News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

Ach, du bist noch bei deiner Unfalljäger-Geschichte...
Erstens wirst du ohnehin, auch wenn dir keine Absicht nachzuweisen ist, eine Mitschuld bekommen, wenn du fröhlich an der Kreuzung wartest, bis jemand kommt und gerade so drüber fährst, dass derjenige in dich hineinfährt - dass du langsam gefahren bist und davor nicht stark gebremst hast, lässt sich heutzutage durchaus rekonstruieren.

Zudem frage ich mich, wie du davon leben willst - du machst ja keinen Gewinn?
Gehen wir einfach mal davon aus, dein Plan würde so klappen und du würdest regelmäßig ohne Schuld rauskommen (was völlig utopisch ist) - dann hättest du jedes mal ein kaputtes Auto und müsstest es für deine nächste Jagd erst reparieren lassen oder je nach Schadenshöhe sogar ein neues kaufen. Da dir dabei nur dein tatsächlicher Schaden ersetzt wird, hast du danach zwar wieder ein fahrtüchtiges Auto, aber kein Geld gewonnen, da du das Geld ja in die Reparaturen investieren musstest, um deinen tollen Plan weiter umzusetzen..

Mit der gleichen Argumentation könntest du sagen, dann klaust du halt jetzt blinden Omas die Handtasche, um Geld zu bekommen - das hätte einen ähnlichen Entdeckungsfaktor zur Folge, wäre genau so illegal und hätte genau so wenig (nämlich genau nichts) mit dem vorliegenden Fall zu tun.

Außerdem vermischst du hier schon wieder was. Deine Unfalljäger-Geschichte ist nach § 1 II StVO ganz klar verboten. Die eBay-Vorgehensweise jedoch erlaubt, aber du versuchst sie zu kriminalisieren. Mal wieder ein Birnen-Vergleich - du versuchst dich hier nur über die Beweisbarkeit zu retten - die aber überhaupt nichts mit der Diskussion um die Rechtslage zu tun hat. Du checkst es echt nicht...
 
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Ist eigentlich bekannt ob der Bieter in der Vergangenheit häufig auf ähnliche Auktionen geboten hat? Es gibt ja zB auch einen Fall , in dem anders entschieden wurde und der Bieter gab "stets nur ein einziges Gebot ab und habe nicht den tatsächlichen Erwerb im Sinn gehabt". Das heißt er hat auf einen Abbruch der Auktion spekuliert, um beispielsweise Schadensersatz geltend zu machen.

Ich nehme an in diesem Fall gab es auch eine Auswertung des Bietverhaltens (die negativ ausfiel) oder gibt es dazu keine Informationen?
 
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Unyu schrieb:
Ein Bieter droht mit schlechter Bewertung und kann Gebote zurückziehen.
Ein Verkäufer kann nur zusehen.

Wer wird nun öfter verklagt? Das es der Bieter ist glaubst du doch wohl selbst nicht.
Gebote kann man nicht ohne weiteres zurückziehen, da braucht es schon eine triftige Begründung. Nicht umsonst sind Gebote bindend. Genauso kann der Verkäufer bei trifitger Begründung die Auktion vorzeitig beenden.
Und kann man als Verkäufer inzwischen nicht auch negative Bewertungen abgeben? Ich musste es noch nie, daher bin ich mir nicht sicher. Zumindest kann man eine ungerechtfertigte Bewertung melden.

Was meinst du was wäre wenn der Bieter hier 5000€ geboten hätte, dies auch der Ersteigerungspreis wäre, aber er nicht zahlen möchte? Was meinst du wer hier ganz schnell eine Klage am Hals hätte?
 
Der Landvogt schrieb:
Und kann man als Verkäufer inzwischen nicht auch negative Bewertungen abgeben?
Das war früher möglich, bevor ebay entschieden hat den Martkplatz für private Verkäufer unattraktiver zu machen. Also neben den hohen Gebühren.

