DEVK, nach Unfall mit ungeklärter schuld unbezahlbar hochgestuft was kann ich machen?

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Guten Tag.

Ich hatte am 8.8 einen Autounfall...

Kurz nochmal erklärt, ein Auto ist sehr dicht hinter mir gefahren und fühlte sich wohl provoziert weil ich strich 50 gefahren bin, er überholte und bremste mich aus, ich natürlich hinten rauf, gab überhaupt keine Chance zu reagieren. Ich hab 2 Zeugen und 1 ne hat auf jeden fall eine aussage gemacht der andere weiß ich nicht, ich glaube aber schon. Beide waren auf meiner Seite.

Nun, ich war bis jetzt auf 75% eingestuft, und zahl Jährlich ca. 1200€, viel Geld..
Nun, das Geld vom Unfall hab ich immernoch nicht, Schuldfrage ist ebenfalls noch nicht geklärt, weder mein Anwalt noch ich haben bescheid bekommen da flattert schon die Beitragsrechnung für nächstes Jahr durch die Tür, 20% wegen dem Unfall hochgestuft, fast 1800€ pro Jahr, viel zu viel Geld !!!!!!


So jetzt ist die Frage was kann ich machen, ich werde jedenfalls keine bzw sehr ungerne 1800€ Zahlen, obwohl ich Nichtmal schuld war, aber das lässt sich ja nur durch die Zeugen beweisen. Ich bin so wütend:mad:

Die Versicherung stellt sich relativ Stur, mir wurde auch gesagt wenn ich kündige und wechsel wird mein aktueller %satz der neuen Versicherung übergeben.

Das Problem ist das ich "Fahranfänger" bin, hab seit ca. 2 Jahren mein Füherschein und fahre seit diesem Jahr mein eigendes Auto.
Das Auto läuft auf meine Mama als Zweitwagen... Was für Möglichkeiten gibt es nun für mich wenn sich die Versicherung quer stellt ?

Vielen Dank :(
 
du hast doch nen anwalt an deiner seite. Was sollen wir dir hier für hilfreiche Tipps geben?
 
Das vielleicht nicht - aber der Anwalt kann Dir sagen ob Dich die Versicherung im vorliegenden Fall hochstufen kann. Ausser Dir und dem Anwalt kann das nämlich keiner beurteilen!
 
Hat deine Versicherung irgendwas gezahlt (an dich oder den Gegner) Wenn ja, wirst du hochgestuft, wenn nicht dann gibt es keinen Grund zur Hochstufung. Was hat denn deine Versicherung dazu gesagt, du hast doch bestimmt dort nachgefragt, bevor du hier gepostet hast?
 
Bis das ganze geklärt ist, würde ich eventuell mal das Auto nur haftplichtversichern. Du hast selber gesagt dass 1800€ zu viel sind. Bevor du dich dann verschuldest, solltest dann lieber mal nur auf die Haftpflicht ausweichen. In der Zeit kannst du dich dan am besten mit deinem Anwalt um die Prozente kümmern. Ich bin mir sicher dein Anwalt kann dir da bessere Tipps geben als wir es können.
 
Und es werden keine % uebermittelt(die legt jede versicherung selbst fest) sondern die schadenfreiheitsklasse. Nach dem unfall bist du sicherlich rund 2 hochgestuft worden(da gibt es tabellen an die sich jeder versicherer halten muss). Was faehrst du bitte fuer ein auto bei 1200€ im jahr? Ich fahre einen 2,0l tdi volvo v50 mit sf6 (bei meiner versicherung 50%)und bin im jahr mit teil und vollkasko bei ~ 600€
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Deinem Pkw-Haftpglichtversicherungsvertrag "überlässt" Du Deiner Versicherung regelmäßig die Regulierung von Unfällen, die Du hast.

Bei einem Unfall sind Ansprüche
a) Du --> Unfallgegner und
b) Unfallgegner --> Du
zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

Natürlich dürfte man glauben, dass auf beiden Seiten insgesamt ein Prozentsatz des Schadens erstattet wird, der sich zu 100% addiert.
Das ist jedoch nicht (immer) der Fall.

Du meldest Deine Ansprüche beim Gegner bzw. dessen Versicherung an, dann einigst Du Dich mit der auf eine Haftungsquote oder lässt diese gerichtlich feststellen. Die Entscheidung, welchen Prozentsatz man Dir reguliert, liegt allein bei der gegnerischen Versicherung bzw. beim Gericht.

Genauso ist es aber auch anders herum:
Dein Unfallgegner meldet seinen Schaden bei Deiner Haftpflicht und einigt sich mit dieser auf eine Quote bzw. lässt diese gerichtlich feststellen. Auch auf "Deiner" Seite entscheidet allein Deine Versicherung.

