Mündliche, fristlose Kündigung wirksam?

NoemSis

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Hallo,

hoffe ich bin hier im richtigen Bereich.

Ich komm direkt mal zum Punkt. (ziemlich lang geworden...)

Hatte vorhin eine kleine Auseinandersetzung mit meinem Chef. Folgende Situation:

Ich arbeite seit ca. 3 Monaten als Kellner auf einem Schiff. In letzter Zeit hatte ich wenig Arbeitszeit, da Saisonbedingt wenig zu tun ist. Als ich heute am Arbeiten war, wurde mir mitgeteilt, dass ich morgen dort übernachten muss, da sie nicht zurück fahren werden, was mir ehrlich gesagt etwas kurzfristig ist.

Habe es dann so hingenommen und gesagt ich überlege es mir nochmal. Muss zugeben dass man mir meine Begeisterung angesehen hat^^

Kurz darauf nahm er mich dann zur Seite und erzählte mir, dass ich immer so lustlos, langsam und planlos bin, was wie ich finde nicht stimmt. Ab und zu gab es Situationen in denen ich Ratlos war, wenn mir mein Vorgesetzter zum Beispiel eine Aufgabe gegeben hat, dich ich nicht machen konnte. Auch die Routine kam bei mir nicht so ganz rein, da ich Teilweise Wochenlang nichts zu tun hatte.

Naja auf jeden Fall sagte er mir dann, dass ich deshalb keine Arbeitszeit bekam. War da schon wegen den Behauptungen und der Situation stinksauer und fragte dann warum sie mich dann anlügen würden, dass es keine Arbeit gibt.

Hat sich dann alles ein wenig hoch geschaukelt. Da er mir letzten Monat zu viel Geld überwiesen hat, hab ich dann gefragt ob es Okay ist wenn ich das Geld zurück überweise und nach Hause gehe. Er sagte dann Okay kein Problem, hau ab.

Hab ich dann in meinem jugendlichen Leichtsinn auch gemacht. Wollte sowieso, wie auch noch andere die dort arbeiten bald Kündigen, da er sehr viel erwartet für einen Stundenlohn von noch 7€ ohne Zuschuss für Arbeit in der Nacht...

Nur damit ihr euch das mal vorstellen könnt:
Freitag 15:30 - 01:00
Samstag 16:00 - 04:00
Sonntag 08:00 - 15:30 (keine 4 Stunden Schlaf)

So das Ding ist, ich habe weder schriftlich gekündigt, noch eine schriftliche Kündigung erhalten. Habe jetzt ein bisschen Angst, dass er Schadensersatz oder sowas will, wer weiß. Was schreibe ich am besten in die Kündigung rein? "Nach Vereinbarung der sofortigen Vertragsauflösung"? Weil theoretisch ist die Kündigung ja noch gar nicht wirksam. Muss er es bestätigen und mir dann zurück schicken?

Soll ich besser zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen, sodass ich etwas in der Hand habe, dass ich gar nicht arbeiten konnte? Wie sieht es mit dem Geld aus? Wie viel Zeit habe ich theoretisch um ihm das zurück zu zahlen? Hab es natürlich zur Seite gelegt.

Bin über jede sinnvolle Antwort sehr dankbar.
 
Wo war da die Kündigung oder hab ich was überlesen?
 
NoemSis schrieb:
Da er mir letzten Monat zu viel Geld überwiesen hat, hab ich dann gefragt ob es Okay ist wenn ich das Geld zurück überweise und nach Hause gehe. Er sagte dann Okay kein Problem, hau ab.

Das ist für mich und ihn eine Kündigung. Nur halt nicht offiziell.
 
Da du dort erst 3 Monate arbeitest unterstelle ich mal, dass du dich noch in der Probezeit befindest. Deshalb 14 Tage Kündigungsfrist. (Absatz 2)

Ich würde es schriftlich machen. Alternativ kannst du mit deinem Chef auch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Dann gehts auch ohne 14 Tage Frist.

PS die Arbeitszeiten als Kellner sind nicht ungewöhnlich ... in der Branche üblich.
 
Bin kein Experte in diesem Bereich, aber ich glaube beim Aufhebungsvertrag (beidseitiges Einvernehmen) bekommst du evt.
"Stress" mit dem Arbeitsamt.
Dann heißt es angenommen, "Du wolltest ja selber kündigen und jetzt bist du arbeitslos."
Soweit ich weiß, ist die "Optimalsituation" (aus Sicht eines Arbeitnehmers), gekündigt zu werden bzw. sich kündigen zu lassen.
Eventuell stellt sich sonst das Arbeitsamt/Jobcenter quer, was Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen angeht.

Wie gesagt, ist nur das, was ich mal gehört habe.

Grüße
 
Nur damit ihr euch das mal vorstellen könnt:
Freitag 15:30 - 01:00
Samstag 16:00 - 04:00
Sonntag 08:00 - 15:30 (keine 4 Stunden Schlaf)
Weiss ja nicht wieviele Tage in der Woche Du arbeitest und ob es eine Festanstellung ist. Aber die Mindestruhezeiten müssen eingehalten werden, 12 Stundenschichten sind wohl auch nicht erlaubt, vor allem ohne Pausen dazwischen. Die 7 € bekommt man doch schon netto, wenn man am WE irgendwo kellnern geht, ohne Festanstellung und 400 € Job.
In letzter Zeit hatte ich wenig Arbeitszeit, da Saisonbedingt wenig zu tun ist.
Ist ja nicht Deine Schuld wenn der Chef keine Arbeit für Dich hat, bezahlen muss er Dich ja trotzdem bei einer Festanstellung.
Bekommst Du Spesen, wenn Du die ganze Zeit vom Wohnort weg bist? Wenn nicht, steuerlich geltend machen.
Als ich heute am Arbeiten war, wurde mir mitgeteilt, dass ich morgen dort übernachten muss
Bekommst Du die Zeit bezahlt? Steht das im Arbeitsvertrag drin, das Du es machen musst? Wenn nicht könntest ja Du theoretisch mit der Taxe/Bus nach Hause fahren, auf seine Kosten? :lol:
 
Ist nur ein 450€ Job. Spesen bekomme ich nicht. Die Zeit wenn ich dort übernachte bekomme ich soweit ich weiß sicherlich nicht bezahlt. Allein wenn wir auf dem Rückweg sind und die Aufräumarbeiten fertig sind, bekommen wir ab dann keine Stunden mehr bezahlt. Auch wenn wir noch 1-2 Stunden unterwegs sind.