Was meinst du was wäre wenn der Bieter hier 5000€ geboten hätte, dies auch der Ersteigerungspreis wäre, aber er nicht zahlen möchte? Was meinst du wer hier ganz schnell eine Klage am Hals hätte?
Da hätte der Verkäufer tatsächlich einen Schaden. Das Fahrzeug wird älter, ebay möchte die Gebühren. Und bevor man Jahre lang prozessiert startet man einen neuen Verkaufsversuch. Prozessieren geht eben einfacher, wenn man nichts zu verlieren hat.
 
Was meinst du was wäre wenn der Bieter hier 5000€ geboten hätte, dies auch der Ersteigerungspreis wäre, aber er nicht zahlen möchte? Was meinst du wer hier ganz schnell eine Klage am Hals hätte?
Sorry aber wenn es hier um einen realistischen Wert geht dann wird der VK höchstwarscheinlich die Sache einfach nochmal einstellen. Hat er weniger Ärger und weniger Papierkram mit und der Erlös wäre nahezu gleich (höchstwarscheinlich).

Würde daher wenig Sinn machen den Bieter zu verklagen in so einem Fall. Hatte sowas selber schon oft, das lohnt sich einfach net, wenn du die Zeit die du reinsteckst in Euro umrechnest zahlste eh noch drauf, selbst wenn du vor Gericht gewinnst.

Das einzige was wirklich noch interesant ist ist was wäre denn der VK über ebay das doppelte bekommen hätte und der Käufer will net kaufen, ob er dann ebenso geklagt hätte und sich die 5000euro plus vom Käufer geholt hätte.

Und kann man als Verkäufer inzwischen nicht auch negative Bewertungen abgeben?
Nope das geht nicht (mehr). Und damit wird das Bewertungssystem auch überflüssig, es kann gar keine schlechten Bieter/Käufer mehr geben. Obwohl es diese aber GIBT nachweislich. Leute die versuchen nachzuverhandeln, die dich übern Tisch ziehen wollen und sagen dein Gerät ist defekt und schicken dir dann tatsächlich nen defektes Gerät zurück es ist aber nicht deins sondern ein defektes Exemplar des gleichen Typs usw.

Von "den bösen Verkäufern" kann da längst nicht mehr die rede sein. Da schenken sich beide Seiten letztendlich nichts, als Käufer hat man aber auf eBay mehr Möglichkeiten seine Forderungen durchzusetzen wenn man nicht vor Gericht gehen möchte.

Früher oder später bekommen die Versicherungen Wind von der Sache und dann haste ne Klage wegen Versicherungsbetrugs am Hals.
Klar aber was wenn einem Käufer son ne Geschichte wie diese hier 6mal im Jahr passiert. Irgendwann fängt die Sache dann auch an zu stinken dass System dahinter steckt und kein dummer Zufall nur.

Zudem frage ich mich, wie du davon leben willst - du machst ja keinen Gewinn?

Wenn du ne Schrottkarre hast und wen kennst der es billig unter der Hand macht schon. Dann sagste willst xx Euro vom Gegner weil du sonst klagst. Er zahlt dir dann das Geld, und du lässt es billig reparieren. Son ähnlicher Fall ist meinem Kumpel passiert. Der Kerl will 3000euro von ihm für nen Schaden, mein Kumpel kennt aber paar KFZ Leute die sagen man kann das auch locker für 1000euro beheben lassen.
Schönes Monatsgehalt fürs nichtstun die 2000euro halt nur weil nen anderer nen Fehler gemacht hat.
 
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Bogeyman schrieb:
Nope das geht nicht (mehr). Und damit wird das Bewertungssystem auch überflüssig, es kann gar keine schlechten Bieter/Käufer mehr geben. Obwohl es diese aber GIBT nachweislich. Leute die versuchen nachzuverhandeln, die dich übern Tisch ziehen wollen und sagen dein Gerät ist defekt und schicken dir dann tatsächlich nen defektes Gerät zurück es ist aber nicht deins sondern ein defektes Exemplar des gleichen Typs usw.
Gerade mal nachgeschaut. Man den Käufer direkt melden. Was am Ende rauskommt kann ich mangels persönlicher Erfahrung aber nicht sagen. Die Meldemöglichkeit wurde afaik vor nicht allzu langer Zeit eingeführt.
 
