Wurde gekündigt Urlaub?

samanye

Ensign
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Feb. 2007
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Hallo,

ich hätte eine Frage bzw. eines Sachverhaltes. Ein Freund von mir wurde zum 31.07 gekündigt sprich zum 2. Jahreshälfte und hatte einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen, da er 5 Tage die Woche gearbeitet hat. Davon hat er 10 Tage bereits genutzt und übrig wären weitere 10.

Soweit ich weiss müsste der alte Arbeitgeber die restlichen 10 Tage die noch übrig sind auszahlen oder liege ich da falsch ?

Danke im voraus.
 
Pro Monat hat man Anspruch auf gewisse Anzahl von Urlaubstagen. Wenn er zum 31.07. gekündigt wurde, berechnet sich der Urlaubsanspruch auch nur bis zum 31.07.
Wenn er jetzt 20 Tage pro Jahr hat - dann einfach mittels 1/12 Methode ausrechnen, wieviel Urlaub ihm bis dahin zugestanden hat. (20 / 12 * 7 = 11,67 Tage Urlaubsanspruch müssten sich angesammelt haben)
Hat er schon 5 Tage verbraucht, wird nur die Differenz ausgezahlt.
 
Das ist so nicht ganz richtig.

Das ergibt sich a) as dem Bundesurlaubsgesetz und B) aus der Formulierung im Arbeitsvertrag

Wann war denn Beginn der Beschäftigung und wie lautet der entsprechende Passus im Vertrag?
Nach 6 Monaten hast du Anspruch auf den vollen Urlaub. allerdings nur, wenn das Austrittsdatum in der zweiten Jahreshälfte liegt.

-->soweit zumindest mein Stand. Kündigung am Stichtag selbst ist wohl umstritten.

Am besten konsultierst du hier aber einen Anwalt dafür. Denn Rechtsberatung können wir definitiv NICHT geben.
 
Wäre mir zwar neu, bin aber auch kein Syndikus. Ich hatte auch mal ein AG Wechsel in der zweiten Jahreshälfte. Da hab ich so verfahren wie oben von mir beschrieben.

Stichtag wäre doch aber 30.06. oder nicht? So für die Unterscheidung der Jahreshälften oder was meint das Gesetz hierzu?
 
Stichtag wäre nur 30.6. wenn er zum 1.1. eingestellt worden wäre^^
 
Hallo

das Urlaubsgesetz sagt eindeutig in §5:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
.......

Urlaubsanspruch besteht auch wenn man die Wartezeit nicht erfüllt hat, z.B. im Rahmen eines gekündigten Arbeitsverhältnisses.

und in § 6, das Abgegolten werden darf.

Also im Falle oben, 7 / 12 Urlaubsanspruch, für den Fall, das Beschäftigungsverhältnis besteht seit 01.01.
oder 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat, sofern die Wartezeit nicht erfüllt war und Urlaub vor der
Wartezeit nicht genommen wurde.

Gruß
 
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