Artikel ist beim Versand Verloren gegangen

C

CryFreeman

Gast
Hallo,

hab vor kurzen was bei ebay.kleinanzeigen.de Verkauft, der Artikel wurde Verschickt der Käufer hat keine angaben zum Versand gemacht, daraufhin habe ich den Billiugsten Versand genommen der ging und zwar Maxi Brief. Jetzt hat er mir mitgeteilt das der Artikel noch immer nicht da ist und er will sein Geld zurück. Mich trieft doch keine schuld wenn er nicht angibt welchen Versand er möchte, oder trieft mich doch ne schuld?
Bin echt für jeden Tipp dankbar.

Grus Freeman
 
Kommt darauf an was ihr ausgemacht habt.

http://www.123recht.net/Unversicherter-Versand,-Ware-weg-wer-haftet-__f38360.html

Wenn ihr nix ausgemacht habt dann dürfte es eher schlecht für dich ausgehen.

Wieviel Kohle war es denn??
Ein Maxibrief kann übrigens locker 1 Woche oder länger dauern, gerade Aktuell !!!

Ich verschicke alles über 10 Euro versichert, das geht dann für 4 Euro zu Hermes und gut ist es, zur Not zahle ich halt die differenz, immer noch billiger als wenn nachher der Stress losgeht.
Man kann heutzutage Online nur schwer den Leuten vertrauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wieso sollte es schlecht für ihn aussehen?
mit dem Versenden hat er seine Pflicht erfüllt Stichwort Gefahrenübergang.
ist natürlich blöd für den Käufer.
 
so einfach ist das nicht, der Verkäufer muss nachweisen die Ware an die Spedition übergeben zu haben, was bei einem Maxibrief ohne zeugen nicht möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo methadron,

ich hab aber die quittung von der Post, reicht diese nicht aus?
 
Was steht da drauf? Wenn da nur Briefmarke und Umschlag als Artikel drauf sind, aber keinerlei eindeutige Nummer/ID die auf den Versand zu dem Käufer schließen lässt, könntest du ja auch woanders hinverschickt haben. Da müsste man aber auch erst einmal dir nachweisen, dass du nicht zu ihm verschickt hast.
Hast du irgendeinen eindeutigen Nachweis solltest du eigentlich aus dem Schneider sein, weil du ab der Abgabe nicht mehr verantwortlich bist und sein kannst.
 
Im letzten Zweifel würde das ein Richter entscheiden - das kann ihn überzeugen, muss aber nicht. Hilfreich können auch Zeugen sein.

Unter Umständen lässt sich außergerichtlich eine Einigung finden. Gib beim Transportdienstleister eine Nachforschung in Auftrag und teile das dem Gegner mit - manchmal taucht die Sendung dann doch noch auf.
 
Kossem schrieb:
Im letzten Zweifel würde das ein Richter entscheiden - das kann ihn überzeugen, muss aber nicht. Hilfreich können auch Zeugen sein.
Und wer bitte bezeugt, dass der Absender irgendwann im Weihnachtsgeschäft einen Maxibrief an den Empfänger geschickt hat? Wenn du nicht gerade mit ein paar Kumpels vor dem Schalter standst, findest du da keinen einzigen verwertbaren Zeugen.
Und der Richter entscheidet nach Beweislage. Der Gefahrenübergang hat nicht nachweislich stattgefunden, also hat er gar nicht stattgefunden.
 
Wer das bitte bezeugt? Na wenn, dann der Zeuge, hab ich doch genannt 0o vllt auch der Mann am Postschalter, das ist doch eine Frage des Einzelfalls, der Richter ist in der Beweiswürdigung frei - und entweder er lässt sich überzeugen oder eben nicht.
Wenn die Parteien zuletzt im Gerichtssaal sitzen, ist es auch noch mal etwas ganz anderes, zu lügen.

Zweifel sind zwar berechtigt; aber gleichzeitig dermaßen offensichtlich, dass man sie wohl nicht extra erwähnen muss.
 
Daaron schrieb:
Und wer bitte bezeugt, dass der Absender irgendwann im Weihnachtsgeschäft einen Maxibrief an den Empfänger geschickt hat? Wenn du nicht gerade mit ein paar Kumpels vor dem Schalter standst, findest du da keinen einzigen verwertbaren Zeugen.
Und der Richter entscheidet nach Beweislage. Der Gefahrenübergang hat nicht nachweislich stattgefunden, also hat er gar nicht stattgefunden.

Dann gibt er einfach eine eidesstattliche Versicherung ab und dann kann selbst ein Richter nicht mehr das Gegenteil beweisen, dass der Gefahrenübergang nicht stattgefunden hat. Zwar ist eine Quittug ohne Sendungs-ID kein Beweis, aber kann im Einzelfall evtl. noch zu Gunsten der Glaubhaftigkeit gewertet werden. Vor allem wäre halt interessant, über welchen Warenwert es hier geht, sprich evtl. eine Klage des Käufers wegen Geringfügigkeit sowieso keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Abgesehen mal von dem Umstand des Gefahrenübergangs, worüber der Käufer die Rückzahlung verlangen könnte, trägt der Käufer stets das Versandrisiko... selbst bei versicherten Paketen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Silica schrieb:
Ich verschicke alles über 10 Euro versichert, das geht dann für 4 Euro zu Hermes und gut ist es,

Was denn jetzt: versichert oder Hermes? Beides zusammen geht nicht.

Soviel ich weiß trägt auch bei Privatkäufen der Versender das Risiko. Er ist ja schließlich Auftraggeber. Aber wenn der Artikel einen gewissen Wert übersteigt, würde ich erwarten, dass es als versichertes Paket geschickt wird (z.b. DHL) und nicht per post oder Hermes (die keine Versandversicherung anbieten).
 
Eisbrecher99 schrieb:
Vor allem wäre halt interessant, über welchen Warenwert es hier geht, sprich evtl. eine Klage des Käufers wegen Geringfügigkeit sowieso keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Jaja, diese ominöse Geringfügigkeit im Zivilprozess geistert hier öfter durch das Forum, nur existiert sie nicht.

DerNiemand schrieb:
Soviel ich weiß trägt auch bei Privatkäufen der Versender das Risiko. Er ist ja schließlich Auftraggeber. Aber wenn der Artikel einen gewissen Wert übersteigt, würde ich erwarten, dass es als versichertes Paket geschickt wird (z.b. DHL) und nicht per post oder Hermes (die keine Versandversicherung anbieten).

§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
 
Bei privatkauf ist der Verkäufer an Übergabe an den Versand aus der Haftung raus.

Aber wichtig ist natürlich die Frage was bei Versand ausgemacht war. Wenn Paket Versand angegeben wurde, dann sieht es schlecht aus.
Aber einen Nachweis über den Versand muss man schon vorlegen können. Ob eine Quittung reicht ist fraglich.
 
Wie waren die Konditionen?
Entweder versichert oder unversichert.

Das problem könnte sein ””. Das du die bedienungen nicht angegeben hast.
 
Zurück
Oben