Melden ist aber nicht das gleiche wie Bewerten. Ich kann meine persönliche Meinung über einen Käufer nicht mehr öffentlich kundtun. Okay stimmt auch nicht, ich kann schon was sagen aber nur was positives;)

Melden bringt eigentlich nur dann wirklich etwas wenn er wirklich versucht mit einer negativen Bewertung dich zu erpressen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Käufer aber so dumm nicht, sie lassen es durchblicken dass sie dich negativ bewerten, sind aber net so dumm es klar als Erpressung zu schreiben.

zB: "Werde ihr Verhalten natürlich mit einer entsprechenden Bewertung "honorieren" " (Ging da um einen Käufer der sauer wurde weil ich seine Bitte nicht nachgekommen bin die Auktion abzubrechen). Aber auch dies ist rein rechtlich ja okay. Man darf jemanden schlecht bewerten weil er nur sein Recht durchsetzt, dagegen ist ja nichts einzuwenden;)

Der Platz für den Text bei den Bewertungen ist eh viel zu klein. Die 80 Zeichen oder wieviele erlaubt sind reichen nur für Anschuldigungen. Wirklich einen Fall schildern kann man dort öffentlich gar nicht.
 
Stimmt, ist nicht dasselbe. Immerhin kann man die Bewertung von Ebay prüfen lassen und dann wird sie ggf. gelöscht. Ansonsten kann man einen Kommentar darunter schreiben und seine eigene Sicht darstellen. Ist nicht viel, aber immerhin.
 
Naja was kannste denn groß darstellen, wenn ich was lese dann eher sowas:

K:Hat Geld bekommen aber keine Ware verschickt, nie wieder!
VK: Ware wurde nachweislich am xy verschickt
K: Ist nur nie angekommen!

Sowas hat für mich keinen Informationsgehalt
 
Ich möchte noch einmal zusammenfassen:
Es gibt eine Internetplattform, welche ein Auktionshaus besitzt, bei dem Dinge versteigert werden.
Den Startpreis legt der Verkäufer fest. Je nach Startpreis zahlt er bei Ebay eine bestimmte Summe. (ob es verkauft wird, oder nicht)
Der Verkäufer setzt seinen Artikel rein für einen Euro.
Der Bieter bietet.... nein nicht einen Euro, sondern bieten kann er ja mehr, es wird nur ein Euro angezeigt da das nunmal das Höchstgbot ist.

Der Verkäufer beendet vorzeitig die Auktion und verkauft seinen Wagen anderweitig privat.

Macht sich der Verkäufer nicht der Hehlerei schuldig? Und der private Käufer? Immerhin ist die Sache das Eigentum des Bieters bei Ebay. Das Urteil daher, dass der Bieter hier den Betrag bekommt ist damit sogar ein moderates Urteil für den Verkäufer.

@Bogeyman
Rein Interesse halber:
Nehmen wir folgendes Szenario an:
Der Verkufer stellt seinen Wagen bei Ebay rein mit 1€ Startgeboten. Der Wagen wird von dem Bieter für 10 000€ gekauft. Der Bieter geht daraufhin den Wagen schätzen lassen und es wird ihm von 2 Werkstätten nachweislich bescheinigt, dass der Wagen nur um die 5000€ wert ist.

Soll er den Verkäufer wegen Wucher verklagen?

Oder hat der Bieter einfach Pech gehabt?

Nach deiner Logik passiert nun folgendes:
Nachdem auf den Wagen geboten wurde, nimmt der Bieter sein Gebot zurück. Der Preis des Wagens fällt wegen dieses Gebotes auf 4300€ herunter, weil das das nächstgelegene Gebot des zweiten Bieters war. Der Bieter hat sich den Wagen nun privat anderweitig gekauft.


