Steuerberatung Honorarnote

Elfhelm

Lt. Commander
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Hallo,
kennt sich jemand mit Honorarnoten von Steuerberatern (also Rechnungen) aus? Meiner Meinung nach ist der Betrag (liegt zwischen 400 - 500 Euro) zu hoch.

Was wurde gemacht: Erstellung Steuererklärung 2013 (großteils KeSt Rückforderung)

Mein Fehler war auch unter anderem, dass vorher kein Pauschalbetrag ausgemacht wurde. Also bin ich mehr oder weniger dem Steuerberater ausgeliefert was die Kosten angehen.

Sich die Leistungsposten im Nachhinein genau darlegen zu lassen bringt wenig oder hat jemand noch eine andere Idee? (Rechnungswiderspruch, etc.)
 
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Liegt völlig im normalen Bereich. Ich würde es sogar als sehr sehr günstig bezeichnen. Im Vergleich -> meine Mutti :D - war früher selbstständig als Kauffrau und musste für ihre einfache Einnahmen Überschussrechnung + Einkommenssteuererklärung ca. 1.000€ bezahlen.

edit:

Mal eine Übersicht der Kosten von einem Steuerberater. Es sind immer Netto Beträge ohne Ust pro Stunde.
 
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Danke,
ich fürchte du hast vermutlich Recht. Habe zwar bei den Verhandlungen angemerkt, dass ich ein armer Student bin usw. und es wurde mir auch versichert, dass in etwa nur ein Studensatz von 50,- Euro verrechnet wird. Die Kanzlei ist ansonsten auch sehr seriös. Habe mir nur überlegt, ob man nicht doch noch ein paar Prozente abziehen kann (natürlich nur nach Rücksprache mit der Kanzlei).
 
Aber die 50€ sind sicherlich auch Netto ... und ich weiß ja nicht, wie "ordentlich" du deine Unterlagen abgegeben hast. Wenn hier der Steuerberater noch groß sortieren muss ... kostet halt alles Geld.

Wobei in der Abrechnung sollte ja auch drin stehen, welche Leistung er abrechnet. Und wenn es dich tröstet -> die Kosten für ein Steuerberater sind steuerlich absetzbar :D
 
Ein "armer Student", der so hohe Kapitalerträge erwirtschaftet, dass sich ein Steuerberater für die Rückforderung der Kapitalertragsteuer lohnt - irgendwas passt da nicht. ;):rolleyes:
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberatervergütungsverordnung

Der Gegenstandswert ist die Grundlage für die Berechnung des Honorars (ob nun durchgängig oder auch Ausnahmen existieren, weiß ich nicht).
Ähnlich wie bei Rechtsanwälten.

Deswegen kann es da eigentlich kein "zu hoch" geben, da die Rechnung ansonsten unwirksam wäre. Prüfen kannst du es natürlich trotzdem. Ansonsten kannst du ja nur auf Kulanz hoffen.
 
MisterMankind schrieb:
Ein "armer Student", der so hohe Kapitalerträge erwirtschaftet, dass sich ein Steuerberater für die Rückforderung der Kapitalertragsteuer lohnt - irgendwas passt da nicht. ;):rolleyes:
Wie meinst du das? Gerade durch ein sehr geringes Einkommen hat man ja Anspruch auf KESt Rückerstattung. Wenn ich soviel verdienen würde, dann würde ich eh nichts zurückbekommen^^ Wie auch immer, werde es wohl nächstes Jahr wieder selbst in die Hand nehmen.
 
Gemeint war, dass es unwirtschaftlich ist ein Steuerberater zu beschäftigen um zum Beispiel 20€ KESt erstattet zu bekommen und dafür 400€ zu zahlen. ;)
Hier solltest du schon im 4-stelligen Bereich KESt gezahlt haben, damit sich der Aufwand auch lohnt - und ja, selber die Einkommensteuererklärung machen spart natürlich auch.
 
Ja es war schon 4-stellig :D Hatte das erste Mal mit einem Steuerberater zu tun, deshalb die Eingangsfrage in Bezug auf die Stundensätze usw.
 
KESt Rückerstattung
Die Nachfrage kam, weil wenn du wirklich die Kapitalertragssteuer meinst, hiesse das, dass du Einkünfte aus Zinsen und Aktiengeschäften usw. von >4-5000€ hattest (bei 25% KeSt und einer Erstattung von >1000€). Bei den derzeit eher geringen Zinsen könnte man da leicht ein Vermögen von >100.000€ draus ableiten. Mal davon ab, dass es ja noch so etwas wie einen Sparerpauschbetrag von 800€ gibt, sprich Freistellungsaufträge auf deinen Konten.

Insofern würde das leicht einem "armen Studenten" widersprechen ;)

Aber ich tippe einfach mal auf Einkommensteuer, da macht die Grössenordnung noch Sinn :D

EDIT: Wenn es aber nur darum geht und du sonst keine grossen Sachen angeben musst, kannst du die in Zukunft auch sehr schnell selber erledigen. Du bekommst vom Arbeitgeber/n ja am Ende des Jahres die Bescheinigung, da stehen schon alle Zahlen drín, die du in die Steuererklärung eintragen musst.
 
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Korrekt, es geht rein um die KESt Rückerstattung. Das Problem damals war nur, dass ich das Depot gewechselt habe und sich das Finanzamt die Steuer geholt hat, obwohl ich die Wertpapiere nicht verkauft hatte (sondern nur auf das andere Depot übertragen wurden).

Ein Vermögen von über 100.000 Euro wäre schön, aber davon bin ich weit entfernt. Hatte nur Glück mit ein paar Aktien.
 
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