Dienstleistungen über Webseite anbieten

Snooty

Commodore
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Dez. 2012
Beiträge
4.485
Hio,

Ich wurde gefragt, ob ich für jemanden eine Webseite erstellen kann, über die derjenige dann Übersetzungen bzw. sich als Dolmetscher anbietet. Die Person hat (bislang) kein Gewerbe angemeldet (würde bei Bedarf aber erfolgen).

Nun frag ich mich, ob man solche Dienstleistungen einfach anbieten kann, oder ob man hier bspw. schon AGB o.ä. bereitstellen muss.

Ich kann die Seite zwar technisch betreuen, will aber keine rechtlichen Probleme bekommen/verursachen.
 
Hi,

AGB / Impressum würde ich grundsätzlich immer bereitstellen, wenn ich etwas anbiete. Am besten sollte derjenige erst einmal entweder bei seinem Gewerbeamt (wo er sowieso vorstellig werden sollte) nachfragen, da gibt es sicherlich Leitfäden für so etwas. Oder seinen (falls
vorhanden) einen / seinen Rechtsbeistand fragen.

Ich kann die Seite zwar technisch betreuen, will aber keine rechtlichen Probleme bekommen/verursachen.

Wir ebenso wenig, daher sollte hier einmal ein bisschen Geld für eine Stunde Beratung in die Hand genommen werden...

VG,
Mad
 
Wie sich das anhört hat derjenige nichtmal Kunden. Erst wenn sich irgender irgendwann meldet, würde ein Gewerbe angemeldet werden - kurios.

Soll er doch einfach seine Dienstleistung bei ebay Kleinanzeigen oder so reinstellen. Das kostet nix und dauert 5min.

Viele Grüße
13inch
 
Wenn du eine kostenpflichtige Dienstleistung anbietest, ist das eine Gewerbliche Nutzung, also sind AGB pflicht, genau so wie Impressum.
 
gibt genügend dienstleistungs-anbiet-web-seiten. weitaus besser als irgendwo im www zu versinken oder von den keyman-inseln eine abmahnung zu kriegen....
 
Ja, so eine Art Kleinanzeigen ist sicher auch nicht verkehrt - werd ich mal weitergeben.
Wie sich das anhört hat derjenige nichtmal Kunden. Erst wenn sich irgender irgendwann meldet, würde ein Gewerbe angemeldet werden - kurios.
Ich sag mal so, wenn ich jetzt jemandem Nachhilfestunden gebe, dann würd ich dafür auch kein Gewerbe anmelden. Wenn das ganze aber gewisse Dimensionen annimmt, und ich mehrere Hundert Euro verdiene, dann sieht das anders aus.
 
Buschmann3000 schrieb:
Wenn du eine kostenpflichtige Dienstleistung anbietest, ist das eine Gewerbliche Nutzung, also sind AGB pflicht, genau so wie Impressum.


diesen irrglaube lese ich leider in letzter zeit häufiger im forum. bitte darum dies nicht in die köpfe von unwissenden hineinzuprügeln.


selbstverständlich sind AGB keinesfalls pflicht. sie können allerdings den vertragsabschluss erleichtern, da sie vorab viele dinge regeln.

vertragsbedingungen die nicht durch AGBs geregelt werden, werden durch das gesetz geregelt. ein fehler in einer regelung der AGBs machen die gesammten AGBs ungültig. weiterhin können regelungen die vom grundgedanken der gesetzlichen regelungen abweichen zu abmahnungen führen. AGBs können einen also nicht schlechter stellen als gesetzliche regelungen! AGBs müssen vor vertragsabschluss beiden vertragsseiten nachweislich bekannt sein.

nochmal: AGBs sind freiwillig und es lohnt sich häufig gar nicht welche aufzusetzen.
 
Hi,

es hängt nicht davon ab, ob du "mehere Hundert Euro" damit verdienst oder nicht. Nach der Logik müsste ein erfolgloser Handwerker auch kein Gewerbe anmelden. Es geht um die Gewinnerzielungsabsicht.

Nur weil das FA es toleriert ist es noch nicht astrein. Und wenn du das Ganze noch im Internet mit einer eigenen Homepage bewirbst (nichts anderes ist das) dürfte es schon fast fahrlässig sein, kein Gewerbe anzumelden.

Klar, Kirche im Dorf lassen, wegen 20 Euro im Monat interessiert sich niemand dafür. Nur: wegen 20 Euro im Monat macht man in der Regel auch keine Homepage, um seine Dienstleistung anzupreisen.

VG,
Mad
 
Wobei ein Dolmetscher laut §18 EStG als Freiberufler gilt (https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)#Katalogberufe_und_.C3.A4hnliche_Berufe).

Bleibt dennoch die Frage, was auf einer Webseite geregelt werden müsste, wenn ich eine Dienstleistung anbiete? Wenn ich bspw. bei eBay-Kleinanzeigen eine Dienstleistung anbiete kann ich dort einfach das Häcken bei "Privater Anbieter" wählen. Dementsprechend könnte man davon ausgehen, dass ich auf einer eigenen Seiten - abgesehen vom Impressum - auch nichts weiter benötige.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

und wir drehen uns im Kreis: Geld in die Hand, Beratung vom Fach machen lassen, eine Stunde Aufwand, sollte drin sein.

VG,
Mad
 
Snooty schrieb:
...und auch das muss man VORHER beim FA anmelden....

Bleibt dennoch die Frage, was auf einer Webseite geregelt werden müsste, wenn ich eine Dienstleistung anbiete?
Impressum mindestens. Den Rest verrät dir dein Rechtsbeistand, den du bei solchen Aktionen IMMER konsultieren solltest.
 
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