News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

Ein Schaden entsteht z.B. dadurch, dass der Käufer a) bei einer anderen Auktion hätte mitbieten können, sich aber für diese entschied (und jetzt keinen der Wagen hat) und b) das Auto jetzt nicht mehr so schnell bekommt (auch durch die rechtliche Auseinandersetzung), dieses aber evtl. gebraucht hat.
 
Ich habe auch schon Sachen für einen Euro ersteigert, wo die Versandkosten schon drin waren und der Verkäufer drauflegen musste. Dabei handelte es sich aber auch im ein Euro Artikel, bei denen es in der Regel keinen Streit gibt, weil es darum nicht lohnt und der Verkäufer dann (zähneknirschend) verschickt. Das ist nun mal das Risiko, wenn man als Mindestgebot nur einen Euro angibt. Mein Risiko ist es, überboten zu werden. ;)
 
Morrich schrieb:
..Ihm wurde also nichts weggenommen und er steht mit den gleichen Geldmitteln da, die er auch vor der Aktion hatte....

schon mal bei ebay was gekauft? letzter schritt: "dieses Gebot ist bindend!" Mit dieser Willenserklärung gehen beide einen Kaufvertrag ein. Der Anbieter gibt diese übrigens mit dem Gebot schonmal ab!

Und dann werden dem Bieter sowohl seine nach BGB zugesicherten Rechte entzogen (Herausgabe der Ware).

Das hat nichts mit gesunden Menschenverstand zu tun! Wer das mit Recht verwechselt, ist selber schuld.
 
Ein Schaden entsteht z.B. dadurch, dass der Käufer a) bei einer anderen Auktion hätte mitbieten können, sich aber für diese entschied (und jetzt keinen der Wagen hat)

Was zubeweisen wäre. Sprich ob die Absicht bestand ein Fahrzeug zu einem realistischen Preis überhaupt erwerben zu wollen. Wenn jemand einen unrealistischen Preis als Maximalangebot angibt kann davon wohl kaum die Rede sein oder? Wenn ich auf ne Playstation4 5euro biete so besteht auch kein ernsthaftes Kaufinteresse weil der Preis unrealistisch ist.
 
Eigentlich wirklich mies vom "Käufer", dass er da überhaupt eine Klage eingereicht hat.
Hier wurde wohl nach Recht gesprochen aber nicht Recht gesprochen.
 
mediafrost schrieb:
Mieß ist nur die Masche dahinter; viele bieten nur bewusst einen EUR bei abertausend Autkionen - um zu hoffen das der Anbieter abbricht und dann wird verklagt
Ich bin mir sicher diesbezüglich gab es auch schon ein Urteil. Dabei wurde dieses Verhalten des Bieters erkannt und für den Verkäufer entschieden. Die Quelle habe ich aber gerade nicht parat.
 
Bogeyman schrieb:
Son Bullshit. Wo ist ein Schaden entstanden und wer sagt wie hoch dieser ist? Wenn ich etwas zerstöre oder beschädige entsteht schaden. Das hier ist genauso aus der Luft gegriffen wie der angeblichen "Schaden" durch die bösen Raubmordkopierer. Wer sagt denn dass der Käufer das Fahrzeug ganz regulär für 5k oder was es in der Regel so kostet überhaupt gekauft HÄTTE? Wer sagt das?

Mal ganz im ernst: Der wird die Karre sehr warscheinlich weiterverkaufen und sich über das Geld freuen.


Erbärmlich finde ich auch die Leute die sagen es ist ein Schaden entstanden. Diskutiert man mit den gleichen Leuten aber der Sachverhalt ist genau umgekehrt, sprich der KÄUFER möchte plötzlich doch nicht mehr (Im Marktplatz hier an der Tagesordnung) wird auch einfach gesagt "kein Schaden entstanden kannst es ja einfach an wen anderes verkaufen"

Klar ist das was der VK gemacht hat net die saubere Art und nen kleines Lehrgeld säh ich auch als angemessen an aber ist es fair wenn der jetzt nen paar Monatsgehälter an jemanden zahlen muss wo überhaupt kein Schaden entstanden ist?

