News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

"juristischer Bullshit"
"Jurakram"

Natürlich... da beschäftigen sich Menschen seit Jahrzehnten ihres Lebens mit nichts anderem als der Frage, was Recht ist und wie man es zu sprechen hat, und tun eben genau dies, wofür sie da sind: Richten; aber dein gesunder Menschenverstand weiß es natürlich besser.
 
Natürlich... da beschäftigen sich Menschen seit Jahrzehnten ihres Lebens mit nichts anderem als der Frage, was Recht ist und wie man es zu sprechen hat,
Und einer person wegen einer abgebrochenen auktion einfach so 5k wegzunehmen und einem anderen zu schenken ist also Rechtens? Höchst interesant. Dass jemand sich aufgrund eines Fehlers einer anderen Person massiv dran bereichern kann soll ebenso rechtens sein? Das bezeichnest du als "Recht" "Richtig" und "Rechtsstaat" ? Und nochmal ein Schaden ist nicht entstanden, höchstens in dem kranken Kopf eines Juristen gibt es hier einen "Schaden". Das ist GENAU die selbe verblödete völlig an der Realität vorbei geführte Argumentation wie die Musik Industrie sie führt und sagt dass durch illegalen Download Milliarden Verluste entstehen. Man könnte die Möglichkeit des Auktionsabbruches auch gänzlich abschaffen, gibt es in der Realität doch auch nicht bei einer Zwangsversteigerung dass man sagen kann "halt stop!"
Angenommen der Artikel ist zerstört, da kann ich die Auktion auch ganz regulär zuende gehen lassen. Was hat der Abbruch überhaupt für einen Sinn? Einfach sobald ein Gebot abgegeben wurde ist die Auktion nicht mehr abbrechbar. Von mir aus auch noch mit ner zeitlichen Sperre sodass man erst 30Minuten nach Einstellen frühestens bieten kann sodass ein Verkäufer auch noch die Chance hat einen Fehler auszubessern.


Warum sollte man eine Auktion einfach vorzeitig abbrechen dürfen?
Es hat nichts mit dürfen zu tun. Du darfst auch nicht schneller fahren als erlaubt, wenn du es dennoch tust und erwischt wirst musst du eine Strafe zahlen, weil du gegen geltende Regelungen verstoßen hast. Was ist so schwer es ebenso bei Auktionen zu tun? Es wurde schon x-mal gesagt dass der VK einen Fehler begangen hat, dafür soll er eben eine festgelegte Strafe/Gebühr zahlen und gut ist.

Die Strafe würde ihn abhalten die Auktion einfach so abzubrechen, bzw die Hemmschwelle wäre deutlich höher, und der Käufer hätte kein Geld verdient auf höchstunehrliche Art und Weise.

Mein Rechtsverständnis ist das das man für einen Fehler angemessen bestraft wird, aber Enteignung wie in dem Fall hat damit wirklich nichts zu tun. Mir auch egal wie etwas rechtens ist, wenn jemand gezwungen wird einen Gegenstand der 5k wert ist für nen paar Euro rauszugeben, bzw den Käufer auszuzahlen ist das Enteignung in meinen Augen. Punkt.
 
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WhiteShark schrieb:
Nur bei rechtskonformen Verhalten wäre die Auktion nicht bei 1€ geblieben und der Bieter hätte die Auktion so auch nicht gewonnen.
Es handelt sich nur um einen fiktiven Schaden, der reele schaden ist gleich null.
Von daher kann man das durch aus als Strafe ansehen.

Es muss unbedingt mal was gegen diese Bieter unternommen werden, da diese sich durch einen kleinen Fehler des Verkäufers massiv bereichern.

Der Schaden ist nur da weil der Vk "abgebrochen" hat ohne das ein Grund zum abbrechen vorhanden war... daher hat derVK eine Willensbekundung abggegeben das er den Gegenstand so verkaufen will.

Das bei einem Vertrag der Gegenstandswert ersetzt werden muss gibt das Gesetz vor, das ist auch sinnvoll so.

Ebay sollt nur in vor dem Acount erstellen den Test mit jedem machen http://www.shopblogger.de/blog/archives/6617-Erstmal-lesen!.html. Wer durchfällt sollte gar nicht zugelassen werden, das ganze halt mit dem Text der AGB.

Dann käme es nicht zu solchen Korrekten, aber moralisch fragwürdige Urteilen, bereicher will sich Eigentlich nur Ebay sonnst würden sie besser sicherstellen das keiner aus versehen sich als verkäufer so einen Schaden machen kann. Ebay verdient Geld mit der naivität der Kunden, ob die Kunden die Regeln verstanden haben wird nicht geprüft. am anderen ende versuchen auch die Anwälte auch noch Geld auszupressen. De VK und K ist, wenn was nicht nach Schema F geht der Gelackmeierte.

An den AGB braucht man nichts zu verändern. Vielleicht noch einen Tag Bedenkzeit für den VK einbauen (Rückzeihen möglich oder Angebot erst nach einem Tag für Bieter bietbar, danach verkauft ist verkauft egal ob geklaut, 1€ verkauf), alles andere wäre übertrieben.
 
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Der Schaden ist nur da weil der Vk "abgebrochen" hat ohne das ein Grund zum abbrechen vorhanden war... daher hat derVK eine Willensbekundung abggegeben das er den Gegenstand so verkaufen will.
Das war ihm aber nicht bewusst. Kein Mensch der bei Verstand ist würde sowas machen.

