Handy mehrfach in Garantiezeit zurückgegeben - Neuwert?

Nitroshock

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Guten Tag,

Ich habe mir am 08.07.2013 Ein HTC One in einem Internetshop gekauft.
Mittlerweile habe ich es zum 3. Mal einschicken müssen, da immer neue Fehler am Handy aufgetreten sind.

Es wurde am 05.08.13, am 27.09.13 und am 23.10.13 von mir eingeschickt.
An allen Schäden war ich selbst absolut unbeteiligt, deswegen wurde es auch immer repariert.

Als ich das gerät nach der letzten Reparatur bekommen habe, habe ich es leider selbst beschädigt.
Die untere Box ist kaputt, kratzt bei Musikwidergabe und das Metall darüber ist verkratzt. Sonst war das Handy weiterhin voll funktionsfähig, weswegen ich es weiter verwendet habe.

Vor kurzem ist das Gerät aber erneut kaputt gegangen:
Die Lautstärkewippe ist defekt, man kann deshalb nicht mehr lauter machen. Außerdem ist ein schwarzer Fleck in der Kamera, den man auf jedem geschossenen Foto erkennen kann.
Außerdem hängt es sich manchmal grundlos auf und verfasst dann einen Fehlerbericht.

Ich könnte das Gerät ja wahrscheinlich wieder einmal reparieren lassen. Mittlerweile hat der Internetshop mein Vertrauen aber verloren.
Es treten die gleichen Fehler (z.B. Schwarzer Fleck, Kamera) nach vorherigem reparieren wieder auf. Außerdem wurde das Gerät ein mal nachdem ich es eingesendet habe zurückgeschickt, ohne es zu reparieren.
Es befand sich nach der letzten Einsendung nur ein Schrieb in der Verpackung, dass keine Fehler festgestellt werden konnten.
Zu diesem Zeitpunkt war der kamerachip komplett kaputt, ich musste also das Handy erneut einschicken und erst beim zweiten mal wurden die Fehler repariert.


Genau deswegen will ich das Handy eigentlich irgendwie loswerden.

Ich habe gelesen, dass ich nach der dritten Einsendung während der Garantiezeit eigentlich das Recht auf den Kaufpreis habe.
Wie oben beschrieben habe ich das Gerät aber leider beschädigt.

Ich gehe deswegen davon aus, dass mein Internetshop mir den Preis nicht erstatten muss.

Wenn ich die untere Box aber selbst repariere und es dann einsende, habe ich dann das Recht auf den Kaufpreis?
Gibt es sonst irgend eine Möglichkeit das Handy loszuwerden?



Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Schneider
 
Nun, zum Ersten wäre da einmal zu klären, ob Du bei den bisherigen Reparaturversuchen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hattest bei Deinem Händler oder ob Du nur die Garantie des Herstellers in Anspruch genommen hast.

Unabhängig davon wirst Du wegen der durch Dich verursachten Beschädigung IMHO wohl eher überhaupt keine Ansprüche mehr geltend machen können. Und ein Umtausch- oder Rückgaberecht wegen dreimaliger vergeblicher Garantiereparatur gibt es schon gar nicht !
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Und ein Umtausch- oder Rückgaberecht wegen dreimaliger vergeblicher Garantiereparatur gibt es schon gar nicht !

freilich gibts das. 3x erfolglose reparatur beim selben fehler = wandlung ! (rückgabe)
müsste jetzt aber ewigkeiten googlen, daher hier nur mal kurz ein auszug:
Rücktritt vom Kaufvertrag (ugs. Rückgabe): Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist. Für diese Möglichkeit kann sich der Käufer allerdings nur entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung des Verkäufers gescheitert ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Reklamation

gibts schon allein von dem gesichtspunkt her:
ich könnte dir für 1000 euro irgendwelchen müll verkaufen und schicks solange hin und her bis du keinen bock mehr hast. rein rechtlich hättest du ohne solche gesetze nix in der hand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie ist nicht Gewährleistung.
Waren die Reparaturen Garantie oder Gewährleistungleistungen? Ist dem TE klar, dass der Händler im nicht den vollen Kaufpreis erstatten muss? Das Gerät ist mittlerweile über ein Jahr alt, da wird ordentlich abgezogen.
 
"von mir eingeschickt" deutet eher darauf dass sich der TE an den Hersteller gewandt hat anstatt an den Händler!

Selbst wenn dein Händler den Rücktritt anerkennt, kann er die den Zeitwert auszahlen!
 
cruse schrieb:
freilich gibts das. 3x erfolglose reparatur beim selben fehler = wandlung ! (rückgabe)
müsste jetzt aber ewigkeiten googlen, daher hier nur mal kurz ein auszug:

Eben nicht, diese Dinge muss man immer relativ betrachten ! Deshalb hatte ich gefragt, ob der TE Gewährleistung beansprucht hatte oder Garantie ! Bei der Garantie, die gegenüber dem Hersteller geltend gemacht wird, gibt es das Rückgaberecht nach dreimaligen erfolglosen Reparaturversuchen nicht - gegenüber dem Hersteller gibt es für den TE überhaupt kein Rückgaberecht bzw. keine Wandlung !