Und daher sind fuer mich jegliche Ruecknahmen von Geboten eine Frechheit, selbst das Zulassen durch Ebay. Denn wenn ich biete werde ich extra noch einmal gefragt, ob ich das moechte oder nicht. Wenn ich das ersteiger und bekomme faellt das definitiv unter: Pech gehabt, in den sauren Apfel beissen und kaufen. Wenn ich das verkaufe und unter Wert verkaufen muss, weil keiner geboten hat, dann faellt das unter dieselbe Kategorie. Ich finde es sogar eine Frechheit eine Auktion zu erstellen und den Artikel dann anderweitig zu verkaufen. Immerhin habe ich den Gegenstand nur einmal und kann ihn daher auch entweder oder verkaufen.

Das war hier dem Verkaeufer bewusst und er hat es in Kauf genommen. Und der Bieter hat es in Kauf genommen als Gierhals beschimpft zu werden, weil er auf sein Recht pocht.

Und ja, in einigen Belangen wuerde es durchaus besser zugehen, wenn MEHR Leute ihr Geld einklagen. (nicht im privaten Bereich, sondern im politischen)
 
Deine Einschätzung, dass die Sache Eigentum des Bieters ist, grundlegend (!) falsch. Durch Kaufvertrag wird NIEMALS jemand Eigentümer.
In Deutschland gilt das sogenannte Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Das heißt, der Kaufvertrag begründet nur einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung, siehe hier https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html .
Das Eigentum geht jedoch erst später, getrennt davon über - bei der Übergabe, wobei sich beide auch da noch über den Eigentumsübergang einig sein müssen, https://dejure.org/gesetze/BGB/929.html . Das heißt, beim Onlinekauf erst bei Lieferung. Davor hat der Käufer nur einen Anspruch auf Übereignung, die Ware ist jedoch nicht sein Eigentum.

Unabhängig davon:
Nein, natürlich ist das _keine_ Hehlerei. Normtext: https://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
Passt nicht im Geringsten... der Verkäufer macht sich hier nur (zivilrechtlich) schadensersatzpflichtig, so wie auch der BGH entschieden hat.

Zu "Soll er den Verkäufer wegen Wucher verklagen?"
Die beschriebene Situation ist auch kein Wucher. http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html Zu teuer kaufen reicht dafür bei Weitem nicht, auch wenn das einige immer wieder denken.
 
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Juristisch gesehen hast du Recht. Im Grunde ist es aber gehüpft wie gesprungen. Als Höchstbietender habe ich Anspruch auf die Herausgabe, wenn die Auktion beendet ist (lassen wir mal die rechtlich zulässigen Abbruchgründe außen vor). Der Verkäufer kann das Auto nicht mehr heraus geben, also klagt man auf Schadensersatz.
 

Wäre ja auch alles rechtens. Der Benutzer hat zu zahlen!11elf

Das war hier dem Verkaeufer bewusst und er hat es in Kauf genommen.

Woher willst du das wissen? Ich habe eher den Eindruck er war schlecht informiert und hat halt gedacht man kann wenn die Auktion noch net zuende ist einfach so beenden.
Denke viel mehr dass ihm der Unterschied zwischen Aukion und Kleinanzeige net so bewusst war. Wenn du dein Auto bei Real anschlägst es aber bei ebay kleinanzeigen verkauft hast wirste ja auch net von wem verklagt der die Anzeige bei Real sieht und nun auf das Fahrzeug besteht.

Es war ihm auch wohl net bewusst dass er den Wagen durch sein Handeln für 1eus verkauft. Kein Mensch der bei Verstand ist würde sowas machen. Egal ob es da auf ebay nun stande oder nicht, bewusst war ihm das mit Sicherheit nicht.

Nimm doch mal ne Auktion wo nur der Karton verkauft wird und nicht das iPhone. Ich habe es selber schon gemacht (als Verkäufer) und egal wie fett du da hinschreibst dass es nur die Verpackung ist irgendwelche Idioten finden sich dann und bieten sich auf irgendwelche 3 stelligen Summen gegenseitig hoch.

Rein rechtlich könnte ich die dann auch als VK verklagen dass sie mir den Karton für 200euro abkaufen sollen.