Das bei einem Vertrag der Gegenstandswert ersetzt werden muss gibt das Gesetz vor, das ist auch sinnvoll so.
Ja und Gesetze ändern sich ständig weil sie eben nichts absolutes sind und nicht perfekt sind. Nur weil es irgendwo in einem Büchlein so steht heißt das nicht dass das die ideale Regelung ist. Das es nicht sinnvoll ist sieht man in diesem Beispiel deutlich. Mit "Rechtsprechung" hat das für einen Nichtjuristen (ja auch diese Menschen dürfen sich ein Urteil darüber bilden) absolut nichts mehr zu tun.
 
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ONH schrieb:
Vielleicht noch einen Tag Bedenkzeit für den VK einbauen

Der Verkäufer hat unbegrenzt (Bedenk)Zeit BEVOR er eine Auktion erstellt. Es sollte einem jeden möglich sein, vorher zu überlegen ob und für welchen Mindestpreis man eine Sache verkaufen möchte. Jemand der dazu nicht in der Lage ist, braucht nen Vormund und nicht schützende Spezialregeln bei Ebay!
Es gibt keinen Grund eine Auktion einfach abbrechen zu müssen! Die aktuellen Gesetzte sehen dafür bestimmte Grundvorrausetzungen vor. "Ich will mehr Geld" (Gier) ist verständlicherweise unzulässig und führt dann halt zu Schadensersatz!

Als Verkäufer ist es umheimlich einfach sich vor diesem Problem zu schützen. Dafür braucht es weder besondere Regelungen in den AGB noch Gesetze!
 
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Außer vielleicht wenn der Artikel (ein Fernseher) runtergefallen ist, und dadruch ein Schaden erstanden, der mit der Artikel beschreibung nicht zutreffend ist.
 
Es gibt keinen Grund eine Auktion einfach abbrechen zu müssen!
Wieso macht man es dann doch möglich?

Als Verkäufer ist es umheimlich einfach sich vor diesem Problem zu schützen. Dafür braucht es weder besondere Regelungen in den AGB noch Gesetze!
Es geht wohl eher dadrum den Verkäufer vor solchen Käufern zu schützen. Einfach Abbruch komplett entfernen wo ist das Problem?

Dann läuft die Auktion aus und gut ist. Wenn die Karre ausgebrannt ist gibt es so oder so keine Ansprüche, egal ob die Auktion normal zuende gegangen ist oder vorzeitig beendet worden ist. Also wieso kann man Auktionen abbrechen? Gibt keinen Grund dafür

Außer vielleicht wenn der Artikel (ein Fernseher) runtergefallen ist, und dadruch ein Schaden erstanden, der mit der Artikel beschreibung nicht zutreffend ist.
Dann soll die Auktion dennoch weiterlaufen, der VK kann dann einfach ne Ergänzung reinschreiben dass das Gerät defekt ist mittlerweile. Alle Gebote die davor abgegeben wurden sind nicht mehr bindend und alle danach schon, so läuft die Auktion einfach weiter als Defektes Gerät, gibt ja durchaus Leute die auch an solchen Sachen interesse haben wegen Ersatzteilen usw.

"Ich will mehr Geld" (Gier) ist verständlicherweise unzulässig und führt dann halt zu Schadensersatz!
Da gegenübersteht die "Gier" des VK vllt 200euro mehr zu bekommen (wenn überhaupt nicht nachweisbar ob der andere Käufer ihm überhaupt mehr Geld gezahlt hat als die Auktion regulär gebracht hätte) und die des Käufers sich hier um 5k zu bereichern. Auch solltest du dich dringend näher mit der Thematik beschäftigen. Leute die wegen sowas klagen sind selber die gierigen und denen geht es ums Geld und nicht um den Gegenstand an sich. Es wird auch oft erst sehr verspätet Klage eingereicht um auf Nummer sicher zu gehen dass der Artikel nicht mehr da ist, weil man ja das Geld will.

Das ist Abzocke auf legalem Wege und nichts anderes, genauso wie Unternehmen die hier keine Steuern zahlen müssen. Ich finde beide falsch auch wenn in irgendwelchen Büchlein geschrieben steht dass die das dürfen.

Es sollte einem jeden möglich sein, vorher zu überlegen ob und für welchen Mindestpreis man eine Sache verkaufen möchte. Jemand der dazu nicht in der Lage ist, braucht nen Vormund und nicht schützende Spezialregeln bei Ebay!
Gleiches gilt für Käufer, und dennoch verklage ich die nicht jedesmal sondern breche die Auktion einfach ab, wenn ich ne OVP verkauft habe und nicht weiß wie ich es hätte noch deutlicher machen sollen, wenn sie mich dann aber anschreiben dass sie das nicht gesehen haben. Völlig unbürokratisch immerhin ist genau 0,00eus Schaden entstanden, genau wie in dem Fall mit dem Auto.

Es geht hier nur um das schnelle Geld. Denkst du wenn die Karre 5k wert ist und 5k gebracht hätte der Käufer hätte ebenson Theater gemacht wenn das Auto nun nicht mehr da ist? Mitnichten der hätte einfach nen anderes gekauft, weil es sich finanziell nicht lohnen würde zu klagen.

Gerichte sollten nicht dazu da sein sich finanziell an anderen zu bereichern sondern sich mit sinnvolleren Sachen beschäftigen. Wenn der Kerl 5k will soll er sich die auf ehrliche Art und Weise erarbeiten.
 
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