11 Std gesetzliche Pause -> zu wenig Wochenstd?

nospherato

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Hi zusammen,
da ich gestern mal mit einem Kumpel irgendwie auf das Thema kam, dachte ich ich frag mal hier nach, ob ihr evtl. damit Erfahrungen habt.

Und zwar ist bei mir in der Firma tariflich geregelt, dass bei einem Rufbereitschaftseinsatz nachts, die 11 Std. gesetzlicher Regelung einzuhalten sind (soweit ja nix neues), und die Stunden, welche mir dann zu meiner täglichen Arbeitszeit fehlen würden, aufgefüllt werden, so dass man eben keine "Minusstunden" macht, nur weil man sich an die gesetzliche Regelung hält.

Bei meinem Kumpel ist dies allerdings nicht der Fall, sprich er muss sich an die gesetzlichen 11 Std Pause zwar halten und falls er auf Grunde dessen innerhalb der möglichen Arbeitszeit seine (in dem Fall) 8 Stunden (Rufbereitschaftseinsatz+ X Std) nicht zusammen bekommt, geht sein Zeitkonto einfach runter.
Kann das so sein? Ich habe mal etwas dazu rum gesucht, aber nichts wirklich gefunden.
Ich meine er hält sich an gesetzliche Regelungen und muss dann schauen, wie er seine Stunden wieder nachgeholt bekommt?!
 
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zwar ist bei mir in der Firma tariflich geregelt, dass bei einem Rufbereitschaftseinsatz nachts

du hast Dir doch die Frage selbst beantwortet :-) Es gibt dieses Gesetzt ja, dass muss aber auch irgendwie geregelt bzw. eingefordert werden. Zum Beispiel vom Betriebsrat.
 
Wenn es gesetzlich geregelt ist, dann muss sich der Betrieb auch ohne Betriebsrat daran halten.
Über die Gewerkschaft kann natürlich noch zusätzlich etwas geregelt sein, aber der Mindeststandard ist das was im Gesetz steht.

Den Post von haunt verstehe ich so: Ist zwar gesetzlich geregelt, aber so lange das keiner einfordert zählt das nicht.
So ist es natürlich nicht!

Es ist eher so: Es ist gesetzlich geregelt, dann hat sich der Betrieb daran zu halten.
Passiert das trotz Ansprache durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber nicht, dann muss man wohl den Klageweg gehen.

Wie aber der von dir angesprochene Fall gesetzlich geregelt ist müssen andere sagen, das weis ich nicht.

Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitszeit-und-Ruhezeit-bei-Rufbereitschaft---f54997.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Post von haunt verstehe ich so: Ist zwar gesetzlich geregelt, aber so lange das keiner einfordert zählt das nicht.
So ist es natürlich nicht!

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/ steht aber was anderes.

Und zwar, dass es
Bestehen für das konkrete Arbeitsverhältnis keine tarifvertraglichen oder vergleichbare Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann das zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik eine Ausnahmebewilligung erteilen.

Das ist zwar eigentlich genau andersherum formuliert, aber generell heißt es wo kein Kläger da kein Richter. Dir kann auch dein Gehalt falsch berechnet werden, es liegt an einem selbst dies zu prüfen.
 
Ja das es vom Betriebsrat usw. eingefordert werden muss dachte ich mir schon. Auch, dass es bei ihm sicherlich so nicht laufen wird, da der Betrieb hierfür einfach zu klein ist.
Ich habe nur bisher nirgends finden können, wo in den Gesetzestexten drin stehen würde, dass diese Stunden "während" der 11Std. Pause, nachgearbeitet werden müssten bzw. dass der Betrieb hier diese "gutschreiben" müsste.
Es steht ja überall nur, dass man die Pause einzuhalten hat, aber nirgends, was mit der Zeit ist, die man sonst regulär arbeiten würde?
 
das muss eben ausgehandelt werden . da gibt es wohl mal ausnahmsweise keine gesetzlichen Regelungen
 
nospherato schrieb:
Bei meinem Kumpel ist dies allerdings nicht der Fall, sprich er muss sich an die gesetzlichen 11 Std Pause zwar halten und falls er auf Grunde dessen innerhalb der möglichen Arbeitszeit seine (in dem Fall) 8 Stunden (Rufbereitschaftseinsatz+ X Std) nicht zusammen bekommt, geht sein Zeitkonto einfach runter.

Durchaus legitim, denn das Zeitkonto unterliegt nur relativ geringer gesetzlicher Regelung. Tatsächlich macht hier der Arbeitgeber von seinem Recht Gebrauch, den Zeitpunkt der Erbringung der Arbeitsleistung den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, konkret, daß er bereits geleistete Arbeit dazu nutzt, dem Arbeitnehmer seine Ruhephase zu gönnen.

Sollte jedoch das Stundenkonto dadurch "in die Miesen" geraten, würde ich persönlich mal ein ernstes Wörtchen mit den Verantwortlichen reden. Das geht so nicht.

Auch ein anderer Fall wäre, wenn feste Arbeitszeiten vorgeschrieben sind und es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, in vernünftigem Rahmen über den Zeitpunkt der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu verfügen. Damit würde dem Arbeitnehmer ganz klar ein Nachteil (auch monetärer Art) entstehen dafür, daß er im gesetzlichen Rahmen handelt, und das darf nicht sein. Hier muß dann in der Tat der Arbeitgeber die Stunden ausgleichen.
 
Ist bei uns ähnlich. Bsp.: Man ist in der Bereitschaft und wird um 3 Uhr aus dem Bett geschmissen. Man arbeitet bis 4 Uhr -> 1 Stunde Arbeitszeit. Hält man dann die 11 Stunden Ruhezeit ein, erscheint also erst um 15 Uhr im Büro, darf man bis 20 Uhr arbeiten (also 5 Stunden) und bekommt dann 3 Stunde "Ruhezeitausgleich" gutgeschrieben. Macht also 1+5+3 = 9 Stunden.

Wird man jedoch um 5 Uhr aus dem Bett geschmissen, arbeitet wieder eine Stunde, ist dann um 17 Uhr im Büro, bekommt man ebenfalls nur 3 Stunden gutgeschrieben, auch wenn man die Arbeit um 20 Uhr einstellt/einstellen muss. Also geht man mit einer Stunde minus aus dem Tag. (1+3+3 = 7 Stunden)

Ist nicht besonders schön, kommt aber nicht häufig vor und ich bzw. meine Kollegen können gut damit leben.
 
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