Das entscheidende an dieser Sache:
Die Versicherungen dürfen den Schaden mehr oder weniger regulieren, wie sie wollen; sie müssen dabei lediglich rechtmäßig, verhältnismäßig und zweckmäßig vorgehen:

Heißt zu Deutsch:
Wenn Du meinst, Deine Versicherung dürfe dem Unfallgegner keine Quote ersetzen, ist das eine Sache.
Wenn die Versicherung aber meint, aus Gründen der Zweckmäßigkeit (z.B. Prozesskostenrisiko, etc.) dem Gegner eine Quote zu erstatten kann sie das problemlos.
Und da es häufig sehr schwer ist, wenigstens eine Quote von 20-30% der Haftung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden, erstatten viele Versicherungen dem Unfallgegner lieber einige Prozent, als sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen.

Wahrscheinlich hat also Dein Unfallgegner bereits Schäden bei Deiner Versicherung angemeldet und diese hat wenigstens einen Teil gezahlt.

Dagegen kannst Du höchstwahrscheinlich nicht viel unternehmen; es sei denn, es ist erwiesen, dass der andere vorsätzlich gehandelt hat, was nahezu unmöglich nachzuweisen ist. Ansonsten kannst Du nur überprüfen (lassen), ob die Hochstufung korrekt ist und die neuen Beträge korrekt errechnet sind.

LG, gogo
 
Hallo
airliveman schrieb:
er überholte und bremste mich aus, ich natürlich hinten rauf, gab überhaupt keine Chance zu reagieren.
Wenn du hinten auffährst bist du in der Regel schuld, du hättest einen größeren Abstand halten müssen.

airliveman schrieb:
Ja und was sollen die in dem Fall bringen ? Die können aussagen das der andere dich überholt und gebremst hat, trotzdem musst du ausreichend Abstand halten.
Wenn irgend etwas unklar ist dann gibt es für jeden eine Teilschuld, wobei du wegen dem auffahren die größere Teilschuld bekommst.
Das er absichtlich gebremst hat wirst du Ihm nicht nachweisen können, er kann sagen er hat eine Katze gesehen und deswegen gebremst oder geniest/gehustet und instinktiv gebremst, genau für solche Fälle ist der Mindestabstand eingeführt worden.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Wenn du hinten auffährst bist du in der Regel schuld, du hättest einen größeren Abstand halten müssen.

Auch wenn ich die ganze Geschichte mal wieder merkwürdig finde muss ich aber hierzu sagen: Das stimmt so defintiv nicht.
Wäre so als wenn ich sagen würde das alle die gerne Schokolade essen, Dick sind.......
 
Hallo
Silica schrieb:
Das stimmt so defintiv nicht.
Meine Aussage ist absolut richtig.

Tomislav2007 schrieb:
Hallo
Wenn du hinten auffährst bist du in der Regel schuld, du hättest einen größeren Abstand halten müssen.
...
Wenn irgend etwas unklar ist dann gibt es für jeden eine Teilschuld, wobei du wegen dem auffahren die größere Teilschuld bekommst.
Wer hinten auffährt ist in der Regel schuld, entweder zum großen Teil oder komplett, das jemand der auffährt ohne (Teil)Schuld aus der Sache raus kommt gibt es fast gar nicht.
Das er absichtlich gebremst hat wirst du Ihm nicht nachweisen können, er kann sagen er hat eine Katze gesehen und deswegen gebremst oder geniest/gehustet und instinktiv gebremst.
Zeugen die im auffahrenden Auto sitzen und den Unfall nur von hinten sehen und durch den Unfall selbst geschockt sind bringen nicht viel: http://www.verkehrslexikon.de/Module/AuffahrBremsen.php
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen wo der vorausfahrende die komplette Schuld bekommt, diese Ausnahmen treffen hier aber nicht zu: http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Verkehrsrecht/Unfall/Auffahrunfall.html
Zitat von dort:
"Für den Fall, dass der Unfallhergang nicht aufgeklärt werden kann, hat dies für den – eigentlich - unverschuldet Auffahrenden die missliche Folge, dass er nur einen Teil seines Schadens ersetzt bekommt. Schlimmer noch: Macht der andere Beteiligte seine Ansprüche geltend und erhält er diese von der Kfz-Haftpflicht des Auffahrenden auch anteilig ersetzt, führt dies zu einer Prämienrückstufung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung."

