Notebooksbilliger Fehler - ALLE Artikel für 5,99€ bei eBay

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Dort steht nämlich, dass es nur ein Versehen war und keine Kaufverträge zustande gekommen sind.

Es hat also niemand etwas ergattern können. :)
 
Hm, wie regelt Ebay das? Gibt es von den Händlern erst eine Bestellbestätigung?
Wenn ja, dann ist entscheidend, was in dieser verfasst ist. Steht in ihr drin, dass der Vertrag erst mit dem Versand zu Stande kommt, dann haben die Käufer Pech gehabt, da der Händler auf den Vertrag nicht eingehen wird...
 
eBay regelt da gar nichts. eBay verkauft ja auch nichts. Ein Vertrag kommt immer erst dann zustande, wenn beide ihren Willen ausgedrückt haben. Und das sieht beim Verkäufer so aus, dass er den Kauf explizit bestätigt und den Versand ankündigt. Und dazu reicht keine automatische Mail aus, wo lediglich die Bestellung wiederholt wird.
 
BlubbsDE schrieb:
Und dazu reicht keine automatische Mail aus, wo lediglich die Bestellung wiederholt wird.
Das habe ich auch nicht gemeint.
Wenn in der Bestellbestätigung steht, dass der Käufer die Ware innerhalb der nächsten Tage zugeliefert bekommt (der Versand also vorbereitet wird), dann ist das praktisch eine Willenserklärung seitens des Verkäufers.

Ich kann aber auch in einer automatischen generierten Mail ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Kaufvertrag erst mit dem Versand der Ware zu Stande kommt. Da die Ware noch nicht versandt wurde, ist auch noch kein Vertrag entstanden, ergo muss der Verkäufer dem Käufer nichts zu senden.
 
@ Mr. Bush*

Selbst wenn da eine Willenserklaerung des Verkaeufers abgeleitet werden koennte, haette dieser trotzdem das Recht, wegen Irrtums anzufechten. Solange das unverzueglich geschieht, waere das vollkommen legal. Steht ja auch so im Artikel -- auch bei Sofortkauf greift die Anfechtung wegen Irrtums.
 
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