Obendrein die Höhe an Schmerzensgeld wenn man die Nase gebrochen bekommt beträgt mit Glück(!) vllt 1000euro. In was für einer Welt leben wir eigentlich?

Der Fall ist son typisches Beispiel dafür wo in unserer Gesellschaft mit 2erlei Maß gemessen wird. Ellenbogengesellschaft.


Ob es moralisch okay ist, den Verkäufer gleich zu verklagen, statt die Sache auf sich beruhen zu lassen ist eine andere Frage.

Um das "hätte" geht es doch gar nicht. Fakt ist, dass (warum auch immer, ob aus Blödheit, Unerfahrenheit oder Dreistigkeit) jemand einem anderen ein Auto für einen EUR verkauft hat aber demjenigen das Auto nicht aushändigen kann. Dann kann der Käufer sagen: "okay, dann gibt mir halt ein gleichwertiges Auto oder den Zeitwert in Geld, denn schließlich hast Du ja den Kaufpreis von mir bekommen."

Die Höhe des Kaufpreises ist hier völlig unwichtig. Hätte der Kaufpreis in diesem Fall hier 10.000 EUR betragen (also das letzte Angebot statt wie hier 1 EUR) dann hätte der Käufer auch einen Schadenersatz in der Höhe des Wertes des Autos geltend machen können. Und der Schadenswert ist sicherlich von einem Gutachter festgestellt worden.

Und natürlich muss auch ein Käufer, der z.B. bei 3 Auto-Auktionen Angebote abgibt, die dann die höchsten sind, alle drei Autos abnehmen und bezahlen. Kaufvertrag ist Kaufvertrag bzw. Kaufverträge.
 
Moriendor schrieb:
Richtig so. Wer das Risiko einer €1 Auktion aus freien Stücken eingeht, der muss auch mit den Konsequenzen leben können.

word!
 
Bogeyman schrieb:
Wenn ich auf ne Playstation4 5euro biete so besteht auch kein ernsthaftes Kaufinteresse weil der Preis unrealistisch ist.
Wenn der Verkäufer nicht bereit ist die PlayStation für 5 EUR zu verkaufen, muss er ein höheres Mindestgebot wählen.
 
Und natürlich muss auch ein Käufer, der z.B. bei 3 Auto-Auktionen Angebote abgibt, die dann die höchsten sind, alle drei Autos abnehmen und bezahlen. Kaufvertrag ist Kaufvertrag bzw. Kaufverträge.
Und wie oft wird hier im markplatz "deal" gesagt und dann hat der Käufer plötzlich die Nachzahlung von der Gasrechnung bekommen und muss vom Kauf zurücktreten;) Auch bei ebay haste das oft dass Käufer sich "vertan" haben und dann auf Abbrechen pochen.

Hier gehts doch nur um Bereicherung und nichts anderes.

Wenn der Verkäufer nicht bereit ist die PlayStation für 5 EUR zu verkaufen, muss er ein höheres Mindestgebot wählen.
Dafür gibts ja den Freund der die Auktion pushen kann. Genau wegen so einer dämlichen Rechtsprechnung würde ich sowas auch immer machen. Nicht abbrechen sondern einfach sagen nen Kumpel soll den aktuellen Käufer überbieten und dann abbrechen. Dann ist die Sache direkt vom Tisch.
 
Und Porsche-Besitzer werden geschützt durch verklausulierte Argumentierung...
 
Bogeyman schrieb:
Son Bullshit. Wo ist ein Schaden entstanden und wer sagt wie hoch dieser ist? Wenn ich etwas zerstöre oder beschädige entsteht schaden. Das hier ist genauso aus der Luft gegriffen wie der angeblichen "Schaden" durch die bösen Raubmordkopierer. Wer sagt denn dass der Käufer das Fahrzeug ganz regulär für 5k oder was es in der Regel so kostet überhaupt gekauft HÄTTE? Wer sagt das?

