Sony Retouren-Abwicklung: Albtraum

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trainspotting

Gast
hi Leute,

ich habe etwas im Sony Online-Shop bestellt und mit Kreditkarte bezahlt. Ich möchte mein Widerrufsrecht nutzen un den Artikel zurückschicken. Laut Sony bekomme ich den Betrag erstattet, sobald die Waren wieder bei Ihnen eingetroffen ist. Und hier liegt das Problem: ich bekomme das Paket nicht zu Sony zurück.

Das Paket, beklebt mit dem von Sony gemailten DHL-Retourenticket, kommt ungeöffnet wieder bei mir an. Unzustellbar. Es soll an eine Adresse im EU-Ausland geschickt werden. Den DHL-Versand habe ich in Abstimmung mit dem Support zwei Mal probiert, erfolglos. Das ganze zieht sich jetzt über 1,5 Monate. Auf Mails reagieren die nicht und an der Hotline sind nur ahnungslose Mitarbeiter, die die Sache klären wollen und mich um Geduld bitten. Nur tut sich da GAR NICHTS. Ich höre seit 3 Wochen nichts mehr von denen. Jedes Mal andere Mitarbeiter am Telefon und keiner weiß bescheid.

Ich habe schon meine Bank eingeschaltet und möchte die Kreditkartenzahlung stornieren lassen. Es heißt grundsätzlich müsste ich das mit dem Händler klären, sie würden die Sache aber prüfen.

Habt ihr sonst noch einen Rat für mich? Ich bin stocksauer. Es kann doch nicht sein, dass ein Weltkonzern wie Sony so einen miesen Kundensupport hat. Da tut sich absolut nichts...
 
Ja, blöde Situation !

Bist Du Dir denn sicher, ob Du Dein Rücktrittsrecht innerhalb der Rücktrittsfrist auch wirksam ausgeübt hast und kannst Du das ggfls. auch nachweisen ?

Hast Du denn im Sony-Shop mal nachgeschaut; normalerweise bekommt man von denen doch für eine Rücksendung eine RMA-Nummer mit allen Rücksendpapieren und Adressaufklebern ?

Mit der Rückbelastung über die Kreditkarte wirst Du im Übrigen Pech haben; das kann und wird die Bank nicht machen, denn die Belastung erfolgte ja ordnungsgemäss und Deine Rückerstattungsansprüche musst Du bei Sony geltend machen. Das sind rechtlich zweierlei Paar Stiefel; Kreditkartenbelastungen können nur rückgängig gemacht werden, wenn man deren Unrechtmässigkeit nachweisen kann; war aber vorliegend - wie gesagt - nicht der Fall !
 
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Bist Du Dir denn sicher, ob Du Dein Rücktrittsrecht innerhalb der Rücktrittsfrist auch wirksam ausgeübt hast und kannst Du das ggfls. auch nachweisen ?
Ich habs direkt am Tag nach der Lieferung gemeldet, die Frist von 14 Tagen habe ich also auch eingehalten. Ich habe ja sogar eine Mail-Bestätigung von Sony, dass die Rückabwicklung in die Wege geleitet wird.

Hast Du denn im Sony-Shop mal nachgeschaut; normalerweise bekommt man von denen doch für eine Rücksendung eine RMA-Nummer mit allen Rücksendpapieren und Adressaufklebern ?
Im Shop heißt es, dass es solche Unterlagen nur auf Anfrage beim Support gibt. Sämtliche Etiketten habe ich nach telefonischer Absprache mit denen per Mail erhalten. Personalisiert und alles, sollte man meinen...

Hmm, ich hatte eigentlich auf Klärung durch die Bank spekuliert. :/
 
Hast Du auf der Mailbestätigung denn eine Bearbeitungsnummer ? Ansonsten ist der Nachweis relativ dünn ..... Email-Bestätigungen sind für so was ziemlich ungeeignet.

Habe ich das im Übrigen richtig verstanden, dass Deine Sendung mit dem Aufkleber, den Du von Sony bekommen haben willst, als unzustellbar zurückging ? Möglicherweise hattest Du da nicht bei dem für Deutschland zuständigen Service reklamiert ud solltest vor diesem Hintergrund nochmal nachhaken und ggfls. eine weitere Rücksendung bei dem für Deutschland zuständigen Service veranlassen (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du in Deutschland ansässig bist !?)
 
Auf der Bestätigung steht keine Nummer, nein. Allerdings in der dazugehörigen DHL-Mail. Mehrere Referenzen und Bezüge auf einen Mitarbeiter von Sony.

Ja, hast du richtig verstanden. Die unzustellbaren Tickets kommen direkt von Sony und ich habe sehr wohl mit dem deutschen Support Kontakt. Nur deren Rücksendezentrum ist offensichtlich im Ausland.

Danke für deine Mühe. Aber ich denke das wird noch knifflig. Kurz und knapp, was muss mein nächster Schritt sein? Der Gang zum Anwalt?

Edit: Ich habe doch Bearbeitungsnummern von Sony gefunden. Ist das rechtlich relevant oder warum fragst du danach?
 
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Was Deine Frage nach dem Anwalt betrifft, dazu ist es eigentlich noch zu früh; im Übrigen gehe ich mal davon aus, dass eine rechtliche Ausseinandersetzung, falls es sich "nur" um ein paar hundert Euro handelt, so sehr die Dich auch schmerzen würden, sich kaum lohnt, sondern mit weiteren hohen Kosten und nervenaufreibendem Handeln verbunden wäre.

Ich denke, Du solltst erst mal klären, was denn da an der Rücksendung bzw. Rücksendeadresse falsch ist bzw. war. Sicherlich hast Du diese Adresse ja noch bzw. Du kannst ein Kopie nochmals ausdrucken !

War die auf dem Etikett gelistete Anschrift keine Anschrift in Deutschland ?

Und wie genau lautet denn der von DHL genannte Rücksendegrund; vielleicht kannst Du das ja mal als Kopien hier hochladen !
 
Ich kann bei meiner (Direkt) Bank jede Kreditkartenlastschrift mit zwei Mausklicks zurück buchen lassen. Habe ich auch schon einmal gemacht und das klappt auch. Das ist der Bank doch egal, ich bin deren Vertragspartner. Dass eine unberechtigtes zurückbuchen selbstverständlich Konsequenzen hat, ist natürlich auch völlig klar.
 
So einfach ist das nicht ! Denn erstens enhalten die Kreditkartenbelastungen in der Regel ja mehrere Zahlungen, die durch eine Stornierung der Lastschrift dann alle rückgängig geacht würden, obwohl diese anderen Zahlungen ja in der Regel korrekt sind.

Darüberhinaus bleibt der Kreditinhaber auch bei Rückbuchung der Zahlung zahlungspflichtig. Eine Stornierung der Kreditkartenbelastung kann bei berechtigtem Grund nur das Kreditkartenunternehmen selbst vornehmen; die Bank ist hier nur Vermittler; auch nach einer (unberchtigten) Stornierung bleibt die Zahlung beim Empfänger, denn dem wurde diese bereits garantiert. Das Kreditkartenunternehmen wird hingegen alles daransetzen, den Zahlungsbetrag zu erhalten; ggfls. risikiert man bei so was dann sogar die Kündigung der Kredikarte mit allen Konsequenzen (negative SCHUFA, Mahnverfahren etc.)

Eine einfach Rükbuchung der Lastschrift, insbesondere wenn diese wie vorliegend wohl berehtigt war, wäre also wahrscheinlich mit unliebsamen Konsequenzen und Kosten verbunden.
 
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