Recht auf Schadensersatz Lieferverzug

Eisbrecher99 schrieb:
@Ribery88:
Kurzgefasst: Der Käufer trägt das Versandrisiko und dabei ist es egal, ob die Sendung unversichert oder versichert verschickt wurde. Dann müsste man sich nämlich mit dem jeweiligen Versandunternehmen auseinandersetzen. Aber da der Händler ja schon zugesagt hat, ist das schon mal vom Tisch.

Nein das Versandrisiko im B2C liegt beim Verkäufer! Sonst wäre der Käufer der Dumme! Ware nicht da, Geld weg und dann kann er sich mit dem Paketdienstleister rumärgern ;-)

@TE
Welche Vereinbarungen wurde denn getroffen? Die Bedingungen sind hier wichtig! Wenn nichts von einer Rechnung, die üblich ein Unternehmer ausstellt, vereinbart wurde, kann er dementsprechend nicht danach verlangen....
 
Es wurde gesagt das günstigste verfügbare Angebot.

Dies habe ich via Ebay wahrgenommen. Er hat nichts weiter gesagt und dies kann ich auch belegen.
 
Dann sage ihm, dass man im Nachgang keine neue Bedingungen fordern kann!
Ansonsten leitest du dies weiter an die Verbraucherzentrale....
 
@Eisbrecher: stimmt, ne Quittung zumindestens kann man ausstellen.

@revoltec: Ist der ebay Verkäufer jetzt gewerbsmässig oder war es ein Privatverkauf? Schreib doch einfach dem Verkäufer, wenn es ein Privatverkäufer ist, wird er wahrscheinlich 20 Fragezeichen zurückschreiben, nen Händler sollte dir antworten :)


Es ist auch mittlerweile zur Unart geworden von vielen Händlern, keine Rechnung merh beizulegen sondern lediglich einen Lieferschein. Zalando z.B. macht das immer so, hat wohl den steuerlichen Vorteil, dass die Unternehmen die Mwst erst bei Rechnungsstellung zahlen müssen, falls dann alles vom Käufer retourniert wird, müssen sie sich das Geld vom Finanzamt zurückholen. Wird die Rechnung erst nach der Retoure erstellt, wird eben nur die Mwst für die tatsächlich verkaufte Ware fällig...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es hier sowieso nur um die Differenz der Beträge geht, wäre doch die simpelste Lösung, dass sich der TE den bereits gezahlten Betrag vom Händler wieder zurücküberweisen lässt - die Bestellung also storniert wird.

Dann umgeht man das Theater mit Rechnung, Differenzverrechnung etc.pp. elegant.

Oder übersehe ich da etwas?
 
Hallo,
ich habe für das Spiel beim Händler 60€ gezahlt und musste jetzt aufgrund von geringer Verfügbarkeit 100€ da der Preisgestiegen ist.

Die 60€ habe ich bereits erhalten allerdings meinte der Händler er erstattet mir die Differenz zum nächsthöheren, also würde ich noch 40€ von ihm kriegen.
 
revoltecmaster schrieb:
Die 60€ habe ich bereits erhalten allerdings meinte der Händler er erstattet mir die Differenz zum nächsthöheren, also würde ich noch 40€ von ihm kriegen.

Das macht doch keinen Sinn.
Er wird Dir das Spiel kaum schenken.
Die 40 Euro Differenz würdest Du bekommen, wenn die 60 Euro bei ihm bleiben.
 
Wieso macht das keinen Sinn?
Er hat 160€ (60€ erster Händler! 100€ zweiter Kauf!) insgesamt bezahlt!
60€ hat er zurückbekommen also fehlen 40€ um auf den Ursprungsgesamtbetrag zu kommen
 
Hallo nochmal.
Und schonmal vielen Dank an Ribery88 du hast es verstanden :)

Der Verkäufer hat mir nun eine Privatrechnung ausgestellt, auf welcher Betrag,Artikel,Datum,wann bezahlt wurde,Lieferdatum,Namen und so weiter draufsteht.

Diese habe ich nun weitergeleitet, allerdings will der Händler diese Rechnung nicht akzeptieren. Er meinte er bräuche eine Rechnung von dem Internetauktionhaus(Ich glaube alle wissen welches ich meine).
Aber dies ist ja gar nicht möglich oder? Ich habe ja nur ÜBER die Plattform gekauft, das heißt Ebay war ja nur der Vermittler und kann erstmal gar nicht nachprüfen ob die Ware bezahlt wurde und geliefert wurde. Ich bin ja einen Vertrag mit dem Verkäufer eingegangen und Ebay war in diesem Fall halt nur der Vermittler. Ich habe natürlich trotzdem nochmal ein Foto von meinen Ebay Konto gemacht wo man erkennt das ich es dort gekauft habe, allerdings will der Verkäufer eine Rechnung von Ebay direkt.

Was kann ich denn jetzt machen, und reicht nicht eigentlich die Privatrechnung die mir ausgestellt wurde?
 
Wie oben schon gesagt: Wenn er auf dich nicht hört und du doch im Recht bist, kannst du ihn zB gerichtlich zur Zahlung auffordern. Welcher Hinweis "was kann ich denn jetzt machen" sollte sonst noch in Frage kommen? Ein magisches Ritual vielleicht?^^
 
Du setzt ihm nett eine verbindliche Zahlungsfrist und drohst bei Fristüberschreitung über die strittige Summe die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides an.
 
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