Courtage vom Vermieter ab 01.01.2015, was ist mit Immobilienangeboten aus 2014?

Bl4cke4gle

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Hallo!

Meine Freundin und ich beabsichtigen im neuen Jahr (ab Februar) eine neue Wohnung zu beziehen. Nun stößt uns bei der Suche natürlich die Courtage sauer auf. Allerdings kommt ab 2015 die Mietpreisbremse inklusive Bestellerprinzip für die Courtage. Das heißt, dass dann die Vermieter die Courtage zahlen, da diese auch den Makler beauftragt haben.

Frage: Was ist mit den Wohnungsangeboten, die ich heute (2014) auf den Immobilienportalen finde? Fällt die Provision dort schlagartig ab 2015 weg? Meine Logik sagte mir, dass die Makler ja noch in 2014 beauftragt wurden. Wie ist die Übergangsregelung? Konnte dazu bisher nichts finden.
Danke für alle Antworten schonmal!

Grüße, Bl4cke4gle
 
Ab 2015 dann Bestellerprinzip und der Vermieter muss zahlen. Es ist dabei egal ob das Angebot aus 2014 stammt oder neu in 2015 eingestellt wird.
 
Danke für deine Antwort. Gibt es dafür auch Belege? Hätte gerne was Handfestes, bevor jemand was anderes behauptet und man das Diskutieren anfängt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also zuerst muss es noch durch Bundesrat & Bundestag. Wenn es dort durch ist, dann kann man erst genau Auskunft geben. Erwartet wird aber, dass ab in Kraft treten des Gesetzes auch die Zahllast der Provision auf den Vermieter übergeht.
 
Ich glaube nicht, dass sich dadurch viel ändern wird.

Im Endeffekt werden die Kosten immer (mehr oder minder versteckt) an das letzte Glied in der Kette durchgereicht; und als Bittsteller, Notsuchender, Angewiesener, hat man natürlich nicht wirklich die Wahl.
 
_killy_ schrieb:
Also zuerst muss es noch durch Bundesrat & Bundestag. Wenn es dort durch ist, dann kann man erst genau Auskunft geben. Erwartet wird aber, dass ab in Kraft treten des Gesetzes auch die Zahllast der Provision auf den Vermieter übergeht.

Ok, davon habe ich nirgendwo was gelesen. Dachte, das wäre schon durch oder halt nicht zustimmungspflichtig. Falsch gedacht, wie es scheint.

Kossem schrieb:
Hier was für näher Interessierte; man beachte dazu insbesondere die verlinkten Inhalte:
http://gesetzgebung.beck.de/node/1032713

In der Tat interessant. Demnach dauert das Ganze ja noch wesentlich länger, bis es die Mühlen der Demokratie durchschritten hat. Daher also immer die wage Aussage "erste Jahreshälfte 2015" seitens Maas.
 
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