Arbeitslosengeld brauche ich nicht. Habe keine Ausbildung gefunden und mache das zur Überbrückung. Alles was über die 450€ geht wird im nächsten Jahr bezahlte, wenn bis März Winterpause ist.

Soll ich also einfach eine fristlose Kündigung schicken in der ich etwas in die Richtung "Nach Vereinbarung der sofortigen Vertragsauflösung" schreibe? Also eine normale Kündigung mit Aufhebungsvertrag in einem?
 
Also auf keinen Fall selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Das gibt sonst 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt.
Beim Amt musst du dich auch glaube innerhalb 3 Tagen melden.

Sag dem Chef das du die Kündigung schriftlich brauchst für das Amt. Dann gibt es keine Probleme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von einem 450 € Nebenerwerb wird er wohl kein ALG bekommen.
 
Arbeitslosengeld brauche ich nicht. Habe keine Ausbildung gefunden und mache das zur Überbrückung. Alles was über die 450€ geht wird im nächsten Jahr bezahlte, wenn bis März Winterpause ist.
Warum sollte er denn sowas schreiben wenn er ALG I oder II bekommen will?
 
Zum Titel:
Eine Kündigung bedarf stets der Schriftform. (BGB, §623).


NoemSis schrieb:
Hat sich dann alles ein wenig hoch geschaukelt. Da er mir letzten Monat zu viel Geld überwiesen hat, hab ich dann gefragt ob es Okay ist wenn ich das Geld zurück überweise und nach Hause gehe. Er sagte dann Okay kein Problem, hau ab.
Du hättest es auch verrechnen können mit Dir noch zustehendem Lohn.
Einfach nach Hause gehen, ist jedoch bei vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten eine eher ungünstige Idee, solange Du Dir nicht bestätigen lässt, daß Du von der Erbringung der vertraglich zugesicherten Arbeitsleistung für diese Zeit freigestellt wirst (mit oder ohne Lohnausgleich ist erst einmal unerheblich). Dies kann zu einer ersten Abmahnung führen, bei wiederholtem Aufkommen zur außerordentlichen Kündigung.


NoemSis schrieb:
Hab ich dann in meinem jugendlichen Leichtsinn auch gemacht.
Bist Du eigentlich volljährig?

NoemSis schrieb:
Nur damit ihr euch das mal vorstellen könnt:
Freitag 15:30 - 01:00
Samstag 16:00 - 04:00
Sonntag 08:00 - 15:30 (keine 4 Stunden Schlaf)

§5, ArbZG. Ggf. mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt besprechen.
Allerdings kann es auch sein, daß das SeeArbG gilt oder entsprechend §21, ArbZG für Binnenschifffahrt.


NoemSis schrieb:
Habe jetzt ein bisschen Angst, dass er Schadensersatz oder sowas will, wer weiß.

Schadensersatz für was? Nicht erbrachte Arbeitsleistung? Das berechtigt ihn höchstens zum Einbehalten des anteiligen Lohnes, unter bestimmten Voraussetzungen. Schadensersatz für entgangenen Gewinn? Nicht bezifferbar und Teil des unternehmerischen Risikos.

NoemSis schrieb:
Was schreibe ich am besten in die Kündigung rein?
Sehr geehrter Herr X,

hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.xxxx.

mfg,
Name

Für eine außerordentliche Kündigung brauchst Du schon triftige Gründe. Diese hast Du bis jetzt nicht angeführt.

NoemSis schrieb:
Wie sieht es mit dem Geld aus? Wie viel Zeit habe ich theoretisch um ihm das zurück zu zahlen?

Du hast in etwa so viel Zeit, bis die Frist abläuft, die Dir zum zurückzahlen gesetzt wird in dem Schreiben, in dem vermerkt wird, daß Dir versehentlich zu viel gezahlt wurde. Alternativ kannst Du auch die üblichen zwei Wochen nach Kenntnisnahme ansetzen.

Stimmt die Zahlung mit den Dir vorliegenden Lohnabrechnungen nicht überein?
 
Glaubst Du wirklich das es dort ordentliche Lohnabrechnungen gibt? Kann ich mir nicht vorstellen, wenn ich den Satz lese:
Alles was über die 450€ geht wird im nächsten Jahr bezahlte, wenn bis März Winterpause ist.
Und wenn er grosses Pech hat sieht er davon keine müde Mark, deshalb, wenn ich noch etwas offen stehen hätte, würde ich mit der Rückzahlung warten, bis alles korrekt abgerechnet ist. Sind für einen Arbeitgeber keine guten Aussichten und das Finanzamt/Renten + Krankenkasse freut sich auch immer darüber.

Soll ich besser zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen, sodass ich etwas in der Hand habe, dass ich gar nicht arbeiten konnte?
Denkst Du das eine Lohnfortzahlung bezahlt wird, obwohl sie Dir zusteht? Aber wenn Du krank bist, ist es besser wenn Du eine AU abgibst.
 
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