Mal ganz im ernst: Der wird die Karre sehr warscheinlich weiterverkaufen und sich über das Geld freuen.
[...]
Klar ist das was der VK gemacht hat net die saubere Art und nen kleines Lehrgeld säh ich auch als angemessen an aber ist es fair wenn der jetzt nen paar Monatsgehälter an jemanden zahlen muss wo überhaupt kein Schaden entstanden ist?

Es gibt einen gültigen Kaufvertrag und der Verkäufer kann das Auto nicht mehr liefern, da er sie anderweitig veräußert hat. Jetzt muss sich der Käufer ein vergleichbares Auto auf dem feiern Markt beschaffen und zahlt dort deutlich mehr. Dann ist die Differenz zwischen Kaufpreis und Beschaffungswert ein Schaden der ihm entsteht, weil der andere seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht nach kommt. Das es viel Lehrgeld ist steht wohl außer Frage. Der Wert von Gebrauchtwagen lässt sich ermitteln. Auf den Cent genau stimmt das dann zwar nie, aber irgendeinen Anhaltspunkt braucht man eben.

P.S.
Das der Klagende hier wie ein A**** auftritt stimmt allerdings auch. :(
 
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Beide Urteile sind richtig entschieden worden.
Man muss die Preise immer ausblenden und die Faktenlage zugrunde führen.

Im übrigen gibt es für den Verkäufer drei Möglichkeiten einen zugeringen Verkaufspreis entgegenzuwirken. Einmal den Festpreis, dann den Startpreis und einmal den Mindestpreis. Wer die Chancen nicht wahrnimmt, muss über die Konsequenten Bescheid wissen.
Der Preis spielt nie eine Rolle, ich biete oftmals lediglich 10% des Wahrenwertes, bei manchen Sachen zahle ich dagegen das 5x der UVP weil es selten ist.

Die eBay Regelung, man kann Käufe innerhalb der letzten 24h nicht beenden, finde ich fair. So können Fehler vorher noch behoben werden aber zu früh um den späteren Endpreis abzuschätzen.
 
. Jetzt muss sich der Käufer ein vergleichbares Auto auf dem feiern Markt beschaffen und zahlt dort deutlich mehr.
Er hätte auch bei dieser Auktion deutlich mehr bezahlt. Wenn das Ding bei 5000euro zuende gegangen wäre. VK hätte an wen anders verkauft und der Käufer will das Auto und bei nem anderen Verkäufer kostet es aber 5500euro dann würd ich sagen dass die Differenz der VK zahlen muss, aber 1euro ist kein realitischer Preis für ein Fahrzeug.

Frage ist auch die Wohlhabend der VK überhaupt ist: Wenn der eh schon kaum Geld hat ist es ja richtig lustig dem dann auch noch das letzte Geld wegzunehmen. Hach ist das lustig!
 
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Finde ich absolut moralisch richtig.

Pech für den Verkäufer, "Haha" kann man da nur sagen.
An alle Verkäufer (bin nicht bei eBay): lasst euch das eine Lehre sein ;)
 
BiA Master schrieb:
Der Bieter gehört in den Knast, dort kann er mal über sein asoziales Verhalten nachdenken.
Wer bietet 1€ auf ein Auto? Ganz klar wurde auf ein Abbrechen der Auktion spekuliert.

Der Bieter hat 555€ als Höchstgebot eingestellt. Da er im bisherigen Verlauf der Auktion der einzige Bieter war, lag das momentane Gebot halt nur bei 1€. Ebay setzt nun mal automatisch das Mindestgebot, nicht das Höchstgebot.
 
Man sollte genau wissen was man macht wenn man eine Auktion abbricht.

Eigentlich kann der Verkäufer froh sein, statt den 5.250 € Schadenersatz musste er nur 5.249 € zahlen. Das Gericht kam ihn sogar entgegen ;-)
 
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