VsteckdoseV
Commander
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- Jan. 2008
- Beiträge
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Ich habe mal wieder eine kleine Frage zum (Unter-)Mietrecht.
Gesetz dem Fall in einem Mietvertrag wird ausschließlich vereinbart dass der Mieter zur Untervermietung berechtigt ist und dies auch tut: Wie teuer darf er untervermieten? Ich habe zB. schon gehört dass es in Berlin dort Obergrenzen gibt, also dass niemand teurer weitervermieten, also damit keinen "Gewinn" erwirtschaften darf, habe aber dazu nichts Konkretes finden können.
Oder anders ausgedrückt: Muss ein Untermietvertrag bezüglich der Miete "fair" sein? Also fair nicht nur bezüglich der Summe die man zahlt, man könnte ja zb. vereinbaren dass einer mehr zahlt weil der andere nie da ist oder dass einer mehr Nutzungsrecht für Räumlichkeiten hat sondern fair im Sinne von nicht abzocken/abgezockt werden?
Gesetz dem Fall in einem Mietvertrag wird ausschließlich vereinbart dass der Mieter zur Untervermietung berechtigt ist und dies auch tut: Wie teuer darf er untervermieten? Ich habe zB. schon gehört dass es in Berlin dort Obergrenzen gibt, also dass niemand teurer weitervermieten, also damit keinen "Gewinn" erwirtschaften darf, habe aber dazu nichts Konkretes finden können.
Oder anders ausgedrückt: Muss ein Untermietvertrag bezüglich der Miete "fair" sein? Also fair nicht nur bezüglich der Summe die man zahlt, man könnte ja zb. vereinbaren dass einer mehr zahlt weil der andere nie da ist oder dass einer mehr Nutzungsrecht für Räumlichkeiten hat sondern fair im Sinne von nicht abzocken/abgezockt werden?