Kleinwasserspeicher oder Durchlauferhitzer

Twostone schrieb:
Absicherung mit 2A LSS, ggf. sogar mit (kleineren) Schmelzsicherungen, wieso nicht? Ich bin zwar kein Experte der Hausinstallation, aber 0,75mm² wird durchaus oft im Schaltschrankbau und in der Steuerungstechnik verwendet, sowie auch bein Zuleitungen für Kleinleistungs-Verbraucher. Solange der Leitungsschutz passend bemessen ist, spricht einer Verwendung von 0,75mm² nichts gegen (es sei denn, es wäre eine Beleuchtungseinrichtung, hier gilt tatsächlich die Richtlinie von mindestens 1,5mm² bei Leuchtstoffröhren).

Nun, wenn man kein Experte ist... :D

DIN VDE 0100 Teil 520, Mindestquerschnitte nach mechanischer Festigkeit. Unter 1,5mm² bei Kupfer ist nicht zulässig bei fest verlegten Kabeln oder Mantelleitungen.

Twostone schrieb:
Drehstrom, ja. Einphasig wären es ~91A.

ok, das stimmt zwar aber laut TAB sind einphasige Anschlüsse nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig ;)
also doch Drehstrom
 
[FONT=Arial, Lucida Grande, Lucida Sans Unicode, Verdana, Helvetica, sans-serif]Zwischenzeitlich hat der Thread durch seine wissenschaftliche Forschungsarbeit ein Berechtigung in diesem Forum erhalten.
Fragt sich nur, wie oft dieses Thema noch behandelt werden muß. Die Frage gab es schon gefühlte 999 mal im Forum.
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heronimo schrieb:
DIN VDE 0100 Teil 520, Mindestquerschnitte nach mechanischer Festigkeit. Unter 1,5mm² bei Kupfer ist nicht zulässig bei fest verlegten Kabeln oder Mantelleitungen.

Titel des Werkes: "Errichtung von Niederspannungsanlagen". Hier handelt es sich aber nicht um eine Energieverteilung, sondern direkt um den Anschluß eines Verbrauchers. Allerdings, wie gesagt, ist Hausinstallation für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Ansonsten komme ich selten in die Verlegenheit, kleine Querschnitte als Zuleitung legen zu müssen, meist handelt es sich dann eher um Signalleitungen. Für den direkten Anschluß verwende ich selber auch nicht unter 1,5mm², meist eher über 10mm² ;). Alles also eigentlich nur Theorie. 0,75mm² gehört für mich in die Spielzeug- und Heimwerker-Ecke. Oder eben MSR/Schaltschrankbau.

heronimo schrieb:
ok, das stimmt zwar aber laut TAB sind einphasige Anschlüsse nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig

TABs sind regionsabhängig, oftmals bieten sie gar noch Schlupflöcher. Hatte mal von EDF eine Sondererlaubnis bekommen, eine bestimmte Anlage an einphasig 200kVA aufzuschalten (temporär, da kritische Infrastruktur, aber eben zu dieser Zeit kein passender Netzanschluß verfügbar, nur einphasig).
In der Industrie gibt es ganz andere Spielmöglichkeiten/Lastszenarien als in Privathaushalten. In einem aber stimme ich Dir sehr gerne zu: Warum einphasig, wenn man auch einen Drehstromverbraucher nutzen kann? Letztere sparen nicht unerheblich Kupfer in größeren Installationen.
 
@ Twostone,

in der 0100 Teil 520 sind die Tabellen mit der Strombelastbarkeit, die sollten dir eigentlich geläufig sein.

Klar die TAB kann jedes EVU abwandeln aber letztlich unterscheiden sie sich nur in regionalen Nuancen und lassen sich selbstverständlich in Absprache auch umgehen.
BTW, ich bin zwar nicht mehr für Hausinstallation zuständig aber auch in "meiner" Automatisierungstechnik ist die DIN zu beachten, egal ob der Motor 200kW oder 2kW Leistung hat spätestens die Leuchte die das Drama illuminiert ist dann quasi Normalinstallation.
 
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