News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

Richtig so. Habe sowas nun mehr als einmal erlebt, dass Auktionen einfach abgebrochen wurden weil entweder A: dem Verkäufer die bisherigen Gebote zu niedrig waren oder B: er den Artikel offensichtlich anders verkauft hat.

Man sollte sich daher vorher überlegen, ob man bei eBay versteigert oder nicht.

Einen ähnlichen Fall gab es vor ein paar Jahren schon einmal. Da hatte ein Bauer eine Landwirtschaftsmaschiene verkauft mit einem Wert um die 50.000 Euro, Höchstgebot zum Ende waren aber nur 20.000 Euro wenn ich mich recht erinnere. Der Bauer verweigerte die Herausgabe und verkaufte die Maschiene anderweitig. Letztlich musste er dem Höchstbieter die Differenz von 30.000 als Schadensersatz zahlen.
 
Wenn ich in einen Laden gehe und da ist ein Artikel für 1 Euro statt 100 Euro ausgeschrieben dann muss der Verkäufer mir diesen ja auch nicht für einen Euro verkaufen.
Ladenauslagen sind eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Man kann da auch hingehen und sagen, dass man 10% weniger zahlen möchte, also man darf da handeln oder auch feilschen, was in bestimmten Kulturkreisen üblich ist.
Der Händler kann das Angebot des Kunden auch ablehnen, also sagen, dass die Summe zu wenig ist. Erst mit dem Bezahlen an der Kasse ist der Kaufvertrag abgeschlossen. (Zug um Zug Geschäft)

Internetangebote sind auch nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Du kannst du auch verhandeln.
 
Eben. Seit wann dürfen Auktionen nicht mehr abgebrochen werden? Ist das nicht Gang und Gebe, auch bei Artikeln auf denen schon geboten wurde?
 
Falc410 schrieb:
Warum darf die Auktion nicht abgebrochen werden? Ein Kaufvertrag kommt doch erst am Ende der Auktion zustande, oder? Vor Allem im Beispiel mit dem Porsche nach 8 Minuten - da ist dem Verkäufer sicher der Fehler selber auf gefallen. Wenn ich in einen Laden gehe und da ist ein Artikel für 1 Euro statt 100 Euro ausgeschrieben dann muss der Verkäufer mir diesen ja auch nicht für einen Euro verkaufen.


Genau. Der Kaufvertrag kommt nach Ende der Auktion zu stande. Das Ende der Auktion ist durch den Verkäufer herbeigeführt worden, nämlich durch den Abbruch. Und da der Abbruch eben nicht wegen eines Fehlerhaften Angebots oder Irrtums usw. erfolgte, sondern weil der Verkäufer zugegeben hat, das Auto bereits anderweitig verkauft zu haben, ist die Auktion quasi regulär beendet.
 
Richtig so. Wer das Risiko einer €1 Auktion aus freien Stücken eingeht, der muss auch mit den Konsequenzen leben können.
 
Ich finde es auch derb. Klar nervt es wenn ein Anbieter eine Aktion abbricht, aber er bricht es immerhin ab. Würde der Anbieter die Auktion durchlaufen lassen und erst HINTERHER sagen, 'sorry, anderweitig verkauft', dann hätte ich Verständnis.

Der Kläger hatte KEINEN Schaden und nutzt das Gesetz nur um sich zu bereichern. Die Richter tun der Justiz hiermit keinen gefallen, sondern fördert das ganze sogar noch.
 
Ein Kaufvertrag kommt doch erst am Ende der Auktion zustande, oder?
Das ist richtig ABER das ende der Auktion ist ja mit Abbruch der Auktion erreicht.
Ich würde sagen, da ist alles rechtens abgelaufen, Auktionen sind und bleiben nun mal Glücksache, wenn ich nun in ein richtigen Physisch vorhanden Auktionshaus gehe und dort eine Sportfahrrad für 10€ angeboten wird, was eig mehrere Tausend Euronen wert ist und es keinen Interessenten gibt und ich 10€ geboten habe, dann kriege ich auch das Fahrrad für 10€, doch kein Auktionator fängt bei so ein niedrigen Preis an. Des weiteren hätte der Passat Verkäufer auch ein Mindestgebot einsetzen können, somit hätte das wohl eine ganz andere Qualität vor Gericht weil ich dann eher vermute, das der Bieter dann mind. das mindest Gebot hätte blechen müssen.

Ich würde sagen teures Lehrgeld.
 
Jan schrieb:
Der Bieter hatte den Anbieter eines VW Passat nach Abbruch der Auktion zur Herausgabe des Fahrzeuges aufgefordert und nach dessen Weigerung auf Schadenersatz in Höhe des geschätzten Zeitwerts von 5.250 Euro verklagt. Das Landgericht Mühlhausen hatte dieser Klage im April 2013 dem Grunde nach stattgegeben, die Berufung des Bieters vor dem Oberlandesgericht Jena im Januar 2014 blieb erfolglos.
Müsste es hier nicht "Berufung des Anbieters" heißen? Wieso sollte denn der Bieter in Berufung gehen?

Aber ja, völlig korrekt. Der Höchstbietende bekommt nach Ende der Auktion den Zuschlag. Das sind die AGB.

Möchte man (wieso auch immer) die Auktion vorzeitig beenden, soll es helfen, vorher die Gebote zu streichen. Dann gibt es keinen Höchstbietenden mehr.
 