http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/1862-auffahrunfall-wer-drauffaehrt-ist-schuld
Zitat von dort:
"Allein durch die Tatsache, dass der Vorausfahrende plötzlich und unerwartet stark abbremst, ist der Anscheinsbeweis noch nicht erschüttert. Dieses Verhalten ist grundsätzlich im Straßenverkehr einzuberechnen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO), es sei denn, der Vorausfahrende ist ohne zwingenden Grund „in die Eisen gestiegen“ (§ 4 Abs. 1 Satz 2 StVO)."
Zitat von dort:
"Bei einem Auffahrunfall aufgrund starken Abbremsens wegen eines Tieres trifft den Vorausfahrenden eine (Mit-)Schuld, wenn das Tier klein ist (z.B. Katze) und keine Gefahr für die Insassen bei einer Kollision besteht."

http://www.focus.de/auto/ratgeber/r...er-auffaehrt-hat-immer-schuld_aid_584238.html
Zitat von dort:
"Wichtig dabei: Wer für Igel, Eichhörnchen und Frosch bremst, verliert ebenfalls vor Gericht. Kommt es deswegen zu einem Unfall, so muss der Fahrer zumindest einen Teil des Schadens selbst tragen."

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tomislav
Naja, ich überhole dich, schere 1m vor dir rein und steig in die Eisen.
Wer ist Schuld ;)
Ganz bestimmt nicht du, denn ich hab dich ja dann fast geschnitten und du hattest keine Chance.
Du kannst ja keinen Abstand halten, wenn da einer angerast kommt und plötzlich überholt/vor dir einschert.

Auch wenn das natürlich sehr "krass" fomuliert ist, ist das ein klarer Fall wo der auffahrende NULL Schuld hat, da eben keine Reaktionszeit/Vorraussehen möglich.

Ebenso technische Defekte, Bremsen versagen, etc. pp - hier dann aber natürlich die Fahrlässigkeit mit bspw. total abgeranzten Bremsscheiben zu beachten.
 
Hallo Leute, es geht hier absolut nicht um die Schuldfrage !

@SaarL hat es richtig erfasst, mit "überhole dich, schere 1m vor dir rein und steig in die Eisen.", beide Zeugen sind unabhängig, und waren an unterschiedlichen stellen genau am Unfallort.

Es war mit voller absicht, fertig aus. Er stieg ja auch noch lässig aus und lehnte sich an seiner tür an und schaute nichtmal nach hinten sondern nur grinsend nach vorn ....




Nochmal zum Thema. Ich denke es gibt nur einen Weg mit der Versicherung.

Ich würde Kündigen zum Jahresende, bzw meine Mutter ( Versicherungsnehmerin ), ich bin nur als Fahrer eingetragen und Halter.
Und denn würde ich eine Haftplicht auf meinen Namen abschließen wo ich alleiniger Fahrer bin.
Somit fang ich quasi bei 0 an und kriege meine Prozente runter. Bei meiner jetzigen Versicherung bleibe ich auf gar keinen fall.
 
airliveman schrieb:
Hallo Leute, es geht hier absolut nicht um die Schuldfrage !
Du hast dich doch beschwert das du eine Teilschuld oder Schuld bekommen hast und deswegen die Prozente gestiegen sind, hättest du keine Teilschuld oder Schuld an dem Unfall wären die Prozente nicht gestiegen.

airliveman schrieb:
Ich würde Kündigen zum Jahresende, bzw meine Mutter ( Versicherungsnehmerin ), ich bin nur als Fahrer eingetragen und Halter.
Und denn würde ich eine Haftplicht auf meinen Namen abschließen wo ich alleiniger Fahrer bin.
Somit fang ich quasi bei 0 an und kriege meine Prozente runter.
Wenn du schreibst das bisher deine Mutter die Versicherungsnehmerin war dann sind die 75% (plus der jetzigen Zurückstufung) von deiner Mutter.
Wenn du das Auto jetzt auf dich zuläßt fängst du als Fahranfänger mit noch mehr Prozenten an oder wenn du die Prozente von deiner Mutter übernimmst bleibt es bei der Erhöhung durch den Unfall.
Wenn du den Führerschein nur 2 jahre hast und noch nie ein Auto auf dich zugelassen hattest und du nicht die Prozente von deiner Mutter übernehmen kannst/willst dann fängst du bei SF0 also 200% an.
Du kannst diese Erhöhung der Prozente nicht umgehen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch, bei Allsecur Autoversicherung mit SF: 0 100% ausgerechneter Beitrag pro Jahr auf mich 1300€
Du fängst aber nicht mit 100% sondern mit 240% an.
Fahranfänger erhalten automatisch die Schadenfreiheitsklasse 0, das entspricht einer Prozentsatz Ihrer Prämie von 240%. Falls Sie erstmals ein Auto auf Ihren Namen anmelden, haben aber mindestens schon 3 Jahre den Führerschein, werden Sie in die günstigere Rabattklasse ½ eingestuft.
 
Ich habe hier ein bisschen aufgeräumt. Weiteres Offtopic wird kommentarlos versenkt.
 
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