleitungen.
Twostone schrieb:Drehstrom, ja. Einphasig wären es ~91A.
ok, das stimmt zwar aber laut TAB sind einphasige Anschlüsse nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig
also doch Drehstrom