Hm....mein gesunder Menschenverstand sagt irgendwie was anderes.
Die Frage ist doch, ob der Käufer wirklich die Absicht hatte den Wagen zu kaufen.
Glaube jedoch, dass der Typ nur einer der vielen Scammer ist, die sich in den tiefen des Internets tummeln.
 
krennin schrieb:
Genau. Der Kaufvertrag kommt nach Ende der Auktion zu stande. Das Ende der Auktion ist durch den Verkäufer herbeigeführt worden, nämlich durch den Abbruch. Und da der Abbruch eben nicht wegen eines Fehlerhaften Angebots oder Irrtums usw. erfolgte, sondern weil der Verkäufer zugegeben hat, das Auto bereits anderweitig verkauft zu haben, ist die Auktion quasi regulär beendet.

Das ist dann nun wirklich saublöd vom Verkäufer. Ich habe auch schon Auktionen abgebrochen, weil ich nach dem einstellen Mängel festgestellt habe welche ich nicht beschrieben hatte. So hätte der sich auch lässig rausreden können. Ala: Das Auto springt nicht mehr an -> Auktion falsch eingestellt und beendet wär die Sache.
 
Eine Runde Mitleid für den Verkäufer :evillol:

https://www.youtube.com/watch?v=rX7wtNOkuHo

Wer für einen Euro etwas reinstellt muss auch damit rechnen, dass jemand diesen Gegenstand auch für diesen Preis kauft. Und dass dabei ein rechtlich gültiger Kaufvertrag zustande kommt sollte einem erwachsenen Menschen auch bewusst sein. Der Vertrag gilt!

Ich verkaufe schon seit vielen Jahren grundsätzlich nichts mehr für einen Euro. Das Mindestgebot stellt meine Schmerzgrenze dar. Für den Preis bin ich aber auch bereit etwas zu verkaufen, auch wenn ich eigentlich etwas mehr hätte.
 
Morrich schrieb:
Über 5000€ "Schadenersatz", obwohl überhaupt kein Schaden entstanden ist. Bananenrepublik Deutschland!

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist das Auto anderweitig verkauft worden, der Käufer bekommt also nicht das Auto sondern den Zeitwert. Ist absolut richtig so.
Der Käufer hat ja den "Schaden" das Auto nicht erhalten zu haben. Vollkommen egal wie viel er gezahlt hätte.
 
Selbstverständlich ist ein Schaden entstanden - da das Auto anderweitig veräußert und übereignet worden ist kann es nicht mehr an den Bieter herausgegeben werden.

Son Bullshit. Wo ist ein Schaden entstanden und wer sagt wie hoch dieser ist? Wenn ich etwas zerstöre oder beschädige entsteht schaden. Das hier ist genauso aus der Luft gegriffen wie der angeblichen "Schaden" durch die bösen Raubmordkopierer. Wer sagt denn dass der Käufer das Fahrzeug ganz regulär für 5k oder was es in der Regel so kostet überhaupt gekauft HÄTTE? Wer sagt das?

Mal ganz im ernst: Der wird die Karre sehr warscheinlich weiterverkaufen und sich über das Geld freuen.


Erbärmlich finde ich auch die Leute die sagen es ist ein Schaden entstanden. Diskutiert man mit den gleichen Leuten aber der Sachverhalt ist genau umgekehrt, sprich der KÄUFER möchte plötzlich doch nicht mehr (Im Marktplatz hier an der Tagesordnung) wird auch einfach gesagt "kein Schaden entstanden kannst es ja einfach an wen anderes verkaufen"

Klar ist das was der VK gemacht hat net die saubere Art und nen kleines Lehrgeld säh ich auch als angemessen an aber ist es fair wenn der jetzt nen paar Monatsgehälter an jemanden zahlen muss wo überhaupt kein Schaden entstanden ist?

Obendrein die Höhe an Schmerzensgeld wenn man die Nase gebrochen bekommt beträgt mit Glück(!) vllt 1000euro. In was für einer Welt leben wir eigentlich?

Der Fall ist son typisches Beispiel dafür wo in unserer Gesellschaft mit 2erlei Maß gemessen wird. Ellenbogengesellschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Bieter gehört in den Knast, dort kann er mal über sein asoziales Verhalten nachdenken.
Wer bietet 1€ auf ein Auto? Ganz klar wurde auf ein Abbrechen der Auktion spekuliert.
 
@Bogeyman das ist sehr Pauschalisiert, ich für mein Teil würde genauso meine Meinung darüber haben wenn wie von dir Beschrieben der Sachverhalt umgekehrt ist weil wenn ich biete, dann muss ich auch bereit sein es zu Bezahlen ende vom Lied. Für MICH gehört das alles in eine Topf!

Edit: @ BiA Master Wo hat er was falsch gemacht? Er hat nun mal ein Höchstgebot drinne, was ja aber nicht heißt das er genau das auf die Auktion packt sonder falls jemand bietet. Somit hatte er keine bösen Absichten sondern wollte ganz offensichtlich das Auto kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtlich scheint es ja ok zu sein, aber das ist dann richtig übel gelaufen für den Verkäufer. Er hätte er also besser sagen sollen er hat das Auto zu Schrott gefahren und es wäre nix passiert.
Manchmal wird man halt für Unwissenheit und Ehrlichkeit bestraft.
 
Der Bieter gehört in den Knast, dort kann er mal über sein asoziales Verhalten nachdenken.
Wer bietet 1€ auf ein Auto? Ganz klar wurde auf ein Abbrechen der Auktion spekuliert.

Dem kann ich nur zustimmen, die Gesellschaft wäre besser ohne diese schlechten Menschen, da haben die Elternwohl mal wieder bei der Erziehung versagt.:freak:
 
Er hat nicht einen Euro geboten, sondern 1100€(?). Nur stand die Auktion beim Abbrechen eben noch bei einem Euro.
 
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