Auto abmelden, und in Zahlung geben (Fahrzeugbrief fehlt)

Demolition-Man

Rear Admiral
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5.844
Hi,
ich frage im Auftrag, also bleibt bitte sachlich! ;)

Morgen wollte mein Vater eigentlich sein Fahrzeug in Zahlung geben. Und natürlich auch abmelden.

Jetzt wissen wir aber nicht, ob das so möglich ist da ein Teil der Papiere fehlt.

Den Fahrzeugschein haben wir, was fehlt ist der Fahrzeugbrief(?)

Ich habe davon keine Ahnung, und bin manchmal einfach nur dankbar nur Fußgänger zu sein.

Warum fehlt der Brief: Das Auto wurde mal vor elichen Jahren über eine Bank finanziert. Diese hat sich hatte sich auf einmal irgendwie in Luft aufgelöst, und uns (trotz vollständiger Zahlung) nichts zukommen lassen.

Wie müssen wir jetzt vorgehen?

Braucht man den Schein unbedingt, wenn ja wo/wie gäbe es Ersatz?

Nochmal die Kurzfassung: Auto wurde über eine Bank finanziert -> Hatte den Fahrzeugbrief -> Bank gibt es nicht mehr ->
Fahrzeugbrief verschollen -> was nun?

Dankr für die Hilfe!

Gruß
D-Man
 
Der Fahrzeugbrief ist der Nachweis des Eigentümers, dass ihm das Auto gehört.
Ohne Fahrzeugbrief geht da nichts.

Wurde der Diebstahl damals zur Anzeige gebracht?
Darüber müsste es ggf. dann noch Unterlagen geben.

Aber vielleicht hilft das hier:

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/ersatz-des-fahrzeugbriefes

Hier wird die Möglichkeit beschrieben, über die Zulassungsstelle einen Ersatzfahrzeugbrief ausstellen zu lassen.
 
Am besten du meldest dich bei euren Verkehrsamt und fragst nach einer Lösung.
 
hamju63 schrieb:
Der Fahrzeugbrief ist der Nachweis des Eigentümers, dass ihm das Auto gehört.

Beliebter Rechtsirrtum, stimmt aber trotzdem nicht. Steht sogar, damit die Leute es endlich mal checken, auf jeden Fahrzeugbrief gedruckt:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
 
Wurde der Diebstahl damals zur Anzeige gebracht?

Nein, als wir das gemerkt hatten, gabs schon keinen Verantwortlichen mehr.

Hier wird die Möglichkeit beschrieben, über die Zulassungsstelle einen Ersatzfahrzeugbrief ausstellen zu lassen.

Habe ich gelesen! 6-8 Wochen 60-70€, nervig aber wenn so geht ok!

Das Fahrzeug hat keine HU mehr und ist praktisch nicht mehr fahrbereit.

Spielt das in dem Fall eine Rolle?
 
Nur falls es noch angemeldet sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Ja ist es.

Und dann?!

HU erneuern ist nicht mehr möglich, daher sucht mein Vater ja ein neues Auto.

Wir haben den Fahrzeugbrief halt bisher nie gebraucht daher ist uns das in bald 10 Jahren nicht aufgefallen.

Das gibt noch was... ich könnte XXXXXXXXXXXX

Was wäre die Notlösung ohne Inzahlungnahme? Abfackeln? Über die Klippe jagen? Oder das Auto als gestohlen melden? :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Ihr könnt Glück haben, wenn Ihr bei der Zulassungsstelle halt erklärt, dass das Fahrzeug ewig nicht mehr bewegt wurde (das stimmt dann hoffentlich so auch !) und Euch erst jetzt eingefallen ist, dass es ja noch angemeldet ist.

Es gibt aber eben auch Zulassungsstellen, die das dann direkt an die Bußgeldstelle weiterleiten.

Alternative:
Ordnungsgemäß gebührenpflichtig verschrotten lassen.
 
Ähm, ja
Der muss auf jeden Fall erstmal her.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Anzeige bei der Polizei über Verlust/Diebstahl des Briefes stellen, sich dann eine Unbedenklichkeitserklärung besorgen - diese fungiert dann dem zukünftigem Käufer als Fahrzeugbrief Ersatz. Ohne geht gar nix.
 
Ich danke für die Antworten...
 
Und wo liegt hier ein Diebstahl vor, dass sich die Polizei damit befassen sollte?

Einfach beim KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und fertig.
 
Na, theoretisch bei der Bank, wenn diese trotz vollständiger Zahlung den Brief nicht rausrückt.
 
Das wäre dann aber eher Unterschlagung ;)

Gerade fällt mir ein das doch mit den "neuen" Zulassungsbescheinigungen doch gar nicht mehr der "Brief" zum Abmelden gebraucht wird sondern nur noch zum anmelden.
In dem neuen Brief "Zulassungsbescheinigung Teil II" wird zum Abmelden ja gar nix mehr eingetragen.

Die neuen Papiere gibt es seit fast 10 Jahren, evtl. hast du die ja.
 
Das ist doch egal, der TE will das Auto verkaufen, und das geht nunmal ohne FahrzeugBRIEF (Teil II) nicht.
 
Na ja, es geht erst mal ums abmelden.... :rolleyes:
 
Abmelden kann man nur mit dem Fahrzeugschein, das ist kein Problem. Verkaufen und wieder anmelden geht aber nicht mehr.
 
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