Mal wieder eine Frage zum Mietrecht

VsteckdoseV

Commander
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Jan. 2008
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Ich habe mal wieder eine kleine Frage zum (Unter-)Mietrecht.

Gesetz dem Fall in einem Mietvertrag wird ausschließlich vereinbart dass der Mieter zur Untervermietung berechtigt ist und dies auch tut: Wie teuer darf er untervermieten? Ich habe zB. schon gehört dass es in Berlin dort Obergrenzen gibt, also dass niemand teurer weitervermieten, also damit keinen "Gewinn" erwirtschaften darf, habe aber dazu nichts Konkretes finden können.

Oder anders ausgedrückt: Muss ein Untermietvertrag bezüglich der Miete "fair" sein? Also fair nicht nur bezüglich der Summe die man zahlt, man könnte ja zb. vereinbaren dass einer mehr zahlt weil der andere nie da ist oder dass einer mehr Nutzungsrecht für Räumlichkeiten hat sondern fair im Sinne von nicht abzocken/abgezockt werden?
 
Wuerde man keinen Gewinn erwirtschaften duerfen. Wuerde wohl kaum jemand vermieten. :) Miete ist meistens Abzocke im vergleich zum Eigenheim.

Aber es gibt grenzen (Mietspiegel) der variiert aber je nach Bundesland und Lage.
 
Definiere Gewinn.

Klar dürfte wahrscheinich sein, dass ein Zimmer nicht für eine höhere Miete untervermietet werden darf, als die ganze Wohnung an Miete kostet.
Richtig fair wäre es natürlich, wenn mehrere Personen die Wohnung bewohnen und jeder exakt den gleichen Anteil an der Gesamtmiete (incl. Nebenkosten, Strom, Wasser, Internet, GEZ etc.) trägt.
Wenn allerdings eine der Personen lediglich am Wochenende in der Wohnung ist, dann wäre durchaus auch vorstellbar, dass diese Person einen geringeren Anteil an den ganzen Nebenkosten zu tragen hat, da diese Person ja auch weniger Kosten verursacht.

Insofern wäre es durchaus interessant, zu erfahren, worauf Du genau hinaus willst.

Aber grundsätzlich gilt natürlich auch erst einmal Angebot und Nachfrage.
Warum sollte jemand das Zimmer deutlich günstiger untervermieten, als es z.B. im Viertel insgesamt üblich ist?

Einen Ansatzpunkt hättest Du hier:

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mietvertrag-arten/untermietvertrag.html

"Die Höhe der Miete ist grundsätzlich frei aushandelbar. Gleichwohl sollte die Höhe der Hauptmiete als Orientierungshilfe genutzt werden. Begrenzt wird die Miethöhe durch die Vorschriften zum „Wucher“ im Rahmen des Wirtschaftsstrafgesetzes."

Von Mietwucher wird z.B. ausgegangen, wenn die verlangte Miete die übliche Vergleichsmiete um mehr als 50% übersteigt

Und was von potentiellen Untermietern gern vergessen wird:
Es zählt natürlich für die Miete nicht nur die Quadratmeterzahl 'Deines' Zimmers, da Du idR ja auch gemeinsame Räumlichkeiten (Wohnzimmer, Bad, Küche etc.) mitbenutzt.

Man hat aber eben nicht immer so ideale Räumlichkeiten, wie es z.B. bei meiner Lebensgefährtin der Fall ist - 4 Zimmer Wohnung mit 100qm und die drei vermieteten Zimmer (incl. Hauptmieterin) sind alle gleich groß.
Da ist es tatsächlich eben so vereinbart, dass jeder exakt ein Drittel der Gesamtmiete (in dem Fall jeder 480 Euro - Hamburg St. Pauli halt) trägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
..ausschließlich vereinbart..
wohl falsch ausgedrückt, es müsste richtig heißen "ausdrücklich vereinbart"

Zu den Fragen wie folgt: Der Wohnungsmieter kann mit dem Untermieter im Rahmen der guten Sitten, also nicht sittenwidrig, die Untermiete frei verhandeln. Dazu gehört die Vertragsgestaltung wie auch die Miethöhe. Der Mieter darf dabei Gewinn erzielen und muss dem Vermieter nichts davon abgeben. Führt die Untervermietung zu Störungen im Haus (Ruhe, Ordnung, Überbelegung, o.ä.), so haftet der Mieter stets gegenüber dem Vermieter in vollem Umfang.
Das ganze gilt für die rein private Wohnraumnutzung, also kein mehrfaches gewerbliches Zwischenanmieten von Wohnungen!

Man kann es aber auch gewerblich machen und hat nur wenig weitere rechtliche Einschränkungen. Das Ganze scheitert in der Praxis meist nur daran, dass die Vermieter oft keine gewerblichen Zwischenmieter für ihre Wohnungen wollen. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Ausländer, Führungskräfte o.ä.) wird dies dagegen schon gewünscht und auch praktiziert.
 
Klassiche Untervermietung (an einen festen Untermieter) oder Weitervermietung an Touristen als "Ferienwohnung"?
 
Zuletzt bearbeitet:
An einen festen Untermieter. So wie ich die Lage einschätze ist der "Rahmen der Guten Sitten" hier dann wohl die Mietwucher oder die Mietpreisüberhöhung, wobei hier der Mietspiegel zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten eingesetzt wird und ich bezweifle dass das auch für WG Zimmer gilt.

Der Hintergrund ist dass ich als Untermieter in einer WG lebe und heute zum ersten mal den Hauptmietvertrag gesehen habe und dass ich unverhältnismäßig mehr zahle als mein Mitbewohner, der gleichzeitig mein Vermieter ist.
 
Vielleicht hilft Dir das weiter:

Die Miete, die die Untermieter/innen an die Hauptmieter/innen für den von ihnen genutzten Teil der Wohnung zu zahlen haben, kann frei vereinbart werden. Sie sollte jedoch in einem angemessenen anteiligen Verhältnis zur Miete stehen, die für die gesamte Wohnung zu entrichten ist. Liegt die verlangte Miete 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann eine Mietpreisüberhöhung, bei über 50% sogar Mietwucher vorliegen.

Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-1.html

Wichtig ist noch, dass diese Regelungen nicht für möblierte Wohnungen gelten.
 
Wenn Dir das jetzt auffällt, dann zieh halt aus.
 
Sooo... e wurde im Prinzip ja schon gesagt, rechtlich kannst du da nichts machen.
Im Endeffekt hast du ja nur 2 Optionen:
1. Ausziehen
2. Neu mit deinem Mitbewohner/Vermieter verhandeln
 
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