Das war hier dem Verkaeufer bewusst und er hat es in Kauf genommen.

Sorry aber wäre es so gewesen dann hätte er doch viel eher irgendne scheiße erzählt/behauptet um eben nicht belangt werden zu können wie "Zustand hat sich verschlechtert, ist zerstört" oder sonstwas.

Wenn mir BEWUSST ist mein Käufer hat anspruch auf die Ware, ich will sie ihm aber doch net mehr verkaufen, weil ich wen hab der mehr zahlt, sag ich doch auch nicht die Wahrheit, dann lüge ich den doch an.

Kein Mensch verkauft doch so ein Fahrzeug für einen Euro. Unwissend, ja, aber bewusst nein.
 
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Und letztens kam bei SternTV auch nen Bericht darüber, und grade wer das öfter macht bei dem kann das Gericht auch mal dagegen entscheiden. Ging da um irgendnen H4er der insgesamt bei verschiedenen Aktionen insgesamt über 200k geboten hat, die er aber gar nicht besaß. Ebenso bei Leuten die gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen das Teil überhaupt bezahlen zu können. Dürfte für den H4er auch schwierig werden wenn er sich nen R8 schießt und bis 10k geboten hat und dann knappes Jahr später auf Schadensersatz klagt zum Zeitpunkt des "kaufs" aber selbst gar nicht flüssig. Da besteht dann wohl zweifelsohne keine Kaufabsicht. Selbst wenn eine bestünde hätte in so einem Fall der Käufer gar nicht zahlen können.

Obendrein verwette ich mein Arsch dass den Leuten wenn sie bei sowas auf Schadensersatz klagen eh völlig bewusst ist wie "falsch" ihr verhalten ist. Was meint ihr ob der "Käufer" für nen Fernsehinterview bereit wäre wegen der Sache?;) Schätze mal eher nicht.
 
Und das Verhalten der Verkäufer ist also nicht falsch? :D
 
Wie schnell immer Partei für eine Seite ergriffen wird ☺ Wenn ich mich als Verkäufer falsch verhalte, muss ich mit den Konsequenzen leben. Natürlich gibt es immer wieder schwarze Schafe auf beiden Seiten. Der Käufer der versucht das System für sich zu nutzen wird genauso auf die Klappe fallen wie der Verkäufer, der nur das schnelle Geld sieht. Ich finde das Urteil gerechtfertigt, auch wenn viele es denken das Internet ist kein Spielplatz
 
deathscythemk2 schrieb:
Und das Verhalten der Verkäufer ist also nicht falsch? :D

Sicher ist es nicht richtig etwas bei ebay reinzusetzen und dann doch anderweitig zu verkaufen.
Aber dadurch ist es trotzdem nicht in Ordnung wenn der Käufer mehrere tausend Euro Gewinn macht und der Verkäufer Verlust.
Dem Käufer ist ja eigentlich kein wirklicher Schaden entstanden. Er nutzt nur das System aus um sich zu bereichern.

Ebay müsste das System ändern. Bspw das bei Abbruch und mehr als 24h übriger Laufzeit kein Kaufvertrag entsteht.
An sich ist es ohnehin unsinnig das bei Abbruch ein Kaufvertrag geschlossen wird. Aber mit 24h wäre ein guter Kompromiss.
 
WhiteShark schrieb:
Ebay müsste das System ändern. Bspw das bei Abbruch und mehr als 24h übriger Laufzeit kein Kaufvertrag entsteht.
An sich ist es ohnehin unsinnig das bei Abbruch ein Kaufvertrag geschlossen wird. Aber mit 24h wäre ein guter Kompromiss.

Und dann? Jede zweite Auktion wird abgebrochen weil sich die Parteien untereinander per PN/Email/Telefon einigen. Die restlichen Bieter werden ausgeschlossen und eBay würde damit ganz schnell an Bedeutung verlieren.

UND NOCH EINMAL: Wem die eBay AGBs nicht passen, soll halt wo anders verkaufen. Möglichkeiten gibt es mehr als genug.
 
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