Das gibt es nur nach dem Gewährleistungsrecht gegenüber dem Händler; hat er aber bisher gar keine Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend gemacht, sondern wie vorliegend offenbar Garantieleistungen gegenüber dem Hersteller, dann ist sein Gewährleistungsanspruch inzwischen in soweit verfristet, als inzwischen der TE nachweisen müsste, dass der zu beanstandende Mangel bereits zum Zeitpunkt des Erwerbes vorlag.

Dafür hat er aber inzwischen offenbar ganz, ganz schlechte Karten bzw. durch die inzwischen von ihm am Gerät selbst verursachte Beschädigung könnte der Händler sich leicht dadurch herausreden, dass dieser Schaden ursächlich wäre für irgendwelche anderen noch bestehende Mängel an der Sache.

Alles entweder überhaupt nicht mehr zu beweisen oder wenn, dann mit eventuellem erheblichen finanziellen (Gutachten) und rechtlichen (Anwalt/Gerichte) Aufwand, der aus meiner Sicht der Dinge so wie es bislang den Anschein für mich hat, wegen fehlender Erfolgsaussichten sinnlose Vergeudung von Ressourcen und Nerven bedeutete.

In diesem Falle könnte man dem TE dann nur raten, weiter die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, sofern die noch besteht, und ggfls. das Gerät so oft zum Hersteller einzusenden, bis dem die Reparatur endlich gelingt oder er genervt das Gerät vielleicht aus Kulanz freiwillig austauscht !
 
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Wie bekommst du dein handy so oft kaputt?

Die untere Box ist kaputt, kratzt bei Musikwidergabe und das Metall darüber ist verkratzt." deutet auf einen sehr naiven umgang mit dem telefon hin. Zur gewaehrleistung und garantie wurde ja alles gesagt. Finde es jedes mal wieder interessant wie wenig wissen dazu bei vielen vorhanden ist und wie es immer und immer wiedr durcheinander geworfen wird.
 
Danke erstmal für die Antworten!

Die drei Rücksendungen waren an den Händler, also an den Internetshop in dem ich auch schon im ersten Thread sprach.
Dass mir mittlerweile kein Neugerät oder Kaufpreis zusteht habe ich mir schon fast gedacht.


Scythe1988 schrieb:
Wie bekommst du dein handy so oft kaputt?
Die untere Box ist kaputt, kratzt bei Musikwidergabe und das Metall darüber ist verkratzt." deutet auf einen sehr naiven umgang mit dem telefon hin. [...]

Hier muss ich mich verteidigen. Ich gehe ansonsten gut mit meinem Handy um, auch Bildschirm und Kamera sind frei von Kratzern.
Die Box habe ich bei einem unglücklichen Unfall kaputt gemacht, indem ich mein Handy fallen gelassen habe.

Sonstige Beschädigungen sind aber definitiv nicht von mir. Der Fleck in der Kamera z.B. oder Die Lautstärkewippe sind durch normalen Alltasgebrauch entstanden.


Was ist jetzt meine beste Option? Muss ich den Händler anschreiben zu dem ich es schon drei mal geschickt habe?
Wenn ich jetzt am liebsten ein neues Handy wollte, wie soll ich die Situation dann am schlausten lösen?


Danke im Voraus,
Florian Schneider
 
Wenn Du zuvor tatsächlich dreimal beim Händler reklamiert hattest, stünde Dir normlerweise definitv das Rückgaberecht nach dreimaliger erfolgloser Reparatur zu. Allerdings auch hierfür hast Du inzwischen schlechte Karten, denn Du hast ja leider die Halbjahresfrist verstreichen lassen, während der Dein Händler beweispflichtig gewesen wäre.

Jetzt ist es so, dass der Händler nun durchaus behaupten könnte, der oder die Mängel wären im Zeitpunkt des Erwerbs noch gar nicht vorgelegen, dann wäre er nämlich auch nicht gewährleistungspflichtig und könnte einfach Dein Ansinnen zurückweisen. Wie willst Du dann das Gegenteil beweisen ?

Das ist so gut wie unmöglich ! Ganz besonders in Deine Falle auch wegen der Tatsache, dass Dein Handy nun einen von Dir verursachten Brachialschaden aufweist, auf den der Händler leicht die anderen Schäden als Ursache schieben könnte.

Das einzige, was Du machen kannst, ist vom Händler den Austausch des Gerätes zu verlangen; verweigert er Dir das, hast Du keine Chance und musst damit leben !
 
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Waren die drei Rücksendungen alle wegen des gleichen Fehlers? Das geht aus der Antwort nicht hervor. Allerdings sind die Chancen für eine Reparatur nach einer von dir verursachen Beschädigung eher minimal. Der Händler/Hersteller wird die Schäden dem Sturz zuschreiben und dann darfst du beweisen, dass dem nicht so ist. Das ist ohne Gutachter nahezu unmöglich.
 
Evil E-Lex schrieb:
Waren die drei Rücksendungen alle wegen des gleichen Fehlers?

Es ginge gegebenenfalls darum, dass die Rücksendungen wegen desselben Fehlers stattgefunden haben müssten; wäre die Rücksendung nur wegen eines "gleichen" Fehlers jeweils erfolgt, dann griffe die Gewährleistung auch nicht bzw. nicht